bezugnehmend auf den Artikel „Eine stabile Gesundheit“ in der gedruckten ARZ vom 14.4.2021, online veröffentlicht unter https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/warum-funf-kreisrate-aus-dem-renchtal-jetzt-zustimmen-konnen-0, nehmen wir wie folgt Stellung:
Diese positive Sicht der Kreisräte zur Beschlussvorlage im Ausschuss, über die heute abgestimmt werden soll, verwundert doch: Bei erfolgtem Beschluss wird es sich lediglich um den Umzug des vorhandenen MVZs mit Erweiterung um einen D-Arzt in das Krankenhausgebäude handeln. Denn was nicht in der Stellungnahme der fünf Renchtäler Kreisräte und in der Beschlussvorlage genannt wird, aber Folge der Schließung des stationären Bereich sein wird: Die internistische Ambulanz – bisher rund um die Uhr erreichbar – entfällt komplett, da mit der Schließung des stationären Bereichs die Fachärzte für Innere Medizin abgezogen werden. Die bisherige Möglichkeit der kurzfristigen stationären Behandlung, gerade bei Älteren, wie Infusions-Therapien, Therapien von Diabetes, Hochdruck, Verdauungsproblemen etc. wird entfallen. Die Innere Medizin ist dann im Oberkircher Haus Geschichte.
Der Ersatz dafür kann nicht die angesprochene Notfallsprechstunde sein, die außerhalb der üblichen Praxiszeiten für ein paar Stunden abends und an Wochenenden von Oberkircher Hausärzten, die im Übrigen davon noch nichts wissen, durchgeführt werden soll. In der Beschlussvorlage wird die Einführung der Notfallsprechstunde auch nicht als grundsätzliche Voraussetzung zum Schließungs-Beschluss genannt, ist also keineswegs verbindlich. Die spätere Einrichtung von Genesungsbetten bzw. besser Kurzzeit-Pflegebetten, wie sie in der Anlage zum Beschlussvorschlag „Ergänzungsanträge“ der fünf Renchtäler Kreisräte gefordert und in der Stellungnahme für die Presse erwähnt ist, ist überhaupt nicht im Beschlussvorschlag enthalten, also auch nicht zu beschließende Sache. Das alles bedeutet eine klare Verschlechterung der bisherigen schon heruntergewirtschafteten medizinischen Grundversorgung im Renchtal!
Ist die Schließung des stationären Bereichs zum 30. September wegen der Umbauarbeiten überhaupt erforderlich? Das Haus wurde schon mehrfach bei laufendem Betrieb umgebaut. Da derzeit das Obergeschoss des Hauses komplett leer steht, könnte der Umbau auch dort beginnen und der stationäre Betrieb im Erdgeschoss fortgeführt und nach der ersten Bauphase in das Obergeschoss verlagert werden. Der Mangel an Pflegekräften als Grund für die Schließung des stationären Bereichs kann ausgeschlossen werden: Die Pflegekräfte haben sich für einen Verbleib in Oberkirch ausgesprochen, sie würden nur bei endgültiger Schließung in andere Kliniken wechseln.
Offensichtlich ist das Ziel der Beschlussvorlage nur einzig und allein die Schließung des stationären Bereichs. Es liegt aber nicht wirklich ein klares Konzept zur Umwandlung in ein „Zentrum für Gesundheit“ zugrunde. Es ist aus der Sicht des Runden Tischs für eine Zukunft des Hauses erforderlich, eine chirurgisch fachärztliche Praxis auszuschreiben, damit sich interessierte Chirurgen/Orthopäden mit entsprechenden Qualifikationen, auch BG-Zulassung, bewerben und damit für sich und das „Zentrum für Gesundheit“ eine neue Zukunft aufbauen können. Für den internistischen Bereich ist das gleiche Vorgehen auch erforderlich.
Soll mit dem schnellen Schließungsbeschluss unverrückbare Tatsachen geschaffen werden? Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg steht noch immer die Verhandlung einer Klage vom September 2019 gegen den Beschluss zur Agenda 2030 aus, in der auch geklärt werden soll, ob der Kreistag befugt ist, Krankenhausstandorte zu schließen.
Was auch völlig außer Acht gelassen wurde: Noch immer gilt der Überlassungsvertrag der Stadt Oberkirch mit dem Ortenaukreis vom 20.12.1976, indem im §2 folgende Vereinbarung festgeschrieben wurde: „Der Landkreis verpflichtet sich, die Grundversorgung für die Raumschaft zu erhalten bzw. nach den ihm gegebenen Möglichkeiten weiter auszubauen . (…)
Um also den stationären Bereich schließen zu können, bräuchte es nach Meinung des Runden Tischs einen neuen Vertrag zwischen dem Ortenaukreis und der Stadt Oberkirch, der im Gemeinderat gebilligt werden müsste.
Wie Recherchen des Runden Tischs ergeben haben, gibt es für solche Projekte wie die Umwandlung einer Klinik in ein Zentrum für Gesundheit durchaus Fördergelder vom Land. Es stellt sich die Frage, ob mit einem übereilten Beginn der Umbauarbeiten diese Finanzierungsmöglichkeit ausgeschlossen wird.
Grundsätzlich steht der Runde Tisch einer Umwandlung des Krankenhauses Oberkirch in ein „Zentrum für Gesundheit“ nicht im Weg. Eigentlich war die Gruppe überzeugt, dass nach dem Kreistagsbeschluss im Dezember diese Transformation auf einem guten Weg sei. Aber für den Runden Tisch ist eine Zustimmung zu diesem Beschlussvorschlag nicht nur der Renchtäler sondern auch aller Kreisräte, auch angesichts bisher geführter Gespräche, völlig unverständlich. Sollte dies wirklich alles so beschlossen werden, würde der Runde Tisch, vor allem aber die Renchtäler Bevölkerung ein weiteres Mal nicht nur enttäuscht sondern auch getäuscht werden.