Heimfallrecht geltend machen!

Heute Abend soll der Gemeinderat über den sogenannten „städtebaulichen Vertrag“, einem Überlassungsvertrag für das bisherige Krankenhausgebäude an den Ortenaukreis abstimmen. Aus juristischer Sicht muss der Vertrag abgelehnt werden und das Heimfallrecht geltend gemacht werden:

Wie wir es alle aus dem Privatleben kennen, ist ein Vertrag ein Rechtsgeschäft, in dem die Beteiligten eine Leistung und eine Gegenleistung austauschen. Dabei ist der Wert der beiden Leistungen gleich. Für ein Auto im Wert von 20.000,00 € bezahlt man 20.000,00 €.
Wenn etwas ohne gleichwertige Gegenleistung gegeben werden soll, handelt es sich um eine Schenkung und man schließt einen Schenkungsvertrag.

Wenn man das bedenkt, sieht es für unsere Krankenhausimmobilie so aus:
Im Vertrag von 1977 hat die Stadt dem Kreis das Eigentum am Krankenhaus als Leistung gegeben. Als Gegenleistung hat die Stadt vom Kreis einen Krankenhausbetrieb bekommen. Das Verhältnis der Leistungen war ausgewogen und hat gestimmt. Für das Hergeben des Eigentums haben die Bürger eine für sie wichtige Leistung, ein Krankenhaus, bekommen.

Jetzt ist der Kreis formal noch Eigentümer, weil er noch im Grundbuch eingetragen ist, aber diese Formalie können wir durch die Geltendmachung des Heimfallrechts sofort ändern. Wir können uns in der Diskussion jetzt also faktisch als Eigentümer sehen.

Wenn wir das Eigentum am Krankenhaus dem Kreis überlassen, was bekommt die Stadt dann als Gegenleistung?

– eine D-Arzt-Zulassung (die orthopädische Praxis war bereits vorher vorhanden)
– eine zeitlich und inhaltlich total reduzierte Notfallsprechstunde
– einen Hebammenstützpunkt

Das allein ist die Leistung für die Bürger unserer Stadt im Gegenzug für einen Millionenwert!

Der Löwenanteil der Investitionen des Kreises geht in ein Pflegeheim des Kreises! Das ist keine Sozialleistung, sondern ein gewinnträchtiges Geschäftsmodell! Investoren schlecken sich die Finger danach ab, weil es aufgrund der Demographie ein absolut zukunftssicheres Projekt ist, mit dem Geld verdient wird. Nur zwei schnelle Anfragen bei Pflegeheimbetreibern haben schon zu 3 Interessenten geführt. Ich füge Euch die Antworten in Anlage bei.

Das heißt, wir würden dem Kreis eine Immobilie im Wert von mehreren Millionen fast kostenlos überlassen, damit der Kreis darauf ein Geschäftsmodell errichtet, dessen Gewinne nur ihm, nicht der Stadt zufließen! Wir hätten also nur einen kleinen Teil Gegenleistung (s.o.), den Löwenanteil würden wir an den Kreis verschenken! Wir reden hier also in Wirklichkeit über einen Schenkungsvertrag. Wir dürfen aber nicht Bürgervermögen, das wir nur treuhänderisch verwalten, verschenken! Das wäre Untreue und könnte den Straftatbestand des § 266 StGB erfüllen, was dann auch sicher gerichtlich geprüft würde.

Wir haben also eigentlich gar keine Wahl!
Es gibt nur eine rechtlich zulässige Lösung: Wir müssen das Heimfallrecht geltend machen!
Danach können wir mit dem Kreis oder anderen Pflegeheimbetreibern verhandeln. Wir haben die Gestaltungsmacht und können Bedingungen z.B. für mögliche MVZ-Räume o.ä. als Vermieter vereinbaren. Wir könnten sogar den Bebauungsplan ändern und an einen Investor zur Wohngebäudebebauung verkaufen. Die Stadt bekommt also Mieteinnahmen oder den Verkaufserlös. Das ist die einzig zulässige Lösung.

Dass der Kreis bereits in das Krankenhaus investiert, macht er auf eigenes Risiko. Er weiß, dass sein Eigentum nicht gesichert ist und jederzeit auf die Stadt rückübertragen werden kann. Sollte der Kreis Mieter der Stadt werden, kann die Stadt aber natürlich die Investitionskosten auf die Miete anrechnen, das wäre dann Verhandlungssache.

Trauerbeflaggung Schließung Krankenhaus Oberkirch Schließung

BfO-Fraktion will nicht für vorgelegten Überlassungsvertrag für Krankenhaus-Areal stimmen

Heute in der Acher-Rench-Zeitung wird die Fraktion der „Bürger für Oberkirch“ im Artikel „Krankenhaus: Bürger für Oberkirch wollen Heimfall-Klausel nutzen“ zitiert, dass sie nicht für den sogenannten „Städtebaulichen Vertrag“ zur Überlassung des Krankenhaus-Areals stimmen wird.

Hier im folgenden die Erklärung im ursprünglichen Wortlaut:

Am kommenden Montag steht der Gemeinderat vor einer historischen Entscheidung! Er soll einem Nachnutzungsvertrag für das ehemalige Krankenhaus zustimmen, der nach Meinung der BfO eine Zumutung für die Bürger der Stadt ist.
Die BfO sieht im Ergebnis der Vertragsverhandlungen zwischen der Stadt und dem Ortenaukreis die Fortführung des bisher sehr negativen Verhaltens des Kreises, der eine arrogante und überhebliche Haltung an den Tag legt. Leider beugte sich die Stadtverwaltung, welche die Verhandlungen ohne die Mitwirkung des Gemeinderates geführt hat, offensichtlich diesem Gebaren. Die Stadt kam zu dem Schluss, dass man mit diesem auf diktierten Vertrag „das Beste was erreichbar war“ durchgesetzt hätte.
Das sieht die BfO beileibe nicht so, im Gegenteil. In den Formulierungen der Stadt klingt deutlich sehr viel Entgegenkommen und Vertrauen für den Kreis heraus und man kann nur mutmaßen, warum man in Verhandlungen der Gegenseite so wenig Gegenwehr entgegen setzt. Wir Oberkircher würden mit diesem Vertrag de facto ein Millionenobjekt, das den Bürgern der Stadt zusteht einer Organisation in die Hände geben, die dieses nicht originär zum Wohle der Stadt sondern zur Gewinnmaximierung ihrer Finanzen einsetzt. Wir gingen einen Vertrag ein, der dem Kreis eine Millionen-Immobilie fast kostenlos und kaum eine nennenswerte Gegenleistung überlässt. Und das einem Kreis, der uns Oberkircher im Rahmen seiner Agenda 2030 eigentlich nur getäuscht, fast alle Versprechungen in der jüngsten Vergangenheit gebrochen und der unser Vertrauen in übelster Weise strapaziert hat. Wir dürfen unser Bürgervermögen, das der damalige Gemeinderat unter Bürgermeister Erwin Braun in Treu und Glauben dem Kreis im Gegenzug zu einer ordentlichen Gesundheitsfürsorge der Bürger überlassen hat nicht zur Sanierung seiner Finanzen verschenken. Der Vertrag von 1977 war ausgewogen: Für die Überlassung des Krankenhauses bekamen wir als Gegenleistung einen guten, funktionierenden Krankenhausbetrieb. Was der Kreis uns heute anbietet sind Nutzungen, die der Gesundheitsversorgung nichts bringen. Nützliche Funktionen sind vage und nur mit Kann- und Soll-Floskeln formuliert, deren Realisierung in den Sternen steht. Wir haben unter diesen Bedingungen keine Wahl, wir müssen das Heimfallrecht geltend machen. Dann können wir über eine Vermietung an den Kreis verhandeln und haben dabei ein Mitspracherecht.
Die BfO wird alle medizinischen, kommunalpolitischen und juristische Konsequenzen am Montagabend aus ihrer Sicht beleuchten. Auf alle Fälle werden wir dem vorliegenden Vertrag nicht zustimmen und uns nicht auf die Haltung zurückziehen, dass man dem Vertrag deswegen zustimmen sollte, damit wir „die Sache vom Tisch bekommen müssen, weil daran eh nichts mehr zu ändern sei!“

