Nachnutzung 2030 Verträge

Eine „Nachnutzung“ braucht neuen Vertrag

Pressemitteilung des Runden Tischs Krankenhaus Oberkirch

Als die Agenda 2030 verabschiedet wurde, wurde unter dem Stichwort „Modell Landrat“ für die Versorgung des Renchtals folgende Perspektive einer Portalklinik für die Zeit bis 2030 zugrunde gelegt:
Eine Portalklinik ist eine stationär geprägte Einrichtung mit eher geringer Bettenzahl, die eine stationäre Basisversorgung mit örtlich begrenzter Reichweite sowie eine gewisse notfallmäßige Versorgung sicherstellt…

Dieses Konzept wurde im Rahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz erweitert um das innovative Element der Genesungsbetten für die Nachsorge der früh entlassenen Klinikpatienten.

Entgegen dieser Beschlusslage hat die Klinikverwaltung alles getan, Oberkirch vorzeitig zu schließen. Mit der Verlegung der Geburtshilfe und der Verlagerung der Operationstätigkeit von Dr. Schweikert wurde dem Haus die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Die angeblich durch Corona bedingte Schließung der Klinik für knapp ein halbes Jahr hat ihr schwer geschadet. Nach der Wiedereröffnung wurde für Oberkirch keine Werbung gemacht. Es war nicht einmal möglich, die verfügbaren Leistungsangebote zu benennen. Da ist es kein Wunder dass die Auslastung zurzeit nur 50% sein soll. Angeblich sind auch noch Baumängel und Feuerschutzauflagen zu beheben. Da fragt man sich, warum das nicht während der Zwangspause erledigt wurde.

Nachdem die CDU und die SPD-Fraktion im Kreistag ein gemeinsames Konzept einer „Zweiten Säule“ mit starker Einbindung der niedergelassenen Ärzte unter eigenständiger Führung eingereicht hat, hat sich die Klinikverwaltung um ein eigenes Konzept unter eigener Führung bemüht. Es geht in die richtige Richtung, lässt allerdings so viele Fragen offen, dass man an der Ernsthaftigkeit zweifeln muss. Der Vorschlag, die Genesungsbetten mit Spenden, Zuschüssen des Fördervereins oder privaten Zuzahlungen zu finanzieren, wirkt provozierend. Und mit der Umbaudauer von 3 Jahren soll wohl bewiesen werden, dass es auch ohne Oberkirch geht.

Wenn sich die Kreistagsmitglieder des Renchtals in der GKA Sitzung nicht mit reinen Absichtserklärungen zufrieden geben, liegt das sicher an den Erfahrungen, wie schnell alte Beschlüsse in Frage gestellt werden. Die Gesundheitsversorgung des Renchtals ist zu wichtig, als dass man sie nur unter Einsparungsgesichtspunkten entscheiden kann.  Man kann sie auch nicht einer Klinikgeschäftsführung überlassen, die in erster Linie an den Klinikneubauten und der Gesundheitsversorgung entlang der Rheinschiene interessiert ist.

Für die Finanzierung der Genesungsbetten müssen aufgrund individueller Vereinbarungen Teile der Pauschalvergütung herangezogen werden, die die Krankenkassen den Kliniken zahlen. Bei einem solchen Interessenkonflikt ist es keine gute Lösung, wenn der Klinikgeschäftsführer auch für die Gesundheitszentren zuständig ist.

Einen Ansatzpunkt für eine rechtlich verbindliche vertragliche Lösung, die nicht jederzeit durch Kreistagsbeschluss in Frage gestellt werden kann, bietet der Überlassungsvertrag von 20.12.1976. Darin hatte sich der Kreis verpflichtet, die Grundversorgung der Raumschaft zu erhalten und nach den ihm gegebenen Möglichkeiten  auszubauen.

Wenn jetzt das Krankenhaus in ein Pflegeheim umgewandelt werden soll, ist eine Vertragsanpassung erforderlich. In diesem Vertrag müssen dann auch die Bestimmungen D-Arzt-Bestellung, Notarzt/Notfallstandort, Notfallpraxis, Kontingente der Betten für Kurzzeitpflege, Genesungs- und Palliativbetten verbindlich geregelt werden. Ferner  muss auch für die notwendigen Baumaßnahmen der Zeitpunkt (erst nach Förderzusage des Landes zur Agenda 2030 und nach der Erweiterung der Notfallversorgung in Offenburg) und die Dauer (es geht sicher schneller als in drei Jahren) festgelegt werden.

Schließung Krankenhaus Oberkirch

Oberkircher Klinikum jetzt nicht schließen!!!

Gegendarstellung zum Bericht und Kommentar auf der Ortenauseite zur GKA-Sitzung vom 20.Oktober 2020

Offensichtlich haben wir Renchtäler ein anderes Lese- und Diskussionsverständnis als der berichtende Redakteur der Mittelbadischen Presse. Nochmal: In dem sogenannten „Konzept zur Weiterentwicklung …“ des Ortenau-Klinikums wird nur für die Umwandlung des Krankenhauses in ein Pflegeheim, für die Verlegung des schon vorhandenen MVZs für Orthopädie ins Krankenhausgebäude und für den Ausbau des Hebammenstützpunktes konkrete Angaben gemacht. Gerade am Beispiel der Verlegung des MVZs kann man deutlich machen, dass von einem klaren Konzept keine Rede sein kann:
Textauszug: „Die Praxis behandelt rund 13.700 Fälle pro Jahr. Mit dem Umzug der Praxis in das ZfG [=Zentrum für Gesundheit] ist auch eine Erweiterung des Spektrums vorgesehen, so soll perspektivisch auch Akupunktur angeboten werden und mit einer geänderten personellen Besetzung eine ambulante BG-Zulassung angestrebt werden.“

