Zentrum für Gesundheit Oberkirch Ortenau Klinikum

Wir sind geliefert!

In der Acher-Rench-Zeitung vom 28. Oktober 2021 wurde über die „ersten Schritte“ der Umwandlung unseres geschlossenen Oberkircher Krankenhaus in ein Zentrum für Gesundheit berichtet:
https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/so-geht-das-oberkircher-zentrum-fur-gesundheit-die-ersten-schritte
(leider hinter Bezahlschranke)

Auch die Badischen Neuesten Nachrichten berichteten darüber:
https://bnn.de/mittelbaden/ortenau/oberkirch/zentrum-fuer-gesundheit-oberkirch-krankenhaus-medizinisches-versorgungszentrum

Wir haben als Reaktion eine entsprechende Pressemitteilung an die Acher-Rench-Zeitung geschickt, die leider nicht veröffentlicht wurde.
Deshalb hier unsere Stellungnahme:

„Wir haben geliefert!“

Dieses Zitat stammt von Klinik-Geschäftsführer Christian Keller. Weit gefehlt! Es müsste besser heißen „wir sind (aus)geliefert“ sagen wir vom Runden Tisch Krankenhaus Oberkirch: Denn am 3.9.21 wurden alte Strukturen zerstört, bevor die versprochenen neuen aufgebaut worden sind.

Was wurde denn geliefert? Der innerörtliche Umzug eines seit Jahrzehnten bestehenden Medizinischen Versorgungszentrums für Orthopädie – verstärkt durch einen D-Arzt –  zwei Notfallsprechstunden pro Tag mit einer unzureichenden Ausstattung (kontaktloses Fieberthermometer, kein Röntgen) sind zu wenig. Darüber hinaus gibt es keine fach-internistische Versorgung. Das heißt, Ausstattung, Öffnungszeiten und fachliche Abdeckung sind nicht ausreichend für eine gute Grundversorgung des Renchtals.
Die Anwesenheitszeiten des D-Arztes wurden nicht publiziert.

Man erinnere sich an viele zufriedene Patienten und Hausärzte bevor Landrat und Geschäftsführer ihren systematischen Abbau im Oberkircher Krankenhaus begonnen haben. Selbst in der abgewirtschafteten reduzierten Form kurz vor der Schließung des Krankenhauses war die Versorgung der Bevölkerung des Renchtals besser als in der jetzt „gelieferten“.

Wie konnte das dazu kommen? Unter dem Vorgänger des heutigen Klinik-Geschäftsführers war jede kleinere Klinik (Oberkirch, Ettenheim Kehl und Gengenbach) mit einer „Leuchturm“-Abteilung ausgestattet: in Gengenbach und Oberkirch die Endoprothetik, in Ettenheim die Fußchirurgie, in Kehl die Allgemeinchirurgie. Diese Abteilungen sorgten für finanzielle Gewinne an den einzelnen Standorten und sorgten mit ihren notwendigen Zusatzabteilungen wie zum Beispiel der Anästhesie für den Erhalt der medizinischen Grundversorgung des jeweiligen nahen Umlandes.
Um aber dem Wunsch der Politik nach einem renommierteren Klinikum der sogenannten Maximalversorgung erfüllen zu können, wurde dieses funktionierende System absichtlich systematisch zerstört.

Und: Was bisher an Bagatellfällen im Krankenhaus versorgt wurde, sollen jetzt die Hausärzte schultern. Aber viele Praxen sind jetzt schon überlastet oder finden keine Nachfolger. Auch hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht.

Wie war nochmal der Beschluss der „Agenda 2030“, vor ein paar Tagen euphemistisch umbenannt in „Ortenau 2030 – Zukunft Gesundheit“ aus dem Juli 2018 – „Modell Landrat“?

  • Es werden bis zum Jahr 2030 in Offenburg und Achern neue Kliniken gebaut, das Klinikum Lahr umgebaut.
  • Die Kosten belaufen sich auf 504 Mio. Euro – 60% der Kosten werden vom Land gefördert.
  • Kleine Kliniken bleiben bis zum Jahre 2030 bzw. bis zur Eröffnung der neuen Kliniken in Betrieb!

Wie sieht es heute, im November 2021 aus?

  • Neue Kliniken in Offenburg und Achern sollen weiterhin gebaut bzw. die bestehende Klinik in Lahr umgebaut werden.
  • Die Kosten belaufen sich auf inzwischen mindestens 1,3 Mrd. Euro, Stand Januar 2020!
    Das ist schon fast zwei Jahre her, da müssen doch aktuellere Zahlen vorliegen. Die Baukosten steigen in den letzten Monaten so rasant, so dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die 1,3 Mrd. Euro schon lange weit überholt sind.
    Und: Während Landrat Scherer immer von 60%-Förderung der Kosten spricht, spricht Minister Lucha immer nur von 60% der förderfähigen Kosten – sicher nochmal ein Unterschied von weit mehr als 100 Mio. Euro!
  • Das Krankenhaus in Oberkirch ist am 3. September geschlossen worden, für Ettenheim ist die Schließung zum Jahresende 2022 geplant. Dann wird wohl im Anschluss auch Kehl fallen – alles weit vor dem beschlossenen Jahr 2030 bzw. der Eröffnung der neuen Kliniken.

So wird das Vertrauen der Bevölkerung in Zusagen der Politik Stück für Stück vernichtet!

Wann kommt eigentlich die nächste Kostenschätzung und wann endlich gestehen sich Landrat und Kreistag endlich ein, dass das Projekt der Agenda 2030 so nicht durchführbar ist? Bei einer der nächsten Kostenschätzungen wird wohl dann auch der Neubau des Krankenhaus Achern aus dem Projekt gestrichen werden.

Und ganz zum Schluss – wohl zum Ende der Bauphase Richtung 2030 wird sich dann der Kreistag eingestehen müssen, dass er sich an dem Projekt verhoben hat, und das ganze Klinikum für „einen Apfel und ein Ei“ an einen privaten Träger verkaufen müssen.

