Kreistag UmfinanzierungAgenda 2030

Kreistag segnet Anpassung der Finanzierung der Agenda 2030 ab

Wir haben folgenden Brief vor der Sitzung des Kreistages geschrieben:

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrt Fraktionsvorsitzende,

in der Sitzung des Kreistags am kommenden Dienstag, 19. Juli 2022 soll unter Tagesordnungspunkt 2.3 die Finanzierung der Agenda 2030 „angepasst“ werden.
https://kreistag.ortenaukreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUSlmr0ZGHgm00ZnVI4YpR8

Zunächst einmal stellen wir fest, dass die Anlage in der veröffentlichten Tagesordnung fehlt (6. FINANZKOMMISSION ORTENAU KLINIKUM vom 30. Mai)

Der Vorschlag wurde aber schon im GKA am 5.7. diskutiert und abgestimmt, die Anlage der 6. Finanzkommission befindet sich dort bei den Sitzungsunterlagen unter Punkt 1.1.

Nach Studium dieser vorgelegten „Anpassung“ ergeben sich wesentliche Fragen, auf die wir Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen des Kreistags aufmerksam machen möchten. Wir möchten Sie bitten, diese Fragen an Ihre Fraktionskolleginnen und -Kollegen weiterzuleiten, und diese in der Diskussion/Stellungnahmen und bei Ihrer persönlichen Entscheidung in der Kreistagssitzung zu berücksichtigen.

Verteiler:
alle Fraktionsvorsitzenden mit der Bitte um Weiterleitung an die Kolleginnen und Kollegen
Landrat Frank Scherer

Ortenau-Redaktion der Mittelbadischen Presse
Ortenau-Redaktion der Badischen Zeitung
Ortenau-Redaktion der Badischen Neuesten Nachrichten

Fragen zur Finanzierung der Agenda 2030

Baukostenentwicklung
Die letzte Baukostenberechnung stammt  aus dem Jahr 2020 mit 1,3 Milliarden. Das war vor Corona, vor dem Ukraine Krieg, Inflationssteigerung, Baustoff- und Energieverknappung und der daraus resultierenden Erhöhung der Preise. Wo stehen wir jetzt?

 Landeszuschuss
Die Vorlage geht von einem höheren Landeszuschuss aus. Wie ist dies gesichert? Die vor Corona gegebene Zusicherung von 60% der (förderfähigen!) Kosten beruhen auf einer mündlichen Zusage von Minister Lucha. Sie ist eher unsicher angesichts der politischen und finanziellen Lage. Es wäre nachvollziehbar, wenn das Land sich auf Grund von außergewöhnlichen zusätzlichen finanziellen Belastungen wie Corona und Ukraine-Krieg sowie weiterer nicht in kleiner Zahl anstehender Neubauten von Zentralkliniken in ganz Baden-Württemberg wie das Klinikum Mittelbaden, zurückzieht.

Der zur GKA Sitzung vorgelegte Krankenhaus Rating Report geht für die deutschen Krankenhäuser von einem Finanzierungsbedarf von 6 Mrd € und verfügbaren Finanzierungsmitteln von 3 Mrd € aus. Wo sollen die fehlenden Mittel herkommen?

Fehlende Vorfinanzierung
Aus der im Modell Landrat beschlossenen Vorfinanzierung der Investitionen soll jetzt ein Verlustausgleich werden. Die fehlenden Mittel sollen durch Kreditaufnahme beschafft werden. Dabei soll das Klinikum 95 Mio € Kredite aufnehmen und samt Zinsen zurückzahlen. Unklar ist ob es sich hierbei um den Trägerkredit (ausgewiesen mit 99 Mio €) handelt oder um eine zusätzliche Kreditaufnahme. Das Klinikum hat nur ein ausgewiesenes Eigenkapital von 69,2 Mio € und wäre mit einer zusätzlichen Kreditaufnahme überschuldet. Besteht da nicht die Gefahr der Insolvenz?

Refinanzierung der Kredite
Die GKA Vorlage sagt nichts zur Refinanzierung der Kredite. Die erhöhten Baukosten führen zu einer erhöhten finanziellen Belastung durch Abschreibungen. Für diese Abschreibungen sieht das heutige Krankenhaus-Finanzierungsrecht keine Zuschüsse der Krankenkassen vor, weil es von der Fiktion ausgeht, dass das Land gesetzestreu die gesamte Krankenhausfinanzierung trägt. Diese Abschreibungen führen zu weiter steigenden Verlusten, die bisher durch Entnahmen aus dem Eigenkapital gedeckt wurden. Auch der für 2021 ausgewiesene Gewinn stammt aus der Auflösung von Eigenkapital und Zinszuschüssen des Kreises. In Wirklichkeit ist ein Jahresfehlbetrag von 6 Mio € entstanden! Wie sollen also die Kredite in realiter refinanziert werden?

