Anstalt des öffentlichen Rechts

Zur Umwandlung der Rechtsform des Ortenau-Klinikums

Weniger Transparenz zur falschen Zeit

Am Dienstag 18. Mai, soll der Gesundheits- und Klinik-Ausschuss im Rahmen der Umwandlung der Rechtsform des Ortenau-Klinikums in eine „Anstalt des öffentlichen Rechts“ (AöR) beraten. Hauptsächlich bedeutet diese Umwandlung, dass der Gesundheits-und Klinik-Ausschuss durch einen Verwaltungsrat für das Ortenau-Klinikum und durch einen Aufsichtsrat für die neue GmbH für die Zentren für Gesundheit (inklusive der MVZ gGmbHs?) ersetzt wird, die dann nur noch nicht-öffentlich tagen werden. Eine wichtige Aufgabe des Verwaltungsrats soll dann unter anderem die Entscheidungen über Bauvorhaben von über 500.000 Euro sein, also alle Baumaßnahmen im Rahmen der Agenda 2030.

Dieses Vorhaben ist zu einem Zeitpunkt, an dem wichtige Weichen für die Agenda 2030 gestellt werden sollen, völlig unverständlich. Bei dieser Größenordnung von Kreisausgaben – finanzierbar nur mit riesigen Krediten, die die finanziellen Mittel des Kreises und damit auch der Gemeinden bis weit in die Zukunft belasten werden, ist doch gerade Öffentlichkeit gefragt und nicht weniger Transparenz zum falschen Zeitpunkt!

Apropos Transparenz: Die Entscheidung zur Schließung des Oberkircher Krankenhauses im Kreistag basierte auf zwei Vorbehalten: Zum einen, dass bis zur Sitzung des Kreistags am 20. Juli 2021 eine schriftliche Absichtserklärung der Berufsgenossenschaft (BG) zu einer Durchgangsarzt-Zulassung zum 1. Oktober 2021 vorläge und ab dem 1. Oktober 2021 eine Notfallsprechstunde eingerichtet werden könne. Lt. Verwaltung lagen diese Papiere bei der Entscheidung vor, waren aber nicht den der Öffentlichkeit zugänglichen Sitzungsunterlagen beigefügt. Auch die Nachfrage des Runden Tischs Krankenhaus Oberkirch zur Einsicht bzw. Überlassung dieser Papiere wurden von der Kreisverwaltung abgelehnt, mit dem Hinweis, dass es sich um nicht-öffentliche Dokumente handeln würde. Da diese Papiere wichtige Voraussetzungen für einen Kreistagsbeschluss mit außerordentlichen Tragweite waren, ist dies nicht nur hinsichtlich der Transparenz sondern juristisch äußerst fragwürdig. (Landesinformationsgesetz)

Bei der Vorstellung dieser Umwandlung der Rechtsform hatte man den für die Stuttgarter Kliniken zuständigen Bürgermeister von Stuttgart zur Unterstützung eingeladen. Dieser hatte lt. Protokoll aus den Erfahrungen der Umwandlung in eine AöR berichtet, unter anderem auch über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats: In Stuttgart sind drei externe Experten in den Verwaltungsrat einbezogen, in dem neuen Verwaltungsrat des Ortenaukreises ist diese Möglichkeit überhaupt nicht vorgesehen. Auch eine marginale Verkleinerung des Verwaltungsrates ist nicht vorgesehen, der GKA hat bisher 22 Mitglieder plus den bisher nicht stimmberechtigten Landrat, der neue Verwaltungsrat soll 19 Kreistagsmitglieder plus den stimmberechtigten Landrat haben. Insgesamt statt 22 Mitglieder dann 20 Mitglieder!
Was aber auffällt ist, dass dem neuen Gremium die Linke Liste Ortenau (LiLO) keinen Sitz mehr erhalten soll. Ganz offensichtlich will man sich dieser sehr kritischen Kreistagsmitglieder entledigen, auch wenn man das in der Vorlage bestreitet.

Angesichts der strukturellen Veränderungen in der Ortenauer Gesundheitsversorgung ist diese Umwandlung der Rechtsform der völlig falsche Ansatz zum falschen Zeitpunkt: In dieser Situation ist nicht weniger sondern mehr Transparenz gefragt, um die Einwohner des Kreises in den Entscheidungsprozessen mitzunehmen! Eher Umgekehrt ist richtig: Hinsichtlich der Schließungen der Krankenhäuser in Oberkirch, Ettenheim und Kehl und deren Umwandlung in „Zentren für Gesundheit“ sollte mehr Öffentlichkeit hergestellt werden, also die Entscheidungen der zweiten Säule in öffentliche Sitzungen des Gesundheits- und Klinik-Ausschusses übertragen werden.

Pressemitteilung vom 17. Mai 2021

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