Aber alles demokratisch beschlossen, vom ursprünglichen Beschluss jetzt nach drei Jahren schon weit weg –die Bevölkerung darf es ausbaden, fühlt sich machtlos der Politik ausgeliefert. Von den politischen Mandatsträgern, die die „Agenda“ im Verlauf der letzten Jahre durch Zusatzbeschlüsse verschlimmert haben, wird 2030 keiner mehr in Amt und Würden sein.

Kundgebung in Offenburg gegen Krankenhaus-Schließungen

 

Gemeinsam mit der Organisation „Gesundheit ist keine Ware“ haben wir gestern, Samstag 10. April, gegen die angekündigte Krankenhaus-Schließung in Oberkirch zum 30. September, gegen die schlechten Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ortenau-Klinikum, gegen die Agenda 2030 mit gut 300 Teilnehmern demonstriert. Dabei waren viele Renchtäler mit vielen selbtstgemalten Plakaten mit Forderungen wie:
„Gesunde Landluft reicht nicht aus, wir brauchen auch ein Krankenhaus!“
Vertrauen? … im KELLER! Wen scher(er)ts?
Glaubwürdigkeit … im KELLER! Wen scher(er)ts?
11. Gebot: Du sollst nicht scherer’n
Gesundheit nicht verScherer’n

Dr. Rainer Stier, ehemaliger Kinderarzt, und Elke Honsel haben als Redner unsere Standpunkte auf der Demonstration klar benannt.

Die wichtigsten Punkte aus der Rede von Dr. Rainer Stier:

Auch Renchtäler sind Ortenauer !!!
Mit dem Anrecht auf eine gleichwertige Gesundheitsversorgung wie sie den Bewohnern der Rheinschiene, der Städte Offenburg, Lahr und  Achern zukommt.

30.000 Mitbürgerinnen u. Mitbürger aus dem Renchtal fordern daher:

  • Auch weiterhin eine solide medizinische, ortsnahe Basisversorgung für die Menschen im Renchtal u. in Oberkirch.
  • d. h. auch weiterhin eine internistische und chirurgische Versorgung vor Ort.
  • Dazu gehören Genesungsbetten, Kurzzeitpflege- Betten, auch Palliativbetten.
  • Eine Notfall- Praxis/ Notfall- Sprechstunde vor Ort.
  • Die Einrichtung einer funktionierenden Durchgangsarzt/ BG- Arzt Stelle
  • Die Umwandlung des Oberkircher Krankenhauses in ein Zentrum für Gesundheit muss diese Forderungen erfüllen.
  • Die medizinische Grundversorgung für 30.000 Einwohner darf nicht – auch nur zeitweise – weiter verschlechtert werden. Eine Nachnutzung des Krankenhauses muss der notwendigen medizinischen, ortsnahen Versorgung des Renchtals und Oberkirchs gerecht werden.

Also keine Schließung des Krankenhauses ohne ein  tragfähiges Nachnutzungskonzept, das die obigen Forderungen voll erfüllt!

Die jetzt von der Verwaltung des Ortenau-Klinikums vorgelegte Beschlussvorlage des Gesundheits- u. Krankenhaus- Ausschusses, über die dann endgültig im Kreistag abgestimmt werden soll, erfüllt diese Forderungen nicht.

Am 30. September soll der stationäre Betrieb im Krankenhaus Oberkirch geschlossen werden. Das Ganze wird „Weiterentwicklung der Betriebsstelle Oberkirch zum „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ genannt – welch ein Hohn oder Etikettenschwindel: Es handelt sich im Prinzip nur um den Umzug des bisherigen Oberkircher orthopädischen MVZ, bisher beheimatet im Obergeschoß von Sport-Sester, in das bisherige Krankenhausgebäude. Die Praxis soll nur insofern eine Erweiterung erfahren, dass einer der bisherigen Ärzte eine
D-Arzt-Zulassung erhalten soll, um kleiner Bagatellverletzungen bei Betriebs- oder Schulunfällen behandeln zu dürfen.

An eine internistische ambulante Versorgung wie bisher ist offensichtlich zu diesem Zeitpunkt nicht gedacht. Eine Notfallsprechstunde – also für die Zeiten, in denen die Arztpraxen normalerweise geschlossen sind, soll von den Oberkircher Hausärzten übernommen werden.  Die wissen nur noch nichts davon.

In den folgenden eineinhalb Jahren soll der Krankenhaustrakt in ein Pflegeheim umgebaut werden. Weitere Praxen könnten laut „geplanter Zeitschiene“ dann eventuell bei entsprechender Nachfrage frühestens ab November 2022 eingerichtet werden.

Der ambulante, sehr gut ausgestattete moderne OP-Bereich könnte durchgehend genutzt werden, nur ist die Frage von wem?

Nochmal:
Das Konstrukt soll sich „Zentrum für Gesundheit“ nennen dürfen und eine Blaupause für die weiteren Zentren für Gesundheit in Ettenheim und Kehl dienen?
Besteht aber nur im Prinzip aus einer schon vorhandenen, eigentlich überlasteten orthopädischen Praxis mit dem kleinen Bonbon, dass da einer der Ärzte als D-Arzt fungiert? Das kann man nur als schlechten Witz bezeichnen!

Aus unserer Sicht ist das Ganze nicht durchdacht, nur dem Wunsch der Verwaltung des Ortenau-Klinikums nach schnellem Ende des Krankenhausbetriebs in Oberkirch geschuldet!

Die vorgebrachten Verluste des Krankenhauses Oberkirchs von 9 Mio. Euro bis zum Jahr 2030, gerade mal 3,5 % im Vergleich zum Gesamtverlust von 280 Mio. Euro, dienen nur als Vorwand für die vorzeitige Schließung.

Der eigentliche Grund für die Schließung des Oberkircher Krankenhauses ist eine verfehlte Personalpolitik. Noch 2017 wurde das Krankenhaus Oberkirch von Landrat Scherer und dem Klinikgeschäftsführer Keller für seine effiziente Tätigkeit hervorgehoben mit hochzufriedenen Patienten. Danach wurde ein systematischer Abbau betrieben.