Wir vom Runden Tisch begrüßen diese Entscheidung der BfO-Fraktion und hoffen, dass sich weitere Ratsmitglieder anschließen werden.

Für ein „Zentrum für Gesundheit“, das den Namen auch verdient

Neben den juristischen Einwänden zum Überlassungsvertrag sieht der Runde Tisch Krankenhaus Oberkirch auch inhaltlich das sogenannte Mindestangebot als völlig ungenügend an, um 30.000 Renchtäler mit einer guten medizinische Grundversorgung auszustatten. Auch kann der Runde Tisch dem Oberbürgermeister nicht folgen, wenn er noch das Wort „Vertrauen“ hinsichtlich des Überlassungsvertrags gegenüber dem Kreis ins Feld führt. Das Wort „Vertrauen“ im Zusammenhang mit dem Ortenaukreis und dem Ortenau-Klinikum ist leider aufgebraucht, insofern ist es unabdingbar, dass ein Überlassungsvertrag so abgefasst sein muss, dass er nicht auf „Vertrauen“ beruht.

Derzeit schwappt eine Welle von Krankenhaus-Schließungen durch unser Land Baden-Württemberg (aktuell beschlossene Schließung der Krankenhäuser in Bad Saulgau und Pfullendorf, Radolfzell ist angedacht nach einem Gutachten von Lohfert und Lohfert), angezettelt und befeuert durch unseren Sozial- und Gesundheitsminister Lucha. Der Minister reist durchs Land und bringt die Botschaften „nach der Schließung kommt nicht Nichts“, es werden „Primärversorgungszentren“, „mobile Intensivstationen“, „Luftrettung per Hubschrauber“ … eingerichtet“ in den entsprechenden Kreistagssitzungen unter die Lokalpolitiker – das alles hat er auch im Kreistag des Ortenaukreises versprochen. Ach ja, das was in Oberkirch entstehen soll, soll ein Primärversorgungszentrum sein? Wir stellen uns da etwas anderes vor als eine Pflegeheimfiliale des Kreispflegeheims und den Umzug einer ortsansässigen orthopädischen Praxis, einen Hebammenstützpunkt und die sogenannte abendliche Notfallsprechstunde, bei der es kein Einzelfall ist, dass man von der Sprechstundenhilfe nach Achern weiterverwiesen wird, weil kein Arzt präsent ist.

Inzwischen hat ein Gespräch zwischen Vertretern der Stadt Oberkirch und Vertretern des Runden Tischs über die sogenannte Weiterentwicklung des Zentrums für Gesundheit durch den Ortenaukreis stattgefunden. Hier wurde von Seiten der Stadt darauf hingewiesen, dass weder personelle Ressourcen noch entsprechend Haushaltsmittel in der Stadtverwaltung zu Verfügung stünden, um ein solches Projekt in Eigenregie anzugehen, geschweige durchzuführen.

Deshalb haben wir uns im Land umgeschaut, wie andere Gemeinden mit der Nachnutzung der geschlossenen Krankenhäuser umgehen. So hat die Stadt Bad Säckingen (knapp 20.000 Einwohner) eine 100%ige Tochtergesellschaft gegründet, einen Geschäftsführer vom Fach eingestellt. Derzeit wird das bisherige Krankenhaus mit einem Gesamtbudget von 40 Mio. Euro in einen „intersektoralen Gesundheitscampus“, „ein sektorenübergreifendes Angebot an Gesundheits- und Pflegeleistungen in der Region um den lokalen medizinischen Versorgungsbedarf zu decken“, umgebaut.
https://gesundheitscampus-bs.de/

In Weingarten (ca. 25.000 Einwohner) wollte die Stadt das Krankenhaus „14 Nothelfer“ nach dessen Insolvenz kaufen, um es dann an einen Investor mit der Auflage ein entsprechendes Gesundheitsangebot zu schaffen, zu verkaufen. Die Stadt kam aber nicht zum Zug, da ein Investor das Gebäude wohl zu einem höheren Preis als den von der Stadt gebotenen, gekauft hat. Jetzt wird gemeinsam mit der Stadt ein Gesundheitszentrum entwickelt um „ein für die Bevölkerung Nutzen bringendes Areal mit möglichst heterogenen, medizinischen Fachdisziplinen zu schaffen“.
https://www.14nothelfer.com/

Das sind nur zwei Beispiele, weit Besseres zu schaffen, als was uns im Renchtal vom Kreis angeboten wird. Es gibt offensichtlich gute Möglichkeiten und auch Investoren, die an solchen Gesundheitsprojekten interessiert sind, weil sie Rendite bringen! Außerdem muss man feststellen, dass ein solches Krankenhaus-Areal einen stolzen finanziellen Wert hat, den man nicht einfach verschenken darf!

Und ob die Agenda 2030, die Neubauten der Krankenhäuser in Achern, Offenburg und Lahr angesichts des Krieges in der Ukraine noch umgesetzt werden können, steht mehr und mehr in den Sternen: Denn dieser Krieg wird neben den menschlichen Tragödien erheblichste finanzielle Auswirkungen auf Bund und Land haben (100 Mrd. Euro „Sondervermögen“, schnellstmögliche Energiewende, wirtschaftliche Schwierigkeiten durch ausbleibende bzw. verteuerte Rohstoffe u.a.). So hat auch unser Ministerpräsident am vergangenen Dienstag darauf hingewiesen, dass Baden-Württemberg schweren Zeiten entgegen gehe: „Dieser Krieg verändert alles“ und „es kann niemand davon ausgehen, dass das Leben einfach so weitergeht“.