„Soll perspektivisch … angestrebt werden“ heißt nicht, dass es auch konkret umgesetzt werden wird. In der Diskussion in der Ausschuss-Sitzung kam deutlich zum Ausdruck dass eine konkrete Umsetzung in einem benennbaren zeitlichen Rahmen von Seiten der Verwaltung überhaupt nicht vorgesehen ist. Geschäftsführer Keller wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass es in der momentanen Konstellation des Oberkircher MVZs keinen chirurgischen Durchgangs-Arzt (D-Arzt) gibt, und es den nur dann geben kann, wenn einer der vorhandenen drei Orthopäden die Praxis verlässt bzw. in den Ruhestand geht. Alternativ wäre möglich einen entsprechenden Praxissitz zu kaufen.
Aber genau das wird nicht in dem Konzept berücksichtigt! Das bedeutet vielmehr, dass die bisherige chirurgische Ambulanz inklusive des aktuellen D-Arztes wegfallen würde, das heißt im Falle des Lieblingsbeispiels des Landrats mit der Versorgung des blutenden Fingers bei kleinen Betriebsunfällen ist dann eine ortsnahe Versorgung wie bisher zumindest bis 16 Uhr (schriftlich im Kreistagsbeschluss war zugesichert bis 20 Uhr) nicht mehr gewährleistet! Für alle solchen Bagatellverletzungen heißt es dann nach Offenburg oder Achern fahren, auch zur Nachsorge. Genau dieses Nachsorge muss man auch zur vermeintlich niedrigen Zahl von lt. Geschäftsführer Keller genannten vier Fällen pro Tag – der übrigens nur werktags von 8 Uhr bis 16 Uhr gilt – zählen. Vier Fälle pro Tag sind immerhin mehr als 1000 Fälle pro Jahr – in einem sehr engen zeitlichen Rahmen und wie gesagt ohne Nachsorge.

Aus der Informationsbroschüre für die Bürgerinnen und Bürger des Ortenaukreises, Dezember 2019: Aufgeführt ist hier: „Prüfung der Ansiedlung einer chirurgischen Praxis in Oberkirch (bauliche Umbauplanungen zur Ansiedlung eines chirurgischen MVZ erfolgen derzeit)“ Von einer Prüfung dazu kann in dem vorliegenden „Konzept“ keine Rede sein!

Nochmal: Zu einer soliden Grund- und Notfallversorgung gehört eine chirurgische Erstversorgung, qualitativ besetzt mit einem D-Arzt!
Des Weiteren wird von der Ansiedlung einer Notfallpraxis gesprochen. Eine Notfallpraxis wie im „Konzept“ angesprochen, ist nur die Versorgung für den hausärztlichen Tagdienst außerhalb der hausärztlichen Sprechstundenzeiten. Es beinhaltet keine ambulante chirurgische Versorgung, sondern nur die Fälle, die von einem Hausarzt behandelt werden. Dazu gehört nicht der oben angesprochene „blutende Finger“.
Nie in Frage gestellt wurde Oberkirch als Notarzt/Notfallstandort, nachzulesen in der genannten Informationsbroschüre und auf Seite 2 des oben genannten „Konzepts zur Weiterentwicklung …“ „Die Betriebsstellen Ettenheim, Kehl und Oberkirch, in denen perspektivisch keine akutstationäre Versorgung mehr stattfindet, werden als patientenorientierte Zentren für Gesundheit (ZfG) mit Portalfunktion sowie Notarzt-/Notfallstandorte weitergeführt.“
Dazu braucht es einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Notarzt“. Wie diese Notarztversorgung umgesetzt werden soll, wird aber in keiner Weise an keiner Stelle definiert. Es stellt sich die Frage, was dieser hochausgebildete Arzt außerhalb seiner Notfallzeiten macht. Kann dieser als D-Arzt eingesetzt werden?

So kann man schon nur an diesem punktuellen Auszug des sogenannten „Konzepts zur Weiterentwicklung der Betriebszelle Oberkirch zum Zentrum für Gesundheit“ deutlich sehen, dass von einem ausgearbeiteten Konzept keine Rede sein kann! Es kann allenfalls als „Arbeitsgrundlage“ dienen, aber schon dieser Begriff ist sehr übertrieben. Ähnliche Betrachtungen kann man für die angesprochenen Themen wie die sogenannten „Genesungsbetten“, für das „Case-Management“, die Vermietung der Operationssäle etc. anstellen.

Ein Unding ist auch die geplante dreijährige Bauzeit? Drei Jahre – für was? Und der Clou der Argumentation des Geschäftsführers Keller zur geplanten vorzeitigen „Weiterentwicklung“ der Betriebsstelle Oberkirch: Die Wasserleitungen seien so kaputt, dass zeitnah gehandelt werden muss! Bei so einer Argumentation bekommt man den Eindruck, dass nicht der Mensch, der Patient, im Mittelpunkt der Sorge der Geschäftsführung des Ortenau-Klinikums steht, sondern die Wasserleitung!

Auch sollen hier Strukturen zerstört werden, bevor nicht einmal ein möglicher entsprechender Ersatz mit den Neubauten der Ortenau-Kliniken geschaffen wurde. Und dann spricht man von einer „Weiterentwicklung“ – mehr Hohn geht nicht!

