Stellungnahmen – wie geht es weiter mit dem Zentrum für Gesundheit Oberkirch?

Am 21. März 2023 veranstaltete die Mittelbadische Presse im Hotel „Die Alm“ in Oberkirch-Ödsbach im Rahmen des „Ortenau-Forums“ eine Diskussionsrunde  zum Thema:

Wie steht es um die Gesundheitsversorgung?

unter der Leitung von Moderator Jens Sikeler, Leiter der Regionalredaktion der Mittelbadischen Presse diskutierten:

  • Manne Lucha (Landesminister für Soziales, Gesundheit und Integration der Grünen)
  • Christian Keller (Vorstandsvorsitzender des Ortenau-Klinikums)
  • Ulrich Geiger (Vorsitzender der Kreisärzteschaft)
  • Christa Bruder (Stationsleiterin Ortenau-Klinikum in Lahr und Mitglied im Vorstand des Gesamtpersonalrates)

Ab Minute 1:20 denkwürdige Aussage des Vorstandsvorsitzenden des Ortenau-Klinikums Christian Keller:

Frage Jens Sikeler: „Wenn genügend Geld im System ist, was muss sich dann grundsätzlich ändern?“

Vorstandsvorsitzender Keller: „Es wird nie genügend Geld im System sein.
Ich glaube wir müssen uns alle ab und zu mal etwas erden. Ich war jetzt zuletzt oder wir waren zuletzt im Urlaub in Indien. So jetzt gehen Sie mal nach Indien und suchen Sie mal die Notaufnahmen auf, gehen Sie mal eine indische Notaufnahme und schauen Sie die mal an oder gehen sie nach Thailand oder gehen sie sonst irgendwo auf die Welt und schauen Sie sich mal an, wie es in den Gesundheitssystemen in den anderen Staaten dieser Welt aussieht. Ich mache das jeden Urlaub ich schau mal immer Krankenhäuser an – das ist immer sowas wo habe ich glaube ich ein Fetisch dafür – und dann sehen Sie, dass wir eigentlich in diesem Land eine exzellente Versorgung haben, wir haben sogar schon eigentlich eine Überversorgung.“

Quo vadis Ortenau-Klinikum ? Unser Gesundheitssystem auf dem Weg in ein Schwellenland ???

Hier auch der Artikel aus der ARZ vom 30. März 2023 zur Zukunft des Zentrums für Gesundheit:

ARZ 30.03.2023

Unsere Stellungnahmen dazu
(leider nur gekürzt in der ARZ vom 5.4.2023)

„Alles läuft bestens! Wir tuen alles was wir können?“ So die Aussage von Minister Lucha.
Nur vorausschauend planen wohl nicht?
„Die Ortenau ein Leuchtturm für mutige, verantwortungsvolle Versorgungsplanung?“
Die Realität sieht in Oberkirch und dem Renchtal anders aus.
Irrfahrten zu den Krankenhäusern, in den Notfallambulanzen stundenlange Wartezeiten. Der kassenärztliche Notfall- Dienst, 116117, ist nur umständlich, mit viel Geduld erreichbar. Sehr lange Wartezeiten für Kassenpatienten auf einen Facharzttermin. All das wird in den vielen Patientenäußerungen deutlich. Und widerspricht den Forderungen der kommunalen Gesundheitskonferenz.
Endlich wurde von der Politik, von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, erkannt und hoffentlich auch umgesetzt, dass vor der geplanten großen Krankenhausreform die Stärkung , der Ausbau der medizinischen Primärversorgung gerade auf dem Lande Vorrang haben muss. Also der erste Schritt bevor die Krankenhauslandschaft neugestaltet werden kann.
Eine Position, die der Runde Tisch schon zu Beginn der Umsetzung der Agenda 2030 gebetsmühlenartig in die Diskussion eingebracht hat.
Jetzt, da es im stationären Bereich unweigerlich zu einem weiteren Bettenabbau kommen wird, sind zwingend stationäre Betten für eine „Zu- Ende- Behandlung“ der vorzeitig entlassenen Patienten in den neu geschaffenen Gesundheits-Zentren nötig. Eben die sog. „Genesungsbetten“. Im Übrigen sei die Nachversorgung laut Keller „ein richtig großartiges Modell“. Aber diese kann nicht nur durch das Pflegepersonal geleistet werden. Hierzu sind Ärzte nötig, die allerdings nicht rund um die Uhr vor Ort sein müssen, wohl aber in Rufbereitschaft. Auch Herr Keller scheint die „alternde Gesellschaft“ entdeckt zu haben, die mehr Genesungs- als Klinikbetten benötigt. Auch dies eine Forderung des Runden Tisches: ortsnahe stationäre Betten für Therapie und Diagnostik.
In einem Gutachten der kassenärztlichen Bundesvereinigung von 2017 war bereits die Einrichtung einer erweiterten ambulanten Versorgung mit stationären Betten, EAV, als Nachfolge-Modell der zu schließenden kleinen Krankenhäusern empfohlen.
Darüber hinaus muss endlich eine sektorenübergreifende medizinische Versorgung , die die strikte Trennung in ambulanter und klinischer Versorgung aufhebt, umgesetzt werden. Hier sollten der Aussage von Minister Lucha endlich Taten folgen. Auch das hatte schon das Gutachten von 2017 gefordert.
Zur Lenkung von „medizinischen Notfälle“ ist eine zentrale, medizinisch qualifizierte Lenkung durch einen „Scout“ nötig , wie von Herrn Lucha zurecht gefordert. Gerade wenn der Hausarzt eben nicht zur Verfügung steht. Die Aussage: „Gehen sie von 8-18 Uhr zu ihrem Hausarzt, der weiß am besten Bescheid“ stößt bei vielen, überlasteten Hausärzten an Grenzen. Telefonische Erreichbarkeit und zeitnahe Terminvergabe sind nicht selten mit größeren Schwierigkeiten verbunden.
Außerdem muss der kassenärztliche Notfalldienst, die Notfallnummer „116117“, dringend eine effizientere Struktur erhalten.
Als unqualifiziert und deplatziert sehen wir den von Herrn Keller ins Spiel gebrachten Vergleich unseres Gesundheitssystems mit denen von Schwellenländern wie Indien und Thailand.

