Aktuelles

"ANSTATT der internistischen Praxis"

In der Sitzung des GKA des Ortenaukreises am 29. November hat Landrat Scherer schon von selbst den Antrag umformuliert d.h. der Passus „anstatt der internistischen Praxis“ wurde gestrichen!!!👍
Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen, d. h. Oberkirch wird eine 1/2 chirurgische Zulassung bekommen!!!👍
Aber zu einer Praxis mit z. Bsp. Spezialgebiet "Endoskopie" ist es wohl noch ein langer steiniger Weg ...

Kein "anstatt": Forderung nach Einrichtung einer chirurgischen Praxis und einer internistischen Praxis

In der Podiumsdiskussion des Lokalforums der Mittelbadischen Presse am vergangenen Dienstag (22.11.22) wurde noch mal deutlich vor Augen geführt, wie sehr die Schließung des Krankenhauses und die jetzige Situation der Nachfolge mit einem Torso, das sich Zentrum für Gesundheit nennt, die Gemüter der Oberkircher Bürger beschäftigt: ein Großteil der Diskussionsrunde drehte sich um die unzureichende medizinische Grundversorgung in und um Oberkirch. Wobei sich alle vier OB-Kandidaten einig waren, dass es absolut notwendig ist, für eine deutliche Verbesserung zu sorgen.

Neue Brisanz in die Diskussion brachte die Information, dass die Kreisverwaltung in der Tagesordnung zur nächsten Sitzung des Gesundheits-und Klinikausschusses (GKA) am Dienstag eine Beschlussvorlage vorlegen wird, die vorsieht, dass anstatt der bisher geplanten internistischen Praxis eine chirurgische Praxis eingerichtet werden soll (hier der Beschlussvorschlag im Wortlaut). Dieser Vorschlag würde aber bedeuten, dass damit die geplanten Genesungsbetten innerhalb des angeschlossenen Pflegeheims gefährdet wären. Der vorgeschlagene Beschluss widerspricht den Plänen, mit denen die OB-Kandidaten im Wahlkampf angetreten sind, ohne dass sie im Namen der Stadt Oberkirch hiergegen vorgehen können, da ihre Amtszeit erst im März nächsten Jahres beginnt.

Der Beschlussvorschlag mit dem Wörtchen „anstatt“ verwundert umso mehr, da genug Räumlichkeiten für weitere Praxen laut des MVZ-Geschäftsführers im „Zentrum für Oberkirch“ zu Verfügung stehen. Begründet wird der Fachrichtungswechsel u.a. damit, dass in einem Gespräch mit niedergelassenen Ärzten in und um Oberkirch von diesen eine zusätzliche internistische Praxis im sogenannten „Zentrum für Gesundheit“ abgelehnt worden ist. Vielleicht liegt dem Widerstand der Ärzte zugrunde, dass zum einen die Verantwortlichen nicht schon vor der Schließung des Krankenhauses Oberkirch das Gespräch mit den niedergelassenen Ärzten gesucht haben, sicher liegt es aber auch an dem verwendeten Allgemeinbegriff des „Internisten“: Die Bezeichnungen „Gastroenterologie“ oder „Endoskopie“ wären vielleicht besser gewesen, denn gerade für Darmspiegelungen wird man von den niedergelassenen Ärzten an Fachärzte außerhalb Oberkirchs überwiesen.

Und völlig unverständlich ist der jetzige Zeitpunkt, diesen Antrag der Umwandlung in eine chirurgische Praxis im Ausschuss nächste Woche zu stellen: Denn der MVZ-Geschäftsführer Rainer Bühn hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung Oberkirchs am 9. November ein erneutes Gespräch mit den niedergelassenen Ärzten wegen der Einrichtung der internistischen Praxis für Anfang des kommenden Jahres angekündigt: Wenn eine internistische Praxis vom Ausschuss und wohl auch in der Folge vom Kreistag, der am 13. Dezember das nächste Mal tagen wird, schon ausgeschlossen wird, was braucht es dann noch ein Gespräch?

Um aber eines klar zu stellen: Der Runde Tisch begrüßt die Einrichtung eine chirurgischen Praxis im Zentrum für Gesundheit - aber nicht „anstatt“ sondern „zusätzlich“!

Offensichtlich sehen das die beiden OB-Kandidaten und Kreisräte Stefan Hattenbach und Gregor Bühler genauso: Sie haben sich inzwischen unabhängig voneinander mit ihrem Ausschusssprecher und ihren Kreistagskollegen im GKA in Verbindung gesetzt und einen Änderungsantrag vorgeschlagen, der nicht mehr die Einschränkung „anstatt einer internistischen Praxis“ enthält sondern einfach lautet: „Die Geschäftsführung der MVZ Ortenau GmbH wird beauftragt, im Zentrum für Gesundheit Oberkirch eine chirurgische Praxis zu gründen.“
Der Runde Tisch bedankt sich ausdrücklich bei den beiden Kreisräten für Ihre Initiative und hofft, dass sie damit auch Gehör bei ihren Kollegen im GKA finden werden.

Vor knapp 5 Jahren ...

schien lt. dem Geschäftsführer des Ortenau-Klinikums die Zukunft für unser Krankenhaus in Oberkirch noch rosig zu sein.
Das zum 1.1.1977 von der Stadt dem Kreis kostenlos übertragene Krankenhaus ist am 3. September 2021 geschlossen worden.
Inzwischen ließ der Kreis, obwohl der "Heimfall", die vertraglich zugesicherte Rückgabe an die Stadt Oberkirch nach Ende des Krankenhausbetriebs,  noch nicht geklärt war, mit Hilfe eines Übergangsvertrags zum 1.Oktober 2021 das schon in Oberkirch vorhandene orthopädische MVZ, verstärkt durch eine D-Arzt-Zulassung in das Gebäude einziehen.
Heute am 4. 4.2022 wurde im Gemeinderat ein neuer "Städtebaulichen Vertrag", der unter Berücksichtigung eines "Mindestangebots" dem Kreis zur Umwandlung  in ein "Zentrum für Gesundheit" das ehemalige Krankenhaus-Areal als Eigentum überträgt, dessen Kernstück aber ein Filiale des Kreispflegeheims in Fußbach ist, vom Gemeinderat mit 17:4 Stimmen gebilligt.

Es gab dazu wundersame Erklärungen mit "kann" und "soll", aber von "flächendeckender wohnortnahen Versorgung" , von einer "Portalklinik" mit einem "internistischen, geburtshilflichen, kurzzeitchirurgischem Spektrum" wie in diesem Artikel von Oktober 2017 war keine Rede mehr.
Unter anderem teilte heute unser OB mit, dass das Gebäude marode sei.
Schon erstaunlich, wie ein Gebäude in knapp fünf Jahren einfach so altern kann ...

Krankenhaus Oberkirch Patientenzufriedenheit

Erklärung unseres Mitstreiters und Gemeinderats Rainer Stier in der Sitzung zum neuen "städtebaulichen Vertrag" für das „Zentrum für Gesundheit Oberkirch"

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Braun, sehr geehrter Bürgermeister Lipps, verehrte Gemeinderätinnen u. Gemeinderäte

Lassen Sie uns den heutigen Tag nicht zu einem Tag der vertanen Chancen , einen Tag der Enttäuschung, einen Tag auch des Ärgernisses werden.

Wir, die Bürgerschaft Oberkirchs, sollen heute unser Eigentum, das ehemalige Krankenhaus mit Liegenschaft im Wert von mehreren Mio € an den Kreis zurück übertragen.
Und was bekommen wir dafür: eine bisher unzureichende gesundheitliche Versorgung im Renchtal.
„Der Kreis braucht das Oberkircher Krankenhaus nicht um die Versorgung sicher zustellen“, so eine Aussage der Kreisverantwortlichen, die von einer nicht zu überbietenden Arroganz getragen wird. Aber auch deutlich macht, dass die Priorität einzig im Neubau von 3 Kliniken liegt.
Wir, die Bürgerinnen u. Bürger dieser Stadt und des Renchtals, haben ein Anrecht auf eine bürgernahe Grundversorgung durch ein Zentrum f. Gesundheit als Nachfolgeeinrichtung des geschlossenen Krankenhauses.

Zur Erinnerung:
Es war die BfO und der Runde Tisch, die die Agenda 2030 von Anfang an kritisch hinterfragt haben.
Es war der Runde Tisch, der den sukzessiven Abbau und das vorzeitige Ende des Krankenhauses immer wieder thematisiert und vorausgesagt hat. Alle Befürchtungen sind leider eingetreten.
Es war die BfO, die den Überlassungsvertrag von 1977 mit erklärtem Heimfallrecht publik gemacht hat. Die daraus resultierenden Konsequenzen und Möglichkeiten waren frühzeitig bekannt, wurden aber nicht wahrgenommen.
Es war der Runde Tisch, der Herrn Hacker, als anerkannten Gesundheitsökonom ins Spiel gebracht hat. Aber nicht um schwerpunktmäßig einen Überlassungsvertrag auszuarbeiten, sondern um das Modell einer erweiterten ambulanten Versorgung mit stationären Betten am Zentrum f. Gesundheit Oberkirch umzusetzen.
Dieses Modell wird von der Bundes-Kassenärztlichen Vereinigung als zukunftsträchtig für die Nachfolge der aufzulösenden Krankenhäuser angesehen.
Landesweit wird dieses Modell schon umgesetzt. Weitere, alternative Nachnutzungskonzepte sind in der Umsetzung. So in Bad Säckingen, wo die Stadt zusammen mit dem Kreis eine GmbH gegründet hat.
In Oberkirch fehlte, als noch Zeit war, der Gestaltungswille. Es wurde auf die Verlässlichkeit der Kreisverwaltung vertraut. Beispiele in der Vergangenheit haben uns das Gegenteil gezeigt.

Die überraschende, die Kreistagsbeschlüsse unterlaufende Schließung des Krankenhauses Anfang September 2021 machte einen Verlängerungsvertrag bis März 2022 nötig.
Diese Zeit sollte genutzt werden das Zentrum f. Gesundheit Oberkirch gemäß den Empfehlungen der Kommunalen Gesundheits-Konferenz auszubauen und die Forderungen der Resolutionen der Renchtal Gemeinden vom Herbst 2020 umzusetzen. Bisher weitgehend erfolglos.
Die Aussage, man müsse sich mit dem Minimalen zufrieden geben, gleicht einer Bankrott -Erklärung und wird dem Auftrag zum Wohle der Bürgerschaft zu handeln, nicht gerecht.
Nicht der Runde Tisch, als Gruppe besorgter Bürger, ohne Hoheits-Mandat, ist hier in der Pflicht. Nein, es fehlte, auch weil es nicht einfach werden würde, der Gestaltungswille.
In anderen Landkreisen und Kommunen läuft es eben anders, einfach besser.

Verwahren muss ich mich gegen die Äußerung einer „Luftnummer“.
Eine Anzahl von jungen Ärzten, teils aus dem Klinikum, war an einen Vermittler, der im medizinischen Bereich tätig ist, herangetreten, um die Möglichkeit auszuloten am neuen Zentrum f. Gesundheit zu arbeiten.
Was die Gruppe allerdings ablehnte, aus negativer Erfahrung ablehnte, war, Verträge mit dem Kreis abzuschließen.
Bitte rufen Sie Sich ins Gedächtnis:
Wir geben mit dem neuen Überlassungsvertrag einen Vermögenswert von mehreren Mio an den Kreis zurück und erhalten dafür so gut wie nichts was die akute Gesundheitsversorgung verbessert.

Gesichert ist nur eine Mindestzusage an gesundheitlichen Leistungen.
Die Aussage das Zentrum f. Gesundheit weiter auszubauen ist nur eine Absichtserklärung ohne eine bindende Verpflichtung.
Die Einrichtung eines Pflegeheims ist keine Verbesserung der akuten Gesundheitsversorgung.

Und bleiben wir doch realistisch:
Die Zeitenwende wird die Finanzmittel verknappen
Der Kreis zieht sich auf die Erfüllung eines Mindest- Angebots zurück.
Die Genesungsbetten werden nicht realisiert werden können.
Eine Notfall- Sprechstunde für nur 2 Std erfüllt in keiner Weise die Forderungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz und die Forderungen der Gemeinderats- Resolution
Die Notfall-Sprechstunde wird über kurz oder lang aus Kostengründen eingestellt.
Übrig bleibt ein Pflegeheim, das sich kostenmäßig trägt, ein MVZ wie schon seit Jahren. Nur durch eine berufsgenossenschaftliche Zulassung ergänzt.

