Trauerbeflaggung Schließung Krankenhaus Oberkirch Schließung

„Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ – ein Torso wie vor einem Jahr

Was ist seit der Schließung des Krankenhauses passiert, wie steht das sogenannte Zentrum für Gesundheit heute da und was ist in Planung?

Das Krankenhaus wurde am 3. September 2021 geschlossen. Zum 1. Oktober 2021 gab es einen Umzug einer bereits in Oberkirch seit Jahrzehnten ansässigen orthopädischen Praxis (war schon ein MVZ des Ortenaukreises) aus angemieteten Räumen in einem zentralen Geschäftshaus in die Räumlichkeiten des alten Krankenhauses (Mietersparnis). Die einzige Neuerung im „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“ war die BG-Zulassung eines ärztlichen Mitarbeiters.

Nachfolgekonzept ein GOODWILL des Kreises ???!!!

Bemerkenswert daran war, dass dieser Umzug und der Beginn entsprechender Umbaumaßnahmen im ehemaligen Krankenhaus vor Klärung der bestehenden „Heimfall“-Klausel des alten Überlassungsvertrags aus dem Jahre 1976 durchgezogen wurden. Lt. diesem Vertrag hätte die Stadt Oberkirch nach Wegfall des reinen Krankenhausbetriebs das Krankenhausareal wieder beanspruchen können. Eine eventuelle neue vertragliche Regelung wurde zunächst um 6 Monate verschoben, während dieser Zeit wurden die Umbaumaßnahmen fortgesetzt. Schließlich wurde einem neuen sogenannten „städtebaulichen Vertrag“ zwischen Kreis und Stadt zur kostenlosen Überlassung der Gebäude und des Areals vom Gemeinderat am 4. April diesen Jahres zugestimmt – wobei in den Redebeiträgen der Gemeinderäte der Vertrauensverlust, besser das Misstrauen und der Ärger gegenüber dem Kreis deutlich wurde (siehe Gemeinderats-Protokoll inkl. Stellungnahmen des Oberbürgermeisters und der Fraktionssprecher und der neue Vertrag mit Definition des „Mindestangebots“). Der Gipfel in der Diskussion: „Oberkirchs OB Matthias Braun bezeichnete das als „Goodwill des Kreises“, denn zur Sicherung der medizinischen Versorgung der Raumschaft sei der Kreis nicht verpflichtet, ein Zentrum für Gesundheit in Oberkirch zu betreiben“. (ARZ vom 6.4.2022)
Waren mal nicht im früheren Agenda-Beschluss 2018 die Fortführung des Krankenhauses bis 2030 und dann anschließend die Fortführung des Hauses als sogenannte „Portalklinik“ beschlossen worden? Ach ja, da sollten ja auch nur Gesamtkosten für die gesamte  „Agenda 2030“ bei maximal 524 Mio. Euro (Stand 2020 1,3 Mrd. Euro, seitdem keine veröffentlichten neuen Berechnungen) dem Beschluss zu Grunde liegen – Ironie aus!
Die Möglichkeit, das Krankenhaus Areal in städtisches Eigentum zu überführen, an den Ortenaukreis zu vermieten und die notwendigen Renovierungs- und Umbauarbeiten dann in dem Mietzins einzuberechnen, war offensichtlich für die Stadtverwaltung und den Gemeinderat keine Option.

Notfallsprechstunde nur Zusatz für Sprechstunden der niedergelassenen Ärzte

Es wurde eine tägliche 2-stündige Notfallsprechstunde eingerichtet, werktags von 19.00- 21.00, Sa. und So. von 09.00- 11.00, die im Wechsel von vier Ärzten betreut wird. Es handelt sich um Fachärzte für Innere oder Allgemein-Medizin. Diese Notfallsprechstunde dient im Prinzip als Zusatz außerhalb der Sprechzeiten der niedergelassenen Ärzte und entlastet den hausärztlichen Notdienst (im Ortenaukreis in Offenburg angesiedelt), der ja bundesweit unter der Nummer 116117 erreichbar ist.  Sie ersetzt aber in keiner Weise eine chirurgische Ambulanz. Die Röntgeneinrichtung, die im Zentrum für Gesundheit vorhanden ist, kann nicht benutzt werden, da keine Röntgen-Assistentin zur Verfügung steht. Auch der D-Arzt steht abends nicht zur Verfügung. So können häusliche u. betriebliche Verletzungen nur partiell versorgt werden. Patienten mit möglicherweise schwereren Verletzungen werden in die völlig überlasteten Notfallambulanzen des Ortenau-Klinikums in Offenburg oder Achern mit stundenlangen Wartezeiten verwiesen.

Derzeitige Nachnutzung verdient den Namen „Zentrum für Gesundheit“ nicht!

Nach wie vor gibt es keinen Ersatz für die internistische Abteilung mit der Möglichkeit, entgleiste, chronische Krankheitsbilder, entgleister Diabetes, Hochdruckkrise, Entleerungsstörungen von Blase und Darm, ortsnah und stationär abzuklären bzw. zu stabilisieren.

Deshalb müssen an diesen Krankheiten erkrankte Senior:Innen aus dem hinteren Renchtal häufig mit dem Rettungswagen (RTW) in das weit entferntere Klinikum Offenburg gebracht werden, verbunden mit den schon angesprochenen überlangen Wartezeiten in den Notfallambulanzen. Der RTW ist in dieser Zeit für Notfalleinsätze blockiert.

Die Notfallsprechstunde wurde bis zum September 2031 vertraglich zugesichert – da sie nach den gemachten Erfahrungen für Notfälle immer weniger angelaufen wird, wird man irgendwann sagen, sie ist nicht erforderlich und wird sie wohl doch vorher einstellen.

Schon vor der Schließung des Krankenhauses war ein Hebammenstützpunkt eingerichtet worden – zur Vorbereitung der Mütter vor der Geburt und Unterstützung der Mütter nach der Geburt.

Es stehen für Ambulantes Operieren zwei Operationssäle zu Verfügung, die 2017 von Grund auf renoviert und auf dem neuesten Stand sind: Aber bisher führt nur eine niedergelassene Augenärztin seit Januar an einem Tag in der Woche Katarak-OPs durch. Ansonsten werden die OP-Säle nicht genutzt.

Nachdem die Stadt Oberkirch dem Kreis das Eigentum an dem Krankenhauskomplex überlassen