Zum weiteren Ausbau des Zentrums für Gesundheit in Oberkirch ist anzumerken:
Der Gefäßchirurg, der 1x wöchentlich in Oberkirch tätig wird, darf als zusätzliches Leistungsangebot gesehen werden und wird begrüßt. Ab Oktober soll ein Allgemeinchirurg, Zusatzqualifikationen Gefäßchirurgie, Proktologie und Hernien-Chirurgie dazukommen. Leider wird im Artikel nicht genannt, in welchem zeitlichen Umfang dieser Allgemeinchirurg tätig sein wird. Der Runde Tisch geht davon aus, dass dieser Chirurg 5 Tage die Woche in Oberkirch tätig sein wird. Spätestens mit der Bereitstellung der „Genesungsbetten“ im Herbst dieses Jahres muss die ärztliche Betreuung dieser stationären Kurzzeit-Betten sichergestellt sein.
Wie oben angeführt sind diese Betten nicht nur zum „Erholen“ nach einem Klinikaufenthalt gedacht. Sie sollen auch einer Therapie und Diagnostik dienen. Beides kann für sog. Routinefälle, dazu zählen insbesondere die Volkskrankheiten, ortsnah und auch kostengünstig erbracht werden.
Der Geschäftsführer des MVZ, Rainer Bühn, wird halbjährlich dem Gemeinderat, nach einem Beschluss vom Herbst 2022, über den weiteren Ausbau des ZGO, Zentrum für Gesundheit Oberkirch, berichten.
Fazit: Es bedarf einer grundlegenden Reform unseres Gesundheit Systems. Die angekündigte große Gesundheitsreform muss mit allem Nachdruck, rasch umgesetzt werden.
Das schuldet der Staat seinen steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger. Eine gute Gesundheitsfürsorge gehört zu den wichtigsten Verpflichtungen unseres Staates.

Kein „schwarzer Peter“ an niedergelassene Ärzte

Stellungnahme auf den Artikel in der Acher-Rench-Zeitung vom 26.11.2022 : „Zeitlich absolut unmöglich…
Dieser Artikel ist leider nicht online verfügbar: In dem Artikel geht es darum, dass die niedergelassenen Ärzte die Idee der Verantwortlichen des Kreises ablehnen, dass sie die Betreuung der geplanten Genesungsbetten übernehmen sollen.

Die Aussagen in diesem Artikel bedürfen einer Richtigstellung
Zur Sachlage:
Mit der Schließung des Krankenhauses hat sich die Gesundheitsversorgung in Oberkirch und dem Renchtal verschlechtert. Dies ist eine Tatsache, die von vielen Patienten bestätigt und so erlebt wird.
Die Ergebnisse der Kommunalen Gesundheitskonferenz von 2019 forderten eine ortsnahe, zeitnahe Gesundheitsversorgung gerade im ländlichen Raum. Die Forderung nach stationären Betten, den sog. „Genesungsbetten“ wurde durch einen Kreistagsbeschluss bestätigt. Ebenso die sich daraus ergebende, notwendige Etablierung eines Arztes, z.B. eines Internisten mit Zusatzqualifikation, zur Betreuung dieser stationären Betten.
Zu Grunde liegt ein, von der Bundes- KV und den Krankenkassen favorisiertes Modell einer erweiterten ambulanten Versorgung mit stationären Betten für kurzfristige Therapiemaßnahmen und einer erweiterten Diagnostik, die die niedergelassen Ärzte unterstützen bzw. entlasten soll. Maßnahmen, die nicht in wohnortsfernen, teuren Klinikzentren erfolgen müssen.

Der Geschäftsführer des MVZ Ortenau, Rainer Bühn, wurde mit der Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse beauftragt.
Zur Umsetzung stehen 3 Möglichkeiten zur Diskussion:
1. Niedergelassene Ärzte übernehmen diese Funktion. Dies ist nach Aussagen der Ärzte wegen Arbeitsüberlastung, verständlicher Weise, nicht möglich. Gerade hier wäre eine Entlastung doch sinnvoll. Auch um eine größere Patientenzufriedenheit zu schaffen.
2. Ein Arzt mit KV- Zulassung verlegt seinen Kassensitz ins Zentrum für Gesundheit. Finanzielle Anreize durch den Kreis, auch durch die Stadt Oberkirch, wären sicher förderlich.
3. Das MVZ mit 28 Kassensitzen! richtet diesen Sitz ein.

Zu keiner Zeit sollte den Kassenärzten der „schwarze Peter“ zugeschoben werden. Ein großes Versäumnis war es, die ortsansässigen Ärzte nicht in die geplante Umsetzung der Agenda 2030 mit einbezogen zu haben.
Was nicht akzeptiert werden kann, dass erneut Kreistagsbeschlüsse nicht umgesetzt werden. Das würde wieder die Glaubwürdigkeit der Kreisverwaltung in Frage stellen und zu einem weiteren Vertrauensverlust führen. Selbstverständlich gehört an ein Zentrum für Gesundheit ein Arzt für Chirurgie. Dies ist auch ein berechtigter Wunsch der niedergelassenen Ärzte im Renchtal. Aber nicht im Tausch für den Internisten.

Schließlich hat der Kreistag 2018 mit der Agenda 2030 für die Liquidierung des Krankenhauses gestimmt. Das Zentrum für Gesundheit muss so gestaltet werden, dass die Forderungen der Menschen in Oberkirch und dem Renchtal nach einer patientenorientierten ortsnahen, medizinischen Grundversorgung gewährleistet werden. Dies kann nur im gemeinsamen Dialog mit dem Kreis/MVZ, der KV und den Ärzten gelingen.

Die ganze Diskussion zeigt erneut, dass unser gesamtes Gesundheitssystem dringend einer grundlegenden Reform bedarf.

OB-Kandidaten zur gesundheitlichen Basisversorgung in Oberkirch und dem Renchtal

Gut 70 interessierte Bürgerinnen und Bürger waren am Samstagmorgen zum Löwenbrunnen in der Oberkircher Fußgängerzone der Einladung des Runden Tischs Krankenhaus Oberkirch gefolgt, um die Meinung und Einstellung der Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl zum Thema Gesundheitsversorgung in Oberkirch zu erfahren. Zu Beginn erklärten die drei anwesenden OB-Kandidaten Stefan Hattenbach, Nicolas Boschert und Gregor Bühler jeweils in einem kurzen Statement ihren Blick auf den derzeitigen Zustand und die Zukunftsplanung im „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ im ehemaligen Krankenhaus.

Gregor Bühler unterstützt die Forderung nach einem Chirurgen für das Zentrum, aber die Versorgung der zugesagten Genesungsbetten durch einen Internisten, wenn möglich mit einer Zusatzqualifikation, z. B. Endoskopie, müsse gewährleistet bleiben. Nicht akzeptabel ist nur ein Tausch Chirurg gegen Internist. Außerdem sollten weitere Gesundheitsanbieter, z.B. Arzt für Diabetologie, z.B. Zentrum für Prävention und Ernährung, aktiv angeworben werden. Um das zu erreichen, sind Gespräche und Verhandlungen mit allen Beteiligten zu führen, insbesondere auch mit den niedergelassenen Ärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung.

