Anstalt des öffentlichen Rechts

Zur Umwandlung der Rechtsform des Ortenau-Klinikums

Weniger Transparenz zur falschen Zeit

Am Dienstag 18. Mai, soll der Gesundheits- und Klinik-Ausschuss im Rahmen der Umwandlung der Rechtsform des Ortenau-Klinikums in eine „Anstalt des öffentlichen Rechts“ (AöR) beraten. Hauptsächlich bedeutet diese Umwandlung, dass der Gesundheits-und Klinik-Ausschuss durch einen Verwaltungsrat für das Ortenau-Klinikum und durch einen Aufsichtsrat für die neue GmbH für die Zentren für Gesundheit (inklusive der MVZ gGmbHs?) ersetzt wird, die dann nur noch nicht-öffentlich tagen werden. Eine wichtige Aufgabe des Verwaltungsrats soll dann unter anderem die Entscheidungen über Bauvorhaben von über 500.000 Euro sein, also alle Baumaßnahmen im Rahmen der Agenda 2030.

Dieses Vorhaben ist zu einem Zeitpunkt, an dem wichtige Weichen für die Agenda 2030 gestellt werden sollen, völlig unverständlich. Bei dieser Größenordnung von Kreisausgaben – finanzierbar nur mit riesigen Krediten, die die finanziellen Mittel des Kreises und damit auch der Gemeinden bis weit in die Zukunft belasten werden, ist doch gerade Öffentlichkeit gefragt und nicht weniger Transparenz zum falschen Zeitpunkt!

Apropos Transparenz: Die Entscheidung zur Schließung des Oberkircher Krankenhauses im Kreistag basierte auf zwei Vorbehalten: Zum einen, dass bis zur Sitzung des Kreistags am 20. Juli 2021 eine schriftliche Absichtserklärung der Berufsgenossenschaft (BG) zu einer Durchgangsarzt-Zulassung zum 1. Oktober 2021 vorläge und ab dem 1. Oktober 2021 eine Notfallsprechstunde eingerichtet werden könne. Lt. Verwaltung lagen diese Papiere bei der Entscheidung vor, waren aber nicht den der Öffentlichkeit zugänglichen Sitzungsunterlagen beigefügt. Auch die Nachfrage des Runden Tischs Krankenhaus Oberkirch zur Einsicht bzw. Überlassung dieser Papiere wurden von der Kreisverwaltung abgelehnt, mit dem Hinweis, dass es sich um nicht-öffentliche Dokumente handeln würde. Da diese Papiere wichtige Voraussetzungen für einen Kreistagsbeschluss mit außerordentlichen Tragweite waren, ist dies nicht nur hinsichtlich der Transparenz sondern juristisch äußerst fragwürdig. (Landesinformationsgesetz)

Bei der Vorstellung dieser Umwandlung der Rechtsform hatte man den für die Stuttgarter Kliniken zuständigen Bürgermeister von Stuttgart zur Unterstützung eingeladen. Dieser hatte lt. Protokoll aus den Erfahrungen der Umwandlung in eine AöR berichtet, unter anderem auch über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats: In Stuttgart sind drei externe Experten in den Verwaltungsrat einbezogen, in dem neuen Verwaltungsrat des Ortenaukreises ist diese Möglichkeit überhaupt nicht vorgesehen. Auch eine marginale Verkleinerung des Verwaltungsrates ist nicht vorgesehen, der GKA hat bisher 22 Mitglieder plus den bisher nicht stimmberechtigten Landrat, der neue Verwaltungsrat soll 19 Kreistagsmitglieder plus den stimmberechtigten Landrat haben. Insgesamt statt 22 Mitglieder dann 20 Mitglieder!
Was aber auffällt ist, dass dem neuen Gremium die Linke Liste Ortenau (LiLO) keinen Sitz mehr erhalten soll. Ganz offensichtlich will man sich dieser sehr kritischen Kreistagsmitglieder entledigen, auch wenn man das in der Vorlage bestreitet.

Angesichts der strukturellen Veränderungen in der Ortenauer Gesundheitsversorgung ist diese Umwandlung der Rechtsform der völlig falsche Ansatz zum falschen Zeitpunkt: In dieser Situation ist nicht weniger sondern mehr Transparenz gefragt, um die Einwohner des Kreises in den Entscheidungsprozessen mitzunehmen! Eher Umgekehrt ist richtig: Hinsichtlich der Schließungen der Krankenhäuser in Oberkirch, Ettenheim und Kehl und deren Umwandlung in „Zentren für Gesundheit“ sollte mehr Öffentlichkeit hergestellt werden, also die Entscheidungen der zweiten Säule in öffentliche Sitzungen des Gesundheits- und Klinik-Ausschusses übertragen werden.