Hier die ganze Rede als PDF zum Download

Die wichtigsten Punkte aus der Rede von Elke Honsel:

Die Schließung ist politisch gewollt. Oberkirch u. Ettenheim wurde die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Im Falle von Oberkirch hat man sich das was kosten lassen. Ca. 7 Mio Umbaukosten in Achern u. Offenburg für die Schließung der wirtschaftlich erfolgreichen beliebten Geburtshilfe in Oberkirch. Das sind nur zwei Mio weniger als man durch die Schließung einsparen will, und der Baby Boom für Achern ist auch ausgeblieben. Warum hat da niemand nachgerechnet?

Oberkirch sollte ein Pilotprojekt für die Nachnutzung werden.
Zitat Scherer: Wir wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir Strukturen abbauen, bevor die neuen da sind.
Zitat Minister Lucha: Wir hinterlassen nicht nix.
Zitat Kreisrat: Wir lassen das Renchtal nicht im Stich.
Genau das passiert jetzt. Jetzt ist keine Rede mehr davon. Was da an Nachnutzung angeboten wird, verdient den Namen nicht und stellt eine deutliche Verschlechterung der Gesundheitsversorgung des Renchtals dar. Aber wir haben Anspruch auf eine nahtlos übergehende  Grund und Notfallversorgung.
Soll das derzeit angebotene Konzept die Blaupause für die übrige Ortenau sein? Arme Ortenau!!!

Hier die ganze Rede als PDF zum Download

Samstagsdemonstration am 6. März

Pressemitteilung Demonstration 6. März

Über 60 Teilnehmer fanden sich nach der Corona-Zwangspause bei der Wiederaufnahme der wöchentlichen Demonstrationen des Runden Tischs Krankenhaus Oberkirch ein, um Präsenz für das Ringen um eine gute medizinische Grundversorgung im Renchtal zu zeigen. Zu Beginn der Veranstaltung wies Dr. Rainer Stier darauf hin, dass zwar die Schließung des Oberkircher Krankenhauses vom Kreistag beschlossen wurde, aber gleichzeitig die geplante Transformation in ein „Zentrum für Gesundheit“ auch eine Chance sein könne, wenn diese Umwandlung auch entsprechend zum Wohle der Renchtäler Bewohner umgesetzt werden würde. Die Gruppe wird diesen Prozess konstruktiv aber auch kritisch begleiten.

Hedi Jundt berichtete über die Auswirkungen der von der Kreisverwaltung geplanten juristischen Umwandlung des Ortenau-Klinikums von einem Eigenbetrieb des Kreises in eine „Anstalt des öffentlichen Rechts“: Knackpunkt ist neben der Verschiebung der Verantwortung weg von den Organen Kreistag und Gesundheits- und Klinik-Ausschuss (GKA) in einen Verwaltungsrat mit wenigen Mitgliedern, die geplante Nichtöffentlichkeit der Sitzungen. Über Ergebnisse und Entscheidungen wird dann nur noch den Organen berichtet, der Kreistag entmachte sich damit selbst. Die Umwandlung in der jetzigen Phase der Umsetzung der Agenda 2030 sei auch der völlig falsche Zeitpunkt, was auch dem Standpunkt der Renchtäler Kreisräte (die ARZ berichtetet) entspräche.

Die derzeit im GKA diskutierten Einsparmaßen des Ortenau-Klinikums für die Übergangszeit bis zum Jahr 2030 bewertete Bernd Honsel als völlig unzureichend. Auch wenn alle Maßnahmen umgesetzt werden würden, bliebe immer noch ein Finanzierungsloch von über 100 Mio. Euro bestehen. Die ab 2030 eingeplanten Gewinne seien unrealistisch. Die einzige Möglichkeit ein finanzielles Desaster der Agenda 2030 zu vermeiden, bleibe nach Ansicht des Finanzexperten nur, die Investitionen an sich zu reduzieren, also die Notwendigkeit der Neu- und Umbauten von drei Kliniken zu überdenken.

Elke Honsel machte noch einmal deutlich, was das Renchtal zur medizinischen Grundversorgung brauche: Eine Notfallversorgung für sogenannte Bagatellverletzungen bis mindestens 22 Uhr, eine internistische Versorgung für Erkrankungen wie Diabetes, Hochdruck, sowie zum Beispiel Schrittmacherkontrollen mit entsprechender Ausstattung mit Ultraschall und einer Radiologie.
Auch machte sie noch einmal deutlich, dass die Schließung Oberkirchs mit einem jährlichen Defizit von 1,3 Mio. Euro nur ein Tropfen auf den heißen Stein sei. Das gemeinsame Defizit des Ortenau-Klinikums Achern-Oberkirch belaufe sich nach Wirtschaftsplan des Ortenaukreises auf 7,3 Mio. Euro, was also ein Defizit des Acherner Hauses von jährlich 6 Mio. Euro bedeute. Von speziellen Einsparungen dort sei nicht die Rede. Es spräche Bände, dass in der Verwaltungsvorlage nur die von kurzfristigen Schließungsplänen bedrohten Krankenhäuser Oberkirch und Ettenheim einzeln betrachtet wurden, während für die anderen Häuser keine Verlustberechnungen vorgelegt wurden.

Kathrin Haenel machte noch einmal deutlich, dass die jetzige Planung der Transformation von Oberkirch in ein „Zentrum für Gesundheit“ keinesfalls ein fertiges „Konzept“ darstelle, sondern es erheblicher weiterer Planungsschritte bedürfe. Dafür unabdingbar sei eine Begleitung durch erfahrene Berater, wie zum Beispiel die Firma Oberender AG, die ein ähnliches Projekt in Spaichingen schon in Arbeit hätte. Ein Kontakt zwischen dieser Firma und Oberbürgermeister Braun habe der Runde Tisch schon hergestellt.