Nicolas Boschert hält ein neues Krankenhaus für elementar, wobei natürlich die Finanzierung ein Problem darstelle. Er setzt dazu auf die Unterstützung der Renchtäler Gemeinden, auf Sponsoren wie zum Beispiel die ortsansässigen Firmen wie auch Spenden.
Auch Stefan Hattenbach will als Oberbürgermeister sich für eine Erweiterung des bestehenden Angebots einsetzen, vor allem die Notfallversorgung muss zeitlich und fachlich, eben mit einem Chirurgen, ausgebaut werden. Angesichts der politischen Forderungen in Bund und Land nach mehr ambulanten Behandlungen muss dieser Bereich gestärkt werden, das Ziel ist eine Akutversorgungsklinik mit einer unfallchirurgischen und internistischen Abteilung. Das kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern des Renchtals, mit den Kreisräten, mit dem MVZ Ortenau und den niedergelassenen Ärzten erreicht werden.

Anschließend hatten die Teilnehmer des Treffens die Möglichkeit, den Kandidaten weitere Fragen zu stellen, wobei viele dabei ihrem Unmut über die derzeitige Situation Luft machten. Die unzulänglichen Öffnungszeiten und eingeschränkten Behandlungsmöglichkeiten der Notfallsprechstunde, mehrstündige Wartezeiten in den Notfallambulanzen in Achern und Offenburg, abgewiesene Gebärende in der Geburtsklinik in Offenburg waren einige der angesprochenen Punkte. Ein weiterer Punkt war, dass die Schließung Oberkirchs faktisch keine finanziellen Ersparnisse für den Kreis gebracht hätte, mussten doch dadurch mehrere Millionen Euro in den Ausbau der Kliniken in Achern und Offenburg investiert werden: in Kliniken, die dann 2030 abgerissen werden sollen. Auch die Frage nach dem Heimfallrecht wurde angesprochen, ob die OB-Kandidaten bei Nicht-Einhaltung der Zusagen des Ortenaukreises auch den Weg einer Klage gegen den Ortenaukreis gehen würden, was für alle Kandidaten nach entsprechender Prüfung durchaus vorstellbar wäre.

Fazit: Alle drei anwesenden Kandidaten und alle Teilnehmer waren sich einig, dass das derzeitige Angebot und auch die weiteren Planungen im „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ unzureichend für die gesundheitliche Basisversorgung in Oberkirch und im Renchtal sind.

Trauerbeflaggung Schließung Krankenhaus Oberkirch Schließung

„Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ – ein Torso wie vor einem Jahr

Was ist seit der Schließung des Krankenhauses passiert, wie steht das sogenannte Zentrum für Gesundheit heute da und was ist in Planung?

Das Krankenhaus wurde am 3. September 2021 geschlossen. Zum 1. Oktober 2021 gab es einen Umzug einer bereits in Oberkirch seit Jahrzehnten ansässigen orthopädischen Praxis (war schon ein MVZ des Ortenaukreises) aus angemieteten Räumen in einem zentralen Geschäftshaus in die Räumlichkeiten des alten Krankenhauses (Mietersparnis). Die einzige Neuerung im „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ war die BG-Zulassung eines ärztlichen Mitarbeiters.

Nachfolgekonzept ein GOODWILL des Kreises ???!!!

Bemerkenswert daran war, dass dieser Umzug und der Beginn entsprechender Umbaumaßnahmen im ehemaligen Krankenhaus vor Klärung der bestehenden „Heimfall“-Klausel des alten Überlassungsvertrags aus dem Jahre 1976 durchgezogen wurden. Lt. diesem Vertrag hätte die Stadt Oberkirch nach Wegfall des reinen Krankenhausbetriebs das Krankenhausareal wieder beanspruchen können. Eine eventuelle neue vertragliche Regelung wurde zunächst um 6 Monate verschoben, während dieser Zeit wurden die Umbaumaßnahmen fortgesetzt. Schließlich wurde einem neuen sogenannten „städtebaulichen Vertrag“ zwischen Kreis und Stadt zur kostenlosen Überlassung der Gebäude und des Areals vom Gemeinderat am 4. April diesen Jahres zugestimmt – wobei in den Redebeiträgen der Gemeinderäte der Vertrauensverlust, besser das Misstrauen und der Ärger gegenüber dem Kreis deutlich wurde (siehe Gemeinderats-Protokoll inkl. Stellungnahmen des Oberbürgermeisters und der Fraktionssprecher und der neue Vertrag mit Definition des „Mindestangebots“). Der Gipfel in der Diskussion: „Oberkirchs OB Matthias Braun bezeichnete das als „Goodwill des Kreises“, denn zur Sicherung der medizinischen Versorgung der Raumschaft sei der Kreis nicht verpflichtet, ein Zentrum für Gesundheit in Oberkirch zu betreiben“. (ARZ vom 6.4.2022)
Waren mal nicht im früheren Agenda-Beschluss 2018 die Fortführung des Krankenhauses bis 2030 und dann anschließend die Fortführung des Hauses als sogenannte „Portalklinik“ beschlossen worden? Ach ja, da sollten ja auch nur Gesamtkosten für die gesamte  „Agenda 2030“ bei maximal 524 Mio. Euro (Stand 2020 1,3 Mrd. Euro, seitdem keine veröffentlichten neuen Berechnungen) dem Beschluss zu Grunde liegen – Ironie aus!
Die Möglichkeit, das Krankenhaus Areal in städtisches Eigentum zu überführen, an den Ortenaukreis zu vermieten und die notwendigen Renovierungs- und Umbauarbeiten dann in dem Mietzins einzuberechnen, war offensichtlich für die Stadtverwaltung und den Gemeinderat keine Option.

Notfallsprechstunde nur Zusatz für Sprechstunden der niedergelassenen Ärzte

Es wurde eine tägliche 2-stündige Notfallsprechstunde eingerichtet, werktags von 19.00- 21.00, Sa. und So. von 09.00- 11.00, die im Wechsel von vier Ärzten betreut wird. Es handelt sich um Fachärzte für Innere oder Allgemein-Medizin. Diese Notfallsprechstunde dient im Prinzip als Zusatz außerhalb der Sprechzeiten der niedergelassenen Ärzte und entlastet den hausärztlichen Notdienst (im Ortenaukreis in Offenburg angesiedelt), der ja bundesweit unter der Nummer 116117 erreichbar ist.  Sie ersetzt aber in keiner Weise eine chirurgische Ambulanz. Die Röntgeneinrichtung, die im Zentrum für Gesundheit vorhanden ist, kann nicht benutzt werden, da keine Röntgen-Assistentin zur Verfügung steht. Auch der D-Arzt steht abends nicht zur Verfügung. So können häusliche u. betriebliche Verletzungen nur partiell versorgt werden. Patienten mit möglicherweise schwereren Verletzungen werden in die völlig überlasteten Notfallambulanzen des Ortenau-Klinikums in Offenburg oder Achern mit stundenlangen Wartezeiten verwiesen.

Derzeitige Nachnutzung verdient den Namen „Zentrum für Gesundheit“ nicht!