Pressemitteilung vom 17. Mai 2021

Offenbarungseid in der heutigen Nicht-Öffentlichen GKA-Sitzung

Der Kracher: Pressemitteilung des Ortenaukreises zu den Ergebnissen der heutigen Nicht-Öffentlichen Sitzung des Gesundheits- und Klinik-Ausschusses: Die Resultate sind eigentlich ein Offenbarungseid:
Vor ein paar Monaten haben die Kreisräte den Rechenkünstlern – besser Jongleuren – der Verwaltung und des nicht offiziellen Finanzausschusses entgegen unserer Einschätzung noch geglaubt, dass alles rund um die Agenda 2030 finanzierbar wäre – auch die hochgerechneten auflaufenden Schulden bis zur Umsetzung der Agenda 2030!
Und jetzt kommt die 180 Grad Kehrtwende, aber nicht wie es logisch wäre im Bezug auf die Agenda 2030 sondern im Bezug auf Reduzierung der auflaufenden Verluste des laufenden Betriebs!
Zu Lasten der Bevölkerung des Renchtals und der südlichen Ortenau um Ettenheim!
Wir fordern: Keine Klinikschließungen ohne gleichzeitige Einrichtung einer adäquaten internistischen und chirurgischen Grundversorgung in den betroffenen Gebieten!
Und: Der Kreistag entmachtet sich selbst: der GKA empfiehlt dem Kreistag die Umwandlung des bisherigen Eigenbetriebs in eine Anstalt des Öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass in Zukunft nicht-öffentlich im kleinen Kreis über die Krankenhausversorgung des Ortenaukreises entschieden werden wird.
Man könnte annehmen, dass da die Mehrheit der Kreisräte sich aus der Verantwortung für das sich abzeichnende Desaster bei der Umsetzung der „Agenda 2030“ noch schnell davon stehlen will …

Hier die Beschlüsse aus der Sitzung:

TOP 1.1: Ortenau Klinikum; Handlungsoptionen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation des Ortenau Klinikums bis 2030
Beschluss: Der GKA beauftragt die Verwaltung, die Handlungsoptionen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation des Ortenau Klinikums umzusetzen beziehungsweise – soweit dafür weitere Gremienbeschlüsse erforderlich sind – entsprechende Gremienbeschlüsse vorzubereiten.
Ergebnis: Ja Stimmen: 20. Nein-Stimmen: 1. Enthaltungen: 1.

Das zugrundeliegende Papier zu den „Handlungsoptionen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation des Ortenau Klinikums bis 2030“ zur Sitzung finden Sie hier: https://kreistag.ortenaukreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZa0wEOknW7T-7a1fj7rS1Hr4_Um3I2g1HKYc_qAWqs_a/Anlage_2.pdf

TOP 1.2: Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim; Betriebsstelle Ettenheim; kurzfristige vorrübergehende Interimsmaßnahmen sowie Prüfauftrag zum langfristigen Konzept zum „Zentrum für Gesundheit Ettenheim“

Beschluss: Der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken beschließt

  1. den Beschluss vom 15. Mai 2018 (KA 25.1.2.a.2018) und den damit verbundenen Auftragsvergaben zur Realisierung der Anbindung eines neuen OP-Saals aufzuheben, das Planungs- und Vergabeverfahren zu stoppen und stattdessen zwei Eingriffsräume nach zeitgemäßem Standard im Bestand herzustellen, die für ambulante Operationen genutzt werden können. Dabei soll planerisch die Möglichkeit einer späteren Erweiterung um einen dritten Eingriffsraum berücksichtigt werden.
  2. die Verwaltung zu beauftragen, zur Reduzierung des Defizits folgende Maßnahmen an der Betriebsstelle Ettenheim für die Zeit bis zur Umwandlung in ein Zentrum für Gesundheit zu prüfen und falls möglich umzusetzen:
    – Ausweitung des Fachbereichs Innere Medizin und Erweiterung um das zusätzliche Leistungsspektrum Suchtmedizin (Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker – „Qualifizierter Entzug“)

– Ausweitung des Fachbereichs Schmerztherapie (interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie) von 8 auf 16 Betten

– Verlagerung von ambulanten Operationen von Lahr nach Ettenheim

– Ausweitung der vorhandenen MVZ-Sitze

  1. die Verwaltung mit der Prüfung des Leistungsangebots „geriatrische Rehabilitation“ als Baustein für die langfristige Entwicklung der Betriebsstelle Ettenheim zu einem „Zentrum für Gesundheit“ zu beauftragen. Für den Fall, dass die Gespräche mit möglichen externen Anbietern nicht erfolgreich sind, soll eine Durchführung in Eigenregie parallel geprüft werden.
    Ergebnis: Ja Stimmen: 20. Nein-Stimmen: 1. Enthaltungen: 0. (Ein Teilnehmer hat die Sitzung vor der Abstimmung zu Top 1.2 verlassen)