Das können wir doch nicht wollen, das dürfen wir nicht wollen, Gemeindevermögen herzugeben ohne eine adäquate Gegenleistung. Hier stehen wir als Gemeinderäte in der Pflicht unseren Mitbürgern gegenüber.
Eine mögliche Lösung wäre, die Bürgerschaft bleibt im Besitz der Immobilie und vermietet an den Kreis, an die MVZs und weitere Gesundheitsanbietern. Der GF des MVZ, Rainer Bühn, sieht kein Problem Mietverträge auch mit anderen Vermietern abzuschließen.
Die oben genannten Möglichkeiten sollten mit allem Nachdruck mit dem Kreis verhandelt werden.
Ein dies bezüglicher Vertrag, wie im Gesundheits-u. Krankenhaus-Ausschuss des Kreises formuliert, wie der Name schon sagt, kommt von Vertragen. Hier wäre jetzt der Kreis gefordert.
Und Vertrauen kann der Kreis in die Stadt setzten, dass sie, als Vermieterin, alle Maßnahmen unterstützen wird, die einer besseren Gesundheitsversorgung dienen werden.
Umgekehrt haben wir allen Grund, auf Zusagen des Kreises nicht zu vertrauen. Es ist zu fordern, dass beim Unterschreiten der Mindestversorgung von vorne herein das Heimfallrecht eintritt, um dann eine künftige Nutzung selbst gestalten zu können.

Verehrte Mitglieder des Gemeinderats werden sie ihrer Verantwortung gerecht, verschleudern sie nicht Vermögen unserer Stadt. Oberkirch muss im Besitz der Krankenhaus-Liegenschaft bleiben.

Ich kann dem Überlassungsvertrag in der vorgelegten Form nicht zu stimmen.

Rainer Stier (BfO)

Heimfallrecht muss geltend gemacht werden!

Heute Abend soll der Gemeinderat über den sogenannten "städtebaulichen Vertrag", einem Überlassungsvertrag für das bisherige Krankenhausgebäude an den Ortenaukreis abstimmen. Aus juristischer Sicht muss der Vertrag abgelehnt werden und das Heimfallrecht geltend gemacht werden:

Wie wir es alle aus dem Privatleben kennen, ist ein Vertrag ein Rechtsgeschäft, in dem die Beteiligten eine Leistung und eine Gegenleistung austauschen. Dabei ist der Wert der beiden Leistungen gleich. Für ein Auto im Wert von 20.000,00 € bezahlt man 20.000,00 €.
Wenn etwas ohne gleichwertige Gegenleistung gegeben werden soll, handelt es sich um eine Schenkung und man schließt einen Schenkungsvertrag.

Wenn man das bedenkt, sieht es für unsere Krankenhausimmobilie so aus:
Im Vertrag von 1977 hat die Stadt dem Kreis das Eigentum am Krankenhaus als Leistung gegeben. Als Gegenleistung hat die Stadt vom Kreis einen Krankenhausbetrieb bekommen. Das Verhältnis der Leistungen war ausgewogen und hat gestimmt. Für das Hergeben des Eigentums haben die Bürger eine für sie wichtige Leistung, ein Krankenhaus, bekommen.

Jetzt ist der Kreis formal noch Eigentümer, weil er noch im Grundbuch eingetragen ist, aber diese Formalie können wir durch die Geltendmachung des Heimfallrechts sofort ändern. Wir können uns in der Diskussion jetzt also faktisch als Eigentümer sehen.

Wenn wir das Eigentum am Krankenhaus dem Kreis überlassen, was bekommt die Stadt dann als Gegenleistung?

- eine D-Arzt-Zulassung (die orthopädische Praxis war bereits vorher vorhanden)
- eine zeitlich und inhaltlich total reduzierte Notfallsprechstunde
- einen Hebammenstützpunkt

Das allein ist die Leistung für die Bürger unserer Stadt im Gegenzug für einen Millionenwert!

Der Löwenanteil der Investitionen des Kreises geht in ein Pflegeheim des Kreises! Das ist keine Sozialleistung, sondern ein gewinnträchtiges Geschäftsmodell! Investoren schlecken sich die Finger danach ab, weil es aufgrund der Demographie ein absolut zukunftssicheres Projekt ist, mit dem Geld verdient wird. Nur zwei schnelle Anfragen bei Pflegeheimbetreibern haben schon zu 3 Interessenten geführt. Ich füge Euch die Antworten in Anlage bei.

Das heißt, wir würden dem Kreis eine Immobilie im Wert von mehreren Millionen fast kostenlos überlassen, damit der Kreis darauf ein Geschäftsmodell errichtet, dessen Gewinne nur ihm, nicht der Stadt zufließen! Wir hätten also nur einen kleinen Teil Gegenleistung (s.o.), den Löwenanteil würden wir an den Kreis verschenken! Wir reden hier also in Wirklichkeit über einen Schenkungsvertrag. Wir dürfen aber nicht Bürgervermögen, das wir nur treuhänderisch verwalten, verschenken! Das wäre Untreue und könnte den Straftatbestand des § 266 StGB erfüllen, was dann auch sicher gerichtlich geprüft würde.

Wir haben also eigentlich gar keine Wahl!
Es gibt nur eine rechtlich zulässige Lösung: Wir müssen das Heimfallrecht geltend machen!
Danach können wir mit dem Kreis oder anderen Pflegeheimbetreibern verhandeln. Wir haben die Gestaltungsmacht und können Bedingungen z.B. für mögliche MVZ-Räume o.ä. als Vermieter vereinbaren. Wir könnten sogar den Bebauungsplan ändern und an einen Investor zur Wohngebäudebebauung verkaufen. Die Stadt bekommt also Mieteinnahmen oder den Verkaufserlös. Das ist die einzig zulässige Lösung.

Dass der Kreis bereits in das Krankenhaus investiert, macht er auf eigenes Risiko. Er weiß, dass sein Eigentum nicht gesichert ist und jederzeit auf die Stadt rückübertragen werden kann. Sollte der Kreis Mieter der Stadt werden, kann die Stadt aber natürlich die Investitionskosten auf die Miete anrechnen, das wäre dann Verhandlungssache.

Es ist nicht zu spät!

Sehr geehrte Gemeinderäte,

nein, es ist nicht zu spät für ein echtes „Zentrum für Gesundheit“!!!

Aus den Reihen der Gemeinderäte (außer der BFO-Fraktion) wird uns signalisiert, dass viele für den Überlassungsvertrag des Krankenhaus-Areals an den Ortenaukreis stimmen wollen, weil sie eine andere Entscheidung für zu spät halten, also die unentgeltlich Überlassung des Krankenhaus-Areals an den Ortenaukreis für unumkehrbar halten.

Da muss man ganz klar nach juristischer Beratung sagen, dass es überhaupt nicht zu spät ist!!!

Der Kreis hat zwar mit dem innerörtlichen Umzug des orthopädischen MVZs und Beginn von Umbauarbeiten schon mit den ersten Schritten begonnen,  aber auf welcher juristischen Grundlage? Der Kreis ist zwar noch im Grundbuch eingetragener Eigentümer, das Damoklesschwert des sogenannten „Heimfalls“ schwebt aber noch über den Plänen des Kreises. Denn der Oberkircher Gemeinderat wird erst heute Abend entscheiden, ob er dem vorgelegten „städtebaulichen Vertrag“ zustimmen kann. Wenn nicht, dann besteht natürlich die Gefahr, dass das ganze Projekt, Einrichtung einer Pflegeheimfiliale des Kreispflegeheims mit Anhängsel scheitern könnte. Dieses Risiko hat der Kreis bewusst in Kauf genommen.

Erschließt sich diese Taktik nicht logisch aus der Vorgehensweise des Kreises in der jüngsten Vergangenheit bei dem Schließungsprozess des Krankenhauses? Der Krankenhausbetrieb wurde ruckzuck in den letzten beiden Jahren absichtlich so heruntergewirtschaftet, dass eine Schließung des Krankenhauses im Mai letzten Jahres für die Kreistagsmitglieder aus finanziellen Gründen als unausweichlich gesehen wurde, und die Kreistagsmitglieder der Schließung mit großer Mehrheit zugestimmt haben.

Wird jetzt nicht genauso in Sachen Einrichtung des sogenannten „Zentrums für Gesundheit vorgegangen? Es werden vermeintliche Fakten geschaffen, die zum einen eine Entscheidung des Oberkircher Gemeinderates unausweichlich zugunsten des Kreises beeinflussen sollen, zum anderen aber auch verhindern soll, dass die Stadt und der Gemeinderat Oberkirch alternative Betreiber eine Pflegeheims und des „Zentrums für Gesundheit“ überhaupt in Betracht ziehen.

Man kann dem Ortenaukreis unterstellen, dass er genau weiß, dass ein solches Krankenhaus-Areal auch für außenstehende Investoren sehr interessant sein kann, schließlich entstehen in ganz Deutschland derzeit viele Pflegeheime mit angeschlossenen Gesundheitszentren, weil sie angesichts des tatsächlichen und hochgerechneten Bedarfs einträgliche Renditen versprechen.

Gerade unter diesem Aspekt gibt der Gemeinderat eine wertvolle Immobilie an den Kreis ab, der uns Renchtäler bisher nur getäuscht hat.

 Wir vom Runden Tisch hatten nach der Gemeinderatssitzung vom 27. September letzten Jahres eigentlich gedacht, dass sich die Stadtverwaltung auch mit Alternativen zum bisherigen Angebot des Ortenaukreises bemüht, da die Stadt mit der von uns empfohlenen Beratungsfirma Oberender AG mit Geschäftsführer Jan Hacker einen ausgewiesen Fachmann für diesen Bereich engagiert hatte. Auch in der entsprechenden Beratungsvorlage wurde von der Verwaltung als Stellungnahme formuliert: „Aus Sicht der Stadtverwaltung kann mit dem Übergangsvertrag zunächst Zeit gewonnen werden, die beste Lösung zur Nachnutzung des Oberkircher Krankenhauses zu finden.“

Leider mussten wir in der Gemeinderatssitzung vom 21. Februar zu unserer großen Enttäuschung feststellen, dass die Stadt sich nur um die Verhandlungen mit dem Ortenaukreis gekümmert hat, alternativen Betreiber  überhaupt nicht ins Kalkül gezogen hat. Sieht so „die beste Lösung“ aus?

Daraufhin haben wir vor einigen Tagen ein paar Mails an mögliche Investoren (Firma Pro-Invest in Ulm und an den Bundesverband privater Anbieter für soziale Dienste e.V) abgesetzt und hatten innerhalb von weniger als 48 Stunden zumindest zwei alternative Interessensbekundungen, wobei aus unserer Mail klar ersichtlich war, dass wir nur eine lose Bürgerinitiative sind und keinerlei Verhandlungsvollmachten besitzen. Aber daraus kann man schon erschließen, welches Potential solche Anfragen von entsprechender Stelle haben können!

Fazit: Nicht nur aus juristischer Sicht sondern auch aus Sicht einer besseren Zukunft der Gesundheitsversorgung im Renchtal  ist die Zustimmung für den vorliegende Vertrag mit dem Ortenaukreis mit gutem Gewissen nicht vorstellbar.

Abschieds- und Trauerfeier zur Schließung Krankenhaus Oberkirch zum 3. September 2021

Teilnehmer der Trauer- und Abschiedsfeier zur Schließung des Krankenhauses Oberkirch 3. September 2021

Krankenhaus geschlossen - der Kampf um eine gute Gesundheitsversorgung im Renchtal geht aber weiter

Gut 50 Teilnehmer fanden sich zur Abschieds-und Trauerfeier zur vorgezogenen vorzeitigen Schließung des Oberkircher Krankenhauses am vergangenen Freitag ein.  Aufgestellt war eine Traueranzeige mit Trauerflor zu dem historischen Tag in der Geschichte Oberkirchs. Auch das Gebäude selbst trug Trauer: an allen Fenstern waren schwarze Tücher ausgehängt, das Logo des Ortenau-Klinikums an der Brücke über der Einfahrt zum Krankenhaus war mit einem schwarzen Tuch verhängt.

Zu Beginn der Feier zeigte Elke Honsel vom Runden Tisch mit einer "Chronologie des Abwrackens"  den Ablauf der letzten Jahre bis zur Schließung des Krankenhauses. Deutlich wurde daraus, dass vor allem mit Verlegungen der Abteilungen Endoprothetik und Geburtshilfe das Haus absichtlich heruntergewirtschaftet wurde um es vorzeitig jetzt und nicht wie in der Agenda 2030 ursprünglich beschlossen schließen zu können. Gerade der Entzug der Geburtenstation, das heißt die Verlagerung der Station von Oberkirch nach Achern und die damit resultierenden Umbaumaßnahmen in Achern und Offenburg kosteten mehr Geld als der Erhaltung des Krankenhauses Oberkirch bis zum Jahr 2030. Im Namen des Runden Tisch bedankte sie sich auch für die tolle geleistete Arbeit beim ganzen Personal des Krankenhauses. (Manuskript der Rede siehe weiter unten)

Der ehemalige langjährige Oberarzt der Inneren Abteilung und stellvertretende Vorsitzende des Fördervereins Krankenhauses Oberkirch Dr. Meinrad Heinrich bestätigte die Einschätzung seiner Vorrednerin, zeigte auch dabei auf, dass Versprechungen der Klinik-Verwaltung, Ersatz für die Abteilungsverlegung der Endoprothetik zu schaffen, nie eingehalten worden sei. Er wies auf die außerordentliche Bedeutung des Krankenhauses für die Renchtäler Bevölkerung hin, und sichtlich bewegt bedankte er sich bei dem Personal des Krankenhauses für die hervorragend geleistete Arbeit, was sich ja auch in vielen Danksagungen der behandelten Patienten auch ausgedrückt habe.

