Kreistag UmfinanzierungAgenda 2030

Kreistag segnet Anpassung der Finanzierung der Agenda 2030 ab

Wir haben folgenden Brief vor der Sitzung des Kreistages geschrieben:

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrt Fraktionsvorsitzende,

in der Sitzung des Kreistags am kommenden Dienstag, 19. Juli 2022 soll unter Tagesordnungspunkt 2.3 die Finanzierung der Agenda 2030 „angepasst“ werden.
https://kreistag.ortenaukreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUSlmr0ZGHgm00ZnVI4YpR8

Zunächst einmal stellen wir fest, dass die Anlage in der veröffentlichten Tagesordnung fehlt (6. FINANZKOMMISSION ORTENAU KLINIKUM vom 30. Mai)

Der Vorschlag wurde aber schon im GKA am 5.7. diskutiert und abgestimmt, die Anlage der 6. Finanzkommission befindet sich dort bei den Sitzungsunterlagen unter Punkt 1.1.

Nach Studium dieser vorgelegten „Anpassung“ ergeben sich wesentliche Fragen, auf die wir Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen des Kreistags aufmerksam machen möchten. Wir möchten Sie bitten, diese Fragen an Ihre Fraktionskolleginnen und -Kollegen weiterzuleiten, und diese in der Diskussion/Stellungnahmen und bei Ihrer persönlichen Entscheidung in der Kreistagssitzung zu berücksichtigen.

Verteiler:
alle Fraktionsvorsitzenden mit der Bitte um Weiterleitung an die Kolleginnen und Kollegen
Landrat Frank Scherer

Ortenau-Redaktion der Mittelbadischen Presse
Ortenau-Redaktion der Badischen Zeitung
Ortenau-Redaktion der Badischen Neuesten Nachrichten

Fragen zur Finanzierung der Agenda 2030

Baukostenentwicklung
Die letzte Baukostenberechnung stammt  aus dem Jahr 2020 mit 1,3 Milliarden. Das war vor Corona, vor dem Ukraine Krieg, Inflationssteigerung, Baustoff- und Energieverknappung und der daraus resultierenden Erhöhung der Preise. Wo stehen wir jetzt?

 Landeszuschuss
Die Vorlage geht von einem höheren Landeszuschuss aus. Wie ist dies gesichert? Die vor Corona gegebene Zusicherung von 60% der (förderfähigen!) Kosten beruhen auf einer mündlichen Zusage von Minister Lucha. Sie ist eher unsicher angesichts der politischen und finanziellen Lage. Es wäre nachvollziehbar, wenn das Land sich auf Grund von außergewöhnlichen zusätzlichen finanziellen Belastungen wie Corona und Ukraine-Krieg sowie weiterer nicht in kleiner Zahl anstehender Neubauten von Zentralkliniken in ganz Baden-Württemberg wie das Klinikum Mittelbaden, zurückzieht.

Der zur GKA Sitzung vorgelegte Krankenhaus Rating Report geht für die deutschen Krankenhäuser von einem Finanzierungsbedarf von 6 Mrd € und verfügbaren Finanzierungsmitteln von 3 Mrd € aus. Wo sollen die fehlenden Mittel herkommen?

Fehlende Vorfinanzierung
Aus der im Modell Landrat beschlossenen Vorfinanzierung der Investitionen soll jetzt ein Verlustausgleich werden. Die fehlenden Mittel sollen durch Kreditaufnahme beschafft werden. Dabei soll das Klinikum 95 Mio € Kredite aufnehmen und samt Zinsen zurückzahlen. Unklar ist ob es sich hierbei um den Trägerkredit (ausgewiesen mit 99 Mio €) handelt oder um eine zusätzliche Kreditaufnahme. Das Klinikum hat nur ein ausgewiesenes Eigenkapital von 69,2 Mio € und wäre mit einer zusätzlichen Kreditaufnahme überschuldet. Besteht da nicht die Gefahr der Insolvenz?

Refinanzierung der Kredite
Die GKA Vorlage sagt nichts zur Refinanzierung der Kredite. Die erhöhten Baukosten führen zu einer erhöhten finanziellen Belastung durch Abschreibungen. Für diese Abschreibungen sieht das heutige Krankenhaus-Finanzierungsrecht keine Zuschüsse der Krankenkassen vor, weil es von der Fiktion ausgeht, dass das Land gesetzestreu die gesamte Krankenhausfinanzierung trägt. Diese Abschreibungen führen zu weiter steigenden Verlusten, die bisher durch Entnahmen aus dem Eigenkapital gedeckt wurden. Auch der für 2021 ausgewiesene Gewinn stammt aus der Auflösung von Eigenkapital und Zinszuschüssen des Kreises. In Wirklichkeit ist ein Jahresfehlbetrag von 6 Mio € entstanden! Wie sollen also die Kredite in realiter refinanziert werden?

