Trauerbeflaggung Schließung Krankenhaus Oberkirch Schließung

„Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ – ein Torso wie vor einem Jahr

Was ist seit der Schließung des Krankenhauses passiert, wie steht das sogenannte Zentrum für Gesundheit heute da und was ist in Planung?

Das Krankenhaus wurde am 3. September 2021 geschlossen. Zum 1. Oktober 2021 gab es einen Umzug einer bereits in Oberkirch seit Jahrzehnten ansässigen orthopädischen Praxis (war schon ein MVZ des Ortenaukreises) aus angemieteten Räumen in einem zentralen Geschäftshaus in die Räumlichkeiten des alten Krankenhauses (Mietersparnis). Die einzige Neuerung im „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ war die BG-Zulassung eines ärztlichen Mitarbeiters.

Nachfolgekonzept ein GOODWILL des Kreises ???!!!

Bemerkenswert daran war, dass dieser Umzug und der Beginn entsprechender Umbaumaßnahmen im ehemaligen Krankenhaus vor Klärung der bestehenden „Heimfall“-Klausel des alten Überlassungsvertrags aus dem Jahre 1976 durchgezogen wurden. Lt. diesem Vertrag hätte die Stadt Oberkirch nach Wegfall des reinen Krankenhausbetriebs das Krankenhausareal wieder beanspruchen können. Eine eventuelle neue vertragliche Regelung wurde zunächst um 6 Monate verschoben, während dieser Zeit wurden die Umbaumaßnahmen fortgesetzt. Schließlich wurde einem neuen sogenannten „städtebaulichen Vertrag“ zwischen Kreis und Stadt zur kostenlosen Überlassung der Gebäude und des Areals vom Gemeinderat am 4. April diesen Jahres zugestimmt – wobei in den Redebeiträgen der Gemeinderäte der Vertrauensverlust, besser das Misstrauen und der Ärger gegenüber dem Kreis deutlich wurde (siehe Gemeinderats-Protokoll inkl. Stellungnahmen des Oberbürgermeisters und der Fraktionssprecher und der neue Vertrag mit Definition des „Mindestangebots“). Der Gipfel in der Diskussion: „Oberkirchs OB Matthias Braun bezeichnete das als „Goodwill des Kreises“, denn zur Sicherung der medizinischen Versorgung der Raumschaft sei der Kreis nicht verpflichtet, ein Zentrum für Gesundheit in Oberkirch zu betreiben“. (ARZ vom 6.4.2022)
Waren mal nicht im früheren Agenda-Beschluss 2018 die Fortführung des Krankenhauses bis 2030 und dann anschließend die Fortführung des Hauses als sogenannte „Portalklinik“ beschlossen worden? Ach ja, da sollten ja auch nur Gesamtkosten für die gesamte  „Agenda 2030“ bei maximal 524 Mio. Euro (Stand 2020 1,3 Mrd. Euro, seitdem keine veröffentlichten neuen Berechnungen) dem Beschluss zu Grunde liegen – Ironie aus!
Die Möglichkeit, das Krankenhaus Areal in städtisches Eigentum zu überführen, an den Ortenaukreis zu vermieten und die notwendigen Renovierungs- und Umbauarbeiten dann in dem Mietzins einzuberechnen, war offensichtlich für die Stadtverwaltung und den Gemeinderat keine Option.

Notfallsprechstunde nur Zusatz für Sprechstunden der niedergelassenen Ärzte

Es wurde eine tägliche 2-stündige Notfallsprechstunde eingerichtet, werktags von 19.00- 21.00, Sa. und So. von 09.00- 11.00, die im Wechsel von vier Ärzten betreut wird. Es handelt sich um Fachärzte für Innere oder Allgemein-Medizin. Diese Notfallsprechstunde dient im Prinzip als Zusatz außerhalb der Sprechzeiten der niedergelassenen Ärzte und entlastet den hausärztlichen Notdienst (im Ortenaukreis in Offenburg angesiedelt), der ja bundesweit unter der Nummer 116117 erreichbar ist.  Sie ersetzt aber in keiner Weise eine chirurgische Ambulanz. Die Röntgeneinrichtung, die im Zentrum für Gesundheit vorhanden ist, kann nicht benutzt werden, da keine Röntgen-Assistentin zur Verfügung steht. Auch der D-Arzt steht abends nicht zur Verfügung. So können häusliche u. betriebliche Verletzungen nur partiell versorgt werden. Patienten mit möglicherweise schwereren Verletzungen werden in die völlig überlasteten Notfallambulanzen des Ortenau-Klinikums in Offenburg oder Achern mit stundenlangen Wartezeiten verwiesen.

Derzeitige Nachnutzung verdient den Namen „Zentrum für Gesundheit“ nicht!

Nach wie vor gibt es keinen Ersatz für die internistische Abteilung mit der Möglichkeit, entgleiste, chronische Krankheitsbilder, entgleister Diabetes, Hochdruckkrise, Entleerungsstörungen von Blase und Darm, ortsnah und stationär abzuklären bzw. zu stabilisieren.

Deshalb müssen an diesen Krankheiten erkrankte Senior:Innen aus dem hinteren Renchtal häufig mit dem Rettungswagen (RTW) in das weit entferntere Klinikum Offenburg gebracht werden, verbunden mit den schon angesprochenen überlangen Wartezeiten in den Notfallambulanzen. Der RTW ist in dieser Zeit für Notfalleinsätze blockiert.

Die Notfallsprechstunde wurde bis zum September 2031 vertraglich zugesichert – da sie nach den gemachten Erfahrungen für Notfälle immer weniger angelaufen wird, wird man irgendwann sagen, sie ist nicht erforderlich und wird sie wohl doch vorher einstellen.

Schon vor der Schließung des Krankenhauses war ein Hebammenstützpunkt eingerichtet worden – zur Vorbereitung der Mütter vor der Geburt und Unterstützung der Mütter nach der Geburt.