Katharina Haenel, auch Sprecherin des Runden Tischs, verwies auf die historische Dimension dieses Datums 3. September 2021. Es sei ein rabenschwarzer Tag in der Geschichte Oberkirchs aus vielen Gründen.: Es werde 9 Jahre vorher als im Agenda-2030-Beschluss das Krankenhaus, es werde ohne ausreichende Ersatzstruktur - auch entgegen den vorausgegangenen Aussagen des Landrats - geschlossen, und es seien auch keine echten Bemühungen von Kreis und Stadt zu erkennen, auch entsprechend gute Strukturen zu schaffen - vor allem im historischen Vergleich des Krankenhausneubaus in der Nachkriegszeit von 1949 bis 1953. Anhand der "Festschrift der Stadt Oberkirch anlässlich der Einweihung des Krankenhauses am 26. Juli 1953" zeigte sie auf, wie ein Gemeinderatsbeschluss zum Neubau des Krankenhauses vom 25. April 1949 trotz aller wirtschaftlichen und politischen Schwierigkeiten zügig und zielorientiert, getragen von allen Bevölkerungsschichten, bis zum Einweihungsdatum umgesetzt worden ist. Ausschlaggebend waren damals vor allem soziale Aspekte, Zitat aus der Festschrift: "Vor allem weil hierfür soziale Gesichtspunkte den Hauptausschlag geben. Es konnte der Bevölkerung auf die Dauer nicht zugemutet werden, ihre Kranken in auswärtige viele Kilometer entfernte Krankenanstalten verbringen zu lassen, da damit durch Transport, Besuch der Familienangehörige usw. nicht unerhebliche Kosten verbunden waren.“

Gerade dieses historische Beispiel müsste doch Ansporn für alle heute sein, etwas Ähnliches zu schaffen: Wenn zwar heute kein echter Krankenhausbetrieb wegen der politischen Großwetterlage in Bund und Land mehr möglich scheine, dann muss es  auf jeden Fall das Ziel sein, ein „Zentrum für Gesundheit“ auf die Beine zu stellen, das diesen Namen verdiene. Beispiele dazu gäbe es dazu im ganzen Land. Dazu rief sie alle Beteiligten, Landkreis, Stadtverwaltung und Gemeinderat, mögliche Investoren und die Bevölkerung des Renchtals auf, gemeinsam sich für ein "echtes Zentrum für Gesundheit" mit allen Möglichkeiten, unter anderem auch mit dem Heimfallrecht aus dem städtebaulichen Vertrag von 1976, als das damals städtische Krankenhaus dem Ortenaukreis übergeben wurde, einzusetzen und zu kämpfen. Der Runde Tisch Krankenhaus Oberkirch werde sich dafür auf jeden Fall weiter einsetzen und dazu Gespräche suchen. (Manuskript der Rede siehe weiter unten)

Kreisrat und praktischer Arzt Dr. Karl-Heinz Bayer bedankte sich zunächst in seinem Redebeitrag für die beruflich hervorragende Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus Oberkirch: "Von allen Patienten, die ich ins Krankenhaus geschickt habe, konnten 80% vor Ort behandelt und als geheilt entlassen werden, 20% wurden nach eingehenden Untersuchungen an besser ausgestattete Krankenhäuser überwiesen". Dies unterstreiche doch die Wichtigkeit das Krankenhauses für das Renchtal. Aber jetzt heiße es in die Zukunft zu blicken, die Trauer hinter sich zu lassen und neue Wege für eine gute Gesundheitsversorgung außerhalb des hausärztlichen Bereichs für das Renchtal zu sorgen. Er forderte dazu auf, den "Heimfall" des Hauses an die Stadt Oberkirch zu nutzen, damit wieder eine gute Gesundheitsversorgung zur wichtigen Unterstützung der Renchtäler Hausärzte möglich wird.

Auch Rita Hund, engagierte Bürgerin aus Stadelhofen, betonte, dass die Landbevölkerung auch ihre Steuern und Abgaben zahle, und damit auch ein recht auf eine gute Gesundheitsversorgung auch im ländlichen Raum habe. Auch sie forderte alle auf, weiter für diese wichtige gute Sache sich einzusetzen.

 

Trauer-Plakat Schließung Krankenhaus Oberkirch
Trauerbeflaggung Schließung Krankenhaus Oberkirch Schließung

Chronolgie des Abwrackens - Redebeitrag von Elke Honsel

Dezember 2013 Zusammenschluss der Krankenhäuser Achern und Oberkirch zu Ortenau Klinikum Achern-Oberkirch
Juli 2016 Christian Keller wird Geschäftsführer des Ortenau-Klinikums
Jahresanfang 2017 Das Krankenhaus Oberkirch steht wirtschaftlich gut da, Geburtshilfe und lukrative Endoprothetik unter Bruno Schweikert florieren . Umbau und Erweiterung der OP-Säle
Juli 2017 Gutachten der Firma CMK (früherer Mitarbeiter: GF Keller)
Ende 2017 9 Mio. Euro Verlust im Gesamtklinikum für 2015. Der Anteil vom Klinikum Oberkirch wird nicht ausgewiesen.
April 2018 Erneutes Gutachten der Beratungsfirm Lohfert u. Lohfert:
Fazit: kleine Klinikern sind unwirtschaftlich, untermauert wird dies durch das Fallpauschalensystem, das große Häuser begünstigt und. kleine benachteiligt.
DAMIT BEGANN DER POLITISCH GEWOLLTE ABBAU UND DIE DEMONTAGE DES OBERKIRCHER KRANKENHAUSES
Mitte 2018 1.Verlegung der lukrativen Endoprothetik nach Kehl
2. Beschluss, die beliebte u. wirtschaftlich erfolgreiche Geburtsklinik (Oberkirch ca. 600 Geburten, Achern ca. 400 Geburten) nach  Achern zu verlegen.
verlegt angeblich wegen Ausscheidens der Belegärzte für die Geburtshilfe.
Ein Problem, das sicher zu lösen gewesen wäre, wenn gewollt gewesen wäre.
OB Braun darf nicht mit abstimmen, wegen Befangenheit.
Der Umzug und die resultierenden Umbaumaßnahmen kosteten mehr Geld als der Erhalt Oberkirchs.
Aber da spielte Geld keine Rolle.
Juli 2018 Agenda 2030 wird beschlossen. Erhalt der Kliniken Oberkirch, Ettenheim und Kehl bis 2030. Gengenbach wird geschlossen (Modell Landrat)
Inhalt des Beschlusses: Erst Neubau von Offenburg und Achern, dann Schließung der kleinen Kliniken und Umbau in Gesundheitszentren mit Portalfunktion inkl. Notfallarzt-Standort in Oberkirch um die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Danach jagt eine Entscheidung die Andere. Mehrfach wird eine vorzeitige Schließung dementiert und dann doch vollzogen.

Schließlich das endgültige Aus zum 30. September 2021, ohne vorhandenen Klinik-Neubauten und ohne ausreichendes Folgekonzept.

Wegen zwei ausfallenden Stellen (Kündigung u. Schwangerschaft) wird der Schließungstermin zum 3. September 2021 auch noch vorzeitig erneut vorgezogen. Die Mitarbeiter erfahren das wie immer aus der Zeitung

Knapp 9 Mio. Euro Defizit hätte das Krankenhaus bis 2030 erbracht, angesichts von 280 Mio. Euro  Gesamtdefizit für das gesamte Ortenau Klinikum …PEANUTS!!!

Das vorgeschlagene Konzept für das Oberkircher Gesundheitszentrum bleibt weit hinter den Forderungen zurück. Die durch den Heimfall sich bietende Chance etwas Besseres zu erreichen, wird bis jetzt nicht genutzt. Die Verantwortlichen des Landkreises haben das Renchtal fallengelassen und sind an einer ordentlichen Gesundheitsversorgung offensichtlich nicht interessiert

DAS RENCHTAL HAT KEINE AUSREICHENDE GESUNDHEITSVERSORGUNG MEHR:

WIR SOLLTEN UNS DAS NICHT GEFALLEN LASSEN

Zum Schluss möchten wir uns vom Runden Tisch ganz herzlich bei allen Mitarbeiten des Oberkircher Krankenhauses ganz herzlich bedanken. Dank Ihnen hatte das Haus einen besonderen Geist, Hinwendung und Fürsorge für die Patienten war immer zu spüren.
HERZLICHEN DANK!!!

Trauer und Abschied - aber auch Aufruf für eine gute Zukunft - Redebeitrag von Katharina Haenel

Sehr geehrte Damen und Herren hier auf unserer Trauer- und Abschiedsfeier,
das heutige Datum, der 3. September 2021 wird in die Historie Oberkirchs eingehen, da mit dem heutigen Datum die lange Geschichte unseres Oberkircher Krankenhauses zu Ende geht. Unser Krankenhaus, das uns jahrzehntelang zu Verfügung stand, ist mit dem heutigen Datum geschlossen worden.
Es ist nicht nur ein geschichtsträchtiger Tag sondern auch ein rabenschwarzer Tag:

Rabenschwarz deswegen,
- weil unser Krankenhaus entgegen dem Agenda 2030 Beschluss nicht erst 2030 sondern jetzt, 9 Jahre vor dem beschlossenen Termin geschlossen wird!

Rabenschwarz deswegen,
- weil unser Krankenhaus ohne ausreichende Ersatzstruktur geschlossen wird.
Wie sagte der Landrat im September 2020 im Beisein des Ministers Lucha öffentlich: „Wir wären ja mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir alte Strukturen beseitigen würden, bevor neue geschaffen wurden!“
Das was da im Haus angeboten wird, kann man sicher nicht neue Strukturen nennen: es ist der Umzug eines vorhandenen Oberkircher MVZs, aufgehübscht mit einem D-Arzt, einer sogenannte Notfallsprechstunde, die nicht mehr als eine reine Alibi-Funktion hat und ein Hebammenstützpunkt, über den man sich streiten kann, ob dieser überhaupt notwendig ist. Der bisherige stationäre Bereich des  Krankenhauses wird in eine Unterabteilung des bestehenden Pflegeheims in Fußbach umgewandelt.
Die angekündigten Genesungsbetten sind - wenn überhaupt - noch in weiter Ferne
Das Ganze ist eine reine Mogelpackung!

Rabenschwarz deswegen,
- weil es ab dem 1. Oktober nur eingeschränkte fachärztliche chirurgische Behandlungen im Haus geben wird und vor allem überhaupt keine größeren internistischen Untersuchungen geschweige denn entsprechend Behandlungen hier mehr durchgeführt werden. 30.000 Renchtäler werden von einer fachärztlichen Gesundheitsversorgung abgeschnitten.

Herr Landrat nochmal – hier werden alte Strukturen beseitigt, bevor echte neue geschaffen werden.

Rabenschwarz deswegen,
- weil das Oberkircher sogenannte „Zentrum für Gesundheit“ nicht viel mehr ist als ein „Nichts“. Da ist ja das seit Jahren bestehende Gesundheitszentrum auf dem Marktplatz besser ausgestattet als dieses armselige Konstrukt, was uns hier angeboten wird.

Rabenschwarz deswegen,
- weil weder vom Ortenau-Klinikum noch von der eigenen Stadtverwaltung irgendwelche Bemühungen zu sehen sind, ein echtes Gesundheitszentrum auf die Beine zu stellen.
So erklärt eine Referentin für Öffentlichkeitsarbeit des Ortenau-Klinikums in einem ARZ-Interview: „Mit Ansiedlung der erwähnten Leistungsangebote ist die politische Beschlusslage erfüllt. Bei entsprechender Nachfrage aus dem Markt erfolgt selbstverständlich auch eine Vermietung an weitere geeignete medizinische Leistungserbringer.“
Nochmal, wie war das? Auf entsprechende Nachfrage – das heißt das Ortenau-Klinikum wird keine weiteren Anstrengungen unternehmen – die politische Beschlusslage ist ja erfüllt!
Auch wird unser Oberbürgermeister in unserer Zeitung zitiert: „Bei mir hat noch kein Investor oder Interessent nachgefragt.“ Wäre es nicht die Aufgabe eines Oberbürgermeisters sich aktiv um eine adäquate Gesundheitsversorgung zu kümmern? Die inzwischen bestellte auf Einrichtung von Gesundheitszentren spezialisierte Beratungsfirma Oberender AG haben wir vom Runden Tisch vermittelt, sonst wäre da auch ein Nichts.

Rabenschwarz deswegen,
- weil unser Oberbürgermeister ein zwar noch nicht ganz ausgearbeitetes Konzept, das aber an einem echten Gesundheitszentrum interessierte Fachärzte beinhaltet, einfach mal in Bausch und Bogen ablehnt, anstatt sich mit einer guten Grundidee zumindest mal zu beschäftigen.

