Nachnutzung 2030 Verträge

Eine „Nachnutzung“ braucht neuen Vertrag

Pressemitteilung des Runden Tischs Krankenhaus Oberkirch

Als die Agenda 2030 verabschiedet wurde, wurde unter dem Stichwort „Modell Landrat“ für die Versorgung des Renchtals folgende Perspektive einer Portalklinik für die Zeit bis 2030 zugrunde gelegt:
Eine Portalklinik ist eine stationär geprägte Einrichtung mit eher geringer Bettenzahl, die eine stationäre Basisversorgung mit örtlich begrenzter Reichweite sowie eine gewisse notfallmäßige Versorgung sicherstellt…

Dieses Konzept wurde im Rahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz erweitert um das innovative Element der Genesungsbetten für die Nachsorge der früh entlassenen Klinikpatienten.

Entgegen dieser Beschlusslage hat die Klinikverwaltung alles getan, Oberkirch vorzeitig zu schließen. Mit der Verlegung der Geburtshilfe und der Verlagerung der Operationstätigkeit von Dr. Schweikert wurde dem Haus die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Die angeblich durch Corona bedingte Schließung der Klinik für knapp ein halbes Jahr hat ihr schwer geschadet. Nach der Wiedereröffnung wurde für Oberkirch keine Werbung gemacht. Es war nicht einmal möglich, die verfügbaren Leistungsangebote zu benennen. Da ist es kein Wunder dass die Auslastung zurzeit nur 50% sein soll. Angeblich sind auch noch Baumängel und Feuerschutzauflagen zu beheben. Da fragt man sich, warum das nicht während der Zwangspause erledigt wurde.

Nachdem die CDU und die SPD-Fraktion im Kreistag ein gemeinsames Konzept einer „Zweiten Säule“ mit starker Einbindung der niedergelassenen Ärzte unter eigenständiger Führung eingereicht hat, hat sich die Klinikverwaltung um ein eigenes Konzept unter eigener Führung bemüht. Es geht in die richtige Richtung, lässt allerdings so viele Fragen offen, dass man an der Ernsthaftigkeit zweifeln muss. Der Vorschlag, die Genesungsbetten mit Spenden, Zuschüssen des Fördervereins oder privaten Zuzahlungen zu finanzieren, wirkt provozierend. Und mit der Umbaudauer von 3 Jahren soll wohl bewiesen werden, dass es auch ohne Oberkirch geht.

Wenn sich die Kreistagsmitglieder des Renchtals in der GKA Sitzung nicht mit reinen Absichtserklärungen zufrieden geben, liegt das sicher an den Erfahrungen, wie schnell alte Beschlüsse in Frage gestellt werden. Die Gesundheitsversorgung des Renchtals ist zu wichtig, als dass man sie nur unter Einsparungsgesichtspunkten entscheiden kann.  Man kann sie auch nicht einer Klinikgeschäftsführung überlassen, die in erster Linie an den Klinikneubauten und der Gesundheitsversorgung entlang der Rheinschiene interessiert ist.

Für die Finanzierung der Genesungsbetten müssen aufgrund individueller Vereinbarungen Teile der Pauschalvergütung herangezogen werden, die die Krankenkassen den Kliniken zahlen. Bei einem solchen Interessenkonflikt ist es keine gute Lösung, wenn der Klinikgeschäftsführer auch für die Gesundheitszentren zuständig ist.

Einen Ansatzpunkt für eine rechtlich verbindliche vertragliche Lösung, die nicht jederzeit durch Kreistagsbeschluss in Frage gestellt werden kann, bietet der Überlassungsvertrag von 20.12.1976. Darin hatte sich der Kreis verpflichtet, die Grundversorgung der Raumschaft zu erhalten und nach den ihm gegebenen Möglichkeiten  auszubauen.

Wenn jetzt das Krankenhaus in ein Pflegeheim umgewandelt werden soll, ist eine Vertragsanpassung erforderlich. In diesem Vertrag müssen dann auch die Bestimmungen D-Arzt-Bestellung, Notarzt/Notfallstandort, Notfallpraxis, Kontingente der Betten für Kurzzeitpflege, Genesungs- und Palliativbetten verbindlich geregelt werden. Ferner  muss auch für die notwendigen Baumaßnahmen der Zeitpunkt (erst nach Förderzusage des Landes zur Agenda 2030 und nach der Erweiterung der Notfallversorgung in Offenburg) und die Dauer (es geht sicher schneller als in drei Jahren) festgelegt werden.

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