Entwicklung des Eigenkapitals
Auf Dauer kann man nicht dem Eigenkapital laufende Belastungen entnehmen ohne für eine Zuführung zum Eigenkapital zu sorgen. Wie entwickelt sich langfristig das Eigenkapital und welche Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals sind erforderlich und geplant?

Dabei ist zu berücksichtigen dass die erhöhten Neubauinvestitionen zu erhöhten Abschreibungen führen, die aus dem vorhandenen Eigenkapital nicht gedeckt werden können.

Kredit Zins und Tilgung:

Klinikum Gewinne zur Refinanzierung?
Die Agenda 2030 ging davon aus, dass die aufgelaufenen Verluste durch künftige Gewinne des Klinikums ausgeglichen werden können. Wo gibt es eine Planung, die diese Annahme rechtfertigt? Bei einer derartig weitreichenden Kreditermächtigung gehören die zur Refinanzierung relevanten Planungen in die Sitzungsvorlage. Gewinne, die nur durch Kreiszuschüsse und Auflösung von Eigenkapital zu erzielen sind, sind keine Gewinne und stellen keine Refinanzierungsgrundlage dar.

Künftige Belastungen des Kreishaushalts
Welche Belastungen des Kreishaushalts sind durch die Refinanzierung der Kredite zu erwarten? Dabei sind sowohl die direkten Belastungen zu berücksichtigen als auch die notwendigen Zins und Tilgungszuschüsse an das Klinikum. Zu dieser entscheidenden Frage liefert die Vorlage keine Aussagen. Die Mittel, die der Kreis hierfür aufwenden muss fehlen dann den Kommunen für  die Sicherung und den Ausbau ihrer Infrastruktur. Die zu erwartenden Haushaltbelastungen müssen daher in der Sitzungsvorlage genannt werden.

Resultat:

Der Tagesordnungspunkt wurde mit 69 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen befürwortet!!!
Auch die Redaktionen der Ortenauer Tageszeitungen haben sich nicht gerührt!

Rechtsform Ortenau-Klinikum

Kreistag verabschiedet Finanzierungskonzept zur Agenda 2030

Gestern ist es passiert: Der Kreistag hat nach Vorberatungen im Gesundheits- und Klinik-Ausschuss und im Verwaltungsausschuss da Finanzierungskonzept bei nur 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen verabschiedet.

Und das, obwohl die mündliche Förderzusage von 60% der förderfähigen Kosten von Sozialminister Lucha letzte Woche im virtuellen Gespräch des Kreistags von unserem Ministerpräsidenten Kretschmann nicht bestätigt werden konnte. Lt. Einschätzung des Landrats nur ein Kommunikationsproblem …

Das Finanzierungskonzept steht auf tönernen Füßen. Die Kreisumlage wird sicher nicht bei den angedachten maximalen 2,1 Punkten bleiben. Darunter werden im anstehenden Jahrzehnt manche wichtigen Maßnahmen des Kreises – nicht zuletzt im Sozialbereich – zu leiden haben,  die dann verschoben oder auf die verzichtet werden muss.

Völliges Kopfschütteln für uns auf der Zuschauertribüne erzeugte die Diskussion über das Wörtchen „kann“  in der Beschlussvorlage: „Die Gegenfinanzierung kann über eine Erhöhung der Kreisumlage erfolgen, soweit dies nach der jeweiligen Haushaltslage erforderlich ist.“

Grüne und SPD wollten das „kann“ gestrichen haben, CDU, Freie Wähler und FDP wollten daran festhalten. Schließlich blieb dann das „kann“ drin, wobei es durchaus auch Stimmen aus dem Kreistag gab, dass die Diskussion unerheblich sei, da das Finanzkonzept sicher nicht zur Finanzierung ausreichen werden – um dann trotzdem am Ende für das Finanzierungskonzept abzustimmen!

Unser Finanzexperte Bernd Honsel hatte zu Beginn der Sitzung in der Fragestunde noch die Kreisräte zum Nachdenken aufgefordert:

„Ich bitte sie bei den Haushaltsberatungen, die im Dezember anstehen, für eine solide Finanzierung des Ortenau-Klinikums zu sorgen.

Wir wollen keine Privatisierung!

Der Klinik Geschäftsführer Keller hat in einem Zeitungsinterview berichtet, dass er im Rahmen seiner früheren Beratungstätigkeit immer wieder erlebt hat, wie unzureichend finanzierte Klinik- Bauvorhaben mit hohen Verlusten in einer Privatisierung endeten. Dies bedeutet Verschlechterung der Grund- und Notfallversorgung, die auch der Kreistag immer abgelehnt hat.