Es ist eigentlich nicht zu fassen, wie mit einer von Grund auf absolut sozialen öffentlichen Aufgabe von den politisch Verantwortlichen umgegangen wird.

Und es macht auch unendlich traurig, wenn man sich dazu die Geschichte dieses Krankenhauses ansieht. Haben sich doch Generationen von Bürgermeistern, Gemeinderäten und Bürger dieser Stadt für ihre gute Krankenhausversorgung eingesetzt. Zum besseren Verständnis ein kurzer Einblick in die Historie des Krankenhauses: (Das folgende fasse  ich aus der „Festschrift der Stadt Oberkirch anlässlich der Einweihung des Krankenhauses St. Bernhardt“ mit Datum vom 26. Juli 1953 zusammen:
1890 wurde das Gebäude links hinter mir als Oberkircher Krankenhaus erstellt Es war schon Nachfolger eines Spitals in der Löwengasse, insgesamt blickt die Stadt Oberkirch auf 530 Jahre Krankenhausversorgung zurück.

Dieses alte Gebäude wurde von dem heute noch bestehenden Spital- und Gutleuthausfonds finanziert. (Dieser Fonds besteht immer noch und ist Bauträger der beiden Altenheime in Oberkirch) Das Krankenhaus war schon damals beim Bau eigentlich zu klein dimensioniert, so dass schon zu Beginn des vorigen Jahrhunderts an einen Erweiterungsbau oder einen Neubau gedacht wurde. Diese Pläne scheiterten aber immer wieder, zum einen an der Weigerung eines benachbarten Grundstücksbesitzers notwendiges Gelände zu verkaufen zum anderen an der Finanzierung. Mit Beginn des 2. Weltkrieg wurden alle Bemühungen ad acta gelegt.

Wobei da hinzuzufügen ist, dass die Notwendigkeit eines größeren und modernen Krankenhauses auch während der Kriegszeit oder vielleicht auch deswegen nicht aus dem Auge gelassen wurde: So hat der Fabrikant August Koehler 1942 einen Betrag von 75.0000 Reichsmark zum Neubau des Krankenhauses zu Verfügung gestellt In der Schenkungsurkunde hat er darauf hingewiesen, Zitat: “dass in Unglücks- und Krankheitsfällen die hiesigen Einwohner möglichst hier am Ort untergebracht werden, und schnell in Behandlung kommen und dass es möglich ist, dass die Angehörigen ihre Kranken leicht besuchen können.“ Ein Satz der noch einfach heute gelten muss!

Wie dringlich den Verantwortlichen und Bürgern der Stadt der Krankenhausbau gleich wieder nach Ende des 2. Weltkrieg erschien, zeigt sich in der Tatsache, dass trotz aller Widrigkeiten weiter an der Umsetzung des Krankenhausneubaus gearbeitet wurde. So war der Verlust des bisher angesparten und gespendeten Kapitals für das neue Krankenhaus durch die Währungsreform von 1948 zu beklagen. Frisches Geld war auch nicht auf die Schnelle zu erwarten.

Und trotzdem blieben die Verantwortlichen weiter am Ball, vor allem aus sozialen Gründen:
Zitat aus der Festschrift “Vor allem weil hierfür soziale Gesichtspunkte den Hauptausschlag geben. Es konnte der Bevölkerung auf die Dauer nicht zugemutet werden, ihre Kranken in auswärtige viele Kilometer entfernte Krankenanstalten verbringen zu lassen, da damit durch Transport, Besuch der Familienangehörige usw. nicht unerhebliche Kosten verbunden waren.“

Am 25. April 1949 beschloss der damalige Gemeinderat unter Leitung von Bürgermeister Erwin Braun erste konkrete Schritte für den Bau eines neuen Krankenhauses einzuleiten. Dieser Plan wurde vom Spital- und Gutleuthausfonds und von der Bevölkerung bestens unterstützt. Dazu wurde eine Werbe- und Spendenaktion im zweiten Halbjahr 1949 ins Leben gerufen, initiiert vom Fabrikanten und Stadtrat Werner Koehler. Diese Aktion erzielte den Betrag von 67.000 DM.

Die Finanzierung war nicht das alleinige Problem, die Standortfrage bzw. Grundstückfrage musste auch geklärt werden. Ende des Jahres 1951 konnte mit Einleitung eines Enteignungsverfahrens ein wichtiger Teil des hinter mir liegenden Geländes vom bis dahin widerspenstigen Grundstückbesitzer erworben werden, die anderen Grundstücksbesitzer verkauften problemlos. Schon während der langwierigen und zähen Grundstücksverhandlungen wurden die Planungen für das neue Krankenhaus von Bürgermeister Erwin Braun weiter vorangetrieben, so dass dann schon am 20. März 1952 der erste Spatenstich erfolgen und das Krankenhaus schließlich am 26. Juli 1953 eingeweiht werden konnte. Auch die Finanzierung war nur mit großen Schwierigkeiten zu stemmen, aber auch dies gelang. Interessant ist auch, dass die geplanten Kosten von 1,5 Mio. DM auch wirklich eingehalten werden konnten. Zukunftsweisend war es auch, dass spätere Erweiterungsmöglichkeiten vorgesehen waren und diese auch in den Folgejahren dankbar genutzt werden konnten.

Liebe Trauergäste, Sie können sich ja denken, warum ich ein bisschen über die Entstehungsgeschichte des hinter mir stehenden Krankenhauses erzählt habe.

Dieser beeindruckende Einsatz unserer Vorfahren für ihr Krankenhaus, besonders die Schnelligkeit der Planung und Umsetzung des Krankenhausbaus gerade kurz nach Ende des 2. Weltkriegs trotz der vielen Widrigkeiten, müsste doch Ansporn für uns heute sein, etwas Ähnliches zu schaffen: Wenn zwar heute kein echter Krankenhausbetrieb wegen der politischen Großwetterlage in Bund und Land mehr möglich scheint, dann muss es  auf jeden Fall das Ziel sein, ein „Zentrum für Gesundheit“ auf die Beine zu stellen, das diesen Namen verdient.

Es ist ja nicht so, dass es solche Zentren nicht gibt oder gerade in Planung oder Bau sind. Die Schließung von Krankenhäusern auf dem Land und die Konzentration auf Großkliniken ist ja von Bund und Land gewollt, dagegen hat sich nicht nur Widerstand bei uns im Renchtal entwickelt. Wobei man sagen muss, die Art und Weise, wie hier vom Ortenaukreis und dem Ortenau-Klinikum vorgegangen wurde, ist schon –sehr freundlich ausgedrückt - einzigartig! Das ist aber ein ganzes Thema für sich.

Es gibt im ganzen Land neue Ideen für Gesundheitszentren, die durchweg besser durchdacht und umgesetzt werden und nicht in einer solchen Minimallösung wie hier in Oberkirch stecken bleiben. Beispiele dazu sind das Gesundheitszentrum in Mössingen, das Gesundheitscampus Bad Säckingen, oder das von uns schon mehrfach erwähnte Gesundheitscampus Spaichingen usw.zu finden.

Deshalb unser Aufruf an
das Ortenau-Klinikum: Entwickeln Sie ein echtes „Zentrum für Gesundheit“ für das Renchtal! Wenn Sie es nicht schaffen, dann lassen Sie es andere machen.

Deshalb unser Aufruf an
unsere Verwaltung: Es reicht nicht, auf irgendwelche Interessenten oder Investoren zu warten. Die Gesundheitsversorgung ist zu wichtig, sie muss selbst in die Hand genommen werden –  nehmen Sie sich ein Beispiel an den Verantwortlichen aus den 50er Jahren! Es ist Eigeninitiative gefragt!

Deshalb unser Aufruf  an
mögliche Investoren: 30.000 Einwohner warten auf eine adaequate Gesundheitsversorgung, was durchaus lukrativ sein kann. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase und einer ansteigenden Inflation ist doch so eine Investition nicht uninteressant.

Deshalb unser Aufruf
an uns alle: Unterstützt uns bei unserem Bestreben, eine gute Gesundheitsversorgung außerhalb des hausärztlichen Bereichs auf die Beine zu stellen. Machen Sie Ihrem Unmut Luft über Leserbriefe in der örtlichen Presse, kommen Sie zu unseren wöchentlichen Treffen am Löwenbrunnen am Samstagvormittag. Da werden Sie aktuell auf dem Laufenden gehalten. Sprechen Sie Ihre Verwandten, Nachbarn, Kollegen, alle ihre Kontakte an. Öffentlicher Druck kann sicher etwas bewegen!

Wir als Gruppe werden weiter das Gespräch mit allen Beteiligten suchen und auch bei der Umsetzung neuer Ideen unterstützen. Ziehen wir alle an einem Strang, kämpfen wir gemeinsam für eine gute Gesundheitsversorgung im Renchtal.

Noch ein letzter Hinweis:

Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, ist diese Woche online im Internet auf den Seiten der Zeitschrift „Stern“ ein Artikel zu deutschlandweiten Schließungen von kleinen Krankenhäusern erschienen. Darin ist unser Oberkircher Krankenhaus als Beispiel angeführt.Aus unserer Sicht bleibt leider der Redakteur im Allgemeinen, geht nicht auf die – ich sage es mal vorsichtig –Tricksereien der derzeit politisch Verantwortlichen im Kreis hier ein. Aber das würde wohl einen eigenen Artikel erfordern, wenn nicht gleich ein ganzes Buch füllen.

In dem Artikel wird u.a. Jan Hacker, der Geschäftsführer der von der Stadt beauftragten Beratungsfirma Oberender AG in Sachen Zentrum für Gesundheit zitiert: „das wird sich schon zurechtruckeln.“

Zurechtruckeln? Es wird sich nur „zurechtruckeln“ wenn wir uns ein Beispiel an der Hartnäckigkeit der Protagonisten aus dem 50 er Jahren  nehmen, die für den Bau dieses nun heute schließenden Krankenhauses sich eingesetzt und gesorgt haben. Nutzen wir alle Möglichkeiten, unter anderem auch das Heimfallrecht aus dem städtebaulichen Vertrag von 1976, als das damals städtische Krankenhaus dem Ortenaukreis übergeben wurde. Es gibt durchaus Möglichkeiten, die zu einem echten weit besseren „Zentrum für Gesundheit“ als das bisher geplante führen können. Man muss es aber wollen!

So sollte es doch möglich sein, aus diesem traurigen Tag  in der aktuellen Stadtgeschichte doch noch etwas Gutes für die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Renchtal zu entwickeln.

Vorzeitige Schließung des Oberkircher Krankenhauses auf 3. September 2021 vorgezogen

Schließung unseres Krankenhauses auf 3. September vorverlegt!!!

Nicht einmal das kleinste Versprechen bzw. der kleinste Beschluss wird eingehalten:

Unser Krankenhaus soll statt am 30. September jetzt schon am 3. September geschlossen werden!

Ob Versprechen oder Beschlüsse - alles Schall und Rauch?
Wie war das mit dem Agenda-2030-Beschluss 2018?
Zitat aus der Hochglanzbroschüre des Ortenaukreises zur Agenda 2030:
"Die Kreisrätinnen und Kreisräte haben sich am 24. Juli 2018 mit nahezu 2/3-Mehrheit im Kreistag für die „Agenda 2030 – Zukunftsplanung Ortenau Klinikum”entschieden. Der Beschluss sieht vor, dass das Ortenau Klinikum ab 2030 beziehungsweise mit Fertigstellung der dazu erforderlichen Neu- oder Umbaumaßnahmen seine stationären Leistungen an den vier Krankenhausstandorten in Offenburg, Lahr, Wolfach und Achern erbringen wird. Die Kliniken Offenburg und Lahr werden als Häuser der Maximalversorgung weiterentwickelt.
In Offenburg und Achern sollen jeweils Klinikneubauten entstehen. Der Beschluss sieht zudem vor, dass an den derzeitigen Häusern in Oberkirch, Kehl und Ettenheim ZU DIESEM ZEITPUNKTder stationäre Betrieb aufgegeben und dort stattdessen patientenorientierte Gesundheitszentren mit Portalfunktion sowie Notarzt-/Notfallstandorte entstehen sollen."

Monat für Monat wurde dieser Beschluss hinsichtlich der kleinen Krankenhäuser ausgehöhlt!!!

Wer glaubt denn da noch an ein "Gesundheitszentrum Oberkirch" unter Leitung des MVZ Ortenau GmbH, das diesen Namen verdient?

 Und was sagt unser Oberbürgermeister dazu? Zitat aus der ARZ vom 29.07.2021:
Oberbürgermeister Matthias Braun zeigte sich nach Erhalt der Nachricht einmal mehr enttäuscht: „Ich finde keine Worte.“ Er könne nicht beurteilen, ob die vorzeitige Schließung wirklich unabdingbar sei, aber es entstehe der Eindruck, dass man es sich hier zu einfach mache und dies erneut auf dem Rücken des Oberkircher Klinikums ausgetragen werde. Der OB: „Es geht um Vertrauen auch in Kreistagsbeschlüsse und in die Politik. Und das läuft nicht gut.“

Herr Oberbürgermeister: Das ist einfach nicht genug!!!