Die Agenda 2030 ist nur eines von zahlreichen Krankenhausprojekten in unserem Bundesland, so ist es absehbar, dass es auch dabei zu erheblichen Finanzierungseinschnitten kommen wird. Umso wichtiger ist, dass bei einem vorauszusehenden Scheitern der Agenda 2030 das Renchtal zumindest eine medizinische Grundversorgung in einem Zentrum für Gesundheit erhält, das den Namen auch verdient!

Diese Stellungnahme wurde in der Acher-Rench-Zeitung am 29. März 2022 zitiert
(online bisher nicht verfügbar)

Eine Pflegeheim-Filiale mit Anhängseln statt Zentrum für Gesundheit

Und wieder werden ohne konkrete Nachnutzungskonzepte zwei Krankenhäuser geschlossen: Bad Saulgau und Pfullendorf.
So wird Baden-Württemberg seinem Spitznamen „Eländ“ in der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum mehr und mehr gerecht!
Und dann sich wundern, dass die Leute mehr und mehr in die Ballungszentren ziehen, dort die Mieten und Lebenshaltungskosten unaufhörlich steigen. Als Gegenmittel gibt es dann ein Förderprogramm des Landes: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.mehr-als-100…
Gehts noch ??? Nennt sich das Politik?

Und offensichtlich läuft das Ganze genauso wie in Oberkirch ab, ein wichtige Rolle spielt der Herr Minister Lucha:

Wie bei uns in der Ortenau hat er lt. örtlicher Presse im Kreis Sigmaringen in einer digitalen Kreistagssitzung genau – wortgleich – argumentiert:

Die Sätze „nach der Schließung kommt nicht Nichts“, es werden „Primärversorgungszentren“, „mobile Intensivstationen“, „Luftrettung per Hubschrauber“ … geschaffen – das haben wir alles auch von Herrn Lucha in der Kreistagssitzung am 21. Juli 2021 hören dürfen. Und jetzt sollen wir vom Ortenaukreis mit einem Umzug eines seit Jahrzehnten schon vorhandenen orthopädischen MVZ ins Krankenhausgebäude (verstärkt durch eine D-Arzt-Zulassung!!!) und vor allem mit dem Umbau des Krankenhauses in eine Filiale des Kreispflegeheims abgespeist werden.
Herr Lucha – das ist NICHTS !!! Und wie sagte unser Landrat Scherer bei der Vorstellung der Ergebnisse der kommunalen Gesundheitskonferenz? „Wir wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir vorhandene Strukturen zerstören würden, bevor neue geschaffen sind.“
Ach ja, Herr Landrat? Wo sind denn die neuen Strukturen? Sicher nicht die abendliche zweistündige „Notfall“-Sprechstunde! (Ironie aus!)

Was wurde denn von Kreis und Ortenau-Klinikum unternommen, um ein „Primärversorgungszentrum“ entstehen zu lassen?

  • Wurden die leer stehenden Praxisräume im Zentrum für Gesundheit in der Öffentlichkeit beworben (Anzeigen dazu in der regionalen Presse, geschweige denn überregional im Ärzteblatt gab es offensichtlich bis heute nicht!)?
    Wie soll dann ein niederlassungswilliger Arzt oder Ärzteteam oder ein Arzt, der evtl. für seine Praxis neue Räume sucht,  von der Existenz der Anmietungsmöglichkeit von Praxisräumen erfahren?
    Das ist wie wenn man eine Firma gründet, aber ihre Existenz geheim hält.

    Auch in der Internet-Börse der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg sind die Räume nicht ausgeschrieben: https://www.kvbawue.de/praxis/boersen/suchen

  • Nicht klar ist uns der Auftrag der Stadt an die Beratungsfirma Oberender AG, die wir unserem Oberbürgermeister wegen des Projekts in Spaichingen vorgeschlagen hatten: In Spaichingen wurde von dieser Firma öffentlich die Errungenschaften und Vorteile der EAV (Erweiterte Ambulante Versorgung) vorgestellt, in Oberkirch gab es kein Wort davon. Warum wurde dieses Modell hier in der Region nicht vorgestellt? Deswegen hatten wir ja die Firma Oberender AG  empfohlen. Über dieses Modell könnte man interessierte Ärzte für das Projekt „Genesungsbetten“ eventuell gewinnen.
    Auch hat in der Gemeinderatssitzung vom 27. September 2021  der Geschäftsführer der Firma Oberender AG erklärt, dass seine Kontaktdaten ja bekannt seien, aber sich niemand bei ihm gemeldet habe. Frage: Wem können seine Kontaktdaten bekannt sein, wenn nichts in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde?
  • Stattdessen wird einfach gesagt, dass im Ortenaukreis keine Kassenarztsitze frei wären, die sich im neuen Zentrum für Gesundheit niederlassen könnten. Frage: Hat sich mal jemand der Verantwortlichen Gedanken gemacht, aus dem Pool des MVZ Ortenau einen internistischen Sitz aus einer der Städte, die neue Krankenhäuser erhalten, nach Oberkirch zu verlegen?
    Warum nicht von Achern nach Oberkirch verlegen?
    Passend dazu: In der lokalen Presse wird über den Antrittsbesuch von Herrn MVZ Ortenau-Geschäftsführer Bühn bei OB Klaus Muttach in Achern berichtet. Zitat: „Das MVZ soll künftig auch Teil des neuen Campus im Rahmen des Klinik-Neubaus werden. Damit könne die enge Kooperation mit dem Ortenau-Klinikum Achern weiterhin fortgeführt werden, heißt es.“
    Hallo? Wir brauchen außerhalb der Städte mit Krankenhäusern eine medizinische Versorgung, nicht alles zentral an einem Ort! Sieht so flächendeckende ambulante Versorgung für unseren ländlichen Raum aus?
  • Das Angebot des Ortenau-Klinikums der Vermietung von Praxisräumen im Krankenhaus kann so attraktiv nicht sein, wenn wenige hundert Meter vom Krankenhaus Oberkirch entfernt, ein bestehendes Apotheker- und Ärztehaus aufwendig umgebaut werden soll – siehe eine entsprechende Bauanfrage im Bauausschuss vom Juli letzten Jahres.
  • Wie war das in der Kreistagssitzung im Dezember 2020, was rief Herr Kreisrat Doll uns vom Runden Tisch zu? „Wir werden Sie nicht im Stich lassen!“
    „Oberkirch muss gelingen!“ war auch die Äußerung einiger Kreisräte nach dem Beschluss im Ausschuss für Kliniken und Gesundheit, in Oberkirch ein Zentrum für Gesundheit einzurichten.