Nach wie vor gibt es keinen Ersatz für die internistische Abteilung mit der Möglichkeit, entgleiste, chronische Krankheitsbilder, entgleister Diabetes, Hochdruckkrise, Entleerungsstörungen von Blase und Darm, ortsnah und stationär abzuklären bzw. zu stabilisieren.

Deshalb müssen an diesen Krankheiten erkrankte Senior:Innen aus dem hinteren Renchtal häufig mit dem Rettungswagen (RTW) in das weit entferntere Klinikum Offenburg gebracht werden, verbunden mit den schon angesprochenen überlangen Wartezeiten in den Notfallambulanzen. Der RTW ist in dieser Zeit für Notfalleinsätze blockiert.

Die Notfallsprechstunde wurde bis zum September 2031 vertraglich zugesichert – da sie nach den gemachten Erfahrungen für Notfälle immer weniger angelaufen wird, wird man irgendwann sagen, sie ist nicht erforderlich und wird sie wohl doch vorher einstellen.

Schon vor der Schließung des Krankenhauses war ein Hebammenstützpunkt eingerichtet worden – zur Vorbereitung der Mütter vor der Geburt und Unterstützung der Mütter nach der Geburt.

Es stehen für Ambulantes Operieren zwei Operationssäle zu Verfügung, die 2017 von Grund auf renoviert und auf dem neuesten Stand sind: Aber bisher führt nur eine niedergelassene Augenärztin seit Januar an einem Tag in der Woche Katarak-OPs durch. Ansonsten werden die OP-Säle nicht genutzt.

Nachdem die Stadt Oberkirch dem Kreis das Eigentum an dem Krankenhauskomplex überlassen hat, schreitet dort der Bau des kreiseigenen Pflegeheims voran. Es ist weithin bekannt, dass (außerhalb der Energiekrise) mit Pflegeheimen eine durchschnittliche Rendite von 3 % erzielt wird – die Stadt Oberkirch hat keinen Anteil daran.

Das ist die derzeitige Nachnutzung des geschlossenen Krankenhauses, das die Bezeichnung „Zentrum für Gesundheit“ kaum verdient. Aber diese Nachnutzung korreliert mit dem vertraglich festgelegten  „Mindestangebot“ aus dem neuen Überlassungsvertrag!

Der Kreis hält seine Zusagen zwar ein, aber von einer adaequaten Gesundheitsversorgung kann nicht die Rede sein! Diese Situation und wie man sie irgendwie verbessern kann, wird sicher im anstehenden OB-Wahlkampf (1. Wahlgang 4. 12.) auch eines der Topthemen werden. Zufriedenheit der Bürger sieht anders aus!

„Tolle Medizin“: Fehlinterpretation des Auftrags der Gesundheitsversorgung in Kreiskliniken:

Der Geschäftsführer des MVZ Ortenau Rainer Bühn, beauftragt mit der Umsetzung des „Zentrums für Gesundheit Oberkirch“, hat Versuche unternommen, das von uns auch gewünschte Zusatzangebot eines internistischen Arztsitzes für das Oberkircher Zentrum zu gewinnen. Dies ist nach unserer Meinung eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung der sogenannten „Genesungsbetten“. Dies scheint aber am Widerspruch der niedergelassenen Ärzte zu scheitern, die das Renchtal internistisch gut aufgestellt sehen. Das mag aus Sicht der Ärzte richtig sein, aus Sicht der Patienten ist dies nicht. Vielleicht liegt dem Widerstand der Ärzte zugrunde, dass zum einen die Verantwortlichen nicht vorab das Gespräch mit den niedergelassenen Ärzten gesucht haben, sicher liegt es aber auch an dem verwendeten Allgemeinbegriff des „Internisten“: Die Bezeichnungen „Gastroenterologie“ oder „Endoskopie“ wären vielleicht besser gewesen, denn gerade für Magen- und Darmspiegelungen wird man von den niedergelassenen Ärzten an Fachärzte außerhalb Oberkirchs überwiesen. Dem Wunsch der niedergelassenen Ärzte nach einem Chirurgen im sogenannten Zentrum für Gesundheit Oberkirch unterstützen wir sehr gerne (das hatte eigentlich unsere Forderung nach einem D-Arzt beinhaltet): Schon das Nähen einer kleinen Wunde ist nicht in jeder Allgemeinpraxis gängig, sondern es ist eher häufiger der Fall, den Landrat Scherer in einer öffentlichen Veranstaltung eigentlich ausgeschlossen hatte: Dass man wegen eines blutenden Fingers in die Notaufnahmen in Offenburg oder Achern fahren muss – was auch aus unserer Sicht sicher nicht der Sinn einer Notfallaufnahme ist. Zusätzlich könnte ein Chirurg die leerstehenden OP-Säle für ambulante OPs im Haus nutzen.

Das Ganze ist ein ärgerliches Beispiel, wie man vorbei an ortsansässigen  Gesundheitserbringern Dinge beschließt und umzusetzen versucht, die an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigehen.
Geschäftsführer Keller lieferte am 14. Oktober in einem Interview mit der Mittelbadischen Presse (leider hinter Bezahlschranke) eine völlige Fehlinterpretation des Auftrags der Gesundheitsversorgung in Kreiskliniken:

„Die Neubauten werden nicht nur nachhaltig sein, sondern die Patientenzimmer werden auch klimatisiert sein, wir haben kurze Wege. Dadurch, dass wir weniger Häuser haben, können wir eine tolle Medizin anbieten. Wir haben keine Sorge, dass wir einen Aderlass haben werden. Im Gegenteil: Wir haben den Auftrag, für die rund 435.000 Menschen im Ortenaukreis eine super Versorgung sicherzustellen und die Bevölkerung wächst.“

Schön, wenn alle außer den Patienten kurze Wege haben, die Patienten haben diese nicht! Der Auftrag eines Betreibers von Kreiskliniken ist sicher nicht eine „Super-Versorgung“ oder gar „tolle Medizin“ in wenigeren Standorten (Häusern) zu haben, sondern wie in einer kommunalen Gesundheitskonferenz klar formuliert: Ortsnahe, zeitnahe und solide Basisversorgung!
Für „tolle Medizin“ stehen ja immer noch das Universitätsklinikum in Freiburg, das Großklinikum in Karlsruhe oder als weiteres Beispiel das Tumorzentrum in Heidelberg zu Verfügung. Denn wenn heute jemand an einer ernsthaften Erkrankung leidet, informiert er sich als Patient, wer in Deutschland oder evtl. auch über die nationalen Grenzen hinweg am besten für eine Behandlung in Frage kommt, da ist die Entfernung zweitrangig. Der fährt im Zweifel auch nach Berlin oder Hamburg – nicht unbedingt jetzt und in Zukunft nach Offenburg!

