Schließung von Oberkirch als „Einsparpotential“?

Im Artikel der ARZ von heute: https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/kreis-laesst-defizit-im-oberkircher-haus-beziffern
„Für das Oberkircher Haus kommt die Klinikleitung aktuell auf einen Jahresfehlbetrag von 1,3 Millionen Euro. Kosten in Höhe von sieben Millionen Euro stehen Erlöse von 5,7 Millionen gegenüber. Sollte die Schließung des Oberkircher Klinikums bereits in diesem Jahr erfolgen und nicht wie spätestens vorgesehen 2030, könnte sich ein rechnerisches Einsparpotenzial von 9,1 Millionen Euro.“ (ergeben).

Kurze Berechnung: Das macht vom bis zum Jahr 2030 hochgerechneten Gesamt-Defizit des Ortenau-Klinikums sage und schreibe 3,25 % aus!!! Wahrlich ein sagenhaftes Einsparpotential, wenn man das Krankenhaus sofort schließen würde!

Und was hat man doch schon alles vorher gespart: Durch die Schließung der Geburtenstation in Oberkirch musste die Geburtshilfe in Achern für 2,4 Mio. Euro umgebaut werden und auch in Offenburg wird ein 4,6 Millionen Euro teurer Anbau im Klinikum-Park erstellt – Summasummarum Investitionen von mindestens 7 Mio. Euro in Gebäude, die 2030 nicht mehr gebraucht werden!!! Vergleicht man dazu dann noch die Geburtenzahlen 2019/2020 des Klinikums Achern-Oberkirch, stellen sich noch mehr Fragezeichen ein: 2019 konnten die beiden Betriebsstellen Achern und Oberkirch gemeinsam 1030 Geburten verzeichnen, nach Schließung von Oberkirch 2020 waren es in Achern nur noch 689 Geburten, ein stolzes Minus von 341 Geburten => 33,11%.
Dazu noch das organisatorische Chaos mit den vorgeschriebenen U2-Pflichtuntersuchungen, an die niemand im Voraus gedacht hatte!!!

Das spricht alles für ein sehr gut durchdachtes Konzept der Klinik-Geschäftsführung!!! – Ironie aus.

Landrat hat eine Vermutung

Landrat hat eine Vermutung – Leserbrief

Leserbrief zum Artikel „Landrat hat eine Vermutung“ in der Acher-Rench-Zeitung vom 3. Februar:

https://www.bo.de/lokales/ortenau/corona-entwicklung-in-der-ortenau-die-wichtigsten-antworten-0#
Zitat: „„Wir vermuten, dass wir einen besonders guten Überblick über das Pandemiegeschehen haben“, sagte Scherer bei der Pressekonferenz. „Wenn ich viel teste, ist es nachvollziehbar, dass ich viele positive Ergebnisse finde.“ Er (Landrat Scherer) geht also davon aus, dass in der Ortenau mehr getestet wird als in anderen Landkreisen. Der Landrat schränkt aber ein, dass es sich dabei bislang nur um eine Vermutung handelt, die sich aktuell nicht mit Zahlen untermauern lässt. „

Auch Donald Trump hat mal behauptet, dass die hohen Inzidenzzahlen nur vom vielen Testen kommen. Die Welt hat darüber gelacht.

Einerseits gibt unser Landrat vor, einen besonders guten Überblick über das Geschehen zu haben, andererseits ist es ihm nicht möglich zu sagen, welcher Landkreis wie viel testet, auch nicht von seinem eigenen Landkreis. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass die umliegenden Landkreise Emmendingen(>50 Freudenstadt, Rastatt und Baden-Baden (durchschnittlich Inzidenz deutlich unter 100) sich in trügerischer Sicherheit wiegen, und das angesichts von Mutanten, die mehrfach infektiöser sind und einen schwereren Verlauf haben können.

Aber leider ist es nicht das erste Mal, dass zweifelhafte Vermutungen angeführt werden. Das Interview vom 30.12.2020 in der ARZ  (https://www.bo.de/lokales/ortenau/landrat-scherer-versaeumnisse-bei-kommunikation-der-klinikreform) ist voll davon und gibt Anlass zu einigen kritischen Fragen, die sich eigentlich der Kreistag stellen müsste.

  1. Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass der Neubau einer Klinik automatisch eine gute Organisation und motivierte Mitarbeiter beinhaltet und somit auch automatisch Gewinne generiert? Der Neubau alleine macht’s nicht aus!
  2. Warum gibt es Denkverbote („Agenda2030 = alternativlos!“) hinsichtlich eines Umdenkens in Anbetracht der finanziellen Misere durch Corona. (Stichwort Kürzung der (noch nicht gesicherten) Fördermittel)?
  3. Sollen die von GF Keller angedeuteten Personaleinsparungen dazu beitragen, Gewinne zu generieren?
  4. Die rückläufige Verweildauer ist wirtschaftlich und nicht medizinisch bedingt. Im Blickfeld liegt nur der junge Patient, der schnell wieder in den Arbeitsprozess zurück soll. Die demographische Entwicklung einer immer älter werdenden Gesellschaft wird nicht berücksichtigt. Genesungsbetten und Normalstationen werden gebraucht.
  5. Die Schließung von Gengenbach hat nicht die erwarteten Einsparungen gebracht. Woher nehmen Sie die Sicherheit, dass die Schließungen von Oberkirch, Ettenheim und Lahr das bringen werden? Wären nicht Einsparungen an anderer Stelle effektiver?
  6. Die Schließung der Oberkircher Geburtsklinik hat nicht den erwarteten Zulauf für Achern gebracht. Eine der Argumente für die Agenda 2030 ist: eine Großklinik ist besser als eine Kleinklinik. Auch der Neubau in Achern ist eine Kleinklinik. Was macht Sie so sicher, dass die Patienten aus Bühl lieber nach Achern und nicht in ein gleich weit entferntes neu gebautes Zentrum nach Baden-Baden gehen?
    Ist hier der Wunsch der Vater des Gedankens?

Elke Honsel

Linke Kreisrätin erhebt Einspruch gegen Schließung des Oberkircher Krankenhauses

Die LiLO Kreisrätin Jana Schwab, hat am Montag den 11.01.21 einen Brief an die Regierungspräsidentin Schäfer in Freiburg geschickt. Darin erhebt sie Einspruch gegen die Umwandlung des Oberkircher Krankenhauses in ein Gesundheitszentrum.
Original auf Einspruch beim Regierungspräsidium – Linke Liste Ortenau (linke-liste-ortenau.de)

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Schäfer,

hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Beschluss des Kreistages im Ortenaukreis vom 15. Dezember 2020.

Unter Punkt 2.2 hat der Kreistag beschlossen, dass aus dem Krankenhaus in Oberkirch ein sog. Gesundheitszentrum werden soll. Gemäß § 3 Landeskrankenhausgesetz Baden – Württemberg kann der Kreistag kein Krankenhaus, welches im Landesbettenplan aufgeführt ist, in ein Gesundheitszentrum umwandeln.