Rainer Stier machte noch zum Schluss noch einmal deutlich, dass es keine Schließung des Oberkircher Krankenhauses geben dürfe, solange nicht entsprechende Ersatzstrukturen zu Versorgung der Renchtäler Bevölkerung geschaffen seien. Es könne nicht sein, dass das Renchtal für eine angedachte Umbauzeit von drei Jahren ohne entsprechende Versorgung bliebe.

Zum Abschluss wies er auf weitere Aktionen der Gruppe hin: Neben der Fortführung der wöchentlichen Samstagsdemonstrationen am Oberkircher Löwenbrunnen ist gemeinsam mit anderen Organisationen ein größeres Demonstration am 10. April in Offenburg geplant. Am Samstag, 24. April, will der Runde Tisch mit einer Menschenkette rund um das Oberkircher Krankenhaus die Wichtigkeit des Hauses für das Renchtal vor der Kreistagssitzung am 4. Mai verdeutlichen.

Artikel in der Acher-Rench-Zeitung 11. März 2021:

Linke Kreisrätin erhebt Einspruch gegen Schließung des Oberkircher Krankenhauses

Die LiLO Kreisrätin Jana Schwab, hat am Montag den 11.01.21 einen Brief an die Regierungspräsidentin Schäfer in Freiburg geschickt. Darin erhebt sie Einspruch gegen die Umwandlung des Oberkircher Krankenhauses in ein Gesundheitszentrum.
Original auf Einspruch beim Regierungspräsidium – Linke Liste Ortenau (linke-liste-ortenau.de)

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Schäfer,

hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Beschluss des Kreistages im Ortenaukreis vom 15. Dezember 2020.

Unter Punkt 2.2 hat der Kreistag beschlossen, dass aus dem Krankenhaus in Oberkirch ein sog. Gesundheitszentrum werden soll. Gemäß § 3 Landeskrankenhausgesetz Baden – Württemberg kann der Kreistag kein Krankenhaus, welches im Landesbettenplan aufgeführt ist, in ein Gesundheitszentrum umwandeln.

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof in Mannheim vom 16.04.2002 AZ. : 9 S 1586/01 ist dies weder dem Kreistag noch der Landesregierung gestattet. Dies entspricht auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. März 2016 IZR 263/14. Ebenfalls ist ein Krankenhaus nur dann bedarfsgerecht, wenn eine Bedarfsanalyse durchgeführt wurde, so der VGH in Mannheim vom 16.04.2002 Logischerweise muss die Bedarfsanalyse stattgefunden haben, sonst wäre das Krankenhaus Oberkirch nicht im Landesbettenplan Baden-Württemberg aufgeführt.

Die bisherige Bedarfsanalyse richtete sich nach dem Bedarf für die Bevölkerung im Einzugsgebiet des Krankenhausstandortes Oberkirch. Bedarfsgerechtigkeit bezieht sich auf die Anzahl der zu versorgenden Einwohnerzahl im Einzugsbereich des Standortes Oberkirch.

Im Urteil des VGH-Mannheim wird in der Randnummer 38 dargelegt, wie sich der Bettendarf errechnet. Hier weisen die Richter am VGH Mannheim vor allem auf folgenden wichtigen Faktor hin:

Auszug: “ Hinsichtlich sämtlicher Faktoren kann sich die Bedarfsanalyse nicht mit der Erhebung der aktuellen Werte begnügen, sondern muss auch die künftig zu erwartende Entwicklung beurteilen. “ Zitatende

Dem Kreistag liegt keine Bedarfsanalyse des Regierungspräsidiums oder des Landessozialministeriums vor, die eine Herausnahme des Oberkircher Klinikums aus dem Landesbettenplan und somit die Umwandlung in ein Gesundheitszentrum, wie vom Kreistag beschlossen, rechtfertigen würde.

Gleichzeitig liegt auch keine Bedarfsanalyse vor, welche die Auswirkungen des vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Notfallversorgung in §136c Absatz 4 SGB 5 berücksichtigt. Neben diesem künftig zu erwartenden Entwicklungsfaktor, welches das VGH Mannheim für eine Bedarfsanalyse vorschreibt mit einfließen zu lassen, müsste eine zukünftige Bedarfsanalyse ebenfalls die alternde Bevölkerung mit im Blick haben.

Hinzu kommen Infektionskrankheiten und viele Demenzerkrankungen, die stationär behandelt werden müssen. Diese Erkrankungen können nicht bei einer Verweildauer von drei ( 3 ) bis fünf (5) Tagen diagnostiziert oder behandelt werden, wie es der Kreis vorsieht und in seine Kostenanalyse für die geplante Zentralklinik in Offenburg integrierte. Deren Behandlung dauert bis zu einem halben Jahr, bei Folgeerkrankungen noch länger.

Hier geht es um die stationäre Versorgung von Notfallpatienten und Einwohner bzw. Einwohnerinnen im Einzugsgebiet des Krankenhaus Oberkirch.

In einer alternden Gesellschaft werden Krankheiten auftreten, die eine schnelle medizinische Behandlung erfordern. Hierzu wurden die stationären Notfallversorgungsstufen (Basisnotfallversorgung/erweiterte Notfallversorgung/ umfassende Notfallversorgung) geschaffen. Diese gelten auch für den Ortenaukreis. Es ist die Pflicht des Ortenaukreises den Standort in Oberkirch als stationärer Basisnotfallstandort auszubauen.

Ein Krankenhaus, dass im Landesbettenplan Baden-Württemberg aufgeführt ist, muss immer auf den neuesten medizinischen Stand ausgebaut werden. Siehe Entscheidung BGH vom 24. März 2016 IZR 263/14 und Verwaltungsgerichtshof Mannheim vom 15.12.2012 9 S 2770/10.
Dies ist die Pflicht des Landkreises Ortenaukreis, dass er nach dem Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg erfüllen muss.