Minister Lucha im Interview – mehr Fragen als Antworten

Stellungnahme zum Interview der Mittelbadischen Presse mit Minister Lucha  mit weiterer Zusammenfassung (https://www.bo.de/lokales/ortenau/sozialminister-manne-lucha-untermauert-forderzusage-fur-klinikreform) (beides leider hinter Bezahlschranke) in der Mittelbadischen Presse am 20. August 2022

Das Interview mit Sozialminister Manfred Lucha wirft mehr Fragen auf, als dass welche beantwortet wurden:

Zur Finanzierung der Agenda 2030: „Wenn er sagt: „Wir setzen alles daran, die Zusage von 60% einzuhalten“ und „Das letzte Wort hat der Landtag Baden-Württemberg“ hört sich das ganz anders an, als im Juli 2020 im Kreistag, Zitat:“ „60 Prozent entsprechen meiner Erfahrung. Ich habe die Aussage gemacht, weil ich Sie und mich unter Druck setzen möchte. Wenn Sie mit uns ein Krankenhaus planen, sind Sie auf der sicheren Seite.“

Herr Lucha baut also vor, dass es doch nichts werden wird mit der 60%igen Finanzierung. Die Wirtschafts-, Energie- und Klimakrise hat schon heute alle finanziellen Voraussetzungen und Berechnungen schwinden lassen. Auch geht es doch gar nicht wie im Interview angesprochen nicht nur um den Ortenaukreis und die Kreise Rastatt und Baden-Baden: in ganz Baden-Württemberg wurde In den Jahren 2020 und 2021 schon 8 Klinken geschlossen, 17 weitere Schließungen sind schon beschlossen oder stehen kurz vor dem Beschluss! Dafür sollen 9 Zentralkliniken (auf die Ortenau entfallen 3) neu gebaut werden: Das bedeutet: es stehen Investitionen von ca. 3,5 Mrd. Euro (Stand April 2022, Steigerung des Baukostenindices nicht eingerechnet) an, davon müssten mindestens ca. 1,7 Mrd. Euro vom Land aufgebracht werden.
Zu den Zahlen: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2022/04/01_Krankenhausschliessungen-in-Baden-Wuerttemberg_Bilanz-Buendnis-Klinikrettung_mit-Schliessungskarten_06.04.22.pdf

Klinikschließungen DeutschalndWie soll das gehen, wenn wir auf eine veritable Wirtschaftskrise zusteuern?

Es geht aber nicht nur um die Landeszuschüsse, denn praktisch den gleichen Gesamtbetrag müssen ja die betroffenen Stadt- und Landkreise aufbringen: Auch hier stellt sich zum einen die Frage , wie diese Summen finanziert werden können, bzw. zum anderen, inwieweit andere öffentliche Aufgaben dann zurückgestellt bzw. komplett entfallen müssten. Zum Beispiel ist der Finanzierungsplan des Ortenaukreises vom Herbst 2020 doch nur noch Makulatur bei einer Steigerung des Baukostenindices auf mindestens 15%, des damit inzwischen völlig überholten damals berechneten Kreditbetrages von 422 Mio. Euro und den zugrunde gelegten Zinsen von 1,5%. Das betrifft nicht nur die Kreise, sondern besonders die Kreisstädte, die ja durch ihre Umlage überhaupt den Kreis finanzieren.
Wie soll das gehen, wenn wir auf eine veritable Wirtschaftskrise zusteuern?

Auch wurde zur Finanzierung nie ein Wirtschaftlichkeitsnachweis erstellt, was eigentlich bei solchen horrenden Investitionssummen ein oberstes Gebot wäre. Wenn kleine Krankenhäuser unwirtschaftlich sind, warum soll dann in Achern ein neues kleines Krankenhaus vom Land gefördert werden? Wo sollen die künftigen Gewinne herkommen? Das Einsparpotential der Agenda 2030 wurde bereits fast vollständig umgesetzt, dennoch ergab sich im letzten Jahr ein Verlust von über 6 Mio. Euro. Es wird einfach mal behauptet, dass Investitionen in Beton gleichbedeutend mit Wirtschaftlichkeit seien. Als Beispiel wird immer wieder Dänemark mit den Neubauten von Zentralkliniken herangezogen – aber so beispielhaft ist Dänemark nicht: So berichtet der Verband der Privatkliniken in Schleswig-Holstein e.V. aus Dänemark: „Um eine schnellere Behandlung der Patienten zu gewährleisten, nutzen die Regionen seit Sommer 2020 immer mehr private Krankenhäuser und Kliniken, wenn es in den öffentlichen Krankenhäusern an Kapazität mangelt.“ (u.a. haben im Sommer des letzten Jahres die dänischen Pflegekräfte wegen Überlastung und einer zu geringen Tariferhöhung gestreikt)
https://www.vpksh.de/service/news/artikel/daenische-regionen-ueberweisen-mehr-patienten-an-private-krankenhaeuser.html
Will man in Deutschland die Privatkliniken stärken?

Zur Zukunft der stationären Versorgung: Nicht zuletzt steht auf der Dringlichkeitsagenda des Bundesgesundheitsministers Lauterbach eine Klinikreform. Da steht vor allem die Abschaffung des unsäglichen Systems der Fallpauschalen auf dem Plan. Wie eine neue Abrechnungsform aussehen soll, weiß Herr Lauterbach ja wohl selbst noch nicht, geschweige denn Herr Minister Lucha.
Wie will man da zukunftssichere Investitionen tätigen?

Fürsorge des Staates zu Gesundheitsversorgung: Zitat Lucha: „Zusammen mit den Stadt- und Landkreisen bauen wir beispielsweise sogenannte Primärversorgung für Patientinnen und Patienten im Land auf.“ Die Frage stellt sich bis wann?
Das Beispiel „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ kann man ja bisher nicht wirklich als „Primärversorgungszentrum“ benennen. Nach der Schließung des heruntergewirtschafteten Krankenhauses ist das schon vorhandene orthopädische MVZ lediglich innerhalb Oberkirchs umgezogen (die Miete der Praxisräume streicht jetzt der Kreis nach dem selbstlosen Votum des Oberkircher Gemeinderats selbst ein). Lediglich eine 2-stündige sogenannte „Notfallsprechstunde“, die eigentlich nur dazu geeignet ist, sich mal ein beim Hausarzt nicht rechtzeitig bestelltes Rezept ausstellen zu lassen, kann nicht wirklich als akzeptable Nachfolgeeinrichtung angesehen werden. Die Notaufnahmen von Offenburg und Achern sind überfüllt und ohne Auto wegen des schlechten öffentlichen Nahverkehrs praktisch nicht zu erreichen. Eine Besserung ist in den nächsten Monaten nicht in Sicht! Da hat man ganz einfach den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt vollzogen: Logisch wäre gewesen, erst die sogenannten Primärversorgungszentren aufzubauen und dann Krankenhäuser zu schließen.
Ist das die neue staatliche Fürsorge für die Patienten?