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof in Mannheim vom 16.04.2002 AZ. : 9 S 1586/01 ist dies weder dem Kreistag noch der Landesregierung gestattet. Dies entspricht auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. März 2016 IZR 263/14. Ebenfalls ist ein Krankenhaus nur dann bedarfsgerecht, wenn eine Bedarfsanalyse durchgeführt wurde, so der VGH in Mannheim vom 16.04.2002 Logischerweise muss die Bedarfsanalyse stattgefunden haben, sonst wäre das Krankenhaus Oberkirch nicht im Landesbettenplan Baden-Württemberg aufgeführt.

Die bisherige Bedarfsanalyse richtete sich nach dem Bedarf für die Bevölkerung im Einzugsgebiet des Krankenhausstandortes Oberkirch. Bedarfsgerechtigkeit bezieht sich auf die Anzahl der zu versorgenden Einwohnerzahl im Einzugsbereich des Standortes Oberkirch.

Im Urteil des VGH-Mannheim wird in der Randnummer 38 dargelegt, wie sich der Bettendarf errechnet. Hier weisen die Richter am VGH Mannheim vor allem auf folgenden wichtigen Faktor hin:

Auszug: “ Hinsichtlich sämtlicher Faktoren kann sich die Bedarfsanalyse nicht mit der Erhebung der aktuellen Werte begnügen, sondern muss auch die künftig zu erwartende Entwicklung beurteilen. “ Zitatende

Dem Kreistag liegt keine Bedarfsanalyse des Regierungspräsidiums oder des Landessozialministeriums vor, die eine Herausnahme des Oberkircher Klinikums aus dem Landesbettenplan und somit die Umwandlung in ein Gesundheitszentrum, wie vom Kreistag beschlossen, rechtfertigen würde.

Gleichzeitig liegt auch keine Bedarfsanalyse vor, welche die Auswirkungen des vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Notfallversorgung in §136c Absatz 4 SGB 5 berücksichtigt. Neben diesem künftig zu erwartenden Entwicklungsfaktor, welches das VGH Mannheim für eine Bedarfsanalyse vorschreibt mit einfließen zu lassen, müsste eine zukünftige Bedarfsanalyse ebenfalls die alternde Bevölkerung mit im Blick haben.

Hinzu kommen Infektionskrankheiten und viele Demenzerkrankungen, die stationär behandelt werden müssen. Diese Erkrankungen können nicht bei einer Verweildauer von drei ( 3 ) bis fünf (5) Tagen diagnostiziert oder behandelt werden, wie es der Kreis vorsieht und in seine Kostenanalyse für die geplante Zentralklinik in Offenburg integrierte. Deren Behandlung dauert bis zu einem halben Jahr, bei Folgeerkrankungen noch länger.

Hier geht es um die stationäre Versorgung von Notfallpatienten und Einwohner bzw. Einwohnerinnen im Einzugsgebiet des Krankenhaus Oberkirch.

In einer alternden Gesellschaft werden Krankheiten auftreten, die eine schnelle medizinische Behandlung erfordern. Hierzu wurden die stationären Notfallversorgungsstufen (Basisnotfallversorgung/erweiterte Notfallversorgung/ umfassende Notfallversorgung) geschaffen. Diese gelten auch für den Ortenaukreis. Es ist die Pflicht des Ortenaukreises den Standort in Oberkirch als stationärer Basisnotfallstandort auszubauen.

Ein Krankenhaus, dass im Landesbettenplan Baden-Württemberg aufgeführt ist, muss immer auf den neuesten medizinischen Stand ausgebaut werden. Siehe Entscheidung BGH vom 24. März 2016 IZR 263/14 und Verwaltungsgerichtshof Mannheim vom 15.12.2012 9 S 2770/10.
Dies ist die Pflicht des Landkreises Ortenaukreis, dass er nach dem Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg erfüllen muss.

Der Beschluss vom 15.12.2020 des Kreistages Landkreis Ortenaukreis hat erhebliche Mängel. Er macht Unterschiede bei der stationären medizinischen Versorgung seiner Einwohner und Einwohnerinnen. Der Kreistag hat die Pflicht seine Einwohnerinnen und Einwohner gleich zu behandeln.
Krankenhausstandorte, die im Landesbettenplan aufgeführt sind, können weder geschlossen noch in Gesundheitszentren umgewandelt werden, weil sie für die stationäre Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Ortenaukreis eingerichtet wurden. Sie müssen stetig auf den neuesten medizinischen Stand ausgebaut werden.

Seit dem 18. April 2018 muss wenigstens die stationäre Basisnotfallversorgung an jedem Krankenhausstandort eingerichtet werden. Dies ergibt sich aus den erlassenen Gesetzen und der von mir aufgeführten Rechtsprechung, die dazu mit Urteilen entschieden hat.

Die Entscheidung des Kreistages vom 15.12.2020 verstößt sowohl gegen Bundesgesetz, hier § 136 c Absatz 4 Sozialgesetzbuch 5, Krankenhausfinanzierungsgesetz § 1 und § 2 a und gegen das Landesgesetz, hier § 3 Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg.

Der Beschluss des Kreistages vom 15.12.2020 ist rechtlich falsch und somit zurück zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schwab

Kreisrätin der Linken Liste Ortenau im Ortenaukreis

Dazu folgende Stellungnahme des Ortenaukreises und des Ortenau-Klinikums vom 13. Januar:

Der Ortenaukreis und das Ortenau Klinikum nehmen gemeinsam Stellung zum Einspruch von Kreisrätin Jana Schwab gegen den Beschluss des Kreistags vom 15. Dezember 2020 zum Tagesordnungspunkt 2.2 „Konzept zur Weiterentwicklung der Betriebsstelle Oberkirch zum „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“

„Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 mit großer Mehrheit einer künftigen Nachnutzung der Klinikbetriebsstelle Oberkirch zugestimmt. Eine vorzeitige Schließung des Standorts Oberkirch wurde im Dezember noch nicht beschlossen. Es ist klar, dass das Sozialministerium für die Erstellung des Landesbettenplans zuständig ist. Eine Änderung kann aber erst nach einer Beschlussfassung zur Schließung formal beim Ministerium beantragt werden. Selbstverständlich steht der Landkreis im engen Austausch mit dem Ministerium, welches die Agenda 2030 intensiv begleitet und das Ortenau Klinikum auf seinem Weg unterstützt. Die Vorwürfe von Frau Schwab sind daher haltlos.“

Auch Kreisrat Dr. Karlheinz Bayer schließt sich der Prüfungs-Anforderung an

Lt. Mail vom 17. Januar 2021 hat sich FDP-Kreisrat Dr. Karlheinz Bayer diesem Einspruch angeschlossen.