Krankenhaus Oberkirch zum 30. September 2021 geschlossen

Kreistag beschließt Schließung des Krankenhauses Oberkirch !!!

Jetzt ist es passiert! Heute, am 4. Mai hat der Kreistag heute mit nur 6 Gegenstimmen und einer Enthaltung für die Schließung des stationären Bereichs unseres Oberkircher Krankenhauses gestimmt‼😡

Es wurden von den Kreisräten viele Krokodilstränen vergossen und ganz fest versprochen, dass der Kreistag sich für ein gutes Gelingen der Umwandlung in ein leistungsfähiges Gesundheitszentrum einsetzen wird.
Wir werden sie beim Wort nehmen ...

Zuvor hatte Hedi Jundt für unseren Runden Tisch folgendes Statement abgegeben:

Zunächst möchte ich Herrn Prof. von Hodenberg danken für seinen in der letzten GKA-Sitzung vorgebrachten Appell, in diesen ganzen Krankenhausumgestaltungsprozessen eine ehrliche Begrifflichkeit zu verwenden!

Sie, Herr Scherer, haben darauf weidwund ausgerufen, er möge doch um Himmels Willen solche Äußerungen unterlassen – genau solche Äußerungen würden den Unmut der Bevölkerung hervorrufen.

Das ist, Entschuldigung, eine komplette Fehleinschätzung!
Genau solche der Realität widersprechenden verschleiernden Begrifflichkeiten und Formulieren rufen Unmut und Empörung bei den Bürgern hervor. Sie fühlen sich vorsätzlich getäuscht.
Es ist jedem völlig klar, dass mit der Schließung des Krankenhauses ein erheblicher Leistungsverlust einhergeht. Die Erforderlichkeit einer Schließung inhaltlich und sachlich zu diskutieren ist die eine Sache, die Verwendung unrichtiger Etiketten und Verschleierung von Vorgängen ist dagegen nicht zulässig. Sie wird natürlich erkannt und als ausgesprochen unredlich empfunden.
Das schafft Unmut, Empörung und vor allem Misstrauen in der Bevölkerung. Widerstehen Sie der Versuchung, den heutigen Beschluss in Anlehnung an den derzeitigen habitus in der Bundespolitik“ Gute-Schließung-Beschluss“ zu nennen.

Zur Sache:

Sie berufen sich immer wieder auf den in 2018 demokratisch zustande gekommenen Beschluss zur Agenda 2030 und fordern dessen Akzeptanz ein.

1. Am 24. Juli 2018 entschied der Kreistag auf der Basis eines Investitionsvolumens in Höhe von 504 Mio..
Zwischenzeitlich umfasst die Kostenschätzung bereits bereinigt um die nichtklinischen Nutzungen 1,17 Mrd.! Das ist schon bisher mehr als eine
Verdoppelung! Da stellt sich deutlich die Frage, ob das Vorhaben noch von dem ursprünglichen Beschluss aus 2018 gedeckt ist? Wie steht es um die Akzeptanz dieses  Beschlusses?

2. Der Kreistagsbeschluss aus 2018 enthält die Fortführung der bestehenden Krankenhäuser bis 2030. Ab Januar 2020 sollten lt. Beschluss elektive
kurzzeitchirurgische Eingriffe und ambulante Operationen am Standort Oberkirch konzentriert werden.
Heute beschließen Sie abweichend von diesem Beschluss die Schließung des Krankenhauses Oberkirch in 2021. Ist das von dem Beschluss zur Agenda gedeckt?
Wie steht‘s um die Akzeptanz dieses Kreistagsbeschlusses durch die Klinikleitung?

3. Im Dezember 2020 hat der Kreistag die Entwicklung eines Konzepts, genannt 2. Säule, für die zu schließenden Häuser beschlossen. Heute wird die Schließung des Krankenhauses beschlossen, bevor ein Konzept überhaupt entwickelt, geschweige denn umsetzungsreif ist.
Akzeptanz und Ausführung des Beschlusses, Fragezeichen?
Und: Ist ein OP nicht schon heimlich und leise ausgeräumt? Wird nicht mit Sicherheit wieder abweichend vom Beschluss faktisch vor dem 30.09. geschlossen?

Die Summe der in der Vergangenheit mit dem Vorgehen der Klinikleitung gemachten Erfahrungen sind es, die den Wegfall von Vertrauen und das Entstehen von Empörung nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch bei am Beschluss zur Agenda 2030 beteiligten Kreisräten verursacht haben. Dieses Empfinden besteht ebenso bei weiten Teilen des Klinikpersonals, wie ihre Äußerungen und die gehäuften Abgänge sowohl medizinischen als auch Pflegepersonals zeigen.

Es stellt sich die Frage, ob diese Klinikleitung noch die richtige ist, um diese weitreichenden Umgestaltungsprozesse zu begleiten. Die Zementierung der eigenen Handlungsmacht durch Ausweitung von Verwaltungsstellen wird dafür nicht ausreichend sein.

Noch kurz zu Ihrer Äußerung, Herr Scherer, der Holderstock sei doch von Oberkirch aus in 12, 13 Minuten zu erreichen. Ich bin jederzeit bereit, mit Ihnen eine Wette abzuschließen, dass das tagsüber nicht schaffbar ist – wir fahren die Strecke einfach ab. Entscheidender ist aber, dass die Fahrtzeiten aus dem Renchtal weit über 30 Minuten betragen!
Und: Noch für viele Jahre muss nicht der Holderstock, sondern der Ebertplatz mit einer noch viel längeren Anfahrtzeit bewältigt werden.

Und noch zu Ihren wiederholten Äußerungen, Herr Dr. Folkens, über die „Ewig-Gestrigen“: Ich weiß nicht, wie tief Sie in die Materie eingestiegen sind, aber, wenn man das tut, stellt man fest, dass sich der Zeitgeist der Schließungen der kleinen Häuser von Seiten fast aller stakeholder gerade ändert. Selbst Herr Spahn hat geäußert, er habe noch in dieser Legislatur eine Krankenhausfinanzierungsreform auf den Weg bringen wollen, woran er durch Corona gehindert worden sei. Das Fallpauschalensystem wird zugunsten der Leistungen kleiner Häuser abgeschafft oder modifiziert werden. Evtl. sind dann die Schließenden die „Ewig Gestrigen“.
Ist auch das evtl. ein Grund für die vorschnelle Schließung des Hauses Oberkirch? Müsste es unter veränderten Finanzierungsbedingungen dann aufrechterhalten werden ?

Insgesamt ist zu sagen: Das Motto ist ja nun, wir schauen nach vorne, wir sind auf einem sehr guten Weg, alles wird gut.

Nach all den gemachten Erfahrungen fällt es schwer, daran zu glauben. So ist zum Beispiel schon die Notfallsprechstunde am Wochenende mit einer Abdeckung von 2 Stunden täglich nicht ausreichend - Notfälle haben die unangenehme Eigenschaft, sich nicht an Öffnungszeiten zu halten.

Dennoch: Wenn Sie alle dafür sorgen, dass das, was Sie im Dezember letzten Jahres beschlossen haben, tatsächlich zeitnah umgesetzt wird, nur dann wären wir tatsächlich auf einem guten Weg. Die vorzeitige Schließung ohne Konzept zeigt diesen Weg bisher nicht.

Ich danke Ihnen.

24. April 2021 Menschenkette um Krankenhaus Oberkirch – Keine vorzeitige Schließung !!!

Wir rufen die alle Renchtäler und Renchtälerinnen zum Protest gegen die vorzeitige, nicht durchdachte Schließung unserer Krankenhaus auf!

Der Gesundheits- und Klinik-Ausschuss hat am letzten Donnerstag das vorzeitige Aus unseres Oberkircher Krankenhauses vorbereitet, indem er mit 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Kreistag, der in nächster Sitzung am 4. Mai tagen wird, folgenden Beschluss "empfohlen" hat:
1. die Betriebsstelle Oberkirch entsprechend der Beschlüsse des Kreistags vom 10. Dezember 2020 zum „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ umzuwandeln und dafür den stationären Krankenhausbetrieb zum 30. September 2021 einzustellen.
2. Die Beschlussziffer 1 steht unter dem Vorbehalt, dass bis zur Sitzung des Kreistags am 20. Juli 2021 eine schriftliche Absichtserklärung der Berufsgenossenschaft (BG) zu einer Durchgangsarzt-Zulassung zum 1. Oktober 2021 vorliegt und ab dem 1. Oktober 2021 eine Notfallsprechstunde eingerichtet werden kann.
Wenn es ein echtes "Zentrum für Gesundheit" wäre , hätten wir kein grundsätzliches Problem damit.
Es handelt sich aber um reinen Etikettenschwindel:
Umzug einer Orthopädischen Praxis,
+ Schließung der internistischen 24-Stunden-Ambulanz
+ ein paar Stunden Notfallsprechstunde/Woche
ergibt in der Summe:
KEIN sog. "Zentrum für Gesundheit" !!!
Deshalb bilden wir
‼ am 24. April um 14 Uhr ‼
‼ EINE MENSCHENKETTE ‼
‼ um unser Oberkircher Krankenhaus ‼
Wir werden dem Kreistag zeigen, wie wichtig uns Renchtälern die wohnortnahe medizinische Grundversorgung ist!
RENCHTÄLER SIND AUCH ORTENAUER!!!

Unsere Stellungnahmen zur geplanten „Weiterentwicklung“ des Oberkircher Krankenhauses zu einem „Zentrum zur Gesundheit“

1. Solange keine adäquate Versorgung in Oberkirch für das Renchtal sichergestellt ist:
keine Schließung des Oberkircher Krankenhauses, bzw. Schließung der internistischen 24-Stunden Ambulanz und der schon sehr eingeschränkten chirurgischen Ambulanz.

Die fachärztliche Versorgung für chirurgische und internistische Abteilung inkl. D-Arzt-Versorgung für kleinere oft beruflich erlittene Verletzungen muss nahtlos bis zur Eröffnung als Zentrum für Gesundheit gewährleistet sein!
Hinweis: Derzeit ist die Chirurgische Ambulanz (praktisch seit November 2016) nur 8 bis 16 Uhr gewährleistet, obwohl schriftliche Zusage des Landrats von 8 Uhr bis 20 Uhr vorliegt. Grund der Einschränkung: (angeblicher) Ärztemangel!

Von der Verwaltung wurde eine 3-jährige Umbauzeit für das „Zentrum der Gesundheit“ bei kompletter Schließung des Hauses einberechnet. Die lange Bauzeit und komplette Schließung wurde in in der entsprechenden GKA-Sitzung von Geschäftsführer Christian Keller damit begründet, dass die Wasserleitungen im Haus marode seien und da es keine Ringleitung geben würde, der Wasseranschluss komplett stillgelegt werden müsste.
Dies ist nach unseren Recherchen belegbar FALSCH! Das Haus verfügt sehr wohl über eine Ringleitung, so dass problemlos einzelne Abschnitte stillgelegt werden können.

2. Umbau des bisherigen Oberkircher Krankenhauses erst dann beginnen, wenn ein tragfähiges Konzept erarbeitet ist.
Bisher liegen vor:
– eine Gedankensammlung (Konzept kann man das noch nicht nennen) des Ortenau-Klinikums mit dem Titel: „Gute Gesundheitsversorgung für die Region Oberkirch-Renchtal“, Untertitel: „Konzept zur Weiterentwicklung des Ortenau-Klinikums Achern-Oberkirch, Betriebsstelle Oberkirch zum „Zentrum für Gesundheit Oberkirch““ vor, Stand 5. Oktober 2020.
Link zum PDF-Download bei kreistag.ortenaukreis.de
– der interfraktionelle Antrag der CDU und SPD im Kreistag mit dem Titel: “DIE ZWEITE SÄULE” vom 16. September 200
Link zum PDF-Download bei kreistag.ortenaukreis.de
– Ergänzungsanträge der Renchtäler Kreisräte vom 18. November 2020
Link zum PDF-Download bei kreistag.ortenaukreis.de

Aus allen Dokumenten zusammengenommen ist noch kein tragfähiges Konzept ersichtlich, außer den grundlegenden Einrichtungen
– eines Pflegeheims
– einer allgemeinmedizinische Notfallpraxis
– der Verlegung des bisherigen orthopädischen MVZ Oberkirch mit einem neuen D-Arzt
– Einrichtung sogenannter Genesungsbetten, => also eine sogenannte „Erweiterte ambulante Versorgung“ (EAV)
– Hebammenstützpunkt

Zusätzliche Hinweise gibt es auf
– eine modellhafte Entwicklung eines “Intersektoralen Gesundheitszentrums“(IGZ)
– evtl. weitere Module aus dem KGK Prozess, die aber nicht weiter benannt sind.
Diese Punkte sind alle nur angedacht, es sollen evtl. noch weitere Ärzte aus der bisherigen niedergelassenen Ärzteschaft des Renchtals oder neue Ärzte mit einbezogen werden. So sollen auch auch die Operationssäle für ambulantes Operieren für interessierte Ärzte vermietet werden.

