Im Herbst letzten Jahres hatte der Kreistag ein Konzept zur Verlustreduzierung des Ortenau-Klinikums angefordert, das jetzt- allerdings zur geheimen Beratung im Gesundheitsausschuss- vorgelegt wurde.
Geheime Beratung ist im Kreistag und seinen Ausschüssen nur zulässig wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner dies erfordern. Allein der Wunsch, eine kritische Auseinandersetzung mit den Vorlagen zu vermeiden, genügt nicht. Gerade wenn eine finanzielle Schieflage zu erkennen ist ist es Pflicht der Verwaltung, die Öffentlichkeit hierüber zu informieren. Das ist bei Kapitalgesellschaften sogar gesetzlich vorgeschrieben und sollte für die öffentliche Hand, die Steuergelder der Bürger verwaltet, selbstverständlich sein.
Eine positive Überraschung enthält das Zahlenwerk. Nachdem die Umwandlung von Oberkirch in ein Gesundheitszentrum beschlossen wurde kommt jetzt eine Einsparpotential von ca 9 Mio € auf den Tisch, das nur geringfügig höher ist als die durch die Verlegung der Geburtenstation in Achern und Offenburg entstandenen Zusatzkosten. Und über die Ergebnisentwicklung in Achern schweigt die Vorlage.
Wirtschaftliche Gründe können also nicht der wesentliche Grund für die Schließung in Oberkirch sein.
Für Ettenheim wird wohl ähnliches gelten. Hier werden Einsparmöglichkeiten genannt ohne die mit der Schließung an anderer Stelle zu erwartenden Mehrkosten zu berücksichtigen.
Unklar bleibt, wie sich die vielen unbesetzten Stellen auf die Kalkulation auswirken.
Es zeigt sich doch hieran, dass für weitere Personaleinsparungen kein Spielraum ist.
Auch nach Ausschöpfen aller Einsparmöglichkeiten verbleibt ein ungedeckter Verlust von 160 Mio €, der sich durch Tarifentwicklung und Gesetzesänderungen im Vergütungssystem um ca 70 Mio € erhöhen kann. Die von den Freien Wählern gestellte Frage, ob die Klinik aus eigener Kraft und ohne Kreiszuschüsse die Zeit bis zum Neubau überbrücken kann, ist damit negativ zu beantworten. Schon in der jetzigen Planung kann sie ein positives Eigenkapital nur ausweisen indem sie die eigentlich für die Neubauinvestitionen vorgesehenen Mittel zur Verlustdeckung heranzieht.
Und es wird klar, dass die für die Zeit nach 2030 gestellte Gewinnprognose unrealistisch ist. Fast das gesamte Einsparpotential der Agenda 2030 wird mit der Planung vorgezogen. Wenn danach noch erhebliche Verluste bleiben kann allein der Umzug in einen Neubau das Ergebnis nicht so dramatisch verbessern. Im Gegenteil erhöhen sich durch die Investitionskosten der Neubauten auch die laufenden Abschreibungen, die schon bei den weitgehend abgeschriebenen Altbauten nicht gedeckt werden können.
Für den Kreistag bleibt die Alternative, die Finanzierungsbeiträge des Kreises zu erhöhen oder das Investitionsvolumen der Agenda 2030 an die verfügbaren Mittel anzupassen.
Bernd Honsel