Verehrte Frau Regierungspräsidentin,

der Beschwerde der Kreistagskollegin von der Linken Liste schließe ich mich in allen Punkten an.
Ich bitte um eine Überprüfung, in wieweit der Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2020 über etwas beschlossen hat, zu dem er keine Beschlußhoheit besaß.

Ich hatte dies in einem Statement für die FDP-Fraktion vor der Abstimmung in der Fraktionsrunde auch dargelegt.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim vom 16.04.2002 ( AZ. : 9 S 1586/01 )
ist es ein entscheidendes Kriterium für die Stillegung eines Krankenhauses bzw. für den Fortbestand des Krankenhauses nach dem Bettenplan, wenn die Entfernung zum nächsten Krankenhaus dadurch zu groß würde. Als Anhaltswert wurden 30 Kilometer genannt. Dies trifft für meinen Wohnort Bad Peterstal-Griesbach mit ca. 2800 Einwohnern zu.Insofern ist die Stilllegung kein einfacher Akt.

Ich bitte Sie daher als Aufsichtsbehörde darum, die Rechtmäßigkeit des Kreistagsbeschlusses bzw. die Frage der Zuständigkeit zu prüfen.

Mit freundlicher Hochachtung
Ihr
Dr. Karlheinz Bayer

Stellungnahme ZfG Oberkirch

Pressemitteilung zum Kreistagsbeschluss von 15.12.2020

Angesichts dessen, dass das heruntergewirtschaftete Krankenhaus Oberkirch im derzeitigen Zustand nicht mehr den Kriterien einer soliden Gesundheitsversorgung des Renchtales entspricht, akzeptiert der Runde Tisch Krankenhaus Oberkirch die Entscheidung des Kreistages zur Umwandlung des Krankenhauses Oberkirch in ein “ Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ (ZfG) mit angeschlossenem Pflegeheim.

Ziel muss ein intersektorales Gesundheitszentrum (IGZ) sein, das zum einen im ambulanten Bereich eine allgemeinmedizinische, internistische und chirurgische Grundversorgung mit D-Arzt sicherstellt, zum anderen darüber hinaus unabdingbar eine erweiterte ambulante Versorgung (EAV) mit stationären Betten integriert. Der Umbau eines Teils des Bettentrakts in ein Pflegeheim wird insofern als notwendig angesehen, damit ausreichendes Personal für eine Kurzzeitpflege (sogenannte Genesungsbetten) und auch notwendige Palliativ-Betten vorhanden ist.

Wichtig für den Runden Tisch ist der Punkt 4 des Antrags „weitere Ergänzungen“ einiger Renchtäler Kreisräte, der einen Spielraum für eine wirkliche Weiterentwicklung des Hauses bieten kann, aber dafür auch mit entsprechenden Angeboten für weitere Ansiedlung von Facharztangeboten bzw. Nutzung der vorhandenen gut ausgestatteten OP-Säle führen soll – entsprechend des interfraktionellen Antrags der CDU- und SPD-Fraktionen vom 16. September. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Behandlungsmöglichkeit von kleineren, sogenannten „Bagatell“-Notfällen im internistischen und chirurgischen Bereich in einer Notfall-Ambulanz, um im Falle eines Falles weite Wege in die Notfall-Ambulanzen in Offenburg bzw. Achern unnötig zu machen und damit auch die dortigen Ambulanzen zu entlasten.

Der Runde Tisch Krankenhaus Oberkirch unterstützt den Beschluss zur Schaffung einer separaten Geschäftsführer Stelle zur Durchführung der Umgestaltung. Der Runde Tisch fordert, eine Führungsstruktur, die direkt dem Ortenaukreis (Landrat, Kreistag) unterstellt und aus der Klinikverwaltung ausgegliedert werden muss. Die Kontrolle soll ein Gremium, besetzt durch den Landrat, Vertreter des GKA, der Oberbürgermeister bzw. der Bürgermeister der beteiligten Gemeinden, Vertreter des Klinikums, der KV, der Ärzte, der Pflegekräfte, begleitet von Gesundheitsexperten, ausüben.
Der Runde Tisch begrüßt ausdrücklich, dass im Kreistagsbeschluss keine zeitlichen Vorgaben gemacht wurden.

Denn mit der Entwicklung eine solchen IGZ wird Neuland betreten, in dem Krankenkassen, kassenärztliche Vereinigung das Sozialministerium und der Ortenaukreis als Träger erst zusammenfinden müssen. Vorbild dazu kann der vom Runden Tisch schon mehrfach hingewiesene „Gesundheitscampus Spaichingen“ sein, für das entsprechende Gespräche in Begleitung der Beratungsfirma Oberender AG schon laufen und deren Ergebnisse für das neue „Zentrum Für Gesundheit“ in Oberkirch zielführend sein können.

Für den Runden Tisch Krankenhaus Oberkirch ist die von der Geschäftsführung des Ortenau-Klinikums angedachte Umbauzeit von drei Jahren unter kompletter Schließung des Hauses nicht akzeptabel. Das Renchtal kann nicht solange auf eine entsprechende Versorgung verzichten. Die Begründung der langen Umbauzeit wegen der Sanierung der Wasserleitungen, weil es eine entsprechende Ringleitung nicht gäbe, ist schlicht falsch. Das Haus ist mit Ringleitungen ausgestattet, es existieren zwei Hauptzugänge, so dass an jeder Stelle gearbeitet werden kann, während die Versorgung von beiden Seiten aufrechterhalten wird.

Der Runde Tisch wird konstruktiv und kritisch alle Details der Umsetzung und die Erfüllung der Zusagen des Kreistages begleiten. Das jetzige „Modell Landrat“ kann nur vorzeitig, also vor 2030 abgelöst werden, wenn die Umgestaltung auf dieses neue medizinische Versorgungsmodell abgeschlossen und solide die medizinische Basisversorgung sichergestellt werden kann.

Dazu befürwortet der Runde Tisch Oberkirch das vom Oberbürgermeister schon angedachte zu schaffende Netzwerk aus niedergelassenen Ärzten, Krankenhaus-Ärzten, Oberbürgermeister, Mitgliedern des Fördervereins und des Runden Tischs sowie der Beratungsfirma Oberender AG um gestalterisch mitzuwirken.

Rechtsform Ortenau-Klinikum

Erklärung des Runden Tischs zu Beginn der Kreistagssitzung 15.12.2020

Sehr geehrte Verantwortliche für die gesundheitliche Versorgung auch der Renchtäler Bürger,

unter 2.2 der Tagesordnung werden Sie heute über die Umformung des Krankenhauses Oberkirch abstimmen (ob es eine Weiterentwicklung werden wird, hängt von Ihnen ab).