Die zugrundeliegende Vorlage finden Sie hier: https://kreistag.ortenaukreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZCnOn5KIe9bue2ibEESEbCDGhd0n6DVC-WOAQ4mspe0/GKA-Vorlage_GKA_13.1.2.2021.pdf

TOP 1.3: Interfraktioneller Antrag der CDU- und SPD-Fraktion „Die zweite Säule“ / Umwandlung des Eigenbetriebs Ortenau Klinikum in eine Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts

Beschluss: 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken nimmt den Erfahrungsbericht von Herrn Bürgermeister Fuhrmann zum Thema „Anstalt des öffentlichen Rechts – Erfahrungen des Klinikums Stuttgart“ zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken nimmt in Aussicht, in einer der nächsten Sitzungen eine Empfehlung an den Kreistag

2.1. zur Umwandlung des Eigenbetriebs Ortenau Klinikum in eine Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts auszusprechen;

2.2. zur Gestaltung der „Zweiten Säule“ auszusprechen.

Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, auf Basis der Beratung konkrete Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten und dabei auf eine effiziente strukturelle Verzahnung der beiden Säulen zu achten.

Ergebnis: Ja Stimmen: 19. Nein-Stimmen: 0. Enthaltungen: 0. (Drei Teilnehmer hatten die Sitzung vor der Abstimmung zu TOP 1.3., bzw. TOP 1.2 verlassen)

TOP 2.1: Ortenau Klinikum; Schriftlicher Bericht der Verwaltung zu aktuellen Themen

Beschluss: Kenntnisnahme

Den schriftlichen Bericht finden Sie hier: https://kreistag.ortenaukreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZY8S4aPDa3OHpjtpLsKxWh_Fmw3xafZPy7Azi8QmdorA/GKA-Vorlage_GKA_13.2.2.2021.pdf

TOP 2.2: Verschiedenes: Unter Verschiedenes wurde die ablehnende Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg über die Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Beschlüsse zu Oberkirch im Rahmen der Agenda 2030 zur Information verteilt.
Die Entscheidung finden Sie hier (Schreiben an Herrn Dr. Bayer und Schreiben an Frau Schwab) https://kreistag.ortenaukreis.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcRhzfRLR0WujvcqA9SlIGk

Rechtsform Ortenau-Klinikum

Stellungnahme zur Umwandlung des Ortenau-Klinikums in eine Anstalt des öffentlichen Rechts

zum Artikel in der Mittelbadischen Presse vom 17. Februar 2021:
Steht das Klinikum vor der nächsten einschneidenden Veränderung?
https://www.bo.de/lokales/ortenau/steht-das-klinikum-vor-der-naechsten-einschneidenden-veraenderung

Bürgerrechte und Bürgernähe – nur ein Lippenbekenntnis?

Die Umwandlung des Ortenau-Klinikums in eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit einem Verwaltungsrat, der im Prinzip nicht-öffentlich tagen würde, (in der Vorlage: „Für die Sitzungen des Verwaltungsrats ist eine angemessene Regelung zur Öffentlichkeit gestaltbar“) ist gerade hinsichtlich der noch anstehenden Entscheidungen rund um die sogenannte „Agenda 2030“ ein Skandal und ein Schlag ins Gesicht der Ortenauer Bürger, die das ganze Projekt über ihre Steuern finanzieren dürfen, und auch der von ihnen gewählten Interessenvertretern!

Die Begründungen der Klinikverwaltung sind zum Teil „hanebüchen“ zu nennen:

Da wird das zeitintensive Verfahren in den politischen Gremien genannt, da Entscheidungen den Gesundheits-und Klinikausschuss (GKA) und anschließend den Kreistag durchlaufen müssen, was eine hohe zeitliche Belastung der ehrenamtlichen Gremienmitglieder bedeute.
Ja aber klar doch: Wenn wichtige Themen wie diese Umwandlung erst in den Fraktionssitzungen, in der Folge in Nicht-Öffentlicher Sitzung des GKA, dann hoffentlich in öffentlicher Sitzung des GKA und schließlich in öffentlicher Sitzung des Kreistags diskutiert werden, wird wertvolle Zeit verschwendet.
Was sieht die Landkreisordnung in Baden Württemberg dazu eigentlich vor: siehe §30, Absatz 1 LKrO? „Die Sitzungen des Kreistags sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muß nichtöffentlich verhandelt werden.“
Wo erfordern hier das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner Nicht-Öffentlichkeit? Nein, das Öffentliche Wohl und die berechtigten Interessen der Bürger erfordern zu diesem Themenkreis gerade und unbedingt die Öffentlichkeit der Beratungen! Es wird ständig versucht, Themen, die den Widerspruch des Bürgers hervorrufen könnten, an diesem vorbei zu schleusen und ihn dann möglichst unauffällig vor vollendete Tatsachen zu stellen. Das ist nicht Demokratie! Also ist eigentlich eine Nicht-Öffentliche Sitzung gerade zu dem bedeutsamen Thema „Agenda 2030“ ohnehin obsolet und rechtlich in den meisten Fällen nicht zulässig.
Wie schnell es dann doch manchmal gehen kann, zeigt doch der Entscheidungsprozess zur Schließung der Betriebsstelle Oberkirch: Am 20. Oktober 2020 wurde im GKA das sogenannte Konzept zur Weiterentwicklung der Betriebsstelle Oberkirch zum „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ vorgestellt, am 15. Dezember 2020 erfolgte dazu der Kreistagsbeschluss!