Resolution Nachnutzung Krankenhaus Oberkirch

Gemeinsame Resolution des Gemeinderats der Stadt Oberkirch zur Nachnutzung des Ortenau Klinikums Oberkirch

Folgende Resolution wurde einstimmig am 19. Oktober verabschiedet:

Gemäß Agenda-Beschluss vom 24. Juli 2018 sollen die stationären Standorte in Oberkirch, Kehl und Ettenheim bis zum Jahr 2030 bzw. mit Fertigstellung der Neu oder Umbaumaßnahmen in Offenburg, Lahr, Wolfach und Achern nach dem „Modell Landrat“ bedarfsgerecht fortgeführt werden. Eine vorzeitige Nachnutzung so wie jetzt am Standort Oberkirch geplant, entspricht nicht dem Agenda-Beschluss vom 24. Juli 2018.

Im Überlassungsvertrag von 1976 hat sich der Landkreis juristisch bindend verpflichtet, eine solide, medizinische Versorgung Oberkirchs und des Renchtal sicherzustellen. Der Beschluss des Kreistages vom Juli 2018 zur „Agenda 2030“, in dem diese Versorgung zugesagt wurde, darf nicht aus Einsparungsgründen ausgehebelt werden.

Der Gemeinderat unterstützt grundsätzlich die Vorschläge zur 2. Säule der Gesundheitsversorgung im Ortenaukreis mit Schaffung von „Zentren für Gesundheit“.
Diese Vorschläge decken sich weitgehend mit den Forderungen des „Runden Tisches Krankenhaus Oberkirch“. In einem Positionspapier wurde diese den Fraktionen des Gemeinderates, der kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) und der Kreisverwaltung vorgelegt. Dieses Positionspapier ist Bestandteil dieser Resolution.

In der Sitzung des GKA am 20. Oktober 2020 wird über eine Nachnutzung des Krankenhausstandortes Oberkirch beraten und dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen werden.
Diese Beschlussempfehlung steht nicht im Einklang mit dem gefassten Beschlüssen zur „Agenda 2030“ vom Juli 2018.
Der Gemeinderat fordert, dass für Oberkirch und das Renchtal auch künftig eine Nachnutzung benötigt wird, die einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum gerecht wird. Hierzu gehört auch und insbesondere das Angebot einer ambulanten Notfallversorgung am Standort Oberkirch.

Die Ärzte in der Praxis für Orthopädie des MVZ Ortenau GmbH behandeln lediglich konservativ. Somit fehlt das Angebot einer ambulanten chirurgischen Notfallbehandlung. Es gäbe für Oberkirch und das Renchtal keinen Durchgangsarzt mehr, d. h. Arbeitsunfälle könnten nicht mehr in Oberkirch behandelt, sondern müssten unter Inkaufnahme von stundenlangen Wartezeiten in Offenburg oder Achern behandelt werden. Hier ist das MVZ Orthopädie mit einem Unfallchirurgen zu verstärken.

Wir brauchen dringend eine ambulante Notfallversorgung mit ausreichender zeitlicher Abdeckung für Oberkirch und das Renchtal über die üblichen Sprechzeiten hinaus. Die nach den KVBW angegebene Erreichbarkeit einer Notfallpraxis innerhalb von 20 bis 30 Autominuten im oberen Renchtal ist nicht gewährleistet. Hier fehlt es an den entsprechenden Beschlüssen des Kreistages zum Betrieb und zur Finanzierung. Dabei ist auch das Gutachten des Bereichsausschusses zum Rettungsdienst mit einzubeziehen, denn die ambulante Notfallversorgung kann nicht ohne Einbeziehung des Rettungsdienstes betrachtet werden.

Eine Notfallpraxis mit ausreichender zeitlicher Abdeckung für Oberkirch und das Renchtal wird dringend gebraucht. Die Einrichtung einer sogenannten „Notfallpraxis“ scheitert an der Zustimmung der kassenärztlichen Vereinigung. Beschlüsse des Kreistages bezüglich des Betriebs und der Finanzierung durch den Landkreis stehen noch aus.

Die 44 Pflegebetten sind für die stationäre Pflege SGB XI, die Kurzzeitpflege und die Genesungsbetten vorgesehen. Es ist fraglich, ob der Landkreis als Träger einer weiteren Pflegeeinrichtung tatsächlich wesentliche Marktanteile dazu gewinnen kann. Die Notwendigkeit von Kurzpflegeplätzen ist dagegen unbestritten.

Wir erwarten vom Landkreis auch eine eindeutige Aussage, wie die Durchführung von ambulanten Operationen in Oberkirch durch das Ortenau Klinikum zur Entlastung der Akutkrankenhäuser und eine Verbesserung der Einnahmensituation erfolgen soll.

Eine Beschlussfassung des Kreistages sollte ohnehin erst erfolgen, wenn:

  • der Schlussbericht der Ergebnisse der Kommunalen Gesundheitskonferenz vorliegt. Die Ergebnisse konnten noch nicht beraten werden.
  • das Projekt des Sozialministeriums Baden-Württemberg für den Aufbau einer vor- und nachgeburtlichen Hebammenversorgung in Oberkirch und dem Renchtal, um das wir uns erfolgreich beworben haben, abgeschlossen. Derzeit werden gerade die sogenannten Vernetzungsgremien für die Erarbeitung einer Konzeption besetzt.
  • das Gutachten für die aktuelle Situation im Rettungswesen, insbesondere auch im Renchtal, vorliegt. Sie ist eine wichtige Grundlage für die Nachnutzung Oberkirch.