Übrigens: die Veröffentlichung dieser Stellungnahme in der Mittelbadischen Presse sieht so aus:

MiBa Veröffentlichung Stellungnahme des Runden Tischs zum Lucha-Interview

Pressemitteilungen in der Mittelbadischen Presse

Presserklärungen in der Mittelbadischen Presse

Es ist schon erstaunlich, wie verschieden Presserklärungen von der Mittelbadischen Presse wiedergegeben werden. Dazu braucht es keinen weiteren Kommentar, jeder Leser kann sich selbst ein Bild im folgenden machen!

Vergleich Presserklärung Ortenau-Klinikum und in der Mittelbadischen Presse wiedergegebene Presserklärung

Originaltext der Presserklärung
des Ortenau-Klinikums:

„Ortenau2030“: Klinikneubauten jetzt offiziell in der Landesförderung | Ortenau Klinikum (ortenau-klinikum.de)

„Ortenau2030“: Klinikneubauten jetzt offiziell in der Landesförderung

16.08.2022

Land bewilligt erste Fördergelder für die Planung

Die im Rahmen des Zukunftskonzepts „Ortenau 2030“ vom Ortenaukreis und dem Ortenau Klinikum geplanten Klinikneubauten in Achern und Offenburg sind jetzt auch offiziell als Förderprojekte vom Land anerkannt. Der Ministerrat sowie der Landeskrankenhausausschuss haben für beide Projekte eine sogenannte Planerrate bewilligt. Damit werden in einem ersten Schritt Fördergelder für die Planungskosten freigegeben. Zugleich gibt das Land damit Gewissheit, dass die Projekte in das Landeskrankenhausbauprogramm aufgenommen und die Gesamtinvestitionskosten definitiv vom Land gefördert werden.

„Das ist eine hervorragende Nachricht und ein klares Signal und Bekenntnis des Landes zu unserem Zukunftskonzept „Ortenau 2030“, freut sich Landrat Frank Scherer. „Damit ist ein erster, offizieller Schritt der Landesförderung getan und weitere Schritte sind zugesichert. Ich danke Herrn Minister Manfred Lucha für die große Unterstützung und den jetzt erfolgten Einstieg in die Landesförderung.“

Auch Ortenau Klinikum-Geschäftsführer Christian Keller freut sich über die Bewilligung der Fördergelder: „Mit dieser ersten Förderzusage haben wir Sicherheit und können die Planungen weiter zügig voranbringen. Wir bleiben mit beiden Projekten voll im Zeitplan und werden in einem nächsten Schritt unsere Förderanträge für die Gesamtinvestition beider Projekte mit dem Land abstimmen.“

Der Ortenaukreis geht von einer Landesförderung der Gesamtinvestitionen beider Projekte von 60 Prozent aus. In dem vom Kreistag beschlossenen Finanzierungskonzept sind für die beiden Klinikneubauten Gesamtinvestitionen (inkl. Baukostenindex und Sicherheitszuschlag) in Höhe von rund 695 Mio. Euro vorgesehen. Die Inbetriebnahme des Klinikneubaus in Achern ist für das Jahr 2028, in Offenburg für das Jahr 2030 geplant.

in der Mittelbadische Presse wiedergegebene Erklärung

MiBa Ortenau-Klinikum Presserklärung
17.08.2022 Mittelbadische Presse, Ortenau-Seite

Vergleich Presserklärung von uns, dem Runden Tisch, und in der Mittelbadischen Presse wiedergegebene Presserklärung

Originaltext unserer Stellungnahme zu folgenden ARZ-Artikeln

1. „Kampf um die Patienten“ vom 8. August in der Mittelbadischen Presse

Es ist schon rührend, wie sich das Ortenau Klinikum um lange Anfahrtswege der Patienten sorgt. Bei der Schließung der kleinen Kliniken spielten solche Überlegungen keine Rolle.
Das gleiche Argument, das für die Schließung der kleinen Häuser verwendet wurde, wird jetzt auch dem Ortenau Klinikum zum Verhängnis: Mindestmengen und der damit verbundene finanzielle Verlust
Aber was ist wohl schlimmer: für eine lebensbedrohende seltenere Operation wie zum Beispiel an der Bauchspeicheldrüse einen weiteren Weg (unter 100 km) auf sich nehmen oder für jede Kleinigkeit 20 oder mehr Kilometer fahren zu müssen u. lange Wartezeiten auf sich nehmen?
Ambulante Eingriffe sollen bevorzugt werden, gleichzeitig wird unsere Gesellschaft immer älter und damit immobiler. Bei der schlechten Infrastruktur in unserem ländlichen Raum stellt das eindeutig eine Verschlechterung der Gesundheitsversorgung dar. Die Hausärzte können die durch die Schließung der Häuser entstandene Lücke nicht schließen.
Die Ökonomisierung der Kliniken bremst eine patientenorientierte Versorgung aus. Das Fallpauschalen-System setzt die falschen Anreize und braucht viel Kapazität für die Verwaltung, Geld und Kräfte, die am Krankenbett fehlen. Ärzte und Pflegepersonal sind demotiviert und kündigen.
Es wäre sicher ökonomischer, die kleinen Häuser finanziell zu unterstützen und in den Zentren nur die Untersuchungen und Operationen zu machen, die wirklich notwendig sind und dabei keinem finanziellen Kalkül folgen. Die Nachsorge kann ortsnah im kleinen Krankenhaus erfolgen mit Unterstützung des entfernteren Zentrums durch Telemedizin.
Warum wehren sich die Kliniken nicht von selbst gegen dieses Abrechnungssystem? Ist die Lobby der nach diesem System gut verdienenden Ärzte so stark?

2. „Klinikneubauten nun in der Landesförderung“ vom 17. August 2022“

Die Zusage, Planungskosten für die neuen Kliniken in Achern und Offenburg zu übernehmen, wird von der Verwaltung so gefeiert, als ob die Kliniken schon kurz vor der Eröffnung stehen würden.
Klinikums-Geschäftsführer Keller wird zitiert: „Wir bleiben mit beiden Projekten voll im Zeitplan und werden in einem nächsten Schritt unsere Förderanträge für die Gesamtinvestition beider Projekte mit dem Land abstimmen.“
Bitte genau lesen: Er spricht nur den Zeitplan an, von Finanzierungsplan ist nicht die Rede.
Auf die Förderanträge sind wir sehr gespannt, denn da muss die Verwaltung mal endlich die realen Zahlen auf den Tisch legen: Und die müssen erheblich gestiegen sein, die im Artikel genannten 695 Mio. Euro Baukosten für Offenburg und Achern dürften deutlich überschritten sein: der Baukostenindex hat sich allein im ersten Halbjahr 2022 um mehr als 15% erhöht (mit jährlich 3% hatte die Verwaltung mal gerechnet).
Auch kein Wort zum Finanzierungsplan vom Herbst 2020: Da wurde ein Darlehensbetrag für die gesamten Baumaßnahmen der Agenda 2030 von 422 Mio. Euro (der völlig überholt ist, siehe Baukostenindex) zugrunde gelegt, der mit einer Laufzeit von 28 Jahren mit 1,5 % Zinsen berechnet wurde. 1,5 % Zinsen sind auch nur noch ein Traum, das Doppelte ist als Mindestzinssatz anzusetzen, mit steigender Tendenz.
Logische Frage: Wie soll das Ganze noch aufgehen?
Und: Das Ortenau-Klinikum ist nur eines von vielen geplanten Klinik-Neubauten im Land, die sollen alle mit 50%-60% vom Land gefördert werden? Hat unser Bundeskanzler angesichts der bestehenden Krisen nicht von einer „Zeitenwende“ gesprochen? Wo hat Herr Lucha den Goldesel versteckt?