Anderseits zeigt doch gerade der Antrag der Freien Wähler vom 21. September 2020, in dem die Klinikleitung des Ortenau-Klinikums aufgefordert wird, Vorschläge zur Verringerung des jährlichen Defizits ohne Denkverbote zu machen, wie wichtig der GKA ist: Dass ein solcher Antrag erst aus den Reihen der Ausschussmitglieder gestellt werden muss, ist zum Einen der klare Beweis dafür, wie wenig transparent die Verwaltung arbeitet. Zum Anderen zeigt es auch, wie träge die Verwaltung arbeitet, dass die mangelhafte Beantwortung dieses Antrags erst nach 5(!) Monaten den Weg zurück in den Ausschuss findet.
Da ist sicher nicht das angeführte zeitintensive Verfahren in den politischen Gremien schuld!

Die Verwaltung begründet ihren Antrag u.a. damit, andere Klinikträger in BW hätten schon mit Umwandlungen in selbstständige Einrichtungen reagiert. Als eine der größten Kliniken in BW solle deshalb auch das Ortenau-Klinikum mehr Flexibilität und damit schnelle Reaktionsfähigkeit ermöglicht werden, ohne dabei den politischen Einfluss zu reduzieren.
Natürlich wird der politische Einfluss reduziert, indem nur ein kleiner Kreis „Eingeweihter“, der gnädigerweise seinen Fraktionskollegen berichten darf, die Entscheidungen fällen sollen. Auch ist es sicher kein Zufall, dass die Größe des neuen Verwaltungsrats so berechnet wird, dass dann die Linke Liste Ortenau, die kritische Fragen stellt, gerade keinen Sitz mehr erhält.

Das neue Konstrukt soll auch zu einem höheren Identifikationsgrad der Verwaltungsratsmitglieder zu „Ihrer“ Klinik führen. Das würde sich zuletzt auch positiv auf die Motivation der Belegschaft sowie den Zusammenhalt insgesamt auswirken.
Motivation und Zusammenhalt der Belegschaft ergibt sich nicht aus den politischen Gegebenheiten, sondern aus dem Gebaren im Personalmanagement und der Geschäftsleitung. Wenn die Beschäftigten immer wieder vor vollendete Tatsachen gestellt werden – siehe den Ablauf zur zeitweisen Schließung des Oberkircher Krankenhauses im Frühsommer 2020 – trägt das sicher nicht zur Motivation und zu einem Schulterschluss mit der Geschäftsleitung bei.

Laut Verwaltung würde sich die Umwandlung auch positiv auf die Kapazitäten der einzelnen Gremiumsmitglieder für eine weitergehende Professionalisierung auswirken, weil sie näher am operativen und fachlichen Geschehen wären und sich noch tiefer in die einzelnen Themen einarbeiten könnten.
Damit unterstellt die Verwaltung den GKA-Ausschussmitglieder mangelnde Professionalität!
Wenn die Vorlagen ehrlicher, transparenter und besser vorbereitet würden, dann wäre auch eine tiefere Einarbeitung für die Ausschussmitglieder möglich.
Beispiel Vorlage „Handlungsoptionen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation des Ortenau-Klinikums“: Da werden die Jahresfehlbeträge für die Krankenhäuser Oberkirch und Ettenheim jeweils tabellarisch dargestellt, während die anderen Betriebsstellen als Einzelbetrachtungen des Ortenau-Klinikums außen vor bleiben. Es fehlt auch jede Information, wie die Zahlen vor Beginn der „Gestaltungspolitik“ Herrn Kellers vor dem Jahr 2016 aussahen. Wie sollen sich da Ausschussmitglieder und Kreisräte ein entsprechendes Bild für Ihre professionelle Arbeit machen?

Um den Herrn Landrat – zwar in einer anderen Thematik – zu zitieren: „ Da müssten wir mit dem Klammerbeutel gepudert sein“, damit die Kreisräte solch einem Antrag der Verwaltung zustimmen würden! Oder anders ausgedrückt: Bürgernähe und -beteiligung würden zum bloßen Lippenbekenntnis verkommen. Das lassen sich die Kreisräte hoffentlich nicht bieten.