Lassen Sie uns dazu einige grundsätzliche Überlegungen ausführen:

1.) Der Beschluss des GKA vom 10.12.2020 geht in die richtige Richtung, entspricht aber so noch nicht einer soliden medizinischen Basisversorgung! Dies erkennend ermöglicht Punkt 4 des Antrags weitere Ergänzungen. Diese werden nur dann realisierbar sein, wenn ein ernsthafter politischer Wille hierzu besteht. Das Vertrauen in diesen wurde mehrfach enttäuscht – selbst schriftliche Zusagen wurden nicht eingehalten, es wird die Schließungsplanung entgegen von Ihnen gefassten Beschlüssen betrieben.

2.) Die Schließung des Krankenhauses Oberkirch soll sehr zeitnah erfolgen. Im Januar 2021? Im Februar 2021? Ohne vorher Strukturen zur medizinischen Grundversorgung geschaffen zu haben? Das ist eigentlich unvorstellbar! Wir erinnern wortwörtlich an ein Zitat Herrn Landrat Scherers: „Wir wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir alte Strukturen beseitigen würden, bevor neue geschaffen wurden“. Genau das ist allerdings bereits mit der Geburtshilfe Oberkirch erfolgt. So heißt es im Antrag zur Suche eines für die Notfallversorgung fundamental bedeutsamen Durchgangsarztes: Ein ambulante Durchgangsarztermächtigung soll zeitnah – Zitat „nach Schließung des stationären Klinikbetriebs“ – sichergestellt werden. Ein D-Arzt ist aufgrund der hohen Ausbildungsanforderungen äußerst schwierig zu finden, man muss also davon ausgehen, dass dies zeitnah nicht möglich sein wird. Wird offen einkalkuliert, dass das Renchtal lange Zeit ohne entsprechende medizinische Versorgung bleibt?

Hinzu kommt, dass der kosteneinsparende Effekt bisher nicht beziffert und unklar ist. So hat schon die Schließung des Hauses Gengenbach nicht die erhoffte Einsparung erbracht. Für eine zuverlässige Prognose wäre die Ermittlung ehrlicher Verlustzahlen allein für Oberkirch, getrennt ausgewiesen zu den Acherner Zahlen, erforderlich.

3.) Und zu: „lange Zeit“
Für Oberkirch wird eine Umbauphase von 3 Jahren vorgesehen! Herr Keller hat das mit dem Nichtvorhandensein einer Wasser-Ringleitung begründet. Diese Aussage ist nachweislich falsch! Das Haus ist mit Ringleitungen ausgestattet, es existieren 2 Hauptzugänge, so dass an jeder Stelle gearbeitet werden kann, während die Versorgung von beiden Seiten aufrechterhalten wird. Rechnet man damit, dass sich Oberkirch nach 3 Jahren an die fehlende medizinische Versorgung gewöhnt hat und der Widerstand erlahmt? Wir weisen dazu auf eine in der F.A.Z. zitierte Untersuchung hin, wonach eine Verschlechterung der Gesundheitsversorgung nachweislich in Wahlen zu einem deutlichen Anstieg der Zahlen einer Protestpartei führt.

Zusammengefasst demnach ganz klar: Es darf keine Schließung des Oberkircher Hauses vor Sicherstellung der Notfallversorgung und der weiteren Strukturen geben! Etwas anderes sieht Ihr Beschluss zur Agenda 2030 auch nicht vor.

4.) Die Entwicklung dieser Strukturen betritt weitgehend Neuland und benötigt daher, wenn sie solide und nachhaltig sein soll, ausreichend Zeit. Es gibt kleine Häuser, in denen sinnvolle Konzepte zur Neugestaltung bereits umgesetzt werden. Wir verweisen dazu beispielsweise auf den Gesundheitscampus Spaichingen, ein Pilotprojekt entwickelt nach Vorschlägen der Hochschule Bayreuth in Zusammenarbeit mit der Fa. Oberender und mit Unterstützung des Sozialministeriums. Hier werden auch bereits Finanzierungsfragen geklärt. Der Landrat des Landkreises Tuttlingen, Herr LR Bär, der diesen Prozess angestoßen hat, wäre sicher bereit, seine Erfahrungen im GKA oder in diesem Gremium darzustellen.
Daneben existiert ein ähnliches Konzept der Robert-Bosch-Stiftung.

Lassen Sie uns die Vorarbeit, die Finanzierungskonzepte und Erfahrungen bereits existierender Modelle nutzen und vernünftigerweise erst dann, wenn das Konzept für Oberkirch steht, den Umbau planen! Es darf keine wesentliche Versorgungslücke über einen längeren Zeitraum entstehen!

5.) Hinzu kommt, dass ein Umbau auch die technische Ausstattung der Telemedizin wie z. B. der Teleradiologie einbeziehen muss. Das sind die zukünftigen Pfeiler der kleineren Standorte! Und die werden an Bedeutung gewinnen durch die Aufwertung des ländlichen Raums infolge des Homeofficeschubs und der Nichtbezahlbarkeit von Wohnraum in Großstädten. Diese Entwicklung hat bereits eingesetzt. Lassen Sie uns also solide in die Zukunft denken.

Das bedeutet zusammengefasst:
1. Einen ausreichenden zeitlichen Rahmen für eine solide Planung der Umstrukturierung ansetzen!
2. Eine solide Umbauplanung vornehmen mit so kurzer Umbauzeit wie möglich!
3. Keine Schließung entgegen vertraglichen Vereinbarungen und Beschlüssen, solange die Punkte 1. und 2. nicht erfüllt sind.

Wir haben im Zuge unserer Bemühungen für die Gesundheitsversorgung des Renchtals inzwischen umfangreiches Recherchematerial erworben und auch persönliche Kontakte geknüpft. Wir sind gerne bereit, beides für eine zufriedenstellende Gestaltung für das Renchtal und weitere Häuser zur Verfügung zu stellen.

Finenazierungsloch Agenda 2030 Ortenau

Wer schließt die 300 Mio. Euro Finanzierungslücke?

In der GKA Sitzung am 10. 12.2020 wurde der Finanzbedarf des Ortenau-Klinikums hochgerechnet, was bei den Kreisräten zu Kopfschmerzen führte. Es war klar dass mit den bisher beschlossenen Erhöhungen der Kreisumlage die Finanzierung der Agenda 2030 nicht darzustellen ist.

Verlusterwartung 300 Mio €

Die laufenden Verluste, die mit 280 Mio. € angenommen wurden, fallen durch die von 2020 bis 2022 erwarteten teilweise coronabedingten Verluste wohl um 20 Mio. € höher aus sodass insgesamt 300 Mio. € zusätzliche Mittel aufzubringen sind.

Verluste werden durch die Agenda 2030-Kreisumlage gedeckt

In der Kreistagssitzung vom 3.11.2020 hatte der Kreistag beschlossen, dass das Ortenau-Klinikum die Verluste selbst tragen soll und zur Finanzierung der Investitionen dem Eigenkapital 175 Mio. € zugeführt werden sollen. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen durch Erhöhung der Kreisumlage aufgebracht werden. Die aufgelaufenen Verluste sollen ab 2030 durch künftige Gewinne ausgeglichen werden.