in der Mittelbadische Presse wiedergegebene Erklärung

23.08.2022: Mittelbadische Presse, Ortenau-Seite

Kreistag UmfinanzierungAgenda 2030

Kreistag segnet Anpassung der Finanzierung der Agenda 2030 ab

Wir haben folgenden Brief vor der Sitzung des Kreistages geschrieben:

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrt Fraktionsvorsitzende,

in der Sitzung des Kreistags am kommenden Dienstag, 19. Juli 2022 soll unter Tagesordnungspunkt 2.3 die Finanzierung der Agenda 2030 „angepasst“ werden.
https://kreistag.ortenaukreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUSlmr0ZGHgm00ZnVI4YpR8

Zunächst einmal stellen wir fest, dass die Anlage in der veröffentlichten Tagesordnung fehlt (6. FINANZKOMMISSION ORTENAU KLINIKUM vom 30. Mai)

Der Vorschlag wurde aber schon im GKA am 5.7. diskutiert und abgestimmt, die Anlage der 6. Finanzkommission befindet sich dort bei den Sitzungsunterlagen unter Punkt 1.1.

Nach Studium dieser vorgelegten „Anpassung“ ergeben sich wesentliche Fragen, auf die wir Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen des Kreistags aufmerksam machen möchten. Wir möchten Sie bitten, diese Fragen an Ihre Fraktionskolleginnen und -Kollegen weiterzuleiten, und diese in der Diskussion/Stellungnahmen und bei Ihrer persönlichen Entscheidung in der Kreistagssitzung zu berücksichtigen.

Verteiler:
alle Fraktionsvorsitzenden mit der Bitte um Weiterleitung an die Kolleginnen und Kollegen
Landrat Frank Scherer

Ortenau-Redaktion der Mittelbadischen Presse
Ortenau-Redaktion der Badischen Zeitung
Ortenau-Redaktion der Badischen Neuesten Nachrichten

Fragen zur Finanzierung der Agenda 2030

Baukostenentwicklung
Die letzte Baukostenberechnung stammt  aus dem Jahr 2020 mit 1,3 Milliarden. Das war vor Corona, vor dem Ukraine Krieg, Inflationssteigerung, Baustoff- und Energieverknappung und der daraus resultierenden Erhöhung der Preise. Wo stehen wir jetzt?

 Landeszuschuss
Die Vorlage geht von einem höheren Landeszuschuss aus. Wie ist dies gesichert? Die vor Corona gegebene Zusicherung von 60% der (förderfähigen!) Kosten beruhen auf einer mündlichen Zusage von Minister Lucha. Sie ist eher unsicher angesichts der politischen und finanziellen Lage. Es wäre nachvollziehbar, wenn das Land sich auf Grund von außergewöhnlichen zusätzlichen finanziellen Belastungen wie Corona und Ukraine-Krieg sowie weiterer nicht in kleiner Zahl anstehender Neubauten von Zentralkliniken in ganz Baden-Württemberg wie das Klinikum Mittelbaden, zurückzieht.

Der zur GKA Sitzung vorgelegte Krankenhaus Rating Report geht für die deutschen Krankenhäuser von einem Finanzierungsbedarf von 6 Mrd € und verfügbaren Finanzierungsmitteln von 3 Mrd € aus. Wo sollen die fehlenden Mittel herkommen?

Fehlende Vorfinanzierung
Aus der im Modell Landrat beschlossenen Vorfinanzierung der Investitionen soll jetzt ein Verlustausgleich werden. Die fehlenden Mittel sollen durch Kreditaufnahme beschafft werden. Dabei soll das Klinikum 95 Mio € Kredite aufnehmen und samt Zinsen zurückzahlen. Unklar ist ob es sich hierbei um den Trägerkredit (ausgewiesen mit 99 Mio €) handelt oder um eine zusätzliche Kreditaufnahme. Das Klinikum hat nur ein ausgewiesenes Eigenkapital von 69,2 Mio € und wäre mit einer zusätzlichen Kreditaufnahme überschuldet. Besteht da nicht die Gefahr der Insolvenz?

Refinanzierung der Kredite
Die GKA Vorlage sagt nichts zur Refinanzierung der Kredite. Die erhöhten Baukosten führen zu einer erhöhten finanziellen Belastung durch Abschreibungen. Für diese Abschreibungen sieht das heutige Krankenhaus-Finanzierungsrecht keine Zuschüsse der Krankenkassen vor, weil es von der Fiktion ausgeht, dass das Land gesetzestreu die gesamte Krankenhausfinanzierung trägt. Diese Abschreibungen führen zu weiter steigenden Verlusten, die bisher durch Entnahmen aus dem Eigenkapital gedeckt wurden. Auch der für 2021 ausgewiesene Gewinn stammt aus der Auflösung von Eigenkapital und Zinszuschüssen des Kreises. In Wirklichkeit ist ein Jahresfehlbetrag von 6 Mio € entstanden! Wie sollen also die Kredite in realiter refinanziert werden?

Entwicklung des Eigenkapitals
Auf Dauer kann man nicht dem Eigenkapital laufende Belastungen entnehmen ohne für eine Zuführung zum Eigenkapital zu sorgen. Wie entwickelt sich langfristig das Eigenkapital und welche Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals sind erforderlich und geplant?

Dabei ist zu berücksichtigen dass die erhöhten Neubauinvestitionen zu erhöhten Abschreibungen führen, die aus dem vorhandenen Eigenkapital nicht gedeckt werden können.

Kredit Zins und Tilgung:

Klinikum Gewinne zur Refinanzierung?
Die Agenda 2030 ging davon aus, dass die aufgelaufenen Verluste durch künftige Gewinne des Klinikums ausgeglichen werden können. Wo gibt es eine Planung, die diese Annahme rechtfertigt? Bei einer derartig weitreichenden Kreditermächtigung gehören die zur Refinanzierung relevanten Planungen in die Sitzungsvorlage. Gewinne, die nur durch Kreiszuschüsse und Auflösung von Eigenkapital zu erzielen sind, sind keine Gewinne und stellen keine Refinanzierungsgrundlage dar.