Abschließend stellt der Gemeinderat fest, dass eine vorgezogene Nachnutzung für Oberkirch nur in Betracht kommt, wenn das Ortenau Klinik eine adäquate Nachnutzung vorlegt, die einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum entspricht.
Die vorliegende Konzeption wird den Ansprüchen für eine notwendige medizinische Versorgung für Oberkirch und für das Renchtal nicht gerecht.

ARZ-Bericht zur Verabschiedung der Resolution: https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/oberkircher-gemeinderat-verabschiedet-resolution

unzureichendes "Konzept" zur Nachnutzung des Oberkircher Krankenhauses

Pflegeheim statt solide medizinische Grundversorgung?

Am kommenden Dienstag, den 20. Oktober wird der Gesundheits- und Klinik-Ausschuss des Ortenaukreises über ein Papier des Ortenau-Klinikums beraten, das sich „Konzept zur Weiterentwicklung der Betriebsstelle Oberkirch zum „Zentrum für Gesundheit Oberkirch““ nennt.

Dieses „Konzept“ ist einsehbar auf der Internetseite des Ortenaukreises unter diesem Link: hier klicken!

Die ARZ berichtet darüber am 15. Oktober: https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/wird-aus-dem-oberkircher-kreisklinikum-ein-pflegeheim

Nicht nur wir sondern auch die CDU-Kreisräte des Renchtals sind sich über die Ablehnung einig, siehe Artikel der ARZ: https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/vier-renchtaeler-kreisraete-lehnen-klinikum-vorschlag-ab:
„Eine Verbesserung erkennen die vier Renchtäler Kreisräte Matthias Braun, Uwe Gaiser, Thomas Krechtler und Lothar Bächle darin nicht. „Wir sind alle einer Meinung: Das ist keine adäquate Nachnutzung fürs Oberkircher Krankenhaus“, fasst OB Matthias Braun zusammen. Der Beschlussvorschlag, über den der Kreistags-Ausschusses für Gesundheit und Kliniken am 20. Oktober abstimmen soll, lese sich „schön und blumig, aber überwiegend im Konjunktiv“, heißt es in einem Schreiben des Quartetts an ihre Kreistagskollegen. Verbunden ist es mit der Bitte, den Beschluss über die Nachnutzung des Oberkircher Krankenhauses noch nicht zu fassen.

Unsere Stellungnahme dazu:

Unsere Pressemitteilung zur Beschlussvorlage des Ortenau Klinikums zur GKA-Sitzung am 20.10.2020

Die Beschlussvorlage des Ortenau-Klinikums hat nur einen einzigen Zweck: Für das Krankenhaus Oberkirch den Beschluss zur Agenda 2030 von 2018 auszuhebeln und abweichend davon die vorzeitige Schließung des Krankenhauses Oberkirch herbeizuführen! Es handelt sich um kein Konzept mit verbindlichen Zusagen hinsichtlich einer soliden medizinischen Grundversorgung des Renchtals! Im Gegenteil, es vermeidet sehr bewusst feste Zusagen für die dringend benötigte internistische und chirurgische Basisversorgung.

Verbindlich in der Vorlage ist ausschließlich der Umbau in ein Pflegeheim (bereits mit Bauplänen) und Umzüge in die Räume des Krankenhauses jetzt bereits bestehender Strukturen.

Das zentrale Anliegen des Renchtals, eine erforderliche ausreichende Notfallversorgung, ist gezielt und ganz bewusst nicht verbindlich geregelt!

Das Ortenau-Klinikum gibt vor, durch die vier vorgesehenen Kliniken mit stationärer Versorgung stehe eine „umgehende“ medizinische Hilfe bei bedrohlichen gesundheitlichen Situationen zur Verfügung (in 20-30 Minuten). Das ist klar erkennbar nicht der Fall. Allein die Fahrtzeit von Bad Peterstal in den Holderstock beträgt im günstigsten Fall 40 Minuten, hinzu kommen die Anfahrtszeiten des Rettungswagens. Das ist definitiv keine umgehende Hilfe und kann vorhersehbar für Patienten schwerwiegende Folgen haben. Die lägen dann in der Verantwortung des Ortenau-Klinikums und jedes Entscheidungsträgers!

Die von der Kommunalen Gesundheitskonferenz vorgeschlagenen Genesungsbetten werden laut der Vorlage „eingestreut“. Nettes Wort mit welcher Bedeutung? Es werden keine Betten zu diesem Zweck vorgehalten, sondern als Langzeit-Pflegeplätze genutzt werden.

Dass die Einrichtung von Genesungsbetten ohnehin nicht ernst gemeint ist, zeigt sich an der Gestaltung, dafür keine ordnungsgemäße Finanzierung vorzusehen, sondern die Betten über Spenden des Fördervereins zu finanzieren – da hat man gemeint, ein sarkastisches Witzchen „einstreuen“ zu müssen.

Unter die gleiche Kategorie fällt der Vorschlag, Bürger zur „Laienreanimation“ und „Gemeindenotfallsanitätern“ auszubilden. Die Stärkung solcher Kompetenzen in der Bevölkerung ist sicher sinnvoll, aber kein Ersatz für ärztliche Notfallleistungen, weil der Kreis sie nicht mehr organisieren mag!

Die Vorlage betreibt Augenwischerei und ist unzureichend!