Das Ortenau-Klinikum hatte zuletzt ein Eigenkapital von 66,8 Mio.€, das durch die für 2020 und 2021 erwarteten Verluste aufgezehrt wird. Diese Verluste sollen nicht vom Kreis als Träger des Eigenbetriebs ausgeglichen werden. Stattdessen sollen die Mittel aus der Kreisumlage zur Verlustdeckung herangezogen werden. Dies widerspricht zwar der im Finanzierungsbeschluss festgelegten Zweckbestimmung, ist aber Folge des Finanzierungsweges über das Eigenkapital. Aus dem Eigenkapital sind vorrangig die anderweitig nicht gedeckten Verluste auszugleichen. Nur was danach übrig bleibt kann für sonstige Zwecke, also die Finanzierung der Agenda 2030, verwendet werden. In der Vorlage und den Erläuterungen hierzu wurde dieser Zusammenhang nicht angesprochen. Im Gegenteil wurde der Eindruck erweckt, das Klinikum könne mit den Verlusten selbst fertig werden.

In der Hochrechnung bis 2030 ergibt sich, dass die Mittel der Kreisumlage vollständig zur Verlustdeckung benötigt werden. Dies ist auf Anfrage vom Landratsamt so bestätigt worden. Von der angekündigten Vorfinanzierung der Investitionsvorhaben bleibt daher nichts übrig.

Gewinne ab 2030 unrealistisch.

Die Hoffnung auf künftige Gewinne kann die fehlenden Finanzierungsmittel nicht ersetzen. Diese Gewinne können erst bilanziert werden, wenn sie tatsächlich entstehen. Nach geltendem Pflegesatzrecht können die Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden. Dies steht so in den Rechenschaftsberichten der Klinik. Wenn dies für die bereits weitgehend abgeschriebenen Altbauten gilt, wie soll dann für die wesentlich höheren Abschreibungen bei den Neubauten ein entsprechender Gewinn zu erzielen sein. Gewinne in der Größenordnung der aufgelaufenen Verluste sind nach heutigem Vergütungsrecht illusorisch. Und eine wesentlich großzügigere Finanzierungsregelung kann man nach den Corona Belastungen nicht erwarten.

Senkung der Kreisumlage Schritt in die falsche Richtung

Es verwundert nicht, dass die Finanzsituation bei den Kreisräten Kopfschmerzen auslöst. Erstaunlich ist , dass die vorgeschlagene Erhöhung der Kreisumlage angesichts dieser Zahlen sogar noch reduziert wurde. Im Kreishaushalt öffnet sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter sodass ab 2024 auch im Kreishaushalt hohe Verluste zu erwarten sind. Jetzt wäre noch Zeit zusätzliche Mittel für die Finanzierung der laufenden Verluste vorzusehen.

Finanzierungslücke kann durch Klinikschließungen nicht ausgeglichen werden.

Bisher beschränkte sich die Verwaltung bei Einsparungsideen immer auf den Vorschlag, die kleinen Häuser zu schließen. Damit wird man die Finanzierungslücke nicht schließen können. Schon die Schließung der Klinik Gengenbach hat nicht die erwartete Erleichterung gebracht. Die Teilschließung von Oberkirch durch Verlegung der Geburtshilfe hat in Achern und Offenburg zu Zusatzinvestitionen geführt, die weit höher waren als der Sanierungsbedarf in Oberkirch. Und durch die beabsichtigte Schließung der Altbauten in Achern und Offenburg fällt auf die dortigen Investitionen eine weitere vorzeitige Abschreibung an. Schon jetzt entfällt der größere Teil (12 Mio. €) der Verluste auf Abschreibungen, die bei der Schließung von Krankenhäusern noch höher ausfallen.

Kreisumlage erhöhen oder Investitionsplanung reduzieren

Es bleibt nur die Entscheidung, die Finanzierungszuschüsse deutlich zu erhöhen oder die Investitionsvorhaben der Agenda 2030 so zu reduzieren, dass wenigstens der Neubau in Offenburg solide zu finanzieren ist.

Stellungnahme des Fördervereins Ortenau-Klinikum Oberkirch

Zum Konzept: „Gute Gesundheitsversorgung für die Region Oberkirch-Renchtal“
Konzept zur Weiterentwicklung des Ortenau Klinikums Achern-Oberkirch, Betriebsstelle Oberkirch, zum „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“
vorgelegt im Gesundheits- und Klinik-Ausschuss am 20. Oktober 2020
Hier das Konzept als PDF

Bitte um eingehende Prüfung und Konkretisierung des von Geschäftsführer Christian
Keller vorgelegten Konzepts für ein,,Zentrum für Gesundheit“ im Sinne einer
Nachnutzung des Ortenau Klinikums Oberkirch

Sehr geehrte Damen und Herren des Ortenauer Kreistags,
sehr geehrter Herr Landrat Scherer,
sehr geehrter Herr Keller,
wir danken Ihnen für die Bereitstellung von einhundert Millionen Euro für eine bürger-
orientierte medizinische Primärversorgung auch nach dem in der Agenda 2030
festgelegten Schließen der Krankenhäuser Ettenheirn, Kehl und Oberkirch. Dabei geht
es aus Sicht der Bevölkerung in Zukunft um ein schlüssiges medizinisches Angebot vor
Ort und nicht nur um die Nachnutzung einer Immobilie, wie es der Ausdruck
,,Nachnutzung” suggerieren könnte.

Es ist auch erfreulich, dass sich der Kreistag mit einem Konzept für ein „Zentrum für Gesundheit” in Oberkirch — und sicher künftig auch für Ettenheim und Kehl —
beschäftigt. Es sind aber keine überzeugenden Argumente zu erkennen, die eine
übereilte Entscheidung rechtfertigen. Es gibt gute Gründe, das vorliegende Papier
eingehend dahin zu überprüfen, ob langfristig wirklich eine patientengerechte
Primärversorgung auf chirurgischem und internistischem Gebiet umfänglich
gewährleistet werden kann inklusive einer Notfallpraxis. Dafür gibt es noch zu viele
offene Fragen, Anregungen und sachliche Kritik, für die wir um Verständnis bitten.
Wenn man das vorliegende Konzept analysiert und die bildliche Darstellung des
künftigen ,,Kern-Leistungsportfolios” (Seite 4) anschaut, bleiben unter dem Strich
gesichert nur folgende Bereiche:

– Stationäre Pflege SGB Xl inklusive Kurzzeitpflege
– Verlagerung der Praxis für Orthopädie und rehabilitative Medizin des MVZ
Ortenau GmbH in das bestehende Krankenhausgebäude
– Hebammenstützpunkt (bereits bestehend)

Alle weiteren Optionen, die im Konzept skizziert sind, stehen z. T. auf wackeligen Füßen
und sind mit vielen »soll, könnte, würde, erwünscht» verbunden und entbehren einer
soliden und verbindlichen Grundlage.