    ABER: So gelingt das eben nicht und wir im Renchtal werden mit diesem Umbau in eine Pflegeheim-Filiale mit Anhängseln im Stich gelassen!

Alle Hände hoch

Kreistags-Ausschuss stimmt für „Städtebaulichen Vertrag“ zur Übernahme des sogenannten „Zentrums für Gesundheit Oberkirch“

Es war zu erwarten, unser Einsatz hat wieder mal nichts genutzt: Die Mitglieder des Gesundheits- und Klinik-Ausschuss (GKA) des Kreistags im Ortenaukreis haben gestern, am 8. März, den städtebaulichen Vertrag zur Übernahme des sogenannten Zentrums für Gesundheit Oberkirch abgenickt. Den Vertrag kann man unter https://kreistag.ortenaukreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWG8K6keBYmPRXHQCf4qA8A, Tagesordnungspunkt 1.2 als PDF downloaden.
Wir hatten im Vorfeld allen Sprechern der vertretenen Parteien im GKA in einer Mail unsere Bedenken mitgeteilt:

Sehr geehrte(r) Kreisrat/Kreisrätin,

in der Sitzung am kommenden Dienstag unter Pkt. 1.2 der Tagesordnung „Ortenau Klinikum; Agenda 2030; Zentrum für Gesundheit Oberkirch; soll über den Abschluss des „Städtebaulichen Vertrags“ zwischen Ortenaukreis und der Stadt Oberkirch abgestimmt werden. Wir bitten Sie folgende Gedanken an Ihre Fraktionskollegen im Ausschuss weiterzuleiten, und diese in Ihre Überlegungen zum Abstimmungsverhalten über diesen Tagungsordnungspunkt einzubeziehen.

Dass wir das in Anlage 1 zum Entwurf des städtebaulichen Vertrages beschriebene Mindestangebot absolut nicht als ausreichende Gesundheitsversorgung für uns im Renchtal betrachten können, ist bekannt und soll an dieser Stelle nicht vertieft werden.

Wir möchten Ihr Augenmerk aber auf folgende Vertragsbestandteile richten:

In § 6 Abs.2 Ziff. A9 (i) heißt es:

  1. a) Die Stadt Oberkirch kann von dem Ortenaukreis sowie dessen Rechtsnachfolger als Eigentümer des ZfGO-Grundstücks die Übereignung und Übertragung des ZfGO-Grundstücks einschließlich aufstehender Gebäude und baulicher Anlagen frei von Belastungen – ausgenommen Belastungen, die bereits heute auf dem ZfGO-Grundstück lasten – an sich oder einen von ihr benannten Dritten nach Maßgabe dieses § 6 verlangen („Heimfallrecht“), wenn
    • auf dem ZfGO-Grundstück nach der Inbetriebnahme des ZfGO, spätestens jedoch nach dem 31. Dezember 2024 nicht das vereinbarte Mindestangebot medizinischer und pflegerischer Leistungen angeboten wird oder Bestandteile des vereinbarten Mindestangebots danach nicht nur vorübergehend nicht angeboten werden, d.h. im Zweifel für höchstens sechs (6) Monate innerhalb von 18 Kalendermonaten nicht angeboten werden;

Das bedeutet, dass die Stadt das Heimfallrecht ausüben kann, wenn der Kreis (für einen gewissen Zeitraum) das Mindestangebot nicht liefert.

Weiter heißt es aber in § 7 Abs.3:

Die Stadt Oberkirch ist zur Zustimmung zu einer Änderung des Mindestangebots verpflichtet, wenn dies aufgrund einer grundlegenden Änderung der Umstände objektiv zwingend erforderlich ist, weil das Mindestangebot gesetzlich unzulässig wird oder aufgrund von Maßnahmen der kassenärztlichen Vereinigung, des Zulassungsausschusses oder der Berufsgenossenschaft nicht mehr aufrechterhalten werden kann und der Ortenaukreis bzw. das Ortenau Klinikum oder zur Abbildung des Mindestangebots eingeschaltete Dritte alles Mögliche und Zumutbare unternommen haben, um die Maßnahme zu vermeiden, und wenn bedarfsgerechte sowie gleichwertige Ersatznutzungen die medizinische und pflegerische Prägung des ZfGOGrundstücks weiterhin sicherstellen.

Der Ortenaukreis ist verpflichtet, in den vorstehend genannten Fällen ein bedarfsgerechtes sowie gleichwertiges Ersatzangebot anzubieten.

Das bedeutet, die Stadt Oberkirch ist zur Zustimmung zur Verringerung des Mindestangebots verpflichtet, wenn eine Situation vorliegt, die nicht mit Vorschriften des Gesetzes, der kassenärztlichen Vereinigung, des Zulassungsausschusses oder der Berufsgenossenschaft übereinstimmt. Der Haken ist, dass eine solche Situation vom Ortenau Klinikum jederzeit herbeigeführt werden kann! So kann das Ortenau Klinikum z.B. – wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen – sich darauf berufen, es gebe nicht genügend Personal, um die gesetzlichen Erfordernisse (Betreuungsschlüssel) zu erfüllen Dann besteht eine gesetzeswidrige Lage und die Stadt muss dem Wegfall zustimmen! Es sind viele solcher Möglichkeiten denkbar. Dann muss die Stadt der Verringerung des Mindestangebots zustimmen. Das jetzt im Vertrag vereinbarte Mindestangebot wird reduziert und gilt dann als neu vereinbartes Mindestangebot.  Damit kann es trotz Verringerung des jetzigen Mindestangebots nicht zum Heimfall nach § 6 kommen! Dieser Vorgang kann beliebig oft wiederholt werden, so dass das Mindestangebot immer wieder reduziert und verändert werden kann.

Auf die praktische Wertlosigkeit der Zusätze, wonach zuvor alles „Mögliche und Zumutbare“ durch das Ortenau-Klinikum unternommen worden sein muss, hat selbst der zu Verhandlungen von der Stadt Oberkirch beauftragte Anwalt in der Gemeinderatssitzung vom 21. Februar hingewiesen. Ebenso sind die Begriffe „bedarfsgerechtes sowie gleichwertiges Ersatzangebot“ dehnbar, nicht bestimmt und damit faktisch ebenfalls wertlos.

Es müsste daher mindestens eine Klausel eingefügt werden, dass die Stadt Oberkirch bei Uneinigkeit das Heimfallrecht ausüben kann. Das schafft den notwendigen Druck auf den Kreis, wirklich alles zur Erhaltung des Mindestangebots zu tun.

Zusammengefasst: Durch diesen Vertrag wird der Stadt Oberkirch das Heimfallrecht faktisch genommen.

Deshalb folgende Überlegung:

Die Stadt Oberkirch hat im Jahr 1977 das Eigentum an der Immobilie an den Kreis übertragen, weil sie als Gegenleistung den Betrieb eines Krankenhauses bekommen hat. Das war eine adäquate Gegenleistung.