Es stehen für Ambulantes Operieren zwei Operationssäle zu Verfügung, die 2017 von Grund auf renoviert und auf dem neuesten Stand sind: Aber bisher führt nur eine niedergelassene Augenärztin seit Januar an einem Tag in der Woche Katarak-OPs durch. Ansonsten werden die OP-Säle nicht genutzt.

Nachdem die Stadt Oberkirch dem Kreis das Eigentum an dem Krankenhauskomplex überlassen hat, schreitet dort der Bau des kreiseigenen Pflegeheims voran. Es ist weithin bekannt, dass (außerhalb der Energiekrise) mit Pflegeheimen eine durchschnittliche Rendite von 3 % erzielt wird – die Stadt Oberkirch hat keinen Anteil daran.

Das ist die derzeitige Nachnutzung des geschlossenen Krankenhauses, das die Bezeichnung „Zentrum für Gesundheit“ kaum verdient. Aber diese Nachnutzung korreliert mit dem vertraglich festgelegten  „Mindestangebot“ aus dem neuen Überlassungsvertrag!

Der Kreis hält seine Zusagen zwar ein, aber von einer adaequaten Gesundheitsversorgung kann nicht die Rede sein! Diese Situation und wie man sie irgendwie verbessern kann, wird sicher im anstehenden OB-Wahlkampf (1. Wahlgang 4. 12.) auch eines der Topthemen werden. Zufriedenheit der Bürger sieht anders aus!

„Tolle Medizin“: Fehlinterpretation des Auftrags der Gesundheitsversorgung in Kreiskliniken:

Der Geschäftsführer des MVZ Ortenau Rainer Bühn, beauftragt mit der Umsetzung des „Zentrums für Gesundheit Oberkirch“, hat Versuche unternommen, das von uns auch gewünschte Zusatzangebot eines internistischen Arztsitzes für das Oberkircher Zentrum zu gewinnen. Dies ist nach unserer Meinung eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung der sogenannten „Genesungsbetten“. Dies scheint aber am Widerspruch der niedergelassenen Ärzte zu scheitern, die das Renchtal internistisch gut aufgestellt sehen. Das mag aus Sicht der Ärzte richtig sein, aus Sicht der Patienten ist dies nicht. Vielleicht liegt dem Widerstand der Ärzte zugrunde, dass zum einen die Verantwortlichen nicht vorab das Gespräch mit den niedergelassenen Ärzten gesucht haben, sicher liegt es aber auch an dem verwendeten Allgemeinbegriff des „Internisten“: Die Bezeichnungen „Gastroenterologie“ oder „Endoskopie“ wären vielleicht besser gewesen, denn gerade für Magen- und Darmspiegelungen wird man von den niedergelassenen Ärzten an Fachärzte außerhalb Oberkirchs überwiesen. Dem Wunsch der niedergelassenen Ärzte nach einem Chirurgen im sogenannten Zentrum für Gesundheit Oberkirch unterstützen wir sehr gerne (das hatte eigentlich unsere Forderung nach einem D-Arzt beinhaltet): Schon das Nähen einer kleinen Wunde ist nicht in jeder Allgemeinpraxis gängig, sondern es ist eher häufiger der Fall, den Landrat Scherer in einer öffentlichen Veranstaltung eigentlich ausgeschlossen hatte: Dass man wegen eines blutenden Fingers in die Notaufnahmen in Offenburg oder Achern fahren muss – was auch aus unserer Sicht sicher nicht der Sinn einer Notfallaufnahme ist. Zusätzlich könnte ein Chirurg die leerstehenden OP-Säle für ambulante OPs im Haus nutzen.

Das Ganze ist ein ärgerliches Beispiel, wie man vorbei an ortsansässigen  Gesundheitserbringern Dinge beschließt und umzusetzen versucht, die an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigehen.
Geschäftsführer Keller lieferte am 14. Oktober in einem Interview mit der Mittelbadischen Presse (leider hinter Bezahlschranke) eine völlige Fehlinterpretation des Auftrags der Gesundheitsversorgung in Kreiskliniken:

„Die Neubauten werden nicht nur nachhaltig sein, sondern die Patientenzimmer werden auch klimatisiert sein, wir haben kurze Wege. Dadurch, dass wir weniger Häuser haben, können wir eine tolle Medizin anbieten. Wir haben keine Sorge, dass wir einen Aderlass haben werden. Im Gegenteil: Wir haben den Auftrag, für die rund 435.000 Menschen im Ortenaukreis eine super Versorgung sicherzustellen und die Bevölkerung wächst.“

Schön, wenn alle außer den Patienten kurze Wege haben, die Patienten haben diese nicht! Der Auftrag eines Betreibers von Kreiskliniken ist sicher nicht eine „Super-Versorgung“ oder gar „tolle Medizin“ in wenigeren Standorten (Häusern) zu haben, sondern wie in einer kommunalen Gesundheitskonferenz klar formuliert: Ortsnahe, zeitnahe und solide Basisversorgung!
Für „tolle Medizin“ stehen ja immer noch das Universitätsklinikum in Freiburg, das Großklinikum in Karlsruhe oder als weiteres Beispiel das Tumorzentrum in Heidelberg zu Verfügung. Denn wenn heute jemand an einer ernsthaften Erkrankung leidet, informiert er sich als Patient, wer in Deutschland oder evtl. auch über die nationalen Grenzen hinweg am besten für eine Behandlung in Frage kommt, da ist die Entfernung zweitrangig. Der fährt im Zweifel auch nach Berlin oder Hamburg – nicht unbedingt jetzt und in Zukunft nach Offenburg!