Nun zu den Leistungsangeboten im einzelnen:

1) Stationäre Pflege
Ob es für weitere 44 Pflegeplätze im Renchtal einen entsprechenden Bedarf gibt, können
wir nicht beurteilen. Sicher machen Pflegebetten Sinn im Hinblick auf eine
poststatîonäre Nachsorge und Kurzzeitp(lege.
In diesem Zusammenhang allerdings von einer »Weiterentwicklung” (Seite 5) des
Klinikum Oberkirch zu sprechen, ist euphemistisch. Im Kern geht es doch um eine
Umwidmung in ein Pflegeheim, wie es »die positiven Erfahrungen mit dem ehemaligen
Krankenhaus Zell a. H.“ belegen (Seite 5).
Es sei denn, es gelingt, zusätzlich ein wirklich gut fundiertes ambulantes
Leistungsangebot zu etablieren.

2) Genesungsbetten als Modell mit Pilotcharakter?
Übersetzt bedeuten solche Betten 1-Hotelaufenthalt mit pflegerischer (nicht ärztlicher)
Betreuung für Patienten, die durch das Raster Pflege/Kurzzeitpflege fallen. Ihre Zahl
dürfte sich in bescheidenen Grenzen halten und nur eine enge Nische füllen, wenn man
das klassische Beispiel (GF Keller) des verunfallten, alleinstehenden Motorradfahrers
mit zwei gebrochenen Armen in Betracht zieht.
Die Finanzierung soll „über einen Selbstzahleransatz zum Selbstkostendeckungsbeitrag
erfolgen”. Die Idee, diesbezüglich Bedürftige durch Spenden — z. B. aus dem Topf des
Fördervereins (Seite 11/12) — zu unterstützen, ist wohl kaum ernst gemeint. Wenn man
in einer »Evaluationsphase” (Seite 6) eines Pilotprojektes über 3 Jahre verlässliche
Informationen über den Bedarf erhalten will, müssen sich Betroffene unabhängig von
finanziellen Überlegungen entscheiden können. Für diese Zeit sollte der Kreis
verbindlich die Finanzierung übernehmen. Ansonsten wird das Ergebnis verzerrt.

3) Ambulante ärztliche Versorgung inkl. Notfallversorgung
Die Verlagerung des Rettungsdienststandorts an das geplante Zentrum ist derzeit
Wunschdenken, da die Verantwortlichen einen Ortswechsel bisher ablehnen.
Von einer .,Ansiedlung der Praxis für Orthopädie des MVZ Ortenau” zu reden,
verschleiert die Tatsache , dass diese Praxis schon längst angesiedelt ist und lediglich
ihren Ort wechselt.
Und sie wird auch nicht erst in Zukunft „als MVZ des Landkreises den Bereich der
fachärztlichen orthopädisch-chirurgischen Versorgung stärken” (Seite 6). So wie sie
jetzt arbeitet, wird das an einem neuen Ort nicht anders sein. Inhaltlich wird sich mit
dem Ortswechsel trotz halbseitig aufgeführter Leistungslitanei nichts ändern.
Alles andere bleibt vorerst Wunschdenken.
Offen ist auch die Ansiedlung einer allgemeinmedizinischen oder internistischen Praxis,
die dann auch die »Notfallpraxis” nach den üblichen Öffnungszeiten der Praxen
gewährleisten soll, also wochentags bis 22 Uhr und für jeweils drei Stunden an
Wochenend- und Feiertagen. Aufgrund des hohen zeitlichen Arbeitseinsatzes lässt sich
das nur in einer Gemeinschaftspraxis mit mindestens zwei, besser drei Kolleg*innen
stemmen, die zur Abdeckung der Notfallpraxis weitere kollegiale Hilfe benötigen.
Bevor dieser wichtige Baustein einer künftigen Versorgung personell und räumlich nicht
konkretisiert ist, sollte das Konzept in der jetzigen Form nicht verabschiedet werden
und erst recht nicht mit Baumaßnahmen eines MVZ 2 (siehe Anhang, Seite 1) begonnen
werden.
Raumbedarf und -planung müssen mit denen besprochen sein, die künftig in diesen
Räumen arbeiten müssen, so wie das für MVZ I (orthopädische Praxis) offenbar der Fall
war.
Es fragt sich, inwieweit die Geschäftsführung des MVZ Ortenau GmbH in die Planungen
einbezogen ist.
Falls die zuständige Kassenärztliche Vereinigung in Oberkirch keine Notfallpraxis
betreiben will (wovon mit Sicherheit auszugehen ist), hat der Landrat die Übernahme
der Organisation und der Finanzierung durch den Kreis in einer Besprechung im
Oberkircher Rathaus am 21.10.2020 zugesagt. Nun gilt es, die ärztlichen Partner dafür
zu gewinnen. Infrage kommen bereits in Oberkirch niedergelassene Mediziner
oder/und derzeit im Oberkircher Klinikum tätige Internisten. Grundvoraussetzung ist,
dass ihnen ein attraktives Angebot gemacht wird. Siehe dazu auch ,,keine Denkverbote”
am Ende des Schreibens.

4) Ambulantes Operieren
Unter keinen Umständen dürfen die beiden Operationssäle künftig völlig verwaisen,
nachdem der Kreis erst vor wenigen Jahren hierin investiert hat.
Die angesprochene Augenarztpraxis (Seite 9) versucht nach unseren Informationen
schon länger, in Oberkirch operieren zu können, was aber bisher an der
Geschäftsführung gescheitert sei.
Bis die Kooperation mit interessierten operativ tätigen Ärzten unter Dach und Fach ist,
sollte die derzeitige Kurzzeitchirurgie fortgeführt werden.
Dies zeigt einmal mehr, dass vor einer Schließung des Oberkircher Hauses klare
Regelungen getroffen sein müssen, die einen nahtlosen Übergang von der aktuellen
Versorgung zum Versorgungskonzept „Zentrum für Gesundheit Oberkirch” sicherstellen.

5) Freiberuflicher Hebammenstützpunkt
Nachdem die Oberkircher Geburtshilfe geschlossen wurde, war die Einrichtung eines
Hebammenstützpunktes ein wichtiger Beitrag. die vor- und nachgehurtliche Betreuung
und Versorgung von Schwangeren und jungen Müttern zu unterstützen.
Das auf Seite 9 genannte Projekt zur Nachsorge rund um die Geburt ist mit 150.000 Euro
Landesmitteln dotiert (baden online, 3.12.2019). Die Entwicklung liegt in der Hand der
KGK. Aus der Konzeptvorlage geht nicht hervor, wie weit dieses Projekt mittlerweile
gediehen ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben werden.