Worin besteht jetzt die Gegenleistung für die Überlassung des Eigentums?

Die ganz überwiegende Nutzung der Immobilie besteht in dem Betrieb eines Pflegeheims durch den Kreis. Davon werden einige Oberkircher profitieren, hauptsächlich werden aber Patienten aus dem Kreisgebiet dort versorgt werden (das Pflege- und Betreuungsheim Ortenau in Fußbach soll entlastet werden). Das ist keine adäquate Gegenleistung für die Stadt Oberkirch für die Überlassung seiner Immobilie! An weiteren Leistungen (die nicht schon vorhanden waren) erhält die Stadt eine D-Arztzulassung, für eine gewisse Zeit die Notfallsprechstunde und probeweise die Genesungsbetten. Auch das ist keine adäquate Gegenleistung für die Überlassung dieser Immobilie!

Damit stellt sich die Frage: Darf die Stadt Bürgereigentum ohne entsprechende Gegenleistung hergeben? Wir denken: nein.

Lösungsvorschlag:

Der Geschäftsführer des MVZ, Herr Bühn, hat in der Mitgliederversammlung des Fördervereins Krankenhaus Oberkirch erläutert, dass die Investitionen des Kreises durch die Mieten des Pflegeheims und des MVZs refinanziert werden.

Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Stadt Oberkirch das Eigentum an der Immobilie behält und an den Träger des Pflegeheims und an das MVZ vermietet. Da der Kreis den Umbau finanziert, kann die Miete so angepasst bzw. vielleicht sogar auf 0 gesetzt werden, bis die Investitionen des Kreises refinanziert sind.

Der Vorteil dieser Lösung: Oberkirch bleibt Eigentümer der Immobilie (!) mit aller Gestaltungsfreiheit und kann nach Ablauf der Tilgungszeit die Miete verhandeln. Aus den dann erzielten Mieteinnahmen kann die Stadt die Instandhaltungskosten bezahlen.

Wir bitten Sie, sich die Folgen der genannten vertraglichen Regelungen bewusst zu machen und die alternative Lösungsmöglichkeit zu überprüfen. (Ende des Mailtextes)

Es war schon erstaunlich anzusehen und anzuhören wie in der Sitzung argumentiert wurde. (z.B. das Wort „Vertrag“ kommt von „Vertragen“, man muss Vertrauen haben …) Eigentlich kann man einem solchen Vertrag nicht zustimmen, wenn man sich die Frage stellt, ob man in seinem persönlichen Bereich einen solchen Vertrag unterschreiben würde.

Abstimmung im Oberkircher Gemeinderat am 21. März

Der Oberkircher Gemeinderat wird in seiner öffentlichen Sitzung am 21. März abstimmen. Auch hier liegen den Fraktionsvorsitzenden unsere Ausführungen zum Vertrag vor. Mal sehen, wie diese Abstimmung ausgehen wird – bei Zustimmung erhält Oberkirch kein echtes Zentrum für Gesundheit, sondern hauptsächlich eine Pflegeheim-Filiale des Pflege- und Betreuungsheims Ortenau in Fußbach und die Stadt wird keinen echten Einfluss auf die medizinische und personelle Ausstattung des Hauses haben. Ein „Heimfall“ wird in Zukunft aus Oberkircher Sicht nie mehr zur Debatte stehen.

Bild von Gordon Johnson auf

Niedergelassene Ärzte im Raum Bad Saulgau gegen Krankenhaus-Schließung

Im Folgenden eine Meldung aus Facebook: „Rettet unser Krankenhaus in Bad Saulgau & Pfullendorf“

Niedergelassene Ärzte in und um Bad Saulgau stellen sich eindeutig gegen die geplante Krankenhaus-Schließung in Bad Saulgau – ihre Argumente und Befürchtungen sind auch die Unsrigen – gerade wenn man deutlich sieht, das unser geschlossenes Krankenhaus nicht zu einem „Zentrum für Gesundheit“, sondern zu einem Pflegeheim mit einem für die gesundheitlichen Grundversorgung des Renchtals absolut nicht ausreichenden MVZ wird!
Sehr geehrte Verantwortliche,
schon mal darüber nachgedacht, ein vorhandenes internistisches MVZ aus dem Konvolut der Ortenauer MVZs aus einer der anderen großen Kreisstädte, in denen neue Krankenhäuser gebaut werden sollen, nach Oberkirch zu verlegen?
Hier der Facebook-Eintrag:

Stellungnahme der niedergelassenen Ärzteschaft im Raum Bad Saulgau zur Zukunft der medizinischen Versorgung

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte der Raumschaft Bad Saulgau sind in großer Sorge um die Zukunft der medizinischen Versorgung in dieser Region des Landkreises Sigmaringen. Aktuell stehen die Umwidmung des Krankenhauses in Pfullendorf und die Schließung des Krankenhauses in Bad Saulgau im Raum, ohne dass konkrete, praxistaugliche Vorstellungen darüber existieren, wie die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung in diesen Orten und deren Umgebung in Zukunft gewährleistet werden soll.

Sowohl das von Herrn Minister Lucha favorisierte Primärversorgungszentrum, als auch die im Zweitgutachten vorgeschlagene Neugründung (Pfullendorf) bzw. Erweiterung eines bestehenden MVZ (Bad Saulgau) lassen die Tatsache außer Acht, dass hierfür nicht nur Ärzte, sondern insbesondere auch freie Vertragsarztsitze gebraucht werden. Nach der aktuellen Bedarfsplanung besteht jedoch in unserer Region u.a. für die Disziplinen Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie, Orthopädie und Radiologie eine Niederlassungssperre!

Angesichts der ohnehin schon sehr angespannten Versorgungssituation in Bad Saulgau ist es völlig ausgeschlossen, dass die wenigen Hausärzte auch nur kleine Anteile der chirurgischen Behandlungen, die aktuell in der chirurgischen Ambulanz des Krankenhauses durchgeführt werden, übernehmen können. Die Unternehmen am Industriestandort Bad Saulgau sehen das Krankenhaus als gewichtigen Standortfaktor.

Wir unterstützen die Bemühungen der Stadt Bad Saulgau, das Krankenhaus – auch in veränderter Form – zu erhalten und ggf. selbst als Einrichtung der Grundversorgung zu betreiben.

Der Verlust des Krankenhauses als wichtigem Teil der medizinischen Infrastruktur wird sich mit Sicherheit auch negativ auf die Suche nach Nachfolgern für bestehende Praxen auswirken. Die Chancen, Praxen in ländlichen Regionen in jüngere Hände zu übergeben, sind derzeit schon sehr schlecht. Bei einem Altersdurchschnitt der ambulant tätigen Ärzte in Bad Saulgau von 57 Jahren sind die katastrophalen Folgen dieser Entwicklung – auch in Anbetracht der Praxisschließungen in den letzten Jahren – absehbar.