Kreistag UmfinanzierungAgenda 2030

Kreistag segnet Anpassung der Finanzierung der Agenda 2030 ab

Wir haben folgenden Brief vor der Sitzung des Kreistages geschrieben:

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrt Fraktionsvorsitzende,

in der Sitzung des Kreistags am kommenden Dienstag, 19. Juli 2022 soll unter Tagesordnungspunkt 2.3 die Finanzierung der Agenda 2030 „angepasst“ werden.
https://kreistag.ortenaukreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUSlmr0ZGHgm00ZnVI4YpR8

Zunächst einmal stellen wir fest, dass die Anlage in der veröffentlichten Tagesordnung fehlt (6. FINANZKOMMISSION ORTENAU KLINIKUM vom 30. Mai)

Der Vorschlag wurde aber schon im GKA am 5.7. diskutiert und abgestimmt, die Anlage der 6. Finanzkommission befindet sich dort bei den Sitzungsunterlagen unter Punkt 1.1.

Nach Studium dieser vorgelegten „Anpassung“ ergeben sich wesentliche Fragen, auf die wir Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen des Kreistags aufmerksam machen möchten. Wir möchten Sie bitten, diese Fragen an Ihre Fraktionskolleginnen und -Kollegen weiterzuleiten, und diese in der Diskussion/Stellungnahmen und bei Ihrer persönlichen Entscheidung in der Kreistagssitzung zu berücksichtigen.

Verteiler:
alle Fraktionsvorsitzenden mit der Bitte um Weiterleitung an die Kolleginnen und Kollegen
Landrat Frank Scherer

Ortenau-Redaktion der Mittelbadischen Presse
Ortenau-Redaktion der Badischen Zeitung
Ortenau-Redaktion der Badischen Neuesten Nachrichten

Fragen zur Finanzierung der Agenda 2030

Baukostenentwicklung
Die letzte Baukostenberechnung stammt  aus dem Jahr 2020 mit 1,3 Milliarden. Das war vor Corona, vor dem Ukraine Krieg, Inflationssteigerung, Baustoff- und Energieverknappung und der daraus resultierenden Erhöhung der Preise. Wo stehen wir jetzt?

 Landeszuschuss
Die Vorlage geht von einem höheren Landeszuschuss aus. Wie ist dies gesichert? Die vor Corona gegebene Zusicherung von 60% der (förderfähigen!) Kosten beruhen auf einer mündlichen Zusage von Minister Lucha. Sie ist eher unsicher angesichts der politischen und finanziellen Lage. Es wäre nachvollziehbar, wenn das Land sich auf Grund von außergewöhnlichen zusätzlichen finanziellen Belastungen wie Corona und Ukraine-Krieg sowie weiterer nicht in kleiner Zahl anstehender Neubauten von Zentralkliniken in ganz Baden-Württemberg wie das Klinikum Mittelbaden, zurückzieht.

Der zur GKA Sitzung vorgelegte Krankenhaus Rating Report geht für die deutschen Krankenhäuser von einem Finanzierungsbedarf von 6 Mrd € und verfügbaren Finanzierungsmitteln von 3 Mrd € aus. Wo sollen die fehlenden Mittel herkommen?

Fehlende Vorfinanzierung
Aus der im Modell Landrat beschlossenen Vorfinanzierung der Investitionen soll jetzt ein Verlustausgleich werden. Die fehlenden Mittel sollen durch Kreditaufnahme beschafft werden. Dabei soll das Klinikum 95 Mio € Kredite aufnehmen und samt Zinsen zurückzahlen. Unklar ist ob es sich hierbei um den Trägerkredit (ausgewiesen mit 99 Mio €) handelt oder um eine zusätzliche Kreditaufnahme. Das Klinikum hat nur ein ausgewiesenes Eigenkapital von 69,2 Mio € und wäre mit einer zusätzlichen Kreditaufnahme überschuldet. Besteht da nicht die Gefahr der Insolvenz?

Refinanzierung der Kredite
Die GKA Vorlage sagt nichts zur Refinanzierung der Kredite. Die erhöhten Baukosten führen zu einer erhöhten finanziellen Belastung durch Abschreibungen. Für diese Abschreibungen sieht das heutige Krankenhaus-Finanzierungsrecht keine Zuschüsse der Krankenkassen vor, weil es von der Fiktion ausgeht, dass das Land gesetzestreu die gesamte Krankenhausfinanzierung trägt. Diese Abschreibungen führen zu weiter steigenden Verlusten, die bisher durch Entnahmen aus dem Eigenkapital gedeckt wurden. Auch der für 2021 ausgewiesene Gewinn stammt aus der Auflösung von Eigenkapital und Zinszuschüssen des Kreises. In Wirklichkeit ist ein Jahresfehlbetrag von 6 Mio € entstanden! Wie sollen also die Kredite in realiter refinanziert werden?

Entwicklung des Eigenkapitals
Auf Dauer kann man nicht dem Eigenkapital laufende Belastungen entnehmen ohne für eine Zuführung zum Eigenkapital zu sorgen. Wie entwickelt sich langfristig das Eigenkapital und welche Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals sind erforderlich und geplant?

Dabei ist zu berücksichtigen dass die erhöhten Neubauinvestitionen zu erhöhten Abschreibungen führen, die aus dem vorhandenen Eigenkapital nicht gedeckt werden können.

Kredit Zins und Tilgung:

Klinikum Gewinne zur Refinanzierung?
Die Agenda 2030 ging davon aus, dass die aufgelaufenen Verluste durch künftige Gewinne des Klinikums ausgeglichen werden können. Wo gibt es eine Planung, die diese Annahme rechtfertigt? Bei einer derartig weitreichenden Kreditermächtigung gehören die zur Refinanzierung relevanten Planungen in die Sitzungsvorlage. Gewinne, die nur durch Kreiszuschüsse und Auflösung von Eigenkapital zu erzielen sind, sind keine Gewinne und stellen keine Refinanzierungsgrundlage dar.

Künftige Belastungen des Kreishaushalts
Welche Belastungen des Kreishaushalts sind durch die Refinanzierung der Kredite zu erwarten? Dabei sind sowohl die direkten Belastungen zu berücksichtigen als auch die notwendigen Zins und Tilgungszuschüsse an das Klinikum. Zu dieser entscheidenden Frage liefert die Vorlage keine Aussagen. Die Mittel, die der Kreis hierfür aufwenden muss fehlen dann den Kommunen für  die Sicherung und den Ausbau ihrer Infrastruktur. Die zu erwartenden Haushaltbelastungen müssen daher in der Sitzungsvorlage genannt werden.