6) Weitere optionale Bausteine aus dem KGK-Prozess
Die Einführung eines sektorenübergreifenden Case-Managements ist kein Oberkircher
Spezifikum, sondern ein kreisweites Projekt, das eine Erwähnung am Rande verdient.
Wenn man die Liste ,,weiterer potentieller Leistungserbringer” liest, fragt man sich, wo
sie alle untergebracht werden sollen, speziell „weitere Haus- und
Fachärzte” (Seite 10). Diese Vision erscheint unausgegoren. Auch hier sollte ein
Beschluss nur gefasst werden, wenn konkrete Ansätze für weitere Arztpraxen vorliegen
und auch die bauliche Planung daran adaptiert ist.

7) Verschiedenes
Die Investitionssumme zur Realisierung des Zentrums für Gesundheit beläuft sich
geschätzt auf 9,2 Mio. Euro (Seite 14). Für die Nachnutzung der drei Kliniken Ettenheim
und Kehl sowie Oberkirch hat der Kreis 100 Mio. Euro bereitgestellt. Wenn man von
einer einigermaßen paritätischen Verteilung für die Standorte ausgeht, sollte für
Oberkirch noch ein erklecklicher Betrag zur Verfügung stehen. Gibt es Vorstellungen zu
dessen Verwendung?
Die künftige Zahl der Mitarbeiter wird auf ,,bis zu 100”, also dem aktuellen Stand
geschätzt (Seite 15). Hier hätte man sich eine detaillierte Aufstellung gewünscht, um
diese Zahl nachvollziehen zu können.
Chancen und Risiken werden von uns etwas anders eingeschätzt. Wir sehen vor allem
das Risiko, dass das Klinikum Oberkirch nach Etablierung von Pflegebetten,
Hebammenstützpunkt und Orthopädischer Praxis im Grunde genommen zum
Pflegeheim umgewandelt worden ist (siehe auch im Weiteren die Anmerkungen
zur 3-jährigen Bauphase), wenn nicht im Vorfeld verbindliche Regelungen für alle
angesprochenen Leistungsangebote getroffen werden.
Sehr erstaunt nehmen wir die Aussage zur Kenntnis, dass die Bauphase auf drei Jahre
geschätzt wird und in dieser Phase „kein Krankenhausbetrieb möglich ist” (Seite 17).
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Um- und Anbauten sowie Renovierungen der
letzten 30 Jahre immer unter laufendem Betrieb durchgeführt wurden. Es ist nicht
einzusehen, dass dies nun auch bei gutem Willen nicht mehr T1öglich sein soll.
Nach drei Jahren Stillstand ist es schwer vorstellbar, dass ausreichend Interessenten
gefunden werden, die das Haus mit Leben erfüllen sollen. Mit Verlaub etwas spitz
gefragt: Soll nach der Bauphase festgestellt werden, dass es für die Bewohner des
Renchtals auch ohne voll umfängliches Zentrum für Gesundheit geht, da man sich ja in
der Zwischenzeit an das Vakuum gewöhnt hat?

Mit keinem Wort werden die derzeit in Oberkirch betreuten Palliativbetten
angesprochen. Ihr Wegfall wird für die ortsnahe Versorgung ein schmerzlicher Verlust
sein. Unabhängig von rein finanziellen Überlegungen sollte hier nach einer Lösung
gesucht werden, auch künftig dieses Angebot aufrecht zu erhalten.

Zusammenfassung:
Das vorliegende Konzept ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Aber es
beinhaltet, wie dargelegt, viele vage Aussagen, Lücken und Wunschdenken. Es fehlt an
vielen Stellen die Verbindlichkeit, die von der tatsächlichen Durchführung geplanter
Absichten überzeugen könnte.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Bitte sehen Sie unsere Ausführungen nicht als Nörgelei, sondern als ernsthaften Beitrag
zu einer befriedigenden Lösung für die Bewohner des Renchtals. Auch wenn manche
von Ihnen im großen Ortenaukreis weitab von den hiesigen Problemen sind, bitten wir
um Ihr Verständnis für unser Anliegen, in Oberkirch langfristig eine adäquate
Versorgung zu etablieren, die den Wünschen der Bevölkerung gerecht wird.
Bitte verstehen Sie auch, dass sich nach den Erfahrungen der letzten Jahre ein gewisses
Misstrauen eingeschlichen hat, nachdem mehrere Versprechen der Geschäftsführung
nicht eingehalten wurden: Zu nennen sind die seit nunmehr Jahren versprochene und
nie ernsthaft betriebene Verlängerung der Öffnungszeiten der chirurgischen Ambulanz,
die versprochene Einrichtung einer Allgemeinchirurgie im Gegenzug zur Verlagerung
orthopädischer Operationen sowie die einmal geplante ambulante Rehaeinrichtung, die
nie über die Kinderschuhe, aus welchen Gründen auch immer, hinauskam.
Wir bitten Sie dringend, nicht übereilt eine Entscheidung für ein Konzept zu treffen, das
zuvor noch reifen muss und im jetzigen Stadium das Risiko einer schweren
Enttäuschung für die Bevölkerung in sich birgt. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich
eingehend mit unseren Ausführungen beschäftigten und dazu beitragen, dass für dieses
Konzept mehr „Butter bei die Fische’ kommt.
Vielleicht kann ein Gremium zur Vertiefung des Konzepts beitragen, bestehend aus
Geschäftsführung, Kreisräten der von einer Schließung betroffenen Standorte, KGK
Mitarbeitern und sog. Stakeholdern.
Es soll schließlich keine Denkverbote geben.
Erlauben Sie daher abschließend, auf Denkanstöfše der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung hinzuweisen, die ein Gutachten bei der Uni Bayreuth in Auftrag
gegeben hatte mit der Frage, ob durch „Intersektorale Gesundheitszentren” (IGZ) und
„Erweiterte ambulante Versorgung” (EAV) bei Wegfall kleiner Krankenhäuser ein
Bindeglied zwischen stationärer und ambulanter Versorgung geschaffen werden kann.
Das Gutachten liegt mittlerweile vor und zeigt auch die Möglichkeit auf, in einer Art
Tagesklinik mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von fünf Tagen gerade Patienten mit
häufigen und einfachen Erkrankungen wie Lungenentzündung, Herzschwäche,
Diabeteseinstellung usw. ärztlich/pflegerisch zu betreuen (siehe unten: Link zum
Artikel Deutsches Ärzteblatt). Grundlage solcher IGZ können MVZ sein. Die im IGZ
betreuten (überwiegend älteren Patienten) bedürfen keines technisch hochgerüsteten
Krankenhauses und entlasten somit die größeren Kliniken. Für solche IGZ gibt es noch
keine festgelegten Regeln, aber die Zukunft weist in ihre Richtung! Warum sollte der
Ortenaukreis sich aber nicht als innovativ und zukunftsorientiert in diesem Sinn
profilieren, wenn das der Landkreis Tuttlingen (siehe Link unten) kann. Das wird
Gespräche mit Krankenkassen, KV, Sozialministerium, Pfiegekräften, Ärzten u. a.
erfordern — und Zeit.
Aber die haben wir ja schließlich noch: Zehn Jahre bis 2030!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Bernhard, Dr. Meinrad Heinrich, Franz Müller
Vorstand Förderverein Ortenau-Klinikum Oberkirch e.V.