Vor einem Umbau des Krankenhauses müssen diese Dinge erst geplant, entsprechend Ärzte oder andere Dienstleister aus dem KGK-Prozess angesprochen, bzw. dann auch einbezogen werden. Nur dann können je nach Fachbereich auch entsprechende Anforderungen in die Planungen einbezogen werden, um dann dieses tragfähige Konzept auch umzusetzen.

Für eine sachgerechte Planung und deren Umsetzung sollte sich der Ortenaukreis von Spezialisten beraten lassen. Als Beratungsfirma bietet sich dazu die Firma Oberender AG an, die ein ähnliches Projekt im Landkreis Tuttlingen für ein entstehendes „Gesundheitsheitscampus Spaichingen“ begleitet u.a. auch entsprechende Verhandlungen zum neuen Thema EAV mit dem Sozialministerium und der KV schon führt.
Eine Beauftragung sollte zeitnah erfolgen, auch wenn der mit der Entwicklung beauftragte neue Geschäftsführer der MVZ noch nicht gefunden ist, bzw. dieser seine Stelle noch nicht angetreten hat. Eventuell könnte dieser schon vor Amtsantritt in die Entscheidung mit einbezogen werden.

3. Die Trägerstruktur muss zunächst geklärt werden.
Beschluss des Kreistages vom 15.12.2020:
„Der Kreistag beschließt das vorliegende Konzept zur Weiterentwicklung der Betriebsstelle Oberkirch zum „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“, das durch den Ergänzungsantrag der Kreisräte aus dem Renchtal konkretisiert wurde (…). Mit dem Beschluss zum Weiterentwicklungskonzept Oberkirch ist die zeitnahe Ausschreibung der Stelle des neuen Geschäftsführers 2. Säule zu verbinden. Der Inhalt der Stellenausschreibung soll vorab mit den Kreistagsfraktionen über die Fraktionsvorsitzenden abgestimmt werden.“

In der inzwischen veröffentlichten Stellenausschreibung wird nicht ein Geschäftsführer 2. Säule gesucht –die Aufgaben dazu sind zwar in der Ausschreibung enthalten – sondern ein Geschäftsführer für die MVZs Offenburg und Ortenau als Nachfolge der beiden derzeitigen Geschäftsführer.
Es macht für den Aufbau des Gesundheitszentrums durchaus Sinn, vorhandene Strukturen und Personal für die Einrichtung des neuen „Zentrums für Gesundheit“ zu nutzen. Aber für die Folgezeit – auch unter Berücksichtigung der Pläne, die Krankenhäuser in Kehl und Ettenheim ebenfalls in Gesundheitszentren umzuwandeln, stellt sich die Frage der weiteren Organisationsform.
Im interfraktionellen Antrag der „zweiten Säule“ wurde ausdrücklich gefordert: „Die „Zweite Säule“ soll über die derzeit bestehenden Medizinischen Versorgungszentren (MVZ Offenburg und MVZ Ortenau) aufgebaut werden und z.B. nicht ärztliche Dienste und „Genesungsbetten“ einschließen. Sie benötigt eine eigene, gleichwertige Organisations- und Verwaltungsstruktur neben dem Ortenau Klinikum.“
Wir halten diese Forderung für imminent, sehen aber für die Zukunft nach erfolgter „Weiterentwicklung“ der bisherigen Betriebsstelle Oberkirch es überlegungswert, die Verwaltung der MVZ und die der „Zentren für Gesundheit“ zu trennen. Ansonsten könnte die Anwerbung weiterer zusätzlicher Gesundheits-Anbieter erschwert werden, da sich Interessenten angesichts der Dominanz eines solchen Konstrukts (Verwaltung /Vermieter und Mit-Mieter in einer Hand) als mögliches fünftes Rad am Wagen ansehen könnten, was mehr als Abschreckung als als Anreiz zur Ansiedlung zu führen könnte.

Organistaionstruktur Gesundheitsversorgung Ortenaukreis

Die „Zentren für Gesundheit Ortenau“ (mit Aufsichtsräten der betroffenen Regionen) wären dann für die Verwaltung und Organisation der Häuser zuständig, das Ortenau-Klinikum als Betreiber für das Pflegeheim, das MVZ Offenburg/Ortenau für die MVZs. Dies wäre eventuell ein wichtiger Baustein zur Anwerbung dieser zusätzlichen Anbieter.

Anmerkung: Das Pflegeheim könnte auch einen anderen Betreiber haben, evtl. ist ein privater Betreiber interessiert, zum Beispiel die „Wohnen und Pflege Oberkirch gGmbH“ oder eventuell ein neuer Betreiber als Zusammenschluss der Renchtäler Gemeinden.

18.02.2021

Unsere Stellungnahme zum Antrag von Renchtäler Kreisräten auf Nachbesserung des Konzepts zur "Weiterentwicklung" des Krankenhauses Oberkirch:

Inhalte des Antrags der Renchtäler Kreisräte unter folgendem Link:
https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/renchtaeler-kreisraete-bessern-beim-oberkircher-klinikum-nach

Der Antrag zur Transformation des Oberkircher Krankenhauses in ein „Zentrum für Gesundheit“, den Renchtäler Kreisräte nach Verhandlungen mit der Geschäftsführung des Ortenau-Klinikums formuliert haben, genügt in keiner Weise einer auch nur hinreichenden Gesundheitsversorgung des Renchtals, stößt in aller Breite auf völliges Unverständnis und ist ganz klar abzulehnen!
Er widerspricht schon ganz klar den Resolutionen der Gemeinderäte in Oberkirch, Lautenbach, Oppenau und Bad Peterstal-Griesbach, sowie der Stellungnahme des Fördervereins Ortenau-Klinikum Oberkirch, wonach das sogenannte „Konzept zur Weiterentwicklung der Betriebsstelle Oberkirch“ erst umgesetzt werden kann, wenn eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung im Renchtal gesichert ist! Vorhandene Strukturen sollen nur dann abgelöst werden, wenn sie unverzüglich durch neue Strukturen ersetzt werden können. Und schon dies ist im vorgelegten Antrag einiger Renchtäler Kreisräte überhaupt in keiner Weise thematisiert.

Und wo sind die Inhalte aus dem interfraktionellen Antrag der CDU- & SPD-Fraktion „2. Säule“ vom 16. September geblieben?

Handelt es sich hier lediglich um einen Ergänzungsantrag? Die grundlegenden Forderungen aus der „2. Säule“, wie zum Beispiel eine neue Trägergesellschaft, ein ambulantes OP-Zentrum mit unterschiedlichen Schwerpunkten u.a. werden nicht mehr explizit erwähnt. Auch die bisher erfolgreichen Palliativbetten fallen aus dem Antrag völlig heraus, ebenso die unbedingte Ablehnung der geplanten dreijährigen Umbauzeit.
Hauptkritikpunkt gegen das ursprünglich vorgelegte Konzept des Ortenau-Klinikums waren die nur vagen, nicht klar definierten Absichtserklärungen. Völlig unverständlich ist daher, dass der neue Antrag keine eindeutigen Verpflichtungen formuliert. Als Beispiel sei hier nur die wichtige Forderung nach der Einrichtung zum ambulanten D-Arztes genannt: „Die Geschäftsführer der MVZ Ortenau und MVZ Offenburg gGmbH werden beauftragt, eine ambulante Durchgangsarzt-Ermächtigung innerhalb des MVZ Standorts Oberkirch „zeitnah“ nach Schließung des stationären Klinikbetriebs sicherzustellen.“ Wie solche Sätze zu bewerten sind, zeigt der seit 2016 zeitlich eingeschränkte Betrieb der chirurgischen Ambulanz im Oberkircher Krankenhaus werktags von 8 Uhr bis 16 Uhr, obwohl schriftlich ein Betrieb bis 20 Uhr zugesichert ist. Auch ist „zeitnah“ keine konkrete Aussage und wie gesagt kann die Schließung der chirurgischen Ambulanz nur dann erfolgen, wenn ein ambulanter D-Arzt seine Arbeit als Nachfolge aufnimmt.
Es ist auch nicht erkennbar, wie aufgrund der vagen Formulierungen der neue notwendige Vertrag zwischen dem Ortenaukreis und der Stadt Oberkirch zur Weiterverwendung der Krankenhaus-Immobilie geschlossen werden kann, wozu die Einbeziehung des Oberkircher Gemeinderats erforderlich ist. Wie soll der Gemeinderat unter diesen Voraussetzungen diesem Vertrag zustimmen können?

Insgesamt stellt sich grundsätzlich die Frage, welche Gründe für eine so übereilte Schließung des Oberkircher Krankenhauses sprechen sollen.

Der Kreistagsbeschluss vom Juli 2018 zur Agenda 2030 sah die Fortführung des Betriebs bis zum Jahre 2030 vor, trotz grob geschätzter jährlicher Defizite für das gesamte Klinikum von ca. 20 Mio. Euro. Diese Zahlen wurden übrigens nie belegt, sie wurden in dem Gutachten von Lohfert und Lohfert ohne jegliche Zahlenbasis in den Raum gestellt. Die Öffentlichkeit, der Steuerzahler, erwartet dazu eine klare betriebswirtschaftliche Auswertung, der zu entnehmen ist, wie hoch oder niedrig die Defizite speziell für das Oberkircher Haus waren und in Zukunft in dem derzeitigen – schon sehr heruntergewirtschafteten und weit abgespeckten Betrieb – noch zu erwarten sind. Und diese Auswertung ist dann mit den zu erwarteten Zahlen nach einer Transformation des Hauses als sogenanntes „Zentrum für Gesundheit“ zu vergleichen! Für die Erarbeitung der betriebswirtschaftlichen Auswertung schlagen wir dazu aus Neutralitätsgründen ein externes Gutachten vor.

Ist es nicht eher so, dass das Ortenau-Klinikum erhebliche Probleme hat, genügend Personal vorzuhalten bzw. neues zu finden? Die ausgeschrieben Stellenangebote sprechen dazu Bände, auch unsere Informationen aus allen Betriebsstellen des Ortenau-Klinikums lassen auf erhebliche Probleme in der Personalführung schließen. Sollen durch die Schließung des Oberkircher Hauses die Personallücken in den anderen Häusern geschlossen werden und damit schlechtes Personalmanagement kaschiert werden?

Vorbild Gesundheitscampus Spaichingen

Sozialminister Manfred Lucha hat bei seinen Besuchen in der Ortenau im Sommer mehrfach angesprochen, dass auch er sich neue Wege als Ersatz für die zu schließenden Krankenhäuser vorstellt. Dabei hat er konkret auf das „Gesundheitscampus Spaichingen“ im ehemaligen Krankenhaus Spaichingen im Landkreis Tuttlingen hingewiesen, im Internet unter der Adresse https://gesundheitscampus-spaichingen.de/ zu finden. Basis der Transformation (sinnvollerer Begriff als „Nachnutzung“) in ein „Gesundheitscampus“ in Spaichingen war ein Gutachten der Firma Oberender AG.

Diesen Anregungen von Sozialminister Lucha folgend schlagen wir daher vor, dass auch der Ortenaukreis die Firma Oberender AG mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt. Die Finanzierung kann sinnvoll aus dem 100 Mio. Portfolio für die zu schließenden Kliniken erfolgen.
Gleichzeitig regen wir an, die für die Umwandlung Verantwortlichen aus dem Landratsamt Tuttlingen aus ihren Erfahrungen im Gesundheits- und Klinik-Ausschuss unseres Kreises berichten zu lassen. Offensichtlich sind für das neue „Gesundheitscampus“ – also ein Integriertes Versorgungszentrum“ (IGZ) schon weitgehende Gespräche über einen „ erweiterte ambulante Versorgung“ (EAV) und vor allem die angedachte Kurzzeitpflege mit den verschiedenen Beteiligten, wie Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, evtl. neue Träger- bzw. Betreibergesellschaften und dem Sozialministerium im Gang. Es stellt sich daher auch die Frage, warum ein neues Konzept entwickelt werden muss, wenn schon offensichtlich weitgehende Vorstellungen anderenorts in Arbeit sind. Eventuell lassen sich hier auch für die Ortenau für das IGZ als Pilotprojekt Fördergelder des Landes generieren.

Das Erfordernis, sich fundiert eben mit einem entsprechenden Gutachten und den Erfahrungen eines anderen Landkreises auseinanderzusetzen, besteht auch darin, dass nicht nur das jetzige Krankenhaus Oberkirch, sondern auch Kehl und Ettenheim in „Portalkliniken“ bis 2030 umgewandelt werden sollen. Zitat eines Kreistagsmitglieds nach der letzten Sitzung des Gesundheits- und Klinik-Ausschusses des Ortenaukreises: „Das Modell Oberkirch muss sitzen, denn das wird das Vorbild für Kehl und Ettenheim sein.“ Insofern ist Unterstützung für diesen Antrag von Kreisräten aus allen Fraktionen aus den Räumen Kehl und Ettenheim zu erwarten.