Entwicklung des Eigenkapitals
Auf Dauer kann man nicht dem Eigenkapital laufende Belastungen entnehmen ohne für eine Zuführung zum Eigenkapital zu sorgen. Wie entwickelt sich langfristig das Eigenkapital und welche Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals sind erforderlich und geplant?

Dabei ist zu berücksichtigen dass die erhöhten Neubauinvestitionen zu erhöhten Abschreibungen führen, die aus dem vorhandenen Eigenkapital nicht gedeckt werden können.

Kredit Zins und Tilgung:

Klinikum Gewinne zur Refinanzierung?
Die Agenda 2030 ging davon aus, dass die aufgelaufenen Verluste durch künftige Gewinne des Klinikums ausgeglichen werden können. Wo gibt es eine Planung, die diese Annahme rechtfertigt? Bei einer derartig weitreichenden Kreditermächtigung gehören die zur Refinanzierung relevanten Planungen in die Sitzungsvorlage. Gewinne, die nur durch Kreiszuschüsse und Auflösung von Eigenkapital zu erzielen sind, sind keine Gewinne und stellen keine Refinanzierungsgrundlage dar.

Künftige Belastungen des Kreishaushalts
Welche Belastungen des Kreishaushalts sind durch die Refinanzierung der Kredite zu erwarten? Dabei sind sowohl die direkten Belastungen zu berücksichtigen als auch die notwendigen Zins und Tilgungszuschüsse an das Klinikum. Zu dieser entscheidenden Frage liefert die Vorlage keine Aussagen. Die Mittel, die der Kreis hierfür aufwenden muss fehlen dann den Kommunen für  die Sicherung und den Ausbau ihrer Infrastruktur. Die zu erwartenden Haushaltbelastungen müssen daher in der Sitzungsvorlage genannt werden.

Resultat:

Der Tagesordnungspunkt wurde mit 69 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen befürwortet!!!
Auch die Redaktionen der Ortenauer Tageszeitungen haben sich nicht gerührt!

Offenbarungseid in der heutigen Nicht-Öffentlichen GKA-Sitzung

Der Kracher: Pressemitteilung des Ortenaukreises zu den Ergebnissen der heutigen Nicht-Öffentlichen Sitzung des Gesundheits- und Klinik-Ausschusses: Die Resultate sind eigentlich ein Offenbarungseid:
Vor ein paar Monaten haben die Kreisräte den Rechenkünstlern – besser Jongleuren – der Verwaltung und des nicht offiziellen Finanzausschusses entgegen unserer Einschätzung noch geglaubt, dass alles rund um die Agenda 2030 finanzierbar wäre – auch die hochgerechneten auflaufenden Schulden bis zur Umsetzung der Agenda 2030!
Und jetzt kommt die 180 Grad Kehrtwende, aber nicht wie es logisch wäre im Bezug auf die Agenda 2030 sondern im Bezug auf Reduzierung der auflaufenden Verluste des laufenden Betriebs!
Zu Lasten der Bevölkerung des Renchtals und der südlichen Ortenau um Ettenheim!
Wir fordern: Keine Klinikschließungen ohne gleichzeitige Einrichtung einer adäquaten internistischen und chirurgischen Grundversorgung in den betroffenen Gebieten!
Und: Der Kreistag entmachtet sich selbst: der GKA empfiehlt dem Kreistag die Umwandlung des bisherigen Eigenbetriebs in eine Anstalt des Öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass in Zukunft nicht-öffentlich im kleinen Kreis über die Krankenhausversorgung des Ortenaukreises entschieden werden wird.
Man könnte annehmen, dass da die Mehrheit der Kreisräte sich aus der Verantwortung für das sich abzeichnende Desaster bei der Umsetzung der „Agenda 2030“ noch schnell davon stehlen will …

Hier die Beschlüsse aus der Sitzung:

TOP 1.1: Ortenau Klinikum; Handlungsoptionen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation des Ortenau Klinikums bis 2030
Beschluss: Der GKA beauftragt die Verwaltung, die Handlungsoptionen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation des Ortenau Klinikums umzusetzen beziehungsweise – soweit dafür weitere Gremienbeschlüsse erforderlich sind – entsprechende Gremienbeschlüsse vorzubereiten.
Ergebnis: Ja Stimmen: 20. Nein-Stimmen: 1. Enthaltungen: 1.