Der Beschluss vom 15.12.2020 des Kreistages Landkreis Ortenaukreis hat erhebliche Mängel. Er macht Unterschiede bei der stationären medizinischen Versorgung seiner Einwohner und Einwohnerinnen. Der Kreistag hat die Pflicht seine Einwohnerinnen und Einwohner gleich zu behandeln.
Krankenhausstandorte, die im Landesbettenplan aufgeführt sind, können weder geschlossen noch in Gesundheitszentren umgewandelt werden, weil sie für die stationäre Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Ortenaukreis eingerichtet wurden. Sie müssen stetig auf den neuesten medizinischen Stand ausgebaut werden.

Seit dem 18. April 2018 muss wenigstens die stationäre Basisnotfallversorgung an jedem Krankenhausstandort eingerichtet werden. Dies ergibt sich aus den erlassenen Gesetzen und der von mir aufgeführten Rechtsprechung, die dazu mit Urteilen entschieden hat.

Die Entscheidung des Kreistages vom 15.12.2020 verstößt sowohl gegen Bundesgesetz, hier § 136 c Absatz 4 Sozialgesetzbuch 5, Krankenhausfinanzierungsgesetz § 1 und § 2 a und gegen das Landesgesetz, hier § 3 Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg.

Der Beschluss des Kreistages vom 15.12.2020 ist rechtlich falsch und somit zurück zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schwab

Kreisrätin der Linken Liste Ortenau im Ortenaukreis

Dazu folgende Stellungnahme des Ortenaukreises und des Ortenau-Klinikums vom 13. Januar:

Der Ortenaukreis und das Ortenau Klinikum nehmen gemeinsam Stellung zum Einspruch von Kreisrätin Jana Schwab gegen den Beschluss des Kreistags vom 15. Dezember 2020 zum Tagesordnungspunkt 2.2 „Konzept zur Weiterentwicklung der Betriebsstelle Oberkirch zum „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“

„Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 mit großer Mehrheit einer künftigen Nachnutzung der Klinikbetriebsstelle Oberkirch zugestimmt. Eine vorzeitige Schließung des Standorts Oberkirch wurde im Dezember noch nicht beschlossen. Es ist klar, dass das Sozialministerium für die Erstellung des Landesbettenplans zuständig ist. Eine Änderung kann aber erst nach einer Beschlussfassung zur Schließung formal beim Ministerium beantragt werden. Selbstverständlich steht der Landkreis im engen Austausch mit dem Ministerium, welches die Agenda 2030 intensiv begleitet und das Ortenau Klinikum auf seinem Weg unterstützt. Die Vorwürfe von Frau Schwab sind daher haltlos.“

Auch Kreisrat Dr. Karlheinz Bayer schließt sich der Prüfungs-Anforderung an

Lt. Mail vom 17. Januar 2021 hat sich FDP-Kreisrat Dr. Karlheinz Bayer diesem Einspruch angeschlossen.

Verehrte Frau Regierungspräsidentin,

der Beschwerde der Kreistagskollegin von der Linken Liste schließe ich mich in allen Punkten an.
Ich bitte um eine Überprüfung, in wieweit der Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2020 über etwas beschlossen hat, zu dem er keine Beschlußhoheit besaß.

Ich hatte dies in einem Statement für die FDP-Fraktion vor der Abstimmung in der Fraktionsrunde auch dargelegt.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim vom 16.04.2002 ( AZ. : 9 S 1586/01 )
ist es ein entscheidendes Kriterium für die Stillegung eines Krankenhauses bzw. für den Fortbestand des Krankenhauses nach dem Bettenplan, wenn die Entfernung zum nächsten Krankenhaus dadurch zu groß würde. Als Anhaltswert wurden 30 Kilometer genannt. Dies trifft für meinen Wohnort Bad Peterstal-Griesbach mit ca. 2800 Einwohnern zu.Insofern ist die Stilllegung kein einfacher Akt.

Ich bitte Sie daher als Aufsichtsbehörde darum, die Rechtmäßigkeit des Kreistagsbeschlusses bzw. die Frage der Zuständigkeit zu prüfen.

Mit freundlicher Hochachtung
Ihr
Dr. Karlheinz Bayer

Stellungnahme ZfG Oberkirch

Pressemitteilung zum Kreistagsbeschluss von 15.12.2020

Angesichts dessen, dass das heruntergewirtschaftete Krankenhaus Oberkirch im derzeitigen Zustand nicht mehr den Kriterien einer soliden Gesundheitsversorgung des Renchtales entspricht, akzeptiert der Runde Tisch Krankenhaus Oberkirch die Entscheidung des Kreistages zur Umwandlung des Krankenhauses Oberkirch in ein “ Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ (ZfG) mit angeschlossenem Pflegeheim.

Ziel muss ein intersektorales Gesundheitszentrum (IGZ) sein, das zum einen im ambulanten Bereich eine allgemeinmedizinische, internistische und chirurgische Grundversorgung mit D-Arzt sicherstellt, zum anderen darüber hinaus unabdingbar eine erweiterte ambulante Versorgung (EAV) mit stationären Betten integriert. Der Umbau eines Teils des Bettentrakts in ein Pflegeheim wird insofern als notwendig angesehen, damit ausreichendes Personal für eine Kurzzeitpflege (sogenannte Genesungsbetten) und auch notwendige Palliativ-Betten vorhanden ist.

Wichtig für den Runden Tisch ist der Punkt 4 des Antrags „weitere Ergänzungen“ einiger Renchtäler Kreisräte, der einen Spielraum für eine wirkliche Weiterentwicklung des Hauses bieten kann, aber dafür auch mit entsprechenden Angeboten für weitere Ansiedlung von Facharztangeboten bzw. Nutzung der vorhandenen gut ausgestatteten OP-Säle führen soll – entsprechend des interfraktionellen Antrags der CDU- und SPD-Fraktionen vom 16. September. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Behandlungsmöglichkeit von kleineren, sogenannten „Bagatell“-Notfällen im internistischen und chirurgischen Bereich in einer Notfall-Ambulanz, um im Falle eines Falles weite Wege in die Notfall-Ambulanzen in Offenburg bzw. Achern unnötig zu machen und damit auch die dortigen Ambulanzen zu entlasten.