Resultat:

Der Tagesordnungspunkt wurde mit 69 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen befürwortet!!!
Auch die Redaktionen der Ortenauer Tageszeitungen haben sich nicht gerührt!

Geschäftsbericht 2021 des Ortenau-Klinikums weist einen Gewinn aus?

In der Mittelbadischen Presse vom 7. Juli wird aus dem Gesundheits- und Klinikausschuss berichtet: „das Ortenau-Klinikum spart 2021 Kosten ein und erwirtschaftet Gewinn.“

Aber lt. dem Geschäftsbericht des Ortenau-Klinikums stammt der ausgewiesene Gewinn aus Entnahmen aus dem Eigenkapital, zu Lasten der für die Vorfinanzierung zur Verfügung stehenden Mittel, und aus Zuschüssen des Kreises.
In Wirklichkeit gab es einen Verlust von 6 Mio €. Selbst im letzten (überraschend guten) Jahr konnte das Klinikum keinen Gewinn erwirtschaften. Wer glaubt noch das Märchen, dass es die Kredite und die künftigen Verluste irgendwann selbst ausgleichen kann?

Abschieds- und Trauerfeier am 3. September 2021

Das Datum, der 3. September 2021 wird in die Geschichte Oberkirchs als rabenschwarzer Tag eingehen, da mit dem diesem Datum die lange Geschichte unseres Oberkircher Krankenhauses zu Ende geht. Unser Krankenhaus, das uns jahrzehntelang zu Verfügung stand, wird zu diesem Datum endgültig geschlossen.

Wer mit uns Abschied nehmen will, ist zur Abschieds- und Trauerfeier um 17 Uhr vor dem Krankenhaus eingeladen.
Entsprechende Trauerkleidung erwünscht.

Landrat Scherer scheut Öffentlichkeit

Kommentar zum Rechtsformwechsel des Ortenau-Klinikums

Landrat Scherer scheut die Öffentlichkeit

Das am Dienstag im Kreistag vorgestellte Konzept der Umwandlung des Ortenau-Klinikums in eine Anstalt hat vor allem den Zweck, eine aus Sicht der Kreis- und Klinikverwaltung unerwünschte Öffentlichkeit zu vermeiden.

Ginge es nur um eine effizientere Gremienarbeit hätte man dem Gesundheitsausschuss zusätzliche Beschlusskompetenzen zur abschließenden Erledigung einräumen und so die Doppelbefassung der Gremien vermeiden können.

Statt einer Besetzung nach Fraktionenproporz hätte man das Gremium verkleinern und mehr nach fachlicher Kompetenz besetzen können. Stattdessen schafft man ein Aufsichtsgremium fast in bisheriger Besetzung und Größe, das aber geheim verhandelt. Man erwartet, dass dieses Gremium der Klinik freundlich zugetan ist. Die lästige dabei aber kompetente LILO bleibt so außen vor. Die Beschlussfassung wird in den Kreistag verlagert, ein Gremium, das wegen seiner Größe nicht gestalten, sondern nur abnicken kann.

Die besonders kritischen Finanzentscheidungen, die sich mittelbar auch auf die Kommunalhaushalte und die Belastungen der künftigen Generationen auswirken, sollen weiterhin in einem geheim tagenden Finanzausschuss beraten werden.

Am Beispiel Schließung der Klinik Oberkirch: Nachdem die Verwaltung Mitarbeiter und Ärzte an andere Standorte versetzt hat, darf der Kreistag die Schließung bestätigen.

Seit langem ist die Tendenz der Klinikverwaltung zu beobachten, eine kritische Öffentlichkeit zu vermeiden.

Als es in der letzten Kreistagssitzung um die Schließung von Oberkirch ging, bezog sich Landrat Scherer auf Bestätigungen der Berufsgenossenschaft und der Kasenärztlichen Vereinigung, deren rechtlich gebotene Veröffentlichung er aber verweigerte. Ein Beschwerdeverfahren nach dem Landesinformationsgesetz wurde eingeleitet.

Ein wichtiges Thema wie die Neuordnung des Rettungswesens wurde im Dezember letzten Jahres in geheimer Sitzung beraten. Ein Grund hierfür wurde nicht angegeben. Vielleicht wollte man Alternativvorschläge der Notärzte, wie sie jetzt vorgelegt wurden, verhindern.

Dabei war dies ein Thema, zu dem in der Kommunalen Gesundheits-Konferenz mit breiter Beteiligung der Öffentlichkeit Vorschläge erarbeitet und Transparenz versprochen wurden.

Nicht nur die Mitarbeiter hat die Klinikgeschäftsführung mit einem Maulkorberlass eingeschüchtert, selbst der Acherner OB Muttach, der als Mitglied des Kreistags für die Aufsicht über die Klinik zuständig ist, musste sich neulich beim Klinikgeschäftsführer Keller vorab die Freigabe einer Information genehmigen lassen.

Wie sich die Verwaltung die Berichterstattung in einer künftigen Anstalt vorstellt kam in der Sitzung des GKA zur Sprache: Man werde mit ausgewählten Journalisten zusammenarbeiten.

Das erinnert an Trump und Orban und widerspricht heiligen Prinzipien der Pressefreiheit.

Zu Recht hat der Oberkircher OB Braun gerade wegen der Bedeutung der Transparenz für die Akzeptanz der schwierigen Entscheidungen zur Agenda 2030 der Umwandlung in eine Anstalt zum jetzigen Zeitpunkt widersprochen.

Bernd Honsel, 19. Mai 2021

Geburten Ortenau-Klinikum

In der Ortenau gibt es mehr Neugeburten als vor zehn Jahren ???