Künftige Belastungen des Kreishaushalts
Welche Belastungen des Kreishaushalts sind durch die Refinanzierung der Kredite zu erwarten? Dabei sind sowohl die direkten Belastungen zu berücksichtigen als auch die notwendigen Zins und Tilgungszuschüsse an das Klinikum. Zu dieser entscheidenden Frage liefert die Vorlage keine Aussagen. Die Mittel, die der Kreis hierfür aufwenden muss fehlen dann den Kommunen für  die Sicherung und den Ausbau ihrer Infrastruktur. Die zu erwartenden Haushaltbelastungen müssen daher in der Sitzungsvorlage genannt werden.

Resultat:

Der Tagesordnungspunkt wurde mit 69 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen befürwortet!!!
Auch die Redaktionen der Ortenauer Tageszeitungen haben sich nicht gerührt!

Geschäftsbericht 2021 des Ortenau-Klinikums weist einen Gewinn aus?

In der Mittelbadischen Presse vom 7. Juli wird aus dem Gesundheits- und Klinikausschuss berichtet: „das Ortenau-Klinikum spart 2021 Kosten ein und erwirtschaftet Gewinn.“

Aber lt. dem Geschäftsbericht des Ortenau-Klinikums stammt der ausgewiesene Gewinn aus Entnahmen aus dem Eigenkapital, zu Lasten der für die Vorfinanzierung zur Verfügung stehenden Mittel, und aus Zuschüssen des Kreises.
In Wirklichkeit gab es einen Verlust von 6 Mio €. Selbst im letzten (überraschend guten) Jahr konnte das Klinikum keinen Gewinn erwirtschaften. Wer glaubt noch das Märchen, dass es die Kredite und die künftigen Verluste irgendwann selbst ausgleichen kann?

Für ein echtes Zentrum für Gesundheit ist es nicht zu spät!

Sehr geehrte Gemeinderäte,

nein, es ist nicht zu spät für ein echtes „Zentrum für Gesundheit“!!!

Aus den Reihen der Gemeinderäte (außer der BFO-Fraktion) wird uns signalisiert, dass viele für den Überlassungsvertrag des Krankenhaus-Areals an den Ortenaukreis stimmen wollen, weil sie eine andere Entscheidung für zu spät halten, also die unentgeltlich Überlassung des Krankenhaus-Areals an den Ortenaukreis für unumkehrbar halten.

Da muss man ganz klar nach juristischer Beratung sagen, dass es überhaupt nicht zu spät ist!!!

Der Kreis hat zwar mit dem innerörtlichen Umzug des orthopädischen MVZs und Beginn von Umbauarbeiten schon mit den ersten Schritten begonnen,  aber auf welcher juristischen Grundlage? Der Kreis ist zwar noch im Grundbuch eingetragener Eigentümer, das Damoklesschwert des sogenannten „Heimfalls“ schwebt aber noch über den Plänen des Kreises. Denn der Oberkircher Gemeinderat wird erst heute Abend entscheiden, ob er dem vorgelegten „städtebaulichen Vertrag“ zustimmen kann. Wenn nicht, dann besteht natürlich die Gefahr, dass das ganze Projekt, Einrichtung einer Pflegeheimfiliale des Kreispflegeheims mit Anhängsel scheitern könnte. Dieses Risiko hat der Kreis bewusst in Kauf genommen.

Erschließt sich diese Taktik nicht logisch aus der Vorgehensweise des Kreises in der jüngsten Vergangenheit bei dem Schließungsprozess des Krankenhauses? Der Krankenhausbetrieb wurde ruckzuck in den letzten beiden Jahren absichtlich so heruntergewirtschaftet, dass eine Schließung des Krankenhauses im Mai letzten Jahres für die Kreistagsmitglieder aus finanziellen Gründen als unausweichlich gesehen wurde, und die Kreistagsmitglieder der Schließung mit großer Mehrheit zugestimmt haben.

Wird jetzt nicht genauso in Sachen Einrichtung des sogenannten „Zentrums für Gesundheit vorgegangen? Es werden vermeintliche Fakten geschaffen, die zum einen eine Entscheidung des Oberkircher Gemeinderates unausweichlich zugunsten des Kreises beeinflussen sollen, zum anderen aber auch verhindern soll, dass die Stadt und der Gemeinderat Oberkirch alternative Betreiber eine Pflegeheims und des „Zentrums für Gesundheit“ überhaupt in Betracht ziehen.

Man kann dem Ortenaukreis unterstellen, dass er genau weiß, dass ein solches Krankenhaus-Areal auch für außenstehende Investoren sehr interessant sein kann, schließlich entstehen in ganz Deutschland derzeit viele Pflegeheime mit angeschlossenen Gesundheitszentren, weil sie angesichts des tatsächlichen und hochgerechneten Bedarfs einträgliche Renditen versprechen.

Gerade unter diesem Aspekt gibt der Gemeinderat eine wertvolle Immobilie an den Kreis ab, der uns Renchtäler bisher nur getäuscht hat.

 Wir vom Runden Tisch hatten nach der Gemeinderatssitzung vom 27. September letzten Jahres eigentlich gedacht, dass sich die Stadtverwaltung auch mit Alternativen zum bisherigen Angebot des Ortenaukreises bemüht, da die Stadt mit der von uns empfohlenen Beratungsfirma Oberender AG mit Geschäftsführer Jan Hacker einen ausgewiesen Fachmann für diesen Bereich engagiert hatte. Auch in der entsprechenden Beratungsvorlage wurde von der Verwaltung als Stellungnahme formuliert: „Aus Sicht der Stadtverwaltung kann mit dem Übergangsvertrag zunächst Zeit gewonnen werden, die beste Lösung zur Nachnutzung des Oberkircher Krankenhauses zu finden.“

Leider mussten wir in der Gemeinderatssitzung vom 21. Februar zu unserer großen Enttäuschung feststellen, dass die Stadt sich nur um die Verhandlungen mit dem Ortenaukreis gekümmert hat, alternativen Betreiber  überhaupt nicht ins Kalkül gezogen hat. Sieht so „die beste Lösung“ aus?

Daraufhin haben wir vor einigen Tagen ein paar Mails an mögliche Investoren (Firma Pro-Invest in Ulm und an den Bundesverband privater Anbieter für soziale Dienste e.V) abgesetzt und hatten innerhalb von weniger als 48 Stunden zumindest zwei alternative Interessensbekundungen, wobei aus unserer Mail klar ersichtlich war, dass wir nur eine lose Bürgerinitiative sind und keinerlei Verhandlungsvollmachten besitzen. Aber daraus kann man schon erschließen, welches Potential solche Anfragen von entsprechender Stelle haben können!

Fazit: Nicht nur aus juristischer Sicht sondern auch aus Sicht einer besseren Zukunft der Gesundheitsversorgung im Renchtal  ist die Zustimmung für den vorliegende Vertrag mit dem Ortenaukreis mit gutem Gewissen nicht vorstellbar.