Das zugrundeliegende Papier zu den „Handlungsoptionen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation des Ortenau Klinikums bis 2030“ zur Sitzung finden Sie hier: https://kreistag.ortenaukreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZa0wEOknW7T-7a1fj7rS1Hr4_Um3I2g1HKYc_qAWqs_a/Anlage_2.pdf

TOP 1.2: Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim; Betriebsstelle Ettenheim; kurzfristige vorrübergehende Interimsmaßnahmen sowie Prüfauftrag zum langfristigen Konzept zum „Zentrum für Gesundheit Ettenheim“

Beschluss: Der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken beschließt

  1. den Beschluss vom 15. Mai 2018 (KA 25.1.2.a.2018) und den damit verbundenen Auftragsvergaben zur Realisierung der Anbindung eines neuen OP-Saals aufzuheben, das Planungs- und Vergabeverfahren zu stoppen und stattdessen zwei Eingriffsräume nach zeitgemäßem Standard im Bestand herzustellen, die für ambulante Operationen genutzt werden können. Dabei soll planerisch die Möglichkeit einer späteren Erweiterung um einen dritten Eingriffsraum berücksichtigt werden.
  2. die Verwaltung zu beauftragen, zur Reduzierung des Defizits folgende Maßnahmen an der Betriebsstelle Ettenheim für die Zeit bis zur Umwandlung in ein Zentrum für Gesundheit zu prüfen und falls möglich umzusetzen:
    – Ausweitung des Fachbereichs Innere Medizin und Erweiterung um das zusätzliche Leistungsspektrum Suchtmedizin (Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker – „Qualifizierter Entzug“)

– Ausweitung des Fachbereichs Schmerztherapie (interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie) von 8 auf 16 Betten

– Verlagerung von ambulanten Operationen von Lahr nach Ettenheim

– Ausweitung der vorhandenen MVZ-Sitze

  1. die Verwaltung mit der Prüfung des Leistungsangebots „geriatrische Rehabilitation“ als Baustein für die langfristige Entwicklung der Betriebsstelle Ettenheim zu einem „Zentrum für Gesundheit“ zu beauftragen. Für den Fall, dass die Gespräche mit möglichen externen Anbietern nicht erfolgreich sind, soll eine Durchführung in Eigenregie parallel geprüft werden.
    Ergebnis: Ja Stimmen: 20. Nein-Stimmen: 1. Enthaltungen: 0. (Ein Teilnehmer hat die Sitzung vor der Abstimmung zu Top 1.2 verlassen)

Die zugrundeliegende Vorlage finden Sie hier: https://kreistag.ortenaukreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZCnOn5KIe9bue2ibEESEbCDGhd0n6DVC-WOAQ4mspe0/GKA-Vorlage_GKA_13.1.2.2021.pdf

TOP 1.3: Interfraktioneller Antrag der CDU- und SPD-Fraktion „Die zweite Säule“ / Umwandlung des Eigenbetriebs Ortenau Klinikum in eine Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts

Beschluss: 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken nimmt den Erfahrungsbericht von Herrn Bürgermeister Fuhrmann zum Thema „Anstalt des öffentlichen Rechts – Erfahrungen des Klinikums Stuttgart“ zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken nimmt in Aussicht, in einer der nächsten Sitzungen eine Empfehlung an den Kreistag

2.1. zur Umwandlung des Eigenbetriebs Ortenau Klinikum in eine Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts auszusprechen;

2.2. zur Gestaltung der „Zweiten Säule“ auszusprechen.

Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, auf Basis der Beratung konkrete Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten und dabei auf eine effiziente strukturelle Verzahnung der beiden Säulen zu achten.