Unsere Stellungnahme zum Artikel in der Mittelbadischen Presse am 26. Januar 2021:
In der Ortenau gibt es mehr Neugeburten als vor zehn Jahren
:

Erstaunlich sind einige Aussagen in der wiedergegebenen Pressemitteilung des Ortenau-Klinikums, so schon in der Überschrift: „In der Ortenau gibt es mehr Neugeburten als vor zehn Jahren.“
Wen interessiert ein Vergleich mit vor zehn Jahren? Interessant ist doch ein Vergleich mit dem Vorjahr 2019, insbesondere die Entwicklung der Geburtenzahlen vor allem hinsichtlich der Auswirkungen der Schließung der äußerst weit über die Kreisgrenzen beliebten Geburtshilfestation am Krankenhaus Oberkirch.

Vergleichen wir doch mal die Zahlen –  nachzuvollziehen durch den Vorjahres-Artikel in der mittelbadischen Presse vom 22.12.2020: Für 2019 meldete das Ortenau-Klinikum insgesamt 4020 Geburten, für 2020 3908 Geburten, das sind nicht wie angegeben 1,5% weniger sondern genau genommen 2,79% (Landesdurchschnitt 0,92%). Aber das ist nicht das Wesentliche, sondern der Blick auf die Verteilung der Geburten in den einzelnen Häusern: Offenburg 2019 2240 Geburten, 2020 2547Geburten, ein Plus von 307 Geburten, 13,71%; Lahr 2019 750 Geburten, 2020 672 Geburten, ein Minus von 78 Geburten => -10,4%; Achern 2019 gemeinsam mit Oberkirch 1030 Geburten, 2020 Achern (Oberkirch geschlossen) 689 Geburten, ein stolzes Minus von 341 Geburten => 33,11%.

Erstaunlich auffällig ist doch das Minus von 33,11% für Achern. Hat sich dann die Schließung der Geburtshilfe in Oberkirch für das Ortenau-Klinikum finanziell rentiert, wenn man sich für Augen führt, dass der erforderliche Umbau in Achern 2,4 Mio. Euro gekostet hat und auch in Offenburg ein 4,6 Millionen Euro teurer Anbau im Klinikum-Park erstellt werden wird, lt. Aussage von Mathias Halsinger, Verwaltungsdirektor des Offenburger Klinikums? (Mittelbadische Presse, 7.2.2020).

Da werden mindesten 7 Mio. Euro in Gebäude investiert, die zum Jahre 2030 wieder abgerissen werden sollen! Dafür soll jetzt Oberkirch für ca. 10 Mio. Euro in ein Gesundheitszentrum mit angeschlossenem Pflegeheim umgebaut werden.

Sieht das nach weitblickender Geschäftsführung aus? Hätte es da nicht mehr Sinn gemacht, die Geburtenabteilung für den nördlichen Ortenaukreis bis zur geplanten Umsetzung der Agenda 2030 statt nach Achern nach Oberkirch zu verlegen?

Oder ging es nur darum, das Krankenhaus Oberkirch weiter zu entbeinen, um es vor 2030 nicht wie ursprünglich für 2030 zugesagt, möglichst schnell geräuschlos schließen zu können?

Auf der einen Seite muss der Klinikträger Ortenaukreis für 2020 ein Defizit von fast 40 Mio. Euro beklagen, anderseits wird da das Geld mit vollen Händen zum Fenster herausgeworfen! Wer trägt da die Verantwortung?

Unsere Pressemitteilung veröffentlicht:

Stellungnahme zu Feburten Ortenau-Kliniken 2020
Rechtsform Ortenau-Klinikum

Stellungnahme zur Umwandlung des Ortenau-Klinikums in eine Anstalt des öffentlichen Rechts

zum Artikel in der Mittelbadischen Presse vom 17. Februar 2021:
Steht das Klinikum vor der nächsten einschneidenden Veränderung?
https://www.bo.de/lokales/ortenau/steht-das-klinikum-vor-der-naechsten-einschneidenden-veraenderung

Bürgerrechte und Bürgernähe – nur ein Lippenbekenntnis?

Die Umwandlung des Ortenau-Klinikums in eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit einem Verwaltungsrat, der im Prinzip nicht-öffentlich tagen würde, (in der Vorlage: „Für die Sitzungen des Verwaltungsrats ist eine angemessene Regelung zur Öffentlichkeit gestaltbar“) ist gerade hinsichtlich der noch anstehenden Entscheidungen rund um die sogenannte „Agenda 2030“ ein Skandal und ein Schlag ins Gesicht der Ortenauer Bürger, die das ganze Projekt über ihre Steuern finanzieren dürfen, und auch der von ihnen gewählten Interessenvertretern!

Die Begründungen der Klinikverwaltung sind zum Teil „hanebüchen“ zu nennen:

Da wird das zeitintensive Verfahren in den politischen Gremien genannt, da Entscheidungen den Gesundheits-und Klinikausschuss (GKA) und anschließend den Kreistag durchlaufen müssen, was eine hohe zeitliche Belastung der ehrenamtlichen Gremienmitglieder bedeute.
Ja aber klar doch: Wenn wichtige Themen wie diese Umwandlung erst in den Fraktionssitzungen, in der Folge in Nicht-Öffentlicher Sitzung des GKA, dann hoffentlich in öffentlicher Sitzung des GKA und schließlich in öffentlicher Sitzung des Kreistags diskutiert werden, wird wertvolle Zeit verschwendet.
Was sieht die Landkreisordnung in Baden Württemberg dazu eigentlich vor: siehe §30, Absatz 1 LKrO? „Die Sitzungen des Kreistags sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muß nichtöffentlich verhandelt werden.“
Wo erfordern hier das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner Nicht-Öffentlichkeit? Nein, das Öffentliche Wohl und die berechtigten Interessen der Bürger erfordern zu diesem Themenkreis gerade und unbedingt die Öffentlichkeit der Beratungen! Es wird ständig versucht, Themen, die den Widerspruch des Bürgers hervorrufen könnten, an diesem vorbei zu schleusen und ihn dann möglichst unauffällig vor vollendete Tatsachen zu stellen. Das ist nicht Demokratie! Also ist eigentlich eine Nicht-Öffentliche Sitzung gerade zu dem bedeutsamen Thema „Agenda 2030“ ohnehin obsolet und rechtlich in den meisten Fällen nicht zulässig.
Wie schnell es dann doch manchmal gehen kann, zeigt doch der Entscheidungsprozess zur Schließung der Betriebsstelle Oberkirch: Am 20. Oktober 2020 wurde im GKA das sogenannte Konzept zur Weiterentwicklung der Betriebsstelle Oberkirch zum „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ vorgestellt, am 15. Dezember 2020 erfolgte dazu der Kreistagsbeschluss!