Unterschrieben ist diese Stellungnahme von 35 niedergelassenen Ärzten.

Zentrum für Gesundheit Oberkirch zu wenig

Stellungnahme zum ARZ-Artikel vom 29. Januar: So läuft der Umbau des Oberkircher Krankenhauses

Stellungnahme des Runden Tischs Krankenhaus Oberkirch zum ARZ-Artikel vom 29. Januar

Wenn man den Artikel so liest muss man feststellen, dass sich in den letzten 4 Monaten nichts Neues zur Einrichtung eines echten Zentrums für Gesundheit für das Renchtal ergeben hat: Der Hebammenstützpunkt war schon eingerichtet, das orthopädische MVZ ist wie geplant in ein Provisorium umgezogen, verstärkt durch es eine D-Arzt-Zulassung, ein tägliche 2-stündige „Notfallsprechstunde“ wurde eingerichtet, wobei diese eigentlich eine Totgeburt ist – bei zwei Patienten pro Tag!

Da keine Röntgenmöglichkeit und weitere intensivere Untersuchungsmöglichkeiten in dieser Sprechstunde vorhanden sind, wird der eine oder andere angehende Patient sich doch im Zweifel direkt an die Notfallambulanzen in Offenburg oder Achern wenden – mit den bekannten unerträglichen Wartezeiten wegen Überfüllung dieser Amabulanzen. Da hilft auch nicht mehr Werbung. Aber diese Sprechstunde wird auf Teufel komm raus weiter unterstützt, weil diese ja im Beschluss des Kreistags so festgehalten wurde – ein Zugeständnis (Placebo) an die Renchtäler Kreisräte.

Viel wichtiger ist doch die Gewinnung von weiteren vor allem ärztlichen Angeboten für unser ehemaliges Krankenhaus – und da tut sich nichts. Selbst die hochgelobte Kooperation in der OP-Tätigkeit der Augenärztin Dr. Juliane Oppermann ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein: nur einer der beiden vor kurzem renovierten OPs wird nun gerade einen Tag pro Woche genutzt. Von weiteren Interessenten ist ja laut Aussage des Pressesprechers weit und breit nichts zu sehen.

Für den dringend notwendigen internistischen Bereich wird auf fehlende Zulassungsmöglichkeiten bei der Kassenärztlichen Vereinigung verwiesen, da kein Arztsitz in diesem Bereich frei wäre. Aber man muss doch klar sehen, dass ohne eine internistische Praxis im ZfG die sogenannten Genesungsbetten (Kurzzeitpflegebetten) nur ein frommer Wunsch sein werden. Für eine Betreuung von Patienten zur Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt und  – -noch viel wichtiger – für eine kurzzeitige stationäre Untersuchungsmöglichkeit für beispielsweise Blutdruckunregelmäßigkeiten, Diabetesbetreuung oder andere erweiterte Diagnostiken braucht es eine internistische Betreuung. Dies ist fundamental zur Einrichtung des IGZ, eines integrierten Gesundheitszentrums, in dem die EAV, die erweiterte ambulante Versorgung, also eine ärztliche und pflegerische Behandlung, über die Sektorengrenzen zwischen „stationär“ und „ambulant“ hinausgeht. Das ist zwar wie mehrfach darauf hingewiesen ein Pilotprojekt, aber nicht nur für die Ortenau: eigentlicher Vorreiter dafür ist das Gesundheitszentrum Spaichingen. Laut Internetseite des Fördervereins Gesundheitszentrums Spaichingen e.V laufen seit Jahren darüber „trotz Rückenwind des Sozialminsteriums“ zähe Verhandlungen mit der kassenärztlichen Vereinigung!(???)

Offensichtlich ist da nicht der notwendige politische Wille dahinter: es wäre Aufgabe des Sozialministers Lucha, wenn er schon die Schließungen von Kliniken im ländlichen Raum vorantreibt, dann auch entsprechend hinter diesen Umwandlungsmöglichkeiten in ein IGZ hinterher zu sein. Corona kann da nicht als Ausrede gelten! Auch trotz Corona wurde unser Krankenhaus geschlossen!

Fehlender politischer Wille in der Verwaltungsspitze des Ortenaukreises und der Renchtäler Gemeinden ist wohl auch der Grund, warum sich im Gegensatz zum Gesundheitszentrum Spaichingen hier nichts in Richtung eines echten Zentrum für Gesundheit bewegt: zum Vergleich sei hier noch einmal auf das GHZ Spaichingen hingewiesen, wo Landrat und Stadt den Ausbau vorantreiben: https://www.gesundheitszentrum-spaichingen.de/

Man muss doch klar sehen, dass der Ortenaukreis hauptsächlich an der Einrichtung eines Pflegeheims mit 45 Betten interessiert ist – weil das Geld bringt.

Für das komplette Umbauvorhaben hat der Kreis 10 Mio. Euro vorgesehen – die sich lt. Aussage des Geschäftsführers der MVZ Ortenau GmbH, Herrn Bühn bei der Mitgliederversammlung des Fördervereins Krankenhaus Oberkirch durch die Einnahmen refinanzieren lassen.

Es ist also kein „verlorener“ Zuschuss, sondern es ist eine klare Investition, die sich amortisieren wird!

Da stellt sich schon die Frage, ob die Stadt Oberkirch dann unentgeltlich das Haus und Gelände durch einen Überlassungsvertrag dem Kreis zu Verfügung stellen soll. Auch beraubt sich die Stadt zusätzlich aller zukünftigen Einflussmöglichkeiten für die Zukunft der Oberkircher bzw. Renchtäler Gesundheitsversorgung. Wir weisen dazu auf den hin, der -wie schon der Name sagt -zuständig für die Krankenhausversorgung ist. Die Frage stellt sich, ob nicht eine eigene Finanzierung evtl. über den Oberkircher Spital– und Gutleuthausfonds (der Name ist eigentlich Programm!) möglich ist – auch unter Einbeziehung von ev. Spenden und Zuschüssen von Renchtäler Firmen oder Privatleuten? Übrigens hat Bad Säckingen hat eine eigene GmbH für die Entwicklung und das Betreiben des Gesundheitszentrums gegründet. Warum sich dort mal nicht erkundigen?

Wir schlagen vor, sachgerecht und genau die Möglichkeiten einer Integration des Gesundheitszentrums in die bestehende „Wohnen und Pflege Oberkirch gGmbH“ zu prüfen. Hat so ein Modell vielleicht die besseren Zukunftschancen für die Renchtäler Bevölkerung?