Ergebnis: Ja Stimmen: 19. Nein-Stimmen: 0. Enthaltungen: 0. (Drei Teilnehmer hatten die Sitzung vor der Abstimmung zu TOP 1.3., bzw. TOP 1.2 verlassen)

TOP 2.1: Ortenau Klinikum; Schriftlicher Bericht der Verwaltung zu aktuellen Themen

Beschluss: Kenntnisnahme

Den schriftlichen Bericht finden Sie hier: https://kreistag.ortenaukreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZY8S4aPDa3OHpjtpLsKxWh_Fmw3xafZPy7Azi8QmdorA/GKA-Vorlage_GKA_13.2.2.2021.pdf

TOP 2.2: Verschiedenes: Unter Verschiedenes wurde die ablehnende Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg über die Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Beschlüsse zu Oberkirch im Rahmen der Agenda 2030 zur Information verteilt.
Die Entscheidung finden Sie hier (Schreiben an Herrn Dr. Bayer und Schreiben an Frau Schwab) https://kreistag.ortenaukreis.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcRhzfRLR0WujvcqA9SlIGk

Finenazierungsloch Agenda 2030 Ortenau

Finanzierungsloch Agenda 2030 ungelöst

Im Herbst letzten Jahres hatte der Kreistag ein Konzept zur Verlustreduzierung des Ortenau-Klinikums angefordert, das jetzt- allerdings zur geheimen Beratung im Gesundheitsausschuss- vorgelegt wurde.

Geheime Beratung ist im Kreistag und seinen Ausschüssen nur zulässig wenn  das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner dies erfordern. Allein der Wunsch, eine kritische Auseinandersetzung mit  den Vorlagen zu vermeiden, genügt nicht. Gerade wenn eine finanzielle Schieflage zu erkennen ist ist es Pflicht der Verwaltung, die Öffentlichkeit hierüber zu informieren. Das ist bei Kapitalgesellschaften sogar gesetzlich vorgeschrieben und sollte für die öffentliche Hand, die Steuergelder der Bürger verwaltet, selbstverständlich sein.

Eine positive Überraschung enthält das Zahlenwerk. Nachdem die Umwandlung von Oberkirch in ein Gesundheitszentrum beschlossen wurde kommt jetzt eine Einsparpotential  von ca 9 Mio € auf den Tisch, das nur geringfügig höher ist als die durch die Verlegung der Geburtenstation in Achern und Offenburg entstandenen Zusatzkosten. Und über die Ergebnisentwicklung in Achern schweigt die Vorlage.

Wirtschaftliche Gründe können also nicht der wesentliche Grund für die Schließung in Oberkirch sein.

Für Ettenheim wird wohl ähnliches gelten. Hier werden Einsparmöglichkeiten genannt ohne die mit der Schließung an anderer Stelle zu erwartenden Mehrkosten zu berücksichtigen.

Unklar bleibt, wie sich die vielen unbesetzten Stellen auf die Kalkulation auswirken.

Es zeigt sich doch hieran, dass für weitere Personaleinsparungen kein Spielraum ist.

Auch nach Ausschöpfen aller Einsparmöglichkeiten verbleibt ein ungedeckter Verlust von 160 Mio €, der sich durch Tarifentwicklung und Gesetzesänderungen im Vergütungssystem um ca 70 Mio € erhöhen kann. Die von den Freien Wählern gestellte Frage, ob die Klinik aus eigener Kraft und ohne Kreiszuschüsse die Zeit bis zum Neubau überbrücken kann, ist damit negativ zu beantworten. Schon in der jetzigen Planung kann sie ein positives Eigenkapital nur ausweisen indem sie die eigentlich für die Neubauinvestitionen vorgesehenen Mittel zur Verlustdeckung heranzieht.

Und es wird klar, dass die  für die Zeit nach 2030 gestellte Gewinnprognose unrealistisch ist. Fast das gesamte Einsparpotential der Agenda 2030 wird mit der Planung vorgezogen. Wenn danach noch erhebliche Verluste bleiben kann allein der Umzug in einen Neubau das Ergebnis nicht so dramatisch verbessern. Im Gegenteil erhöhen sich durch die Investitionskosten der Neubauten auch die laufenden Abschreibungen, die schon bei den weitgehend abgeschriebenen Altbauten nicht gedeckt werden können.

Für den Kreistag bleibt die Alternative, die Finanzierungsbeiträge des Kreises zu erhöhen oder das Investitionsvolumen der Agenda 2030 an die verfügbaren Mittel anzupassen.

Bernd Honsel

Ergebnisse der kommunalen Gesundheitskonferenz

Forum „Sektorenübergreifende Versorgung“ morgen Montag 21.9.2020“ mit Minister M. Lucha.