Transformation in IGZ nur nach entsprechender ausführlicher Planung

Aber der wesentliche Unterschied zum Modell des Gesundheitscampus Spaichingen muss dieser sein: Das Oberkircher Krankenhaus (wie auch die Kliniken in Kehl und Ettenheim) kann erst geschlossen werden, wenn das Konzept zur Transformation des bisherigen Ortenau-Klinikums Oberkirch in ein IGZ komplett entwickelt und ein genauer gesicherter Zeitplan erstellt ist, der einen schnellen Übergang ohne großen Zeitverzug zwischen Schließung und Neueröffnung garantiert.
Diese Vorgehensweise hat auch der Landrat mehrfach zugesichert!

Oberkirch 23.11.2020

Kundgebung für Reform der Agenda 2030 - 24.10.2020

Rede von Rainer Stier

Der Runde Tisch Krankenhaus Oberkirch lehnt den Projekt Vorschlag des Kreisausschusses „Gesundheit und Klinik“, GKA, vom 20.10.2020 ab.

Das angedachte und vorgeschlagene Versorgungskonzept eines Zentrums für Gesundheit Oberkirch erfüllt nicht die, im Überlassungsvertrag von Dez. 1976, zugesicherte Sicherstellung einer medizinischen Grund- u. Notfallversorgung des Renchtals und Oberkirchs.

Im Agenda- Beschluss vom 24.Juli 2018 sollen die stationären Standorte in Oberkirch, Kehl und Ettenheim bis zum Jahr 2030 als „Modell Landrat“ fortgeführt werden.

Eine vorzeitige Nachnutzung, wie jetzt am Standort Oberkirch geplant, entspricht nicht dem Agenda- Beschluss vom Juli 2018.

In einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss der Stadt Oberkirch vom 19.10.2020 wird die Kreisverwaltung aufgefordert für Oberkirch und das Renchtal in einer künftigen Nachnutzung eine Bedarfs gerechte, am Wohle des Patienten orientierte, medizinische Versorgung ortsnah zu gewährleisten. Dieser Versorgungsanspruch gilt auch für Kehl und Ettenheim.

Vermisst werden konkrete Vorschläge zur „Zweiten Säule“ der Gesundheitsversorgung im Ortenaukreis. Neben einer stationären Versorgung in den Kliniken soll mit der 2. Säule die ambulante und teilstationäre Versorgung auf dem Land im flächenmäßig größten Landkreis in Baden- Württemberg sichergestellt werden.

Mit der Umstrukturierung der Krankenhäuser Oberkirch, Kehl u. Ettenheim in dezentrale Primärversorgungszentren betritt der Kreis organisatorisches Neuland mit „Pilot Charakter“. Hier müssen zunächst neue Organisationsstrukturen geschaffen werden.
Dies erfordert eine gründliche Planung und kann nicht in einem „Hau-Ruck“ Verfahren durch den Kreistag „gepeitscht“ werden.
Für ein zukünftiges „ Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ ist einzufordern :

  • die von Landrat Scherer propagierte Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität auch in ländlichen Regionen.
  • Sicherstellung einer ortsnahen, regional angemessenen Behandlung von allen wichtigen Volkskrankheiten
  • Vernetzung von ambulanter, stationärer, poststationärer und Notfall Medizin
  • Umsetzung der Ergebnisse der Kommunalen Gesundheitskonferenz
  • eine Notfall Praxis/ Notfall Ambulanz, besetzt durch einen Arzt für Unfall- Chirurgie/ D- Arzt, von 08.00 bis 22.00 Uhr/7 Tg.
  • Rettungswache mit Notarzt Standort 24/7 ( nach Beschluss des Bereichs- Ausschusses für Oberkirch gesichert)
  • Einrichtung von Kurzzeit Pflegebetten, Nachsorgebetten sog. Genesungsbetten und Palliativ Betten
  • ambulante internistische Versorgung wie bisher im Modell Landrat.
  • mindestens von 08.00 - 22.00 Uhr/7 Tg.
  • ambulantes OP- Zentrum mit unterschiedlichen Schwerpunkten
  • Ausbau des Hebammen- Stützpunktes
  • Etablierung eines Patienten- Lotsen

Im Überlassungsvertrag vom Dez. 1976 hat sich der Landkreis juristisch bindend verpflichtet eine solide, medizinische Versorgung Oberkirchs und des Renchtals mit ca. 30000 Menschen sicherzustellen. Dies gilt es notfalls einzuklagen.

Das gesamte Gesundheitswesen befindet sich im Umbruch, verstärkt durch die Corona Pandemie. Damit verbunden sind erhebliche Auswirkungen auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

Hier fordern wir eine seriöse Finanzplanung, die mehr und mehr in Frage zu stellen ist.

Nochmals: der Mensch nicht die Ökonomie steht im Mittelpunkt.

Daran müssen sich alle Umstrukturierungsmaßnahmen messen lassen.

Demonstration in Offenburg 24. Oktober!

Interfraktioneller Antrag der CDU-Kreistagsfraktion & der SPD-Kreistagsfraktion “DIE ZWEITE SÄULE

Am Donnerstag 17. September veröffentlichten die beiden Fraktionen des Kreistags gemeinsam diesen Antrag zur GKA-Sitzung am Dienstag, 22. September (nachträglich aufgenommener Tagesordnungspunkt 1.5)  zur sogenannten „Nachnutzung“ der lt. Kreistagsbeschluss vom Juli 2018 ab 2030 schließenden Kliniken Oberkirch, Kehl und Ettenheim.

In dem Antrag wird als eine „starke zweite Säule“ für die Standorte die Einrichtung von sogenannten „Zentren für Gesundheit“ (ZfG) gefordert, eine Kombination aus ambulanter und teilstationärer Gesundheitsversorgung. Im Prinzip sind das unsere Forderungen, die wir auf unsere Frontseite dieser Webseite veröffentlicht haben. Als Begründung in der Einleitung geben sie an, dass der Ortenaukreis als flächenmäßig größten Landkreis in Baden-Württemberg neben den großen Kliniken einer starken „Zweiten Säule“ bedarf. Das ist auch eines unserer wichtigsten Argumente für eine gute Gesundheitsversorgung im Renchtal.

Wer den Antrag im Original lesen will: Hier downloaden als PDF.

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Willkommens-Kundgebung für alle Mitarbeiter des Krankenhauses Oberkirch


Unser Krankenhaus wird am kommenden Montag, 3. August, wieder eröffnet. Wir wollen mit einer Kundgebung an diesem Tag alle Mitarbeiter des Hauses auch wieder willkommen heißen. Start ist um 17:30 Uhr auf dem Oberkircher Marktplatz. Nach einer kurzen Begrüßung wird sich der Demonstrationszug über die Hauptstraße (Fußgängerzone), Renchener Straße und Franz-Schubert-Straße zum Krankenhaus bewegen. Auf dem Parkplatzbereich findet dann eine Kundgebung statt. Wir hoffen auf viele Teilnehmer aus dem ganzen Renchtal, um den Verantwortlichen des Ortenaukreises zu zeigen, wie wichtig es für uns Renchtäler ist, eine Einrichtung zu haben, die die medizinische Basisversorgung im chirurgischen und inneren Bereich mit Notfallversorgung im Renchtal sicher stellt. Dazu gehört die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege zum Beispiel bei kleineren chirurgischen Eingriffen oder bei chronischen Alterserkrankungen. Für größere Eingriffe oder gefährlichere Erkrankungen hat eine Hightech-Klinik in Offenburg durchaus ihre Berechtigung unter der Voraussetzung, dass diese überhaupt finanzierbar ist.

Aber die Notfallversorgung im Renchtal muss gesichert sein, Oberkirch muss als Notarzt-und als Notfall-Standorte einschließlich der Notfallambulanzen erhalten bleiben. Die Ambulanzen der Krankenhäuser in Offenburg und Achern sind jetzt schon überlastet, mehrstündige Wartezeiten sind an der Tagesordnung. Abgesehen davon sind die Wege aus dem Renchtal nach Offenburg bzw. Achern viel zu weit. So ist es auch dringend erforderlich, dass die Chirurgische Ambulanz im Oberkircher Krankenhaus auch wieder täglich mindestens bis 20 Uhr besetzt ist.

MACHEN SIE MIT – KOMMEN SIE ZAHLREICH AM MONTAG UM 17:30 UHR AUF DEN MARKTPLATZ!
INFORMIEREN SIE IHRE NACHBARN UND LEITEN SIE DIESE MAIL IN IHREM FREUNDES- BZW. FAMILIENKREIS WEITER!

Bitte beachten Sie dabei das Abstandsgebot von 1,5 m. Das Tragen eines Nasen- und Mundschutzes wird empfohlen.

Pressemitteilung zum Lucha-Besuch im Kreistag

In der Kreistagssitzung am 21.7. 2020 wollte  Minister Lucha auf im Voraus per Mail eingesandte Fragen von Bürgern zur sog. Agenda 2030 bei seinem „Gedankenaustausch mit den Kreisräten“ eingehen. Viele Fragen blieben jedoch offen oder die Antwort war unbefriedigend.

Der Runde Tisch hatte gefragt, wie  eine Notfallversorgung in dem vom Minister geforderten und  auch vom Runden Tisch unterstützen Modells eines integrierten Versorgungszentrums darzustellen ist. Ein solches Versorgungszentrum muss lt. geplanter Bundesgesetzgebung über die für die Notfallversorgung erforderliche Mindest-Ausstattung (Innere und Chirurgie 24h, 6 Intensivbetten) verfügen, was nach den Plänen der Herabstufung des Oberkircher Krankenhauses in eine Portal-Klinik ab 2030 in Oberkirch nicht gegeben wäre.

Lucha gab dazu nur ein allgemeines Statement ab: „Oberkirch, Kehl und Ettenheim werden zwar als stationäre Betriebsstellen aufgegeben, aber sie werden als Gesundheitszentren mit Portal-Funktionen und als Notarzt-und als Notfall-Standorte weitergeführt.“

Wie das in Einklang mit der Bundesgesetzgebung gebracht werden soll, darüber schwieg sich der Minister aus.

Minister Lucha geht davon aus, dass in Krankenhäusern nur noch die allerschwersten Fälle behandelt werden wie Herzinfarkt und Schlaganfall. Alle anderen Erkrankungen einschließlich der chronischen und der notwendigen Nachsorge nach einem auf 4-5 Tage verkürzten Krankenhausaufenthalt sollen dem ambulanten Sektor zugeordnet werden. Er steht damit im Gegensatz zu dem Programmentwurf der Grünen auf Bundesebene. Darin wird  die Erhaltung der Grundversorgung und Förderung der kleinen Krankenhäuser im ländlichen Raum gefordert. Diesen Programmentwurf sieht der Minister skeptisch und betont, dass die Landes-Gesundheitsminister der Grünen hierzu nicht konsultiert wurden.

Minister Lucha gab eine Zusage einer 60% -Förderung auf die Gesamtkosten der Agenda 2030 ausgehend von einer Gesamtsumme von 1 Milliarde Euro (Offenburg 490 Mio. €, Achern 160 Mio. €, Lahr 183 Mio. €, Verwaltung 97 Mio. €, Zusatzbedarf 67 Mio. €). Wobei darin nicht die infrastrukturellen Zusatzmaßnahmen eingerechnet sind, die die Gesamtkosten lt. Landrat Scherer im Januar schon auf 1,3 Mrd. € haben steigen lassen. Zur Erinnerung: Die Agenda 2030 sollte beim Agenda-Beschluss im Juli 2018 noch 504 Mio. € kosten.

Der Oberkircher Oberbürgermeister Braun äußerste gegenüber dem Minister seine Skepsis, wie die Förderung bei der angespannten Finanzlage des Landes bedingt durch die Coronakrise gestemmt werden kann, auch der Runde Tisch hat da seine Zweifel. Außerdem blieb der Kostensatz von 100 Mio. € für die Umwandlung der kleinen Krankenhäuser Oberkirch, Kehl und Ettenheim in „Portal-Kliniken“ in den Ausführungen des Ministers unerwähnt und ist damit in seine bisherige Kosten- und Förderberechnung nicht einbezogen.

Stichwort „Portal-Kliniken“: Dazu wurde von Minister Lucha auf eine Zusammenarbeit der Krankenhausträger mit den Kassenärztlichen Vereinigungen als Vertretung der niedergelassenen Ärzte hingewiesen. Ambulante und stationäre Versorgung müssten verzahnt werden, aber dabei musste er zugeben, dass es bildlich gesehen Mauern gibt, in die man erst „Schießscharten“ einbringen müsste mit dem Ziel, sie zum Einsturz zu bringen.

Die Finanzierungspflicht für die ambulanten Versorgungszentren  trifft  nicht mehr das Land, die eigentlich nicht zu 60% sondern zu 100% lt. Gesetzgebung erfolgen müsste, wie Kreisrat Valentin Doll (FWV) anmerkte. Hier sieht der Minister die kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenkassen und die Kreisverwaltung in der Pflicht. Wo ist die Stelle, die die notwendige Planung und Umsetzung in die Hand nimmt?  Reichen die mal vor Jahren angesetzten 100 Mio. € dafür aus? Diese Fragen wird Landrat Scherer beantworten müssen, wenn er sein für den Sommer angekündigtes Finanzierungskonzept zur Agenda 2030 vorlegt.