Aus unserer Sicht kann unter den momentanen Gegebenheiten der für Ende März geplante neue Überlassungsvertrag mit dem Ortenaukreis nicht geschlossen werden. Reine unverbindliche, wachsweiche Absichtserklärungen zum Ausbau des Zentrums für Gesundheit Oberkirch sind für eine medizinische Grundversorgung für 30.000 Renchtäler viel zu wenig!

Zentrum für Gesundheit Oberkirch zu wenig

Stellungnahme zum ARZ-Artikel vom 29. Januar 2022: „So läuft der Umbau des Oberkircher Krankenhauses“

Orginal-Artikel: https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/so-lauft-der-umbau-des-oberkircher-krankenhauses

Wenn man den Artikel so liest muss man feststellen, dass sich in den letzten 4 Monaten nichts Neues zur Einrichtung eines echten Zentrums für Gesundheit für das Renchtal ergeben hat: Der Hebammenstützpunkt war schon eingerichtet, das orthopädische MVZ ist wie geplant in ein Provisorium umgezogen, verstärkt durch es eine D-Arzt-Zulassung, ein tägliche 2-stündige „Notfallsprechstunde“ wurde eingerichtet, wobei diese eigentlich eine Totgeburt ist – bei zwei Patienten pro Tag!

Da keine Röntgenmöglichkeit und weitere intensivere Untersuchungsmöglichkeiten in dieser Sprechstunde vorhanden sind, wird der eine oder andere angehende Patient sich doch im Zweifel direkt an die Notfallambulanzen in Offenburg oder Achern wenden – mit den bekannten unerträglichen Wartezeiten wegen Überfüllung dieser Ambulanzen. Da hilft auch nicht mehr Werbung. Aber diese Sprechstunde wird auf Teufel komm raus weiter unterstützt, weil diese ja im Beschluss des Kreistags so festgehalten wurde – ein Zugeständnis (Placebo) an die Renchtäler Kreisräte.
Viel wichtiger ist doch die Gewinnung von weiteren vor allem ärztlichen Angeboten für unser ehemaliges Krankenhaus – und da tut sich nichts. Selbst die hochgelobte Kooperation in der OP-Tätigkeit der Augenärztin Dr. Juliane Oppermann ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein: nur einer der beiden vor kurzem renovierten OPs wird nun gerade einen Tag pro Woche genutzt. Von weiteren Interessenten ist ja laut Aussage des Pressesprechers weit und breit nichts zu sehen.

Für den dringend notwendigen internistischen Bereich wird auf fehlende Zulassungsmöglichkeiten bei der Kassenärztlichen Vereinigung verwiesen, da kein Arztsitz in diesem Bereich frei wäre. Aber man muss doch klar sehen, dass ohne eine internistische Praxis im ZfG die sogenannten Genesungsbetten (Kurzzeitpflegebetten) nur ein frommer Wunsch sein werden. Für eine Betreuung von Patienten zur Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt und – -noch viel wichtiger – für eine kurzzeitige stationäre Untersuchungsmöglichkeit für beispielsweise Blutdruckunregelmäßigkeiten, Diabetesbetreuung oder andere erweiterte Diagnostiken braucht es eine internistische Betreuung. Dies ist fundamental zur Einrichtung des IGZ, eines integrierten Gesundheitszentrums, in dem die EAV, die erweiterte ambulante Versorgung, also eine ärztliche und pflegerische Behandlung, über die Sektorengrenzen zwischen „stationär“ und „ambulant“ hinausgeht. Das ist zwar wie mehrfach darauf hingewiesen ein Pilotprojekt, aber nicht nur für die Ortenau: eigentlicher Vorreiter dafür ist das Gesundheitszentrum Spaichingen. Laut Internetseite des Fördervereins Gesundheitszentrums Spaichingen e.V laufen seit Jahren darüber „trotz Rückenwind des Sozialminsteriums“ zähe Verhandlungen mit der kassenärztlichen Vereinigung!(???, https://foerderverein-gz-spaichingen.de/glossar/)
Offensichtlich ist da nicht der notwendige politische Wille dahinter: es wäre Aufgabe des Sozialministers Lucha, wenn er schon die Schließungen von Kliniken im ländlichen Raum vorantreibt, dann auch entsprechend hinter diesen Umwandlungsmöglichkeiten in ein IGZ hinterher zu sein. Corona kann da nicht als Ausrede gelten! Auch trotz Corona wurde unser Krankenhaus geschlossen!

Fehlender politischer Wille in der Verwaltungsspitze des Ortenaukreises und der Renchtäler Gemeinden ist wohl auch der Grund, warum sich im Gegensatz zum Gesundheitszentrum Spaichingen hier nichts in Richtung eines echten Zentrum für Gesundheit bewegt: zum Vergleich sei hier noch einmal auf das GHZ Spaichingen hingewiesen, wo Landrat und Stadt den Ausbau vorantreiben: https://www.gesundheitszentrum-spaichingen.de/

Man muss doch klar sehen, dass der Ortenaukreis hauptsächlich an der Einrichtung eines Pflegeheims mit 45 Betten interessiert ist – weil das Geld bringt.
Für das komplette Umbauvorhaben hat der Kreis 10 Mio. Euro vorgesehen – die sich lt. Aussage des Geschäftsführers der MVZ Ortenau GmbH, Herrn Bühn bei der Mitgliederversammlung des Fördervereins Krankenhaus Oberkirch durch die Einnahmen refinanzieren lassen.
Es ist also kein „verlorener“ Zuschuss, sondern es ist eine klare Investition, die sich amortisieren wird!
Da stellt sich schon die Frage, ob die Stadt Oberkirch dann unentgeltlich das Haus und Gelände durch einen Überlassungsvertrag dem Kreis zu Verfügung stellen soll. Auch beraubt sich die Stadt zusätzlich aller zukünftigen Einflussmöglichkeiten für die Zukunft der Oberkircher bzw. Renchtäler Gesundheitsversorgung. Wir weisen dazu auf den hin, der -wie schon der Name sagt -zuständig für die Krankenhausversorgung ist. Die Frage stellt sich, ob nicht eine eigene Finanzierung evtl. über den Oberkircher Spital- und Gutleuthausfonds (der Name ist eigentlich Programm!) möglich ist – auch unter Einbeziehung von ev. Spenden und Zuschüssen von Renchtäler Firmen oder Privatleuten? Übrigens hat Bad Säckingen hat eine eigene GmbH für die Entwicklung und das Betreiben des Gesundheitszentrums gegründet. Warum sich dort mal nicht erkundigen?
Wir schlagen vor, sachgerecht und genau die Möglichkeiten einer Integration des Gesundheitszentrums in die bestehende „Wohnen und Pflege Oberkirch gGmbH“ zu prüfen. Hat so ein Modell vielleicht die besseren Zukunftschancen für die Renchtäler Bevölkerung?