Ein neuer Beschluss zu einer vorzeitigen Veränderung der bisherigen Beschlusslage zum Krankenhaus Oberkirch ist nur dann vertretbar, wenn ein verbindliches Konzept zu einer ausreichenden gesundheitlichen Versorgung des (steuerzahlenden) Renchtals mit 30.000 Bewohnern und zusätzlich vielen Feriengästen vorliegt. Das schließt die Erprobung neuer Randbedingungen und/oder Konzepte nicht aus, aber die Grund- und Notfallversorgung muss gesichert sein!

Klinik-Verluste Agenda 2030

Wer übernimmt die Klinik-Verluste?

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses des Kreistags wurde gestritten ob die mit 1,9% vorgeschlagene Erhöhung der Kreisumlage auch geringer ausfallen könnte. Dabei blieben die laufenden Verluste des Klinikums wie ein U-Boot außerhalb der Beobachtung. Sie steigern sich bis 2030 auf 280 Mio. Euro und sollen dann aus künftigen Gewinnen ausgeglichen werden. Diese Verluste kommen nicht überraschend. Sie waren schon bei Verabschiedung der Agenda 2030 mit 20 Mio. Euro jährlich geschätzt worden und haben sich durch die Corona-Entwicklung und die Einbeziehung der Rückzahlung von Fördermitteln erhöht.

Wer trägt die Verluste in der Zwischenzeit? Eine Bereitschaft, sie durch eine Anpassung der Kreisumlage zu finanzieren, kann man nach dem Verlauf der Diskussion im Verwaltungsausschuss ausschließen. Ein kleiner Teil könnte über das bei der Klinik vorhandene Eigenkapital abgedeckt werden. Allerdings hat Kreisrat Muttach in der Sitzung verkündet, das Eigenkapital solle erhalten werden. Landrat Frank Scherer ist Fragen nach der Entwicklung des Eigenkapitals bislang ausgewichen. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit  und Kliniken  hat er zwar zugesagt, die Fragen, die vom „Runden Tisch Oberkirch“ hierzu gestellt wurden, werde er beantworten. Bislang liegt aber keine Stellungnahme vor.

Beim Klinikum handelt es sich um einen Eigenbetrieb, bei dem der Kreis als Träger für die Verluste aufzukommen hat. Im laufenden Jahr mag das aus Haushaltsüberschüssen noch möglich sein, In der weiteren Entwicklung rechnet der Kreis aber durch die Entwicklung der Sozialleistungen, die stärker steigen als die Steuereinnahmen, mit Verlusten, die jährlich um 30 Mio. Euro steigen werden.

Bei Vorstellung des Finanzierungskonzepts hat Landrat Frank Scherer angekündigt, die Klinik werde 2030 schuldenfrei starten. In den Haushaltsberatungen wird er darstellen müssen, wie der Kreishaushalt diese zusätzliche Belastung verkraftet. Und der Klinik-Geschäftsführer wird eine Planung vorlegen müssen, wie nach 2030 Gewinne von 280 Mio. Euro zu erzielen sind. Bisher heißt es in den Jahresberichten der Klinik immer, dass sich Zinsen und Tilgung von Fremdkapital nach geltendem Pflegesatzrecht nicht erwirtschaften lassen. Das wird wohl auch für die aufgelaufenen Verluste gelten.

Finenazierungsloch Agenda 2030 Ortenau

Pressemitteilung zur Stellungnahme des Ortenau-Klinikums zu genannten Kosten der Zusammenlegung der Geburtshilfe

Pressemitteilung des Runden Tischs zur Stellungnahme des Ortenau-Klinikums zum Leserbrief „Erhalt der Geburtshilfe wäre billiger gekommen. (1.10.2020)

Das Ortenau-Klinikum behauptet in seiner Stellungnahme  zum Einen, die Sanierungen und Erweiterungen in den geburtshilflichen Abteilungen wären nur „teilweise“  im Zusammenhang mit der der Schließung der Oberkircher Geburtshilfe durchgeführt worden oder so in Planung. Zum anderen würden die Kosten deutlich unter 4 Millionen Euro liegen.

Diese Aussagen  können anhand von Presseartikeln und Kreistagsbeschlüssen wie folgt widerlegt werden:

Die genannten knapp 9 Mio. Euro Gesamtkosten setzen sich aus in 2019 geplanten und vom Kreistag abgesegneten Einzelposten von 1,7 Mio. Euro für die Erweiterung der Geburtshilfe für das Klinikum-Offenburg Standort Ebertplatz, von 2,4 Mio. für die Erweiterung und Sanierung der Acherner Geburtshilflichen Station und weiteren 4,6 Mio. Euro für einen Anbau im Klinikum Offenburg Standort Ebertplatz zusammen.

Die genannten 2,4 Mio. wurden lt. Beschlussprotokoll ausdrücklich in Zusammenhang mit der Schließung der „Zusammenführung Geburtshilfe am Standort Achern“ beschlossen. Zusätzlich wurde der Bezug zur Schließung vom Pressesprecher Christian Eggersglüß in der ARZ am 6. Juni 2019 bestätigt.