Der Runde Tisch Krankenhaus Oberkirch unterstützt den Beschluss zur Schaffung einer separaten Geschäftsführer Stelle zur Durchführung der Umgestaltung. Der Runde Tisch fordert, eine Führungsstruktur, die direkt dem Ortenaukreis (Landrat, Kreistag) unterstellt und aus der Klinikverwaltung ausgegliedert werden muss. Die Kontrolle soll ein Gremium, besetzt durch den Landrat, Vertreter des GKA, der Oberbürgermeister bzw. der Bürgermeister der beteiligten Gemeinden, Vertreter des Klinikums, der KV, der Ärzte, der Pflegekräfte, begleitet von Gesundheitsexperten, ausüben.
Der Runde Tisch begrüßt ausdrücklich, dass im Kreistagsbeschluss keine zeitlichen Vorgaben gemacht wurden.

Denn mit der Entwicklung eine solchen IGZ wird Neuland betreten, in dem Krankenkassen, kassenärztliche Vereinigung das Sozialministerium und der Ortenaukreis als Träger erst zusammenfinden müssen. Vorbild dazu kann der vom Runden Tisch schon mehrfach hingewiesene „Gesundheitscampus Spaichingen“ sein, für das entsprechende Gespräche in Begleitung der Beratungsfirma Oberender AG schon laufen und deren Ergebnisse für das neue „Zentrum Für Gesundheit“ in Oberkirch zielführend sein können.

Für den Runden Tisch Krankenhaus Oberkirch ist die von der Geschäftsführung des Ortenau-Klinikums angedachte Umbauzeit von drei Jahren unter kompletter Schließung des Hauses nicht akzeptabel. Das Renchtal kann nicht solange auf eine entsprechende Versorgung verzichten. Die Begründung der langen Umbauzeit wegen der Sanierung der Wasserleitungen, weil es eine entsprechende Ringleitung nicht gäbe, ist schlicht falsch. Das Haus ist mit Ringleitungen ausgestattet, es existieren zwei Hauptzugänge, so dass an jeder Stelle gearbeitet werden kann, während die Versorgung von beiden Seiten aufrechterhalten wird.

Der Runde Tisch wird konstruktiv und kritisch alle Details der Umsetzung und die Erfüllung der Zusagen des Kreistages begleiten. Das jetzige „Modell Landrat“ kann nur vorzeitig, also vor 2030 abgelöst werden, wenn die Umgestaltung auf dieses neue medizinische Versorgungsmodell abgeschlossen und solide die medizinische Basisversorgung sichergestellt werden kann.

Dazu befürwortet der Runde Tisch Oberkirch das vom Oberbürgermeister schon angedachte zu schaffende Netzwerk aus niedergelassenen Ärzten, Krankenhaus-Ärzten, Oberbürgermeister, Mitgliedern des Fördervereins und des Runden Tischs sowie der Beratungsfirma Oberender AG um gestalterisch mitzuwirken.

Rechtsform Ortenau-Klinikum

Erklärung des Runden Tischs zu Beginn der Kreistagssitzung 15.12.2020

Sehr geehrte Verantwortliche für die gesundheitliche Versorgung auch der Renchtäler Bürger,

unter 2.2 der Tagesordnung werden Sie heute über die Umformung des Krankenhauses Oberkirch abstimmen (ob es eine Weiterentwicklung werden wird, hängt von Ihnen ab).

Lassen Sie uns dazu einige grundsätzliche Überlegungen ausführen:

1.) Der Beschluss des GKA vom 10.12.2020 geht in die richtige Richtung, entspricht aber so noch nicht einer soliden medizinischen Basisversorgung! Dies erkennend ermöglicht Punkt 4 des Antrags weitere Ergänzungen. Diese werden nur dann realisierbar sein, wenn ein ernsthafter politischer Wille hierzu besteht. Das Vertrauen in diesen wurde mehrfach enttäuscht – selbst schriftliche Zusagen wurden nicht eingehalten, es wird die Schließungsplanung entgegen von Ihnen gefassten Beschlüssen betrieben.

2.) Die Schließung des Krankenhauses Oberkirch soll sehr zeitnah erfolgen. Im Januar 2021? Im Februar 2021? Ohne vorher Strukturen zur medizinischen Grundversorgung geschaffen zu haben? Das ist eigentlich unvorstellbar! Wir erinnern wortwörtlich an ein Zitat Herrn Landrat Scherers: „Wir wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir alte Strukturen beseitigen würden, bevor neue geschaffen wurden“. Genau das ist allerdings bereits mit der Geburtshilfe Oberkirch erfolgt. So heißt es im Antrag zur Suche eines für die Notfallversorgung fundamental bedeutsamen Durchgangsarztes: Ein ambulante Durchgangsarztermächtigung soll zeitnah – Zitat „nach Schließung des stationären Klinikbetriebs“ – sichergestellt werden. Ein D-Arzt ist aufgrund der hohen Ausbildungsanforderungen äußerst schwierig zu finden, man muss also davon ausgehen, dass dies zeitnah nicht möglich sein wird. Wird offen einkalkuliert, dass das Renchtal lange Zeit ohne entsprechende medizinische Versorgung bleibt?

Hinzu kommt, dass der kosteneinsparende Effekt bisher nicht beziffert und unklar ist. So hat schon die Schließung des Hauses Gengenbach nicht die erhoffte Einsparung erbracht. Für eine zuverlässige Prognose wäre die Ermittlung ehrlicher Verlustzahlen allein für Oberkirch, getrennt ausgewiesen zu den Acherner Zahlen, erforderlich.