Aus unserer Sicht kann unter den momentanen Gegebenheiten der für Ende März geplante neue Überlassungsvertrag mit dem Ortenaukreis nicht geschlossen werden. Reine unverbindliche, wachsweiche Absichtserklärungen zum Ausbau des Zentrums für Gesundheit Oberkirch sind für eine medizinische Grundversorgung für 30.000 Renchtäler viel zu wenig!

Diese Stellungnahme wurde in der Acher-Rench-Zeitung inhaltlich am 9. Februar 2022 veröffentlicht:
https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/runder-tisch-sieht-bessere-chancen-furs-gesundheitszentrum-oberkirch-0

Stellungnahme zum ARZ-Artikel „Mütter tendieren nach Offenburg“

Hier der Artikel: https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/renchtaler-mutter-tendieren-zur-geburt-in-offenburg
Zusatzartikel mit Zitat von Klinikums-Sprecher Christian Eggersglüß online nicht verfügbar, deshalb hier nebenstehend.

Unsere Stellungnahme:

Sprache kann ja so verräterisch sein: Klinikums-Sprecher Christian Eggersglüß wird hinsichtlich der Vorjahres-Situation der Geburtenstation in Achern zitiert: „Das Jahr 2020 war für alle Beteiligten ein Übergangsjahr, in dem sich die neuen Strukturen etablieren mussten.“ Das heißt doch nichts anderes als: „Wir waren nicht richtig vorbereitet.“ Ja man hatte für 2,4 Mio. Euro die Acherner Geburtenstation räumlich umgebaut und saniert – aber offensichtlich nicht die notwendigen organisatorischen und personellen Neuerungen im Blick gehabt. Deutlichstes Beispiel, die fehlende Möglichkeit die notwendigen U2-Untersuchungen der Babys stationär von einem Kinderarzt durchführen lassen zu können. Eine entsprechende Fachärztin war erst nach gut einem Jahr gefunden. Ebenfalls erst ein Jahr später war eine neue Chefärztin in der Geburtenstation am Start.

Übrigens auch die baulichen Änderungen waren wohl bis zum Sommer diesen Jahres in Achern nicht befriedigend, berichtet doch die ARZ am 15. August diesen Jahres über die Fertigstellung eines neuen Notsectio-OP-Raums im Klinikum Achern für eine halbe Million Euro.
Und dass das Klinikum Offenburg neben Achern für werdende Mütter des Renchtals ein Ziel sein würde, war auch für die Verwaltungsleitung des Offenburger Klinikums keine überraschende Erkenntnis: Im Offenburger Tageblatt vom 7.2.2020 wurde berichtet: „Derzeit bereitet man sich in Offenburg nach der Schließung in Oberkirch Ende Dezember darauf vor, rund 200 bis 250 Geburten zusätzlich pro Jahr zu begleiten. Um die Kapazitäten zu stemmen, sei ein 4,6 Millionen Euro teurer Anbau im Klinikum-Park geplant, erläutert Mathias Halsinger, Verwaltungsdirektor des Offenburger Klinikums.“

Fazit: Die Schließung der Oberkircher Geburtenstation hat weit mehr als die immer wieder vom Ortenau-Klinikum angeführten 2,4 Mio. Euro in Achern gekostet. Summasummarum kommt man da ganz in die Nähe des von der Klinikverwaltung geschätzten auflaufenden Gesamtdefizits bei Fortführung des Oberkircher Krankenhauses bis zum Jahre 2030 von 9,5 Mio. Euro, was im Kreistag das Ende des Oberkircher Krankenhauses bedeutet hat. Wobei die Hauptkosten in Baumaßnahmen in Gebäude investiert wurden, die 2030 bei Eröffnung der neuen Klinken zum Abriss anstehen. Dagegen wird das Oberkircher Haus in welcher Form auch immer weiter Bestand haben. Da stellt sich schon die Frage, ob die Schließung der äußerst beliebten und sehr gut frequentierten Geburtenstation Ende des Jahres 2019 nur dazu dienen sollte, dem Oberkircher Krankenhaus ein wichtiges Standbein zu entziehen und damit der Schließung zuzuführen? Wenn das nicht das Ziel gewesen war, muss man dann an den kaufmännischen Fähigkeiten des ein oder andern Verantwortlichen zweifeln? Oder anders gefragt: Cui bono? 30.000 Renchtälern sicher nicht.

Quellen:
Mittelbadische Presse, 7. Februar 2020
https://www.bo.de/lokales/offenburg/in-offenburg-wird-2020-mit-deutlich-mehr-geburten-gerechnet
Mittelbadische Presse, 29. Januar 2021:
https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/erstes-jahr-der-neuen-geburtshilfe-achern-lief-durchwachsen
Mittelbadische Presse, 15.August 2021
https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/acherner-krankenhaus-steigert-geburtenzahlen

Über diese Stellungnahme wurde in dem ARZ-Artikel „Wichtiges Standbein entzogen“ am 17.12.2021 berichtet.

 

Geburt im Rettungswagen – Fahrt aus dem Renchtal nach Offenburg oder Achern zu lang!

Die Acher-Rench-Zeitung berichtet von einer Geburt eines neuen Erdenbürgers aus Oppenau-Ibach im Rettungswagen, weil nach Schließung der Geburtenstation und der anschließenden Komplettschließung des Oberkircher Krankenhauses sich die Fahrzeiten aus dem hinteren Renchtal in das Klinikum Offenburg deutlichst verlängert haben.
Leider hinter der Bezahlschranke, deshalb kurz auf einen Nenner gebracht:
Die werdenden Eltern brauchten in ihrem Privat-PKW im morgendlichen Berufsverkehr schon 20 Minuten bis zum Oberkircher Kreisverkehr,  in Appenweier wurde die werdende Mutter von einem Rettungswagen übernommen, in Windschläg stieg der Notarzt zu, kurz vor dem Offenburger Klinikum war der neue Erdenbürger da.
Zitat: „Der Weg aus Oppenau in einen Kreißsaal ist seit der Schließung der Geburtsstation in Oberkirch deutlich länger geworden. Das ist ein Grund, warum die Schmiederers davon ausgehen, dass immer mal wieder Kinder unterwegs auf die Welt kommen werden.
Ein anderer ist die Erfahrung werdender Mütter, im Kreißsaal wieder nach Hause geschickt zu werden, wenn es bis zur Geburt noch zu lange dauere. Um sich diese Hin- und Her-Fahrerei zu ersparen, würden Mütter den Zeitpunkt, um ins Krankenhaus zu fahren, noch hinauszögern und sich dann eventuell zu spät auf den Weg machen, glaubt Pascal Schmiederer.“
Alle Beteiligten können froh sein, dass es eine komplikationslose Geburt war und alles gut ausgegangen ist. Was, wenn nicht?
Eine tolle Aussicht nicht nur für uns Renchtäler !!!