Im Februar diesen Jahres wurden weitere 4,6 Mio. Euro Investitionskosten bekannt, nachzulesen im OT vom 7. Februar im Artikel: „In Offenburg wird 2020 mit deutlich mehr Geburten gerechnet“: „Derzeit bereitet man sich in Offenburg nach der Schließung in Oberkirch Ende Dezember darauf vor, rund 200 bis 250 Geburten zusätzlich pro Jahr zu begleiten. Um die Kapazitäten zu stemmen, sei ein 4,6 Millionen Euro teurer Anbau im Klinikum-Park geplant, erläutert Mathias Halsinger, Verwaltungsdirektor des Offenburger Klinikums.“

Dass eventuell auch weitere anstehende Sanierungsmaßnahmen bei den anstehenden Arbeiten durchgeführt worden sein können, ist an sich logisch und auch nachvollziehbar. Aber zu behaupten, dass die Kosten für Verlegung der Geburtshilfe aus Oberkirch nach Achern und Offenburg deutlich unter vier Millionen lägen, ist schlicht falsch!

Unabhängig von den tatsächlichen Millionenbeträgen stellt sich die Frage der Nachhaltigkeit: Es wird und wurde in Standorte investiert, die spätestens im Jahr 2030 aufgegeben werden, während das Gebäude des Krankenhauses Oberkirch ja in Form einer sogenannten „Portalklinik“ auch nach 2030 bestehen bleiben soll. Es wäre also durchaus sinnvoll gewesen, die weit über das Renchtal hinaus beliebte Geburtshilfe in Oberkirch zu konzentrieren.

Zitat Landrat Scherer, 21. September 2020

Aussagen des Landrat zu Klinik-Schließungen infolge der Agenda 2030

Der Fachtag zur „Sektorübergreifenden Versorgung im Ortenaukreis“ mit Minister Lucha fand am vergangenen Montag im Landratsamt Offenburg statt. Die Kommunale Gesundheitskonferenz stellte bei der Veranstaltung die bis dato erarbeiteten Ergebnisse zur Bedarfsermittlung vor. Dazu waren 942 Vorschläge der beteiligten Bürger eingegangen, auf die gebündelt und schwerpunktmäßig in die Veranstaltung eingegangenen wurde.

Dabei wurden interessante Vorschläge vorgestellt, wie die Gesundheitsversorgung der Zukunft gerade im ländlichen Raum aussehen soll. Die Veranstaltung wurde als Livestream im Internet gezeigt. Wer Zeit und Lust hat, sollte sich das ganze Video ansehen.

Zum Abschluss der Veranstaltung gab es noch eine Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Fischer, Minister Lucha und unserem Landrat Scherer. Dabei äußerte sich unser Landrat zu den geplanten Klinikschließungen im Rahmen der Agenda 2030 und im Besonderen zur Gesundheitsversorgung im Renchtal (ab ca. 1:14 Std. )

Hier das Transkript der wichtigsten Aussagen:

… und nochmal diese Schließungsdebatten oder nicht oder wann, muss man immer in dieser Verzahnung sehen auch zeitlich und wir haben hier einen Beschluss gefasst, weil sie es angesprochen haben 2018, dass die drei Standorte, die jetzt im Fokus sind, was Schließung angeht, dass die geschlossen werden, wenn die Kapazitäten in den Neubauten geschaffen sind, muss mal anders zu formulieren und klar zu formulieren ist auch logisch: ja ich kann eine Klinik nicht zu machen, wenn ich keinen Ersatz habe im stationären Bereich.

Wenn das gegeben ist, dann ist es mal die stationäre Betrachtung und daneben muss ich – das ist mein Lieblingsbeispiel ich bin natürlich medizinischer Laie-  ist der blutenden Finger und – um den blutenden Finger geht’s auch glaube ich ein Stück weit in der Wahrnehmung der Menschen – , dass sie einfach sich nicht vorstellen können, wenn ihr Kind sich in den Finger geschnitten hat, dann aus dem hinteren Renchtal bis nach Offenburg fahren zu müssen, um diesen Finger genäht zu bekommen: Das müssen sie aber auch nicht und das werden sie niemals müssen, weil wir nämlich als Kreis und auch die Kassenärztliche Vereinigung und alle Krankenkassen und alle, die Verantwortung dafür tragen, werden im Endeffekt dafür sorgen, dass dieser Finger vor Ort in einer ambulanten chirurgischen Praxis am richtigen Ort genäht werden kann.

Unser Kommentar:

Nicht nur während der coronabedingten Schließung des Krankenhauses von Ende März bis Anfang August musste das Kind aus dem hinteren Renchtal mit dem blutenden Finger nach Offenburg oder Achern fahren – ein chirurgische Praxis gibt es derzeit im Renchtal nicht! Und jetzt, nach Wiedereröffnung des Krankenhauses inkl. chirurgischer Ambulanz sollte sich das Kind möglichst nur werktags und in der Zeit von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr in den Finger schneiden – ansonsten ist die chirurgische Ambulanz geschlossen und die angesprochene Fahrt nach Offenburg oder Achern steht an.
Dieser Zustand besteht schon seit November 2016 (angeblich wg. Ärztemangel) und viele Renchtäler hatten schon die „Freude“, nicht nur nach Offenburg oder Achern zu fahren, sondern insgesamt bis zu 6 Stunden – zum Teil mit einem schreienden Kind –  in der dortigen Ambulanz zu verbringen!
Und das im Jahre 2020 im Renchtal ! Hier im ländlichen Raum muss eine solide medizinische Grundversorgung gegeben sein. Ist sie es nicht, bedeutet das, dass es deswegen weniger Zuzug bzw. mehr Abwanderungsbewegungen in die Städte gibt. Daraus ergeben sich wirtschaftliche Probleme, die zu einer generellen Schwächung des ländlichen Raums führen.
Ein Landrat ist für den gesamten Kreis verantwortlich, nicht nur für die größeren Städte im Kreis. Gerade weil es im Ortenaukreis es aus topografischen Gründen keinen nennenswerten Öffentlichen Nahverkehr gibt, ist ein ortsnahe Gesundheitsversorgung essentiell – nicht nur für Kinder sondern auch für ältere stationäre Patienten, die dann auch häufiger von Ihren Angehörigen und Freunden besucht werden können, als wenn sie in Offenburg oder Achern in der Klinik lägen.