Das heißt nichts anderes, dass es letztendlich für die sogenannten Portal-Kliniken kein ausgearbeitetes  Konzept und keinen Finanzierungsplan gibt.

Gerade hinsichtlich der Notfallversorgung im Renchtal wäre so ein Konzept notwendig.

Hierzu war vom Minister Lucha nur zu hören, dass der Rettungswagen der Zukunft eine fahrende Intensivstation ist. Das ist wenig hilfreich solange im Renchtal nicht einmal eine zuverlässiges Web-Netzwerk besteht. Eine leistungsfähige Notfallambulanz in Oberkirch, die 60-80% der derzeit in  Offenburg oder im Acherner Krankenhaus  behandelten minder schweren Notfälle übernehmen kann, ist nicht in Sicht.

Die Frage, wie eine Portal-Klinik die Notfallversorgung übernehmen kann, ist also weiterhin völlig ungeklärt. Hier wird mal wieder der zweite Schritt vor dem ersten gemacht: Abbau einer zwar derzeit nicht befriedigenden medizinischen Basisversorgung vor Aufbau einer neuen Infrastruktur.

Wir Demonstranten empfangen Minister Lucha zum Besuch der Sitzung des Kreistages des Ortenaukreises

Presse-Echo zum Besuch von Sozialminister Lucha im Kreistag

Hitradio Ohr:

Ausschnitt Interview mit Dr. Rainer Stier:

Mehr dazu hier

Mittelbadische Presse TV:

Bericht

Kommentar

Mittelbadische Presse

Bericht

Kommentar

Badische-Neueste Nachrichten:

Bericht

Interview mit Kreisrat Wolfram Britz

Stadtanzeiger-Ortenau

Bericht

 

Sozialminister Lucha beim Kreistag am 21. Juli 2020

Unsere Fragen an Minister Lucha

anlässlich seines "Gedankenaustauschs mit dem Kreistag" am Dienstag, 21. Juli 15 Uhr in der Sternenberghalle in Friesenheim .

Lt. Pressemitteilung des Landratsamtes durften ja im Vorfeld zur Sitzung Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit nutzen, Fragen zur Klinikreform an den Minister zu richten, die er nach Möglichkeit in seine Ausführungen mit einfließen lässt. "Der Gedankenaustausch an sich bleibt den demokratisch gewählten Kreistagsmitgliedern vorbehalten."

Fragen von Bernd Honsel für den Runden Tisch:

Warum übernimmt das Land nicht wie gesetzlich vorgesehen die vollen Baukosten für den Klinikneubau?

Ist ein Zuschuss in Höhe von 410 Mio € realistisch? Das ist weit mehr als die im letzten Jahr für alle Krankenhäuser des Landes vorgesehenen Landesmittel.

Zur Bekämpfung  der Corona Krise wurden hohe Schulden gemacht, die ab 2026 zurückgezahlt werden sollen. Ist dann noch Finanzierungsspielraum für die - nicht nur in der Ortenau -  geplanten Klinikneubauten.

Wenn kleine Krankenhäuser ein Problem sind, warum plant man in Achern den Neubau eines kleinen Krankenhauses?

Welche Landesmittel stehen für das Konzept einer Portalklinik zur Verfügung?
Wie kann die hierfür notwendige Infrastruktur ( Gebäude, Verwaltung EDV Telemedizin, Funknetze, Rettungsstationen finanziert  werden

Sind für ein derartiges Portalklinik-Modell Anpassungen der Gesetze erforderlich und in Vorbereitung ( zum Beispiel Aufhebung der Deckelung bei der Praxisvergütung der beteiligten Niedergelassenen Ärzte)?

Wie können die im Gesetzentwurf von BGM Spahn vorgesehenen Anforderungen an die Notfallversorgung im Rahmen einer Portalklinik umgesetzt werden.

Wurde auch auf Landesebene ein Kostenvergleich zwischen Sanierung im Bestand und Neubau durchgeführt? Auf Kreisebene wurde dem Neubau in Hinblick auf die zu erwartenden Landeszuschüsse der Vorzug gegeben. Bei insgesamt sparsamer Verwaltung der Mittel könnte die Erhaltung und Sanierung des Bestandes vorzuziehen sein.

Die Krankenhausgesellschaft und die Versicherungsträger fördern zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung dezentrale kleine Krankenhäuser. Gerade die Corona-Erfahrung zeigt den Vorteil dieser Krankenhausstruktur. Warum verlangt das Land die Schliessung?

Fragen von Dr. med. Rainer Stier für den Runden Tisch:

Was unternimmt die Landesregierung um die DRGs( Fallpauschalen) abzuschaffen bzw. durch bessere Maßnahmen zur Kostenlenkung zu ersetzen, z. B. pauschale Budgetierung je nach Leistungsspektrum und  Auftrag eines Krankenhauses.

Wie erklären Sie den Widerspruch der "grüne" Landespolitik zum Grundsatzprogrammentwurf der Bundes-Grünen https://www.gruene.de/grundsatzprogrammprozess, der am 26. Juni vorgestellt wurde?
Bedeutet das nicht, dass die Agenda 2030 im Ortenaukreis, wie auch die weitere Politik der Zentralisierungen von Kliniken in Baden-Württemberg diesem Programmentwurf diametral entgegen läuft?
Um dem Programmentwurf gerecht zu werden, müsste sofort die Krankenhausstruktur im flächengrößten Kreis von Baden-Württemberg neu gedacht werden!

Wie unterstützt die Landesregierung die dringend notwendige Verzahnung von ambulanter, klinischer und Notfallversorgung gerade im ländlichen Raum?

Gibt es einen klaren Regierungsbeschluss zur Übernahme der Forderungen der Bürger, die in den kommunalen Gesundheitskonferenzen erarbeitet wurden?

Steht die Landesregierung zu der Aussage, dass die Gesundheitsvorsorge eine originäre Aufgabe des Staates ist?
Mit welchen konkreten Maßnahmen können die Versorgungssicherheit und -qualität auch für den ländlichen Raum sichergestellt werden?

Gedankenaustausch mit Manfred Lucha in der Kreistagssitzung am 21. Juli

Aktuelle Pressemitteilung des Landratsamts vom 3. Juli 2030

Minister Manfred Lucha MdL, Minister für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg, wird den Kreistagsmitgliedern in der öffentlichen Kreistagssitzung am 21. Juli 2020 für einen Gedankenaustausch zur Agenda 2030 zur Verfügung stehen.

Nachdem die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Kliniken am 24. März 2020 mit der dort vorgesehenen Teilnahme von Herrn Minister Lucha aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden musste, wird der geplante Gedankenaustausch nun in der Kreistagssitzung am 21. Juli 2020 erfolgen.

Im Vorfeld zur Sitzung haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Fragen zur Klinikreform an den Minister zu richten, die er nach Möglichkeit in seine Ausführungen miteinfließen lässt. Der Gedankenaustausch an sich bleibt den demokratisch gewählten Kreistagsmitgliedern vorbehalten. Die Fragen können bis Sonntag, 12. Juli 2020, an agenda2030@ortenau-klinikum.de gesendet und sollten kurz und knapp formuliert werden.

Der Gedankenaustausch mit Herrn Minister Lucha beginnt um 15 Uhr und wird per Livestream auf den Social-Media-Kanäle des Landratsamtes Ortenaukreis übertragen (www.facebook.com/ortenaukreis und www.youtube.com/user/lraortenaukreis).

Die Sitzung findet in der Sternenberghalle in Friesenheim statt, damit angesichts der Corona-Pandemie das Abstandsgebot eingehalten werden kann. Für Zuhörer stehen vor Ort rund 40 Plätze in einem Nebenraum mit Bild- und Tonübertragung zur Verfügung.

Video der Petitionsübergabe an Landrat Scherer (Dank an LILO Ortenau fürs Filmen!)

Es ist nicht zu spät für ein echtes Zentrum für Gesundheit

Sehr geehrte Gemeinderäte,

nein, es ist nicht zu spät für ein echtes „Zentrum für Gesundheit“!!!

Aus den Reihen der Gemeinderäte (außer der BFO-Fraktion) wird uns signalisiert, dass viele für den Überlassungsvertrag des Krankenhaus-Areals an den Ortenaukreis stimmen wollen, weil sie eine andere Entscheidung für zu spät halten, also die unentgeltlich Überlassung des Krankenhaus-Areals an den Ortenaukreis für unumkehrbar halten.

Da muss man ganz klar nach juristischer Beratung sagen, dass es überhaupt nicht zu spät ist!!!

Der Kreis hat zwar mit dem innerörtlichen Umzug des orthopädischen MVZs und Beginn von Umbauarbeiten schon mit den ersten Schritten begonnen,  aber auf welcher juristischen Grundlage? Der Kreis ist zwar noch im Grundbuch eingetragener Eigentümer, das Damoklesschwert des sogenannten „Heimfalls“ schwebt aber noch über den Plänen des Kreises. Denn der Oberkircher Gemeinderat wird erst heute Abend entscheiden, ob er dem vorgelegten „städtebaulichen Vertrag“ zustimmen kann. Wenn nicht, dann besteht natürlich die Gefahr, dass das ganze Projekt, Einrichtung einer Pflegeheimfiliale des Kreispflegeheims mit Anhängsel scheitern könnte. Dieses Risiko hat der Kreis bewusst in Kauf genommen.

Erschließt sich diese Taktik nicht logisch aus der Vorgehensweise des Kreises in der jüngsten Vergangenheit bei dem Schließungsprozess des Krankenhauses? Der Krankenhausbetrieb wurde ruckzuck in den letzten beiden Jahren absichtlich so heruntergewirtschaftet, dass eine Schließung des Krankenhauses im Mai letzten Jahres für die Kreistagsmitglieder aus finanziellen Gründen als unausweichlich gesehen wurde, und die Kreistagsmitglieder der Schließung mit großer Mehrheit zugestimmt haben.

Wird jetzt nicht genauso in Sachen Einrichtung des sogenannten „Zentrums für Gesundheit vorgegangen? Es werden vermeintliche Fakten geschaffen, die zum einen eine Entscheidung des Oberkircher Gemeinderates unausweichlich zugunsten des Kreises beeinflussen sollen, zum anderen aber auch verhindern soll, dass die Stadt und der Gemeinderat Oberkirch alternative Betreiber eine Pflegeheims und des „Zentrums für Gesundheit“ überhaupt in Betracht ziehen.

Man kann dem Ortenaukreis unterstellen, dass er genau weiß, dass ein solches Krankenhaus-Areal auch für außenstehende Investoren sehr interessant sein kann, schließlich entstehen in ganz Deutschland derzeit viele Pflegeheime mit angeschlossenen Gesundheitszentren, weil sie angesichts des tatsächlichen und hochgerechneten Bedarfs einträgliche Renditen versprechen.

Gerade unter diesem Aspekt gibt der Gemeinderat eine wertvolle Immobilie an den Kreis ab, der uns Renchtäler bisher nur getäuscht hat.

 Wir vom Runden Tisch hatten nach der Gemeinderatssitzung vom 27. September letzten Jahres eigentlich gedacht, dass sich die Stadtverwaltung auch mit Alternativen zum bisherigen Angebot des Ortenaukreises bemüht, da die Stadt mit der von uns empfohlenen Beratungsfirma Oberender AG mit Geschäftsführer Jan Hacker einen ausgewiesen Fachmann für diesen Bereich engagiert hatte. Auch in der entsprechenden Beratungsvorlage wurde von der Verwaltung als Stellungnahme formuliert: „Aus Sicht der Stadtverwaltung kann mit dem Übergangsvertrag zunächst Zeit gewonnen werden, die beste Lösung zur Nachnutzung des Oberkircher Krankenhauses zu finden.“

Leider mussten wir in der Gemeinderatssitzung vom 21. Februar zu unserer großen Enttäuschung feststellen, dass die Stadt sich nur um die Verhandlungen mit dem Ortenaukreis gekümmert hat, alternativen Betreiber  überhaupt nicht ins Kalkül gezogen hat. Sieht so „die beste Lösung“ aus?

Daraufhin haben wir vor einigen Tagen ein paar Mails an mögliche Investoren (Firma Pro-Invest in Ulm und an den Bundesverband privater Anbieter für soziale Dienste e.V) abgesetzt und hatten innerhalb von weniger als 48 Stunden zumindest zwei alternative Interessensbekundungen, wobei aus unserer Mail klar ersichtlich war, dass wir nur eine lose Bürgerinitiative sind und keinerlei Verhandlungsvollmachten besitzen. Aber daraus kann man schon erschließen, welches Potential solche Anfragen von entsprechender Stelle haben können!

Fazit: Nicht nur aus juristischer Sicht sondern auch aus Sicht einer besseren Zukunft der Gesundheitsversorgung im Renchtal  ist die Zustimmung für den vorliegende Vertrag mit dem Ortenaukreis mit gutem Gewissen nicht vorstellbar.