Hier noch einige interessante Links zum Thema ,,lntersektorale Gesundheitszentren”
KBV – IGZ-Gutachten
IGZ Gutachten PowerPoint-Präsentation (kbv.de)
DGIV-Konferenz „Intersektorale Gesundheitszentren“ (IGZ) am Beispiel Thüringen – DGIV
Wie Kliniken zu intersektoralen Gesundheitszentren werden | Die Techniker – Presse & Politik (tk.de)
Neue Versorgungsformen: Niederschwelliges Angebot (aerzteblatt.de)
Schmid_Andreas.jpg (4990×7046) (bmcev.de)

Rechtsform Ortenau-Klinikum

Kreistag verabschiedet Finanzierungskonzept zur Agenda 2030

Gestern ist es passiert: Der Kreistag hat nach Vorberatungen im Gesundheits- und Klinik-Ausschuss und im Verwaltungsausschuss da Finanzierungskonzept bei nur 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen verabschiedet.

Und das, obwohl die mündliche Förderzusage von 60% der förderfähigen Kosten von Sozialminister Lucha letzte Woche im virtuellen Gespräch des Kreistags von unserem Ministerpräsidenten Kretschmann nicht bestätigt werden konnte. Lt. Einschätzung des Landrats nur ein Kommunikationsproblem …

Das Finanzierungskonzept steht auf tönernen Füßen. Die Kreisumlage wird sicher nicht bei den angedachten maximalen 2,1 Punkten bleiben. Darunter werden im anstehenden Jahrzehnt manche wichtigen Maßnahmen des Kreises – nicht zuletzt im Sozialbereich – zu leiden haben,  die dann verschoben oder auf die verzichtet werden muss.

Völliges Kopfschütteln für uns auf der Zuschauertribüne erzeugte die Diskussion über das Wörtchen „kann“  in der Beschlussvorlage: „Die Gegenfinanzierung kann über eine Erhöhung der Kreisumlage erfolgen, soweit dies nach der jeweiligen Haushaltslage erforderlich ist.“

Grüne und SPD wollten das „kann“ gestrichen haben, CDU, Freie Wähler und FDP wollten daran festhalten. Schließlich blieb dann das „kann“ drin, wobei es durchaus auch Stimmen aus dem Kreistag gab, dass die Diskussion unerheblich sei, da das Finanzkonzept sicher nicht zur Finanzierung ausreichen werden – um dann trotzdem am Ende für das Finanzierungskonzept abzustimmen!

Unser Finanzexperte Bernd Honsel hatte zu Beginn der Sitzung in der Fragestunde noch die Kreisräte zum Nachdenken aufgefordert:

„Ich bitte sie bei den Haushaltsberatungen, die im Dezember anstehen, für eine solide Finanzierung des Ortenau-Klinikums zu sorgen.

Wir wollen keine Privatisierung!

Der Klinik Geschäftsführer Keller hat in einem Zeitungsinterview berichtet, dass er im Rahmen seiner früheren Beratungstätigkeit immer wieder erlebt hat, wie unzureichend finanzierte Klinik- Bauvorhaben mit hohen Verlusten in einer Privatisierung endeten. Dies bedeutet Verschlechterung der Grund- und Notfallversorgung, die auch der Kreistag immer abgelehnt hat.

Die Klinik kann die Verluste nicht selbst tragen!

Nach den heute vorgelegten Finanzierungsvorschlägen soll die Klinik die bis zum Jahr 2030 zu erwartenden Verluste in Höhe von 280 Mio € selbst tragen und später aus den Gewinnen zurückzahlen. Das kann die Klinik nicht schaffen.

Sie hatte Ende 2019 ein Eigenkapital von 66,8 Mio €, das durch die in den nächsten Jahren zu erwartenden Verluste aufgezehrt sein wird. Ob die Corona-erluste weiterhin durch Bundeszuschüsse ausgeglichen werden ist offen.

Nach Verlust des Eigenkapitals muss der Kreis als Träger des Eigenbetriebs gesetzlich für die weiteren Verluste aufkommen.Wir schlagen vor, nicht so lange zu warten sondern schon im jetzt anstehenden Haushalt entsprechende Mittel vorzusehen. Noch sind Überschüsse vorhanden. Ab 2023 erwartet der Kreis steigende Verluste.

Die Erhöhung der Kreisumlage ist für künftige Investitionen bestimmt, nicht zur Verlustdeckung

Im heute vorgelegten Finanzierungsvorschlag ist zwar eine Erhöhung der Kreisumlage zur Stärkung der Eigenmittel der Klinik vorgesehen. Diese soll aber zur Finanzierung der künftigen Neubauinvestitionen verwendet werden. Eine Verwendung zur Finanzierung der Betriebsverluste ist dabei nicht vorgesehen.

Zusätzliche Finanzmittel müssen eingeplant werden.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts 2021- 2022 sollten zusätzliche Finanzmittel für die Klinik eingeplant werden.  In der Pressekonferenz, mit der der Finanzierungsplan vorgestellt wurde, wurde die Erhaltung des Eigenkapitals angekündigt und der Klinik ein schuldenfreier Start ab 2030 versprochen. Dann müssen jetzt auch die entsprechenden Mittel eingeplant werden.“

Resolution gegen Nachnutzung Oberkirch Gemeinderat Oppenau

Resolution zum Ortenau Klinikum Oberkirch auch im Gemeinderat Oppenau verabschiedet

Der Gemeinderat in Oppenau hat am Montag, den 26. Oktober 2020 einstimmig eine Resolution zur soliden Gesundheits- und Notfallversorgung im Renchtal verabschiedet.

In der Resolution wird festgestellt:
„Eine vorzeitige Nachnutzung so wie jetzt am Standort Oberkirch geplant, entspricht nicht dem Agenda-Beschluss vom 24. Juli 2018“. Die Agenda 2030 habe vorgesehen, dass die Betriebsstellen in Ettenheim, Kehl und Oberkirch als patientenorientierte Zentren für Gesundheit mit Portalfunktion sowie Notarzt-/Notfallstandort weitergeführt werden. Der Gemeinderat fordert nun in der Resolution, dass in Oberkirch eine Nachnutzung gewährleistet werde, die einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum gerecht wird. Dazu gehöre auch eine ambulante Notfallversorgung.

Hier die Resolution als PDF zum Nachlesen: Download