Finanzierungskonzept für die Agenda 2030 im GKA befürwortet

Wie im echten Theater: Am Vormittag die Generalprobe in voller Besetzung mit Landrat, Klinikgeschäftsführer, leitenden Mitarbeitern, den Fraktionssprechern und den beiden Erfindern des Finanzierungskonzepts, getarnt als Pressekonferenz.
Dann die Premiere des Schauspiels mit der am Ende absehbaren aber doch frustrierenden Abstimmung heute zum Finanzierungskonzept der Agenda 2030 im Gesundheits- und Klinikausschuss des Ortenaukreises: Mit nur einer Gegenstimme wurde von den Kreisräten dem Konzept zugestimmt und und damit den Plenum für die Kreistagssitzung am 3. November zur Nachahmung empfohlen. In der Regel folgt der Kreistag den Empfehlungen.
Aber eigentlich nicht verwunderlich, wenn vorher beim Tagesordnungspunkt „Jahresabschluss 2019 des Ortenau-Klinikums“ drei von sechs Ausschusssprechern ihre Ausführungen damit beginnen, dass sie keine Finanzexperten sind.
Aber dazu hatten Sie ja ihre Vorberatungen in der Finanzkommission mit den entsprechenden federführenden Spezialisten. Hat sich eigentlich jemand ernsthaft diese Frage gestellt: cui bono?

Die Generalprobe, die Pressekonferenz wurde live im Internet übertragen und kann auf der Facebook-Seite des Ortenaukreises angesehen werden:
https://www.facebook.com/Ortenaukreis/videos/763538617544904
Das kann man auch ohne Anmeldung bei Facebook anschauen. Es geht erst nach Anklicken des Videos erst nach 1:15 Minuten los. Am Anfang leise, später lauter. Die Präsentation war dieselbe wie in der Ausschusssitzung, ebenso die Stellungnahmen der Fraktionsvorsitzenden.

2020-09-19 Samstag-Demonstration Löwenbrunnen Oberkirch

Demonstration für gute Gesundheitsversorgung im Renchtal

Da unser heutiger Zeitungsartikel – wohl aus Platzgründen – etwas verkürzt in der ARZ erschienen ist, hier der Originaltext:

Wieder fanden Sich am Samstag gut 50 Demonstranten zur wöchentlichen Samstags-Demonstration des Runden Tischs Krankenhaus Oberkirch ein, um für eine gute Gesundheitsversorgung und gegen die Schließung des Oberkircher Krankenhauses zu demonstrieren. dabei erhielten Sie durch die Organisatoren aktuelle Hintergrundinformationen zu den

Bernd Honsel hat zitierte aus seiner Stellungnahme, die den Kreisräten als Entscheidungshilfe zugeleitet ist, das zur Sitzung des Gesundheitsausschusses vorgelegte Finanzierungskonzept. Als wichtigste Kritikpunkte führte er aus, dass die vorgesehenen Eigenmittelzuführungen nicht einmal die Hälfte der zu erwartenden Verluste decken und daher  für Investitionen nicht zur Verfügung stehen. Die Kliniken bedürfen einer soliden Finanzierung einschließlich Erhaltung des notwendigen Eigenkapitals, das nach dem Finanzierungskonzept in wenigen Jahren aufgebraucht ist. Die in dem Konzept ab 2030  erwarteten künftigen Gewinne sind nicht durch entsprechende Planungen belegt und bei dem heutigen Finanzierungssystem nicht zu erwarten. Danach decken die Krankenkassen nur die Betriebskosten, nicht aber die Investitionskosten. Das Finanzierungskonzept steht im Gesundheits- und Klinik-Ausschuss (GKA) des Kreises am Dienstag ab 13 Uhr zur Beratung und Vorentscheidung an und kann eigentlich aus Sicht des Runden Tischs in der jetzigen Form von den Ausschuss-Mitgliedern nicht befürwortet werden.

Weiter berichtete er über eine Tagung der Kommunalen Gesundheitskonferenz am heutigen Montag, ab 10.30h im Landratsamt, in der unter Beteiligung von Minister Lucha die Ergebnisse der kommunalen Gesundheitskonferenz vorgestellt werden. Er bedauerte, dass zu dieser Veranstaltung die Öffentlichkeit nicht zugelassen wurde und verwies auf die Möglichkeit, im Internet den Sitzungsverlauf unter www.facebook.com/ortenaukreis oder www.youtube/user/lraortenaukreis zu verfolgen.

Hedi Jundt erläuterte den am Mittwoch gemeinsam von den CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen veröffentlichten Antrag einer „Zweiten Säule“ der Gesundheitsversorgung in der Ortenau. In dem Antrag geht es darum, nach den geplanten Schließungen der Krankenhäuser in Oberkirch, Kehl und Ettenheim sogenannte „Zentren für Gesundheit“ (Zfg) einzurichten, in denen eine „intersektorale“ Gesundheitsversorgung mit einer Mischung aus ambulanten und einfachen stationären Behandlungen (u.a. sog. „Genesungsbetten“, „Ambulanzbetten“ und Palliativbetten) entstehen soll. Grundsätzlich sind das auch die Forderungen des Runden Tischs. Das große Problem dabei wird aber sein – so wird es von den Antragstellern und auch vom Runden Tisch gesehen, die Finanzierung dieses Modells werden, da es dafür noch keinen Präzedenzfall gibt: Die verschiedenen Beteiligten in unserem Gesundheitssystem müssten sich dazu erst einmal einigen, was sicher nicht in absehbarer Zeit möglich ist. Dieser Antrag wird auch im GKA am Dienstag vorgestellt und beraten werden.

