Schließung Krankenhaus Oberkirch

Oberkircher Klinikum jetzt nicht schließen!!!

Gegendarstellung zum Bericht und Kommentar auf der Ortenauseite zur GKA-Sitzung vom 20.Oktober 2020

Offensichtlich haben wir Renchtäler ein anderes Lese- und Diskussionsverständnis als der berichtende Redakteur der Mittelbadischen Presse. Nochmal: In dem sogenannten „Konzept zur Weiterentwicklung …“ des Ortenau-Klinikums wird nur für die Umwandlung des Krankenhauses in ein Pflegeheim, für die Verlegung des schon vorhandenen MVZs für Orthopädie ins Krankenhausgebäude und für den Ausbau des Hebammenstützpunktes konkrete Angaben gemacht. Gerade am Beispiel der Verlegung des MVZs kann man deutlich machen, dass von einem klaren Konzept keine Rede sein kann:
Textauszug: „Die Praxis behandelt rund 13.700 Fälle pro Jahr. Mit dem Umzug der Praxis in das ZfG [=Zentrum für Gesundheit] ist auch eine Erweiterung des Spektrums vorgesehen, so soll perspektivisch auch Akupunktur angeboten werden und mit einer geänderten personellen Besetzung eine ambulante BG-Zulassung angestrebt werden.“

„Soll perspektivisch … angestrebt werden“ heißt nicht, dass es auch konkret umgesetzt werden wird. In der Diskussion in der Ausschuss-Sitzung kam deutlich zum Ausdruck dass eine konkrete Umsetzung in einem benennbaren zeitlichen Rahmen von Seiten der Verwaltung überhaupt nicht vorgesehen ist. Geschäftsführer Keller wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass es in der momentanen Konstellation des Oberkircher MVZs keinen chirurgischen Durchgangs-Arzt (D-Arzt) gibt, und es den nur dann geben kann, wenn einer der vorhandenen drei Orthopäden die Praxis verlässt bzw. in den Ruhestand geht. Alternativ wäre möglich einen entsprechenden Praxissitz zu kaufen.
Aber genau das wird nicht in dem Konzept berücksichtigt! Das bedeutet vielmehr, dass die bisherige chirurgische Ambulanz inklusive des aktuellen D-Arztes wegfallen würde, das heißt im Falle des Lieblingsbeispiels des Landrats mit der Versorgung des blutenden Fingers bei kleinen Betriebsunfällen ist dann eine ortsnahe Versorgung wie bisher zumindest bis 16 Uhr (schriftlich im Kreistagsbeschluss war zugesichert bis 20 Uhr) nicht mehr gewährleistet! Für alle solchen Bagatellverletzungen heißt es dann nach Offenburg oder Achern fahren, auch zur Nachsorge. Genau dieses Nachsorge muss man auch zur vermeintlich niedrigen Zahl von lt. Geschäftsführer Keller genannten vier Fällen pro Tag – der übrigens nur werktags von 8 Uhr bis 16 Uhr gilt – zählen. Vier Fälle pro Tag sind immerhin mehr als 1000 Fälle pro Jahr – in einem sehr engen zeitlichen Rahmen und wie gesagt ohne Nachsorge.

Aus der Informationsbroschüre für die Bürgerinnen und Bürger des Ortenaukreises, Dezember 2019: Aufgeführt ist hier: „Prüfung der Ansiedlung einer chirurgischen Praxis in Oberkirch (bauliche Umbauplanungen zur Ansiedlung eines chirurgischen MVZ erfolgen derzeit)“ Von einer Prüfung dazu kann in dem vorliegenden „Konzept“ keine Rede sein!

Nochmal: Zu einer soliden Grund- und Notfallversorgung gehört eine chirurgische Erstversorgung, qualitativ besetzt mit einem D-Arzt!
Des Weiteren wird von der Ansiedlung einer Notfallpraxis gesprochen. Eine Notfallpraxis wie im „Konzept“ angesprochen, ist nur die Versorgung für den hausärztlichen Tagdienst außerhalb der hausärztlichen Sprechstundenzeiten. Es beinhaltet keine ambulante chirurgische Versorgung, sondern nur die Fälle, die von einem Hausarzt behandelt werden. Dazu gehört nicht der oben angesprochene „blutende Finger“.
Nie in Frage gestellt wurde Oberkirch als Notarzt/Notfallstandort, nachzulesen in der genannten Informationsbroschüre und auf Seite 2 des oben genannten „Konzepts zur Weiterentwicklung …“ „Die Betriebsstellen Ettenheim, Kehl und Oberkirch, in denen perspektivisch keine akutstationäre Versorgung mehr stattfindet, werden als patientenorientierte Zentren für Gesundheit (ZfG) mit Portalfunktion sowie Notarzt-/Notfallstandorte weitergeführt.“
Dazu braucht es einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Notarzt“. Wie diese Notarztversorgung umgesetzt werden soll, wird aber in keiner Weise an keiner Stelle definiert. Es stellt sich die Frage, was dieser hochausgebildete Arzt außerhalb seiner Notfallzeiten macht. Kann dieser als D-Arzt eingesetzt werden?

So kann man schon nur an diesem punktuellen Auszug des sogenannten „Konzepts zur Weiterentwicklung der Betriebszelle Oberkirch zum Zentrum für Gesundheit“ deutlich sehen, dass von einem ausgearbeiteten Konzept keine Rede sein kann! Es kann allenfalls als „Arbeitsgrundlage“ dienen, aber schon dieser Begriff ist sehr übertrieben. Ähnliche Betrachtungen kann man für die angesprochenen Themen wie die sogenannten „Genesungsbetten“, für das „Case-Management“, die Vermietung der Operationssäle etc. anstellen.

Ein Unding ist auch die geplante dreijährige Bauzeit? Drei Jahre – für was? Und der Clou der Argumentation des Geschäftsführers Keller zur geplanten vorzeitigen „Weiterentwicklung“ der Betriebsstelle Oberkirch: Die Wasserleitungen seien so kaputt, dass zeitnah gehandelt werden muss! Bei so einer Argumentation bekommt man den Eindruck, dass nicht der Mensch, der Patient, im Mittelpunkt der Sorge der Geschäftsführung des Ortenau-Klinikums steht, sondern die Wasserleitung!

Auch sollen hier Strukturen zerstört werden, bevor nicht einmal ein möglicher entsprechender Ersatz mit den Neubauten der Ortenau-Kliniken geschaffen wurde. Und dann spricht man von einer „Weiterentwicklung“ – mehr Hohn geht nicht!