Notfallversorgung

Ende der Notfallversorgung in Oberkirch?

In Bad Krozingen steht seit dem 1. Juli statt einer 24-Stunden Notfallversorgung für kleinere und größere Verletzungen durch die Privatklinik Becker – spezialisiert auf Knie-und Hüftgelenks-Operationen –  nur noch tagsüber an Werktagen eine Notfallversorgung zu Verfügung. Die Klinik hat sich zu diesem Schritt entschlossen, um darauf aufmerksam zu machen, dass laut einem Gesetzentwurf des Bundes-Gesundheitsministeriums (der zum Jahresende verabschiedet werden soll) künftig nur noch „integrierte Notfallzentren“ (INZ) die Notfallversorgung von Patienten gewährleisten.

Die Becker-Klinik kann das nicht leisten, da sie über keine Innere medizinische Abteilung verfügt, und das gehört zu den Voraussetzungen eines INZ, das künftig von Rettungsfahrzeugen und Krankenwagen angefahren werden darf.

Die Mindestvorgaben lt. einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. April 2018 sind:

  • Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirurgie
  • Fachabteilung für Innere Medizin
  • Intensivstation mit mindestens 6 Betten
  • Verfügbarkeit eines Facharztes innerhalb von 30 Minuten am Patienten

Krankenhäuser, die diese personellen, organisatorischen und technischen Anforderungen nicht erfüllen sind künftig von der Notfallversorgung ausgeschlossen.

Bad Krozingens Bürger sind aufgebracht und sind dabei eine Bürgeriniative zu gründen und der Gemeinderat unter Führung des Bürgermeisters hat eine Resolution beschlossen: Download Resolution als PDF
Die Resolution bezieht sich nicht nur auf das Markgräflerland, sondern der Bürgermeister sucht Unterstützung in allen Gebieten in Baden-Württemberg, denen es ähnlich ergeht oder ergehen wird. Unser OB Braun und wir haben schon Kontakt mit dem Bürgermeister von Krozingen aufgenommen.

Was hat das mit uns im Renchtal zu tun?

Wir erleben schon derzeit das Gleiche: Das Oberkircher Krankenhaus ist jetzt schon – wenn es ab 3. August wieder eröffnet wird – für die chirurgische Notfallversorgung nur werktags  von 8 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. Zum Jahresende 2019 wurde die bisherige Intensivstation zu einer Überwachungsstation (d. h. die Beatmungsgeräte wurden entfernt) umgewandelt. Das heißt, nach dem neuen Gesetz wird Oberkirch nicht mehr von Rettungs- und Krankenwagen angefahren werden dürfen. Auch wenn das bisherige Krankenhaus spätestens 2030 in eine sogenannte Portalklinik ohne stationäre Abteilungen umgewandelt werden wird, dann wird es erst recht nicht die Mindestvorgaben für ein Integriertes Notfallzentrum erfüllen können.  Das heißt, was wir jetzt schon abends, nachts und an Wochenenden mit chirurgischen Notfällen erleben: Notfallzentren auch tagsüber wird es nur in Offenburg und Achern geben!

Was die ganze Sache noch erstaunlicher macht: Der Beschlusses des gemeinsamen Bundesausschusses über die Mindestvorgaben wurde am 19. April 2018 verabschiedet.

Aber in der Beschlussvorlage zur Agenda 2030 am 24. Juli 2018 im Kreistag wurde immer noch so getan, dass die zu schließenden Krankenhäuser Oberkirch, Kehl und Ettenheim als Portalkliniken zumindest die wohnortnahe Notfallversorgung übernehmen. Das war nicht als Möglichkeit vorgegeben, sondern die Notfallversorgung war selbstverständlich gesetzt!

Obwohl also die Verantwortlichen aus der Kreisverwaltung hätten wissen müssen, dass eine Notfallversorgung in der Agenda 2030 in den sogenannten Portalkliniken gar nicht mehr umsetzbar war, wurde die Beschlussvorlage nicht geändert!

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