Anderseits zeigt doch gerade der Antrag der Freien Wähler vom 21. September 2020, in dem die Klinikleitung des Ortenau-Klinikums aufgefordert wird, Vorschläge zur Verringerung des jährlichen Defizits ohne Denkverbote zu machen, wie wichtig der GKA ist: Dass ein solcher Antrag erst aus den Reihen der Ausschussmitglieder gestellt werden muss, ist zum Einen der klare Beweis dafür, wie wenig transparent die Verwaltung arbeitet. Zum Anderen zeigt es auch, wie träge die Verwaltung arbeitet, dass die mangelhafte Beantwortung dieses Antrags erst nach 5(!) Monaten den Weg zurück in den Ausschuss findet.
Da ist sicher nicht das angeführte zeitintensive Verfahren in den politischen Gremien schuld!

Die Verwaltung begründet ihren Antrag u.a. damit, andere Klinikträger in BW hätten schon mit Umwandlungen in selbstständige Einrichtungen reagiert. Als eine der größten Kliniken in BW solle deshalb auch das Ortenau-Klinikum mehr Flexibilität und damit schnelle Reaktionsfähigkeit ermöglicht werden, ohne dabei den politischen Einfluss zu reduzieren.
Natürlich wird der politische Einfluss reduziert, indem nur ein kleiner Kreis „Eingeweihter“, der gnädigerweise seinen Fraktionskollegen berichten darf, die Entscheidungen fällen sollen. Auch ist es sicher kein Zufall, dass die Größe des neuen Verwaltungsrats so berechnet wird, dass dann die Linke Liste Ortenau, die kritische Fragen stellt, gerade keinen Sitz mehr erhält.

Das neue Konstrukt soll auch zu einem höheren Identifikationsgrad der Verwaltungsratsmitglieder zu „Ihrer“ Klinik führen. Das würde sich zuletzt auch positiv auf die Motivation der Belegschaft sowie den Zusammenhalt insgesamt auswirken.
Motivation und Zusammenhalt der Belegschaft ergibt sich nicht aus den politischen Gegebenheiten, sondern aus dem Gebaren im Personalmanagement und der Geschäftsleitung. Wenn die Beschäftigten immer wieder vor vollendete Tatsachen gestellt werden – siehe den Ablauf zur zeitweisen Schließung des Oberkircher Krankenhauses im Frühsommer 2020 – trägt das sicher nicht zur Motivation und zu einem Schulterschluss mit der Geschäftsleitung bei.

Laut Verwaltung würde sich die Umwandlung auch positiv auf die Kapazitäten der einzelnen Gremiumsmitglieder für eine weitergehende Professionalisierung auswirken, weil sie näher am operativen und fachlichen Geschehen wären und sich noch tiefer in die einzelnen Themen einarbeiten könnten.
Damit unterstellt die Verwaltung den GKA-Ausschussmitglieder mangelnde Professionalität!
Wenn die Vorlagen ehrlicher, transparenter und besser vorbereitet würden, dann wäre auch eine tiefere Einarbeitung für die Ausschussmitglieder möglich.
Beispiel Vorlage „Handlungsoptionen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation des Ortenau-Klinikums“: Da werden die Jahresfehlbeträge für die Krankenhäuser Oberkirch und Ettenheim jeweils tabellarisch dargestellt, während die anderen Betriebsstellen als Einzelbetrachtungen des Ortenau-Klinikums außen vor bleiben. Es fehlt auch jede Information, wie die Zahlen vor Beginn der „Gestaltungspolitik“ Herrn Kellers vor dem Jahr 2016 aussahen. Wie sollen sich da Ausschussmitglieder und Kreisräte ein entsprechendes Bild für Ihre professionelle Arbeit machen?

Um den Herrn Landrat – zwar in einer anderen Thematik – zu zitieren: „ Da müssten wir mit dem Klammerbeutel gepudert sein“, damit die Kreisräte solch einem Antrag der Verwaltung zustimmen würden! Oder anders ausgedrückt: Bürgernähe und -beteiligung würden zum bloßen Lippenbekenntnis verkommen. Das lassen sich die Kreisräte hoffentlich nicht bieten.

Rechtsform Ortenau-Klinikum

Erklärung des Runden Tischs zu Beginn der Kreistagssitzung 15.12.2020

Sehr geehrte Verantwortliche für die gesundheitliche Versorgung auch der Renchtäler Bürger,

unter 2.2 der Tagesordnung werden Sie heute über die Umformung des Krankenhauses Oberkirch abstimmen (ob es eine Weiterentwicklung werden wird, hängt von Ihnen ab).

Lassen Sie uns dazu einige grundsätzliche Überlegungen ausführen:

1.) Der Beschluss des GKA vom 10.12.2020 geht in die richtige Richtung, entspricht aber so noch nicht einer soliden medizinischen Basisversorgung! Dies erkennend ermöglicht Punkt 4 des Antrags weitere Ergänzungen. Diese werden nur dann realisierbar sein, wenn ein ernsthafter politischer Wille hierzu besteht. Das Vertrauen in diesen wurde mehrfach enttäuscht – selbst schriftliche Zusagen wurden nicht eingehalten, es wird die Schließungsplanung entgegen von Ihnen gefassten Beschlüssen betrieben.