Veranstaltung des vom Ministerium für Soziales und Integration BW geförderten Projektes: „Regionale Strukturgespräche zur gesundheitlichen Versorgung im Ortenaukreis“ im Landratsamt Ortenaukreis, Offenburg
Das Projekt „Regionale Strukturgespräche zur gesundheitlichen Versorgung im Ortenaukreis“ wurde 2019 ins Leben gerufen, um Handlungsempfehlungen zur sektorenübergreifenden Versorgung im Ortenaukreis zu erarbeiten. Die Kommunale Gesundheitskonferenz stellt bei der Veranstaltung die bis dato erarbeiteten Ergebnisse zur Bedarfsermittlung vor. Aufbauend darauf wird in die gemeinsame Diskussion eingestiegen und die weiteren Entwicklungen im Prozess aufgezeigt. Anhand erarbeiteter Schwerpunktthemen wird gemeinsam an möglichen Konzepten gearbeitet und Inhalte weiter vertieft. Begleitet und moderiert wird die Veranstaltung durch die Universität Stuttgart, Zentrum für Interdisziplinäre Risiko- und Innovationsforschung. Das Projekt wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.

Pandemiebedingt mussten verschiedene Veränderungen im geplanten Ablauf vorgenommen werden – dies betrifft unter anderem auch die Einhaltung von Hygieneregeln, wie Abstand halten, was wiederum Einfluss auf die Teilnehmerzahl hat. Daher können wir, anders als geplant, die Veranstaltung leider nur mit reduzierter Präsenzzahl an Teilnehmern stattfinden lassen. Parallel wird am Vormittag (10:30 Uhr bis 13 Uhr) die Veranstaltung per Livestream auf den Social-Media-Kanälen des Landratsamtes Ortenaukreis übertragen (www.facebook.com/ortenaukreis  und www.youtube.com/user/lraortenaukreis ). Wir freuen uns, wenn Sie die Diskussion über das Internet mitverfolgen.

Sollten Sie ggf. kurzfristig Interesse an einer Teilnahme vor Ort haben, melden Sie sich gerne direkt bei uns. Wir prüfen anhand von kurzfristigen Absagen, ob die Teilnahme ermöglicht werden kann“.

Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten können ggf. noch kurzfristig organisatorische Veränderungen im Ablauf vorgenommen werden.

Original-Nachricht des Ortenaukreises: hier

Kommentar zum Besuch Ministers Lucha im Kreistag

Ein Kommentar zum Besuch des Ministers Lucha im Kreistag

Guten Tag,

dem Bericht in der Zeitung über die Äußerungen von Minister Lucha kann ich nur zustimmen.
https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/runder-tisch-oberkirch-kritisiert-lucha-auftritt

Ich habe mir die Zeit genommen und die fast 2-stündige Rede von Herrn Lucha auf youtube angehört. Er sagte sehr viel und dennoch wenig zu der Problematik hinsichtlich der Grundversorgung vor Ort. Der ganze Kreistag aalte sich in einer unverbindlichen Zusage von 60%-Zuschuss („das ist sportlich“ für mich eher „vage“!). Das Thema kreiste nur um die Konzentration und Spezialisierung.

Das Anliegen der Grundversorgung bzw. Nachsorge wurde mit  „flächendeckende Notfallversorgung, Primärkrankenhaus, Portalkrankenhaus, Nachnutzung,…“ als eine selbstverständliche Voraussetzung deklariert, aber in keinster Weise definiert. Ich denke, dass dies doch das Anliegen des runden Tisches ist.

In diesen Portalhäusern könnte man bei kleinen „Blessuren“ (einfacher Bruch,Prellung,Schnittwunde, Übelkeit, Kreislaufprobleme,…) und  Nachsorge (nach einer OP  in der Spezialklinik,..) vor Ort schnell, günstig und wirksam helfen. Es kann wohl nicht sein, dass man wegen „Bagatellen“ stundenlang die Ambulanz in einer Spezialklinik blockiert! Dies ist doch im Augenblick schon der Fall!

Sicherlich müsste sich  auch im Vergütungssystem der Krankenhäuser etwas ändern. Die ertragreichen Fallpauschalen gibt es nur bei größeren (oft unnötigen) Eingriffen. Da sind wir in der EU ja Spitzenreiter!

Die „ Portalkrankenhäuser“ können doch nur überleben, wenn deren Leistungen für die Grundversorgung auch ausreichend honoriert werden. Ich hatte den Eindruck, dass hier die Finanzierung (KVs, Land…) überhaupt noch nicht geklärt ist.

Zeitgleich erschien gestern ein Bericht in der ARZ, dass die Notfallversorgung im Renchtal unzureichend ist. Braucht es da noch mehr vernünftige Gründe ?!?!

Bei der Agenda 2030 kommt der zweite Schritt vor dem Ersten.
Lassen Sie sich nicht entmutigen!
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und Zuversicht.

Beste Grüße aus Oppenau
Heinz Lang