Die Klinik kann die Verluste nicht selbst tragen!

Nach den heute vorgelegten Finanzierungsvorschlägen soll die Klinik die bis zum Jahr 2030 zu erwartenden Verluste in Höhe von 280 Mio € selbst tragen und später aus den Gewinnen zurückzahlen. Das kann die Klinik nicht schaffen.

Sie hatte Ende 2019 ein Eigenkapital von 66,8 Mio €, das durch die in den nächsten Jahren zu erwartenden Verluste aufgezehrt sein wird. Ob die Corona-erluste weiterhin durch Bundeszuschüsse ausgeglichen werden ist offen.

Nach Verlust des Eigenkapitals muss der Kreis als Träger des Eigenbetriebs gesetzlich für die weiteren Verluste aufkommen.Wir schlagen vor, nicht so lange zu warten sondern schon im jetzt anstehenden Haushalt entsprechende Mittel vorzusehen. Noch sind Überschüsse vorhanden. Ab 2023 erwartet der Kreis steigende Verluste.

Die Erhöhung der Kreisumlage ist für künftige Investitionen bestimmt, nicht zur Verlustdeckung

Im heute vorgelegten Finanzierungsvorschlag ist zwar eine Erhöhung der Kreisumlage zur Stärkung der Eigenmittel der Klinik vorgesehen. Diese soll aber zur Finanzierung der künftigen Neubauinvestitionen verwendet werden. Eine Verwendung zur Finanzierung der Betriebsverluste ist dabei nicht vorgesehen.

Zusätzliche Finanzmittel müssen eingeplant werden.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts 2021- 2022 sollten zusätzliche Finanzmittel für die Klinik eingeplant werden.  In der Pressekonferenz, mit der der Finanzierungsplan vorgestellt wurde, wurde die Erhaltung des Eigenkapitals angekündigt und der Klinik ein schuldenfreier Start ab 2030 versprochen. Dann müssen jetzt auch die entsprechenden Mittel eingeplant werden.“

Kommentar zum Besuch Ministers Lucha im Kreistag

Ein Kommentar zum Besuch des Ministers Lucha im Kreistag

Guten Tag,

dem Bericht in der Zeitung über die Äußerungen von Minister Lucha kann ich nur zustimmen.
https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/runder-tisch-oberkirch-kritisiert-lucha-auftritt

Ich habe mir die Zeit genommen und die fast 2-stündige Rede von Herrn Lucha auf youtube angehört. Er sagte sehr viel und dennoch wenig zu der Problematik hinsichtlich der Grundversorgung vor Ort. Der ganze Kreistag aalte sich in einer unverbindlichen Zusage von 60%-Zuschuss („das ist sportlich“ für mich eher „vage“!). Das Thema kreiste nur um die Konzentration und Spezialisierung.

Das Anliegen der Grundversorgung bzw. Nachsorge wurde mit  „flächendeckende Notfallversorgung, Primärkrankenhaus, Portalkrankenhaus, Nachnutzung,…“ als eine selbstverständliche Voraussetzung deklariert, aber in keinster Weise definiert. Ich denke, dass dies doch das Anliegen des runden Tisches ist.

In diesen Portalhäusern könnte man bei kleinen „Blessuren“ (einfacher Bruch,Prellung,Schnittwunde, Übelkeit, Kreislaufprobleme,…) und  Nachsorge (nach einer OP  in der Spezialklinik,..) vor Ort schnell, günstig und wirksam helfen. Es kann wohl nicht sein, dass man wegen „Bagatellen“ stundenlang die Ambulanz in einer Spezialklinik blockiert! Dies ist doch im Augenblick schon der Fall!

Sicherlich müsste sich  auch im Vergütungssystem der Krankenhäuser etwas ändern. Die ertragreichen Fallpauschalen gibt es nur bei größeren (oft unnötigen) Eingriffen. Da sind wir in der EU ja Spitzenreiter!

Die „ Portalkrankenhäuser“ können doch nur überleben, wenn deren Leistungen für die Grundversorgung auch ausreichend honoriert werden. Ich hatte den Eindruck, dass hier die Finanzierung (KVs, Land…) überhaupt noch nicht geklärt ist.

Zeitgleich erschien gestern ein Bericht in der ARZ, dass die Notfallversorgung im Renchtal unzureichend ist. Braucht es da noch mehr vernünftige Gründe ?!?!

Bei der Agenda 2030 kommt der zweite Schritt vor dem Ersten.
Lassen Sie sich nicht entmutigen!
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Zuversicht.

Beste Grüße aus Oppenau
Heinz Lang