Über den Aufreger der Woche, die Ankündigung in der Presse, dass für die Kreistagssitzung am 20. Oktober (nicht GKA wie fälschlicherweise berichtet wurde) von der Verwaltung ein Antrag für das auf vorzeitige Schließung für 2021 des Krankenhaus Oberkirch vorbereitet würde, ging Kathrin Haenel ein.

In der ARZ war am Donnerstag berichtet worden: „Der Kreis bereitet laut Braun eine entsprechende Vorlage für die Sitzung des Gesundheits- und Krankenhausausschusses am 20. Oktober vor.“ Am folgenden Tag erschien auf der Ortenauseite ein vermeintliche Dementi von Landrat Scherer: „Sollte Herr OB Braun dies tatsächlich so gesagt haben, ist dies falsch.“ Die Frage stellt sich, ob der Satz bewusst so formuliert wurde. Im Prinzip hat der Satz des Landrats insofern seine Richtigkeit, dass am 20. Oktober eine Kreistagssitzung terminiert ist und keine Ausschuss-Sitzung. Der Landrat geht dann im Folgenden auf die GKA-Sitzung am Dienstag ein, in der sich der Ausschuss mit dem Nachnutzungskonzept für den Standort Oberkirch befassen werde. Dann fügt er hinzu: „Eine Vorlage zur Schließung des Standortes Oberkirch zum Jahresende wurde und wird für diese Sitzung nicht vorbereitet“.

Von Vorbereitungen eines Schließungs-Antrags in dieser GKA-Sitzung hatte OB Braun gar nicht gesprochen, sondern von der Kreisratssitzung am 20. Oktober. Und für diese Sitzung hat bei genauem Lesen Landrat Scherer gar nichts gesagt, im Gegenteil – er hat noch hinzugefügt, dass für einen Beschluss zur Schließung der Kreistag und nicht der GKA zuständig wäre. Insofern hat Landrat Scherer zu den Aussagen von OB Braun direkt keine Stellung genommen und nichts davon dementiert. Der Hinweis auf die Zuständigkeit des Kreistages für einen Beschluss zur Schließung kann durchaus auch als Ankündigung verstanden werden.

Angesichts der Situation und der Tagesordnungspunkte in der Sitzung des GKA am Dienstag – wird der Runde Tisch gemeinsam mit anderen Organisationen vor Beginn der Sitzung ab 12 Uhr vor dem Landratsamt Offenburg demonstrieren und ruft alle Unterstützer zur zahlreichen Teilnahme auf.

Ergebnisse der kommunalen Gesundheitskonferenz

Forum „Sektorenübergreifende Versorgung“ morgen Montag 21.9.2020“ mit Minister M. Lucha.

Veranstaltung des vom Ministerium für Soziales und Integration BW geförderten Projektes: „Regionale Strukturgespräche zur gesundheitlichen Versorgung im Ortenaukreis“ im Landratsamt Ortenaukreis, Offenburg
Das Projekt „Regionale Strukturgespräche zur gesundheitlichen Versorgung im Ortenaukreis“ wurde 2019 ins Leben gerufen, um Handlungsempfehlungen zur sektorenübergreifenden Versorgung im Ortenaukreis zu erarbeiten. Die Kommunale Gesundheitskonferenz stellt bei der Veranstaltung die bis dato erarbeiteten Ergebnisse zur Bedarfsermittlung vor. Aufbauend darauf wird in die gemeinsame Diskussion eingestiegen und die weiteren Entwicklungen im Prozess aufgezeigt. Anhand erarbeiteter Schwerpunktthemen wird gemeinsam an möglichen Konzepten gearbeitet und Inhalte weiter vertieft. Begleitet und moderiert wird die Veranstaltung durch die Universität Stuttgart, Zentrum für Interdisziplinäre Risiko- und Innovationsforschung. Das Projekt wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.

Pandemiebedingt mussten verschiedene Veränderungen im geplanten Ablauf vorgenommen werden – dies betrifft unter anderem auch die Einhaltung von Hygieneregeln, wie Abstand halten, was wiederum Einfluss auf die Teilnehmerzahl hat. Daher können wir, anders als geplant, die Veranstaltung leider nur mit reduzierter Präsenzzahl an Teilnehmern stattfinden lassen. Parallel wird am Vormittag (10:30 Uhr bis 13 Uhr) die Veranstaltung per Livestream auf den Social-Media-Kanälen des Landratsamtes Ortenaukreis übertragen (www.facebook.com/ortenaukreis  und www.youtube.com/user/lraortenaukreis ). Wir freuen uns, wenn Sie die Diskussion über das Internet mitverfolgen.

Sollten Sie ggf. kurzfristig Interesse an einer Teilnahme vor Ort haben, melden Sie sich gerne direkt bei uns. Wir prüfen anhand von kurzfristigen Absagen, ob die Teilnahme ermöglicht werden kann“.

Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten können ggf. noch kurzfristig organisatorische Veränderungen im Ablauf vorgenommen werden.

Original-Nachricht des Ortenaukreises: hier