3.) Und zu: „lange Zeit“
Für Oberkirch wird eine Umbauphase von 3 Jahren vorgesehen! Herr Keller hat das mit dem Nichtvorhandensein einer Wasser-Ringleitung begründet. Diese Aussage ist nachweislich falsch! Das Haus ist mit Ringleitungen ausgestattet, es existieren 2 Hauptzugänge, so dass an jeder Stelle gearbeitet werden kann, während die Versorgung von beiden Seiten aufrechterhalten wird. Rechnet man damit, dass sich Oberkirch nach 3 Jahren an die fehlende medizinische Versorgung gewöhnt hat und der Widerstand erlahmt? Wir weisen dazu auf eine in der F.A.Z. zitierte Untersuchung hin, wonach eine Verschlechterung der Gesundheitsversorgung nachweislich in Wahlen zu einem deutlichen Anstieg der Zahlen einer Protestpartei führt.

Zusammengefasst demnach ganz klar: Es darf keine Schließung des Oberkircher Hauses vor Sicherstellung der Notfallversorgung und der weiteren Strukturen geben! Etwas anderes sieht Ihr Beschluss zur Agenda 2030 auch nicht vor.

4.) Die Entwicklung dieser Strukturen betritt weitgehend Neuland und benötigt daher, wenn sie solide und nachhaltig sein soll, ausreichend Zeit. Es gibt kleine Häuser, in denen sinnvolle Konzepte zur Neugestaltung bereits umgesetzt werden. Wir verweisen dazu beispielsweise auf den Gesundheitscampus Spaichingen, ein Pilotprojekt entwickelt nach Vorschlägen der Hochschule Bayreuth in Zusammenarbeit mit der Fa. Oberender und mit Unterstützung des Sozialministeriums. Hier werden auch bereits Finanzierungsfragen geklärt. Der Landrat des Landkreises Tuttlingen, Herr LR Bär, der diesen Prozess angestoßen hat, wäre sicher bereit, seine Erfahrungen im GKA oder in diesem Gremium darzustellen.
Daneben existiert ein ähnliches Konzept der Robert-Bosch-Stiftung.

Lassen Sie uns die Vorarbeit, die Finanzierungskonzepte und Erfahrungen bereits existierender Modelle nutzen und vernünftigerweise erst dann, wenn das Konzept für Oberkirch steht, den Umbau planen! Es darf keine wesentliche Versorgungslücke über einen längeren Zeitraum entstehen!

5.) Hinzu kommt, dass ein Umbau auch die technische Ausstattung der Telemedizin wie z. B. der Teleradiologie einbeziehen muss. Das sind die zukünftigen Pfeiler der kleineren Standorte! Und die werden an Bedeutung gewinnen durch die Aufwertung des ländlichen Raums infolge des Homeofficeschubs und der Nichtbezahlbarkeit von Wohnraum in Großstädten. Diese Entwicklung hat bereits eingesetzt. Lassen Sie uns also solide in die Zukunft denken.

Das bedeutet zusammengefasst:
1. Einen ausreichenden zeitlichen Rahmen für eine solide Planung der Umstrukturierung ansetzen!
2. Eine solide Umbauplanung vornehmen mit so kurzer Umbauzeit wie möglich!
3. Keine Schließung entgegen vertraglichen Vereinbarungen und Beschlüssen, solange die Punkte 1. und 2. nicht erfüllt sind.

Wir haben im Zuge unserer Bemühungen für die Gesundheitsversorgung des Renchtals inzwischen umfangreiches Recherchematerial erworben und auch persönliche Kontakte geknüpft. Wir sind gerne bereit, beides für eine zufriedenstellende Gestaltung für das Renchtal und weitere Häuser zur Verfügung zu stellen.

Nachnutzung 2030 Verträge

Eine „Nachnutzung“ braucht neuen Vertrag

Pressemitteilung des Runden Tischs Krankenhaus Oberkirch

Als die Agenda 2030 verabschiedet wurde, wurde unter dem Stichwort „Modell Landrat“ für die Versorgung des Renchtals folgende Perspektive einer Portalklinik für die Zeit bis 2030 zugrunde gelegt:
Eine Portalklinik ist eine stationär geprägte Einrichtung mit eher geringer Bettenzahl, die eine stationäre Basisversorgung mit örtlich begrenzter Reichweite sowie eine gewisse notfallmäßige Versorgung sicherstellt…

Dieses Konzept wurde im Rahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz erweitert um das innovative Element der Genesungsbetten für die Nachsorge der früh entlassenen Klinikpatienten.

Entgegen dieser Beschlusslage hat die Klinikverwaltung alles getan, Oberkirch vorzeitig zu schließen. Mit der Verlegung der Geburtshilfe und der Verlagerung der Operationstätigkeit von Dr. Schweikert wurde dem Haus die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Die angeblich durch Corona bedingte Schließung der Klinik für knapp ein halbes Jahr hat ihr schwer geschadet. Nach der Wiedereröffnung wurde für Oberkirch keine Werbung gemacht. Es war nicht einmal möglich, die verfügbaren Leistungsangebote zu benennen. Da ist es kein Wunder dass die Auslastung zurzeit nur 50% sein soll. Angeblich sind auch noch Baumängel und Feuerschutzauflagen zu beheben. Da fragt man sich, warum das nicht während der Zwangspause erledigt wurde.

Nachdem die CDU und die SPD-Fraktion im Kreistag ein gemeinsames Konzept einer „Zweiten Säule“ mit starker Einbindung der niedergelassenen Ärzte unter eigenständiger Führung eingereicht hat, hat sich die Klinikverwaltung um ein eigenes Konzept unter eigener Führung bemüht. Es geht in die richtige Richtung, lässt allerdings so viele Fragen offen, dass man an der Ernsthaftigkeit zweifeln muss. Der Vorschlag, die Genesungsbetten mit Spenden, Zuschüssen des Fördervereins oder privaten Zuzahlungen zu finanzieren, wirkt provozierend. Und mit der Umbaudauer von 3 Jahren soll wohl bewiesen werden, dass es auch ohne Oberkirch geht.

Wenn sich die Kreistagsmitglieder des Renchtals in der GKA Sitzung nicht mit reinen Absichtserklärungen zufrieden geben, liegt das sicher an den Erfahrungen, wie schnell alte Beschlüsse in Frage gestellt werden. Die Gesundheitsversorgung des Renchtals ist zu wichtig, als dass man sie nur unter Einsparungsgesichtspunkten entscheiden kann.  Man kann sie auch nicht einer Klinikgeschäftsführung überlassen, die in erster Linie an den Klinikneubauten und der Gesundheitsversorgung entlang der Rheinschiene interessiert ist.

Für die Finanzierung der Genesungsbetten müssen aufgrund individueller Vereinbarungen Teile der Pauschalvergütung herangezogen werden, die die Krankenkassen den Kliniken zahlen. Bei einem solchen Interessenkonflikt ist es keine gute Lösung, wenn der Klinikgeschäftsführer auch für die Gesundheitszentren zuständig ist.

Einen Ansatzpunkt für eine rechtlich verbindliche vertragliche Lösung, die nicht jederzeit durch Kreistagsbeschluss in Frage gestellt werden kann, bietet der Überlassungsvertrag von 20.12.1976. Darin hatte sich der Kreis verpflichtet, die Grundversorgung der Raumschaft zu erhalten und nach den ihm gegebenen Möglichkeiten  auszubauen.

Wenn jetzt das Krankenhaus in ein Pflegeheim umgewandelt werden soll, ist eine Vertragsanpassung erforderlich. In diesem Vertrag müssen dann auch die Bestimmungen D-Arzt-Bestellung, Notarzt/Notfallstandort, Notfallpraxis, Kontingente der Betten für Kurzzeitpflege, Genesungs- und Palliativbetten verbindlich geregelt werden. Ferner  muss auch für die notwendigen Baumaßnahmen der Zeitpunkt (erst nach Förderzusage des Landes zur Agenda 2030 und nach der Erweiterung der Notfallversorgung in Offenburg) und die Dauer (es geht sicher schneller als in drei Jahren) festgelegt werden.

Finenazierungsloch Agenda 2030 Ortenau

Pressemitteilung zur Stellungnahme des Ortenau-Klinikums zu genannten Kosten der Zusammenlegung der Geburtshilfe

Pressemitteilung des Runden Tischs zur Stellungnahme des Ortenau-Klinikums zum Leserbrief „Erhalt der Geburtshilfe wäre billiger gekommen. (1.10.2020)

Das Ortenau-Klinikum behauptet in seiner Stellungnahme  zum Einen, die Sanierungen und Erweiterungen in den geburtshilflichen Abteilungen wären nur „teilweise“  im Zusammenhang mit der der Schließung der Oberkircher Geburtshilfe durchgeführt worden oder so in Planung. Zum anderen würden die Kosten deutlich unter 4 Millionen Euro liegen.

Diese Aussagen  können anhand von Presseartikeln und Kreistagsbeschlüssen wie folgt widerlegt werden:

Die genannten knapp 9 Mio. Euro Gesamtkosten setzen sich aus in 2019 geplanten und vom Kreistag abgesegneten Einzelposten von 1,7 Mio. Euro für die Erweiterung der Geburtshilfe für das Klinikum-Offenburg Standort Ebertplatz, von 2,4 Mio. für die Erweiterung und Sanierung der Acherner Geburtshilflichen Station und weiteren 4,6 Mio. Euro für einen Anbau im Klinikum Offenburg Standort Ebertplatz zusammen.

Die genannten 2,4 Mio. wurden lt. Beschlussprotokoll ausdrücklich in Zusammenhang mit der Schließung der „Zusammenführung Geburtshilfe am Standort Achern“ beschlossen. Zusätzlich wurde der Bezug zur Schließung vom Pressesprecher Christian Eggersglüß in der ARZ am 6. Juni 2019 bestätigt.

Im Februar diesen Jahres wurden weitere 4,6 Mio. Euro Investitionskosten bekannt, nachzulesen im OT vom 7. Februar im Artikel: „In Offenburg wird 2020 mit deutlich mehr Geburten gerechnet“: „Derzeit bereitet man sich in Offenburg nach der Schließung in Oberkirch Ende Dezember darauf vor, rund 200 bis 250 Geburten zusätzlich pro Jahr zu begleiten. Um die Kapazitäten zu stemmen, sei ein 4,6 Millionen Euro teurer Anbau im Klinikum-Park geplant, erläutert Mathias Halsinger, Verwaltungsdirektor des Offenburger Klinikums.“

Dass eventuell auch weitere anstehende Sanierungsmaßnahmen bei den anstehenden Arbeiten durchgeführt worden sein können, ist an sich logisch und auch nachvollziehbar. Aber zu behaupten, dass die Kosten für Verlegung der Geburtshilfe aus Oberkirch nach Achern und Offenburg deutlich unter vier Millionen lägen, ist schlicht falsch!

Unabhängig von den tatsächlichen Millionenbeträgen stellt sich die Frage der Nachhaltigkeit: Es wird und wurde in Standorte investiert, die spätestens im Jahr 2030 aufgegeben werden, während das Gebäude des Krankenhauses Oberkirch ja in Form einer sogenannten „Portalklinik“ auch nach 2030 bestehen bleiben soll. Es wäre also durchaus sinnvoll gewesen, die weit über das Renchtal hinaus beliebte Geburtshilfe in Oberkirch zu konzentrieren.

Notfallversorgung

Ende der Notfallversorgung in Oberkirch?

In Bad Krozingen steht seit dem 1. Juli statt einer 24-Stunden Notfallversorgung für kleinere und größere Verletzungen durch die Privatklinik Becker – spezialisiert auf Knie-und Hüftgelenks-Operationen –  nur noch tagsüber an Werktagen eine Notfallversorgung zu Verfügung. Die Klinik hat sich zu diesem Schritt entschlossen, um darauf aufmerksam zu machen, dass laut einem Gesetzentwurf des Bundes-Gesundheitsministeriums (der zum Jahresende verabschiedet werden soll) künftig nur noch „integrierte Notfallzentren“ (INZ) die Notfallversorgung von Patienten gewährleisten.Weiterlesen