2.) Die Schließung des Krankenhauses Oberkirch soll sehr zeitnah erfolgen. Im Januar 2021? Im Februar 2021? Ohne vorher Strukturen zur medizinischen Grundversorgung geschaffen zu haben? Das ist eigentlich unvorstellbar! Wir erinnern wortwörtlich an ein Zitat Herrn Landrat Scherers: „Wir wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir alte Strukturen beseitigen würden, bevor neue geschaffen wurden“. Genau das ist allerdings bereits mit der Geburtshilfe Oberkirch erfolgt. So heißt es im Antrag zur Suche eines für die Notfallversorgung fundamental bedeutsamen Durchgangsarztes: Ein ambulante Durchgangsarztermächtigung soll zeitnah – Zitat „nach Schließung des stationären Klinikbetriebs“ – sichergestellt werden. Ein D-Arzt ist aufgrund der hohen Ausbildungsanforderungen äußerst schwierig zu finden, man muss also davon ausgehen, dass dies zeitnah nicht möglich sein wird. Wird offen einkalkuliert, dass das Renchtal lange Zeit ohne entsprechende medizinische Versorgung bleibt?

Hinzu kommt, dass der kosteneinsparende Effekt bisher nicht beziffert und unklar ist. So hat schon die Schließung des Hauses Gengenbach nicht die erhoffte Einsparung erbracht. Für eine zuverlässige Prognose wäre die Ermittlung ehrlicher Verlustzahlen allein für Oberkirch, getrennt ausgewiesen zu den Acherner Zahlen, erforderlich.

3.) Und zu: „lange Zeit“
Für Oberkirch wird eine Umbauphase von 3 Jahren vorgesehen! Herr Keller hat das mit dem Nichtvorhandensein einer Wasser-Ringleitung begründet. Diese Aussage ist nachweislich falsch! Das Haus ist mit Ringleitungen ausgestattet, es existieren 2 Hauptzugänge, so dass an jeder Stelle gearbeitet werden kann, während die Versorgung von beiden Seiten aufrechterhalten wird. Rechnet man damit, dass sich Oberkirch nach 3 Jahren an die fehlende medizinische Versorgung gewöhnt hat und der Widerstand erlahmt? Wir weisen dazu auf eine in der F.A.Z. zitierte Untersuchung hin, wonach eine Verschlechterung der Gesundheitsversorgung nachweislich in Wahlen zu einem deutlichen Anstieg der Zahlen einer Protestpartei führt.

Zusammengefasst demnach ganz klar: Es darf keine Schließung des Oberkircher Hauses vor Sicherstellung der Notfallversorgung und der weiteren Strukturen geben! Etwas anderes sieht Ihr Beschluss zur Agenda 2030 auch nicht vor.

4.) Die Entwicklung dieser Strukturen betritt weitgehend Neuland und benötigt daher, wenn sie solide und nachhaltig sein soll, ausreichend Zeit. Es gibt kleine Häuser, in denen sinnvolle Konzepte zur Neugestaltung bereits umgesetzt werden. Wir verweisen dazu beispielsweise auf den Gesundheitscampus Spaichingen, ein Pilotprojekt entwickelt nach Vorschlägen der Hochschule Bayreuth in Zusammenarbeit mit der Fa. Oberender und mit Unterstützung des Sozialministeriums. Hier werden auch bereits Finanzierungsfragen geklärt. Der Landrat des Landkreises Tuttlingen, Herr LR Bär, der diesen Prozess angestoßen hat, wäre sicher bereit, seine Erfahrungen im GKA oder in diesem Gremium darzustellen.
Daneben existiert ein ähnliches Konzept der Robert-Bosch-Stiftung.

Lassen Sie uns die Vorarbeit, die Finanzierungskonzepte und Erfahrungen bereits existierender Modelle nutzen und vernünftigerweise erst dann, wenn das Konzept für Oberkirch steht, den Umbau planen! Es darf keine wesentliche Versorgungslücke über einen längeren Zeitraum entstehen!

5.) Hinzu kommt, dass ein Umbau auch die technische Ausstattung der Telemedizin wie z. B. der Teleradiologie einbeziehen muss. Das sind die zukünftigen Pfeiler der kleineren Standorte! Und die werden an Bedeutung gewinnen durch die Aufwertung des ländlichen Raums infolge des Homeofficeschubs und der Nichtbezahlbarkeit von Wohnraum in Großstädten. Diese Entwicklung hat bereits eingesetzt. Lassen Sie uns also solide in die Zukunft denken.

Das bedeutet zusammengefasst:
1. Einen ausreichenden zeitlichen Rahmen für eine solide Planung der Umstrukturierung ansetzen!
2. Eine solide Umbauplanung vornehmen mit so kurzer Umbauzeit wie möglich!
3. Keine Schließung entgegen vertraglichen Vereinbarungen und Beschlüssen, solange die Punkte 1. und 2. nicht erfüllt sind.

Wir haben im Zuge unserer Bemühungen für die Gesundheitsversorgung des Renchtals inzwischen umfangreiches Recherchematerial erworben und auch persönliche Kontakte geknüpft. Wir sind gerne bereit, beides für eine zufriedenstellende Gestaltung für das Renchtal und weitere Häuser zur Verfügung zu stellen.

Resolution Nachnutzung Krankenhaus Oberkirch

Gemeinsame Resolution des Gemeinderats der Stadt Oberkirch zur Nachnutzung des Ortenau Klinikums Oberkirch

Folgende Resolution wurde einstimmig am 19. Oktober verabschiedet:

Gemäß Agenda-Beschluss vom 24. Juli 2018 sollen die stationären Standorte in Oberkirch, Kehl und Ettenheim bis zum Jahr 2030 bzw. mit Fertigstellung der Neu oder Umbaumaßnahmen in Offenburg, Lahr, Wolfach und Achern nach dem „Modell Landrat“ bedarfsgerecht fortgeführt werden. Eine vorzeitige Nachnutzung so wie jetzt am Standort Oberkirch geplant, entspricht nicht dem Agenda-Beschluss vom 24. Juli 2018.

Im Überlassungsvertrag von 1976 hat sich der Landkreis juristisch bindend verpflichtet, eine solide, medizinische Versorgung Oberkirchs und des Renchtal sicherzustellen. Der Beschluss des Kreistages vom Juli 2018 zur „Agenda 2030“, in dem diese Versorgung zugesagt wurde, darf nicht aus Einsparungsgründen ausgehebelt werden.

Der Gemeinderat unterstützt grundsätzlich die Vorschläge zur 2. Säule der Gesundheitsversorgung im Ortenaukreis mit Schaffung von „Zentren für Gesundheit“.
Diese Vorschläge decken sich weitgehend mit den Forderungen des „Runden Tisches Krankenhaus Oberkirch“. In einem Positionspapier wurde diese den Fraktionen des Gemeinderates, der kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) und der Kreisverwaltung vorgelegt. Dieses Positionspapier ist Bestandteil dieser Resolution.

In der Sitzung des GKA am 20. Oktober 2020 wird über eine Nachnutzung des Krankenhausstandortes Oberkirch beraten und dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen werden.
Diese Beschlussempfehlung steht nicht im Einklang mit dem gefassten Beschlüssen zur „Agenda 2030“ vom Juli 2018.
Der Gemeinderat fordert, dass für Oberkirch und das Renchtal auch künftig eine Nachnutzung benötigt wird, die einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum gerecht wird. Hierzu gehört auch und insbesondere das Angebot einer ambulanten Notfallversorgung am Standort Oberkirch.

Die Ärzte in der Praxis für Orthopädie des MVZ Ortenau GmbH behandeln lediglich konservativ. Somit fehlt das Angebot einer ambulanten chirurgischen Notfallbehandlung. Es gäbe für Oberkirch und das Renchtal keinen Durchgangsarzt mehr, d. h. Arbeitsunfälle könnten nicht mehr in Oberkirch behandelt, sondern müssten unter Inkaufnahme von stundenlangen Wartezeiten in Offenburg oder Achern behandelt werden. Hier ist das MVZ Orthopädie mit einem Unfallchirurgen zu verstärken.

Wir brauchen dringend eine ambulante Notfallversorgung mit ausreichender zeitlicher Abdeckung für Oberkirch und das Renchtal über die üblichen Sprechzeiten hinaus. Die nach den KVBW angegebene Erreichbarkeit einer Notfallpraxis innerhalb von 20 bis 30 Autominuten im oberen Renchtal ist nicht gewährleistet. Hier fehlt es an den entsprechenden Beschlüssen des Kreistages zum Betrieb und zur Finanzierung. Dabei ist auch das Gutachten des Bereichsausschusses zum Rettungsdienst mit einzubeziehen, denn die ambulante Notfallversorgung kann nicht ohne Einbeziehung des Rettungsdienstes betrachtet werden.

Eine Notfallpraxis mit ausreichender zeitlicher Abdeckung für Oberkirch und das Renchtal wird dringend gebraucht. Die Einrichtung einer sogenannten „Notfallpraxis“ scheitert an der Zustimmung der kassenärztlichen Vereinigung. Beschlüsse des Kreistages bezüglich des Betriebs und der Finanzierung durch den Landkreis stehen noch aus.

Die 44 Pflegebetten sind für die stationäre Pflege SGB XI, die Kurzzeitpflege und die Genesungsbetten vorgesehen. Es ist fraglich, ob der Landkreis als Träger einer weiteren Pflegeeinrichtung tatsächlich wesentliche Marktanteile dazu gewinnen kann. Die Notwendigkeit von Kurzpflegeplätzen ist dagegen unbestritten.

Wir erwarten vom Landkreis auch eine eindeutige Aussage, wie die Durchführung von ambulanten Operationen in Oberkirch durch das Ortenau Klinikum zur Entlastung der Akutkrankenhäuser und eine Verbesserung der Einnahmensituation erfolgen soll.

Eine Beschlussfassung des Kreistages sollte ohnehin erst erfolgen, wenn:

  • der Schlussbericht der Ergebnisse der Kommunalen Gesundheitskonferenz vorliegt. Die Ergebnisse konnten noch nicht beraten werden.
  • das Projekt des Sozialministeriums Baden-Württemberg für den Aufbau einer vor- und nachgeburtlichen Hebammenversorgung in Oberkirch und dem Renchtal, um das wir uns erfolgreich beworben haben, abgeschlossen. Derzeit werden gerade die sogenannten Vernetzungsgremien für die Erarbeitung einer Konzeption besetzt.
  • das Gutachten für die aktuelle Situation im Rettungswesen, insbesondere auch im Renchtal, vorliegt. Sie ist eine wichtige Grundlage für die Nachnutzung Oberkirch.

Abschließend stellt der Gemeinderat fest, dass eine vorgezogene Nachnutzung für Oberkirch nur in Betracht kommt, wenn das Ortenau Klinik eine adäquate Nachnutzung vorlegt, die einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum entspricht.
Die vorliegende Konzeption wird den Ansprüchen für eine notwendige medizinische Versorgung für Oberkirch und für das Renchtal nicht gerecht.

ARZ-Bericht zur Verabschiedung der Resolution: https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/oberkircher-gemeinderat-verabschiedet-resolution

Demonstration in Offenburg am 20. Juni gegen Agenda 2030

Gemeinsam mit der LILO-Ortenau, Verdi, Friday for Futures haben wir eine Demonstration gegen die Durchführung der sogenannten Agenda 2030 mit von uns geschätzten mindestens 600 Teilnehmern veranstaltet. Dabei waren viele Renchtäler, von denen der eine oder andere das erste Mal in seinem Leben an einer Demonstration teilgenommen hat. Dr. Rainer Stier, ehemaliger Kinderarzt aus Oberkirch, hat unsere Standpunkte zur sogenannten Agenda 2030 auf der Demonstration noch einmal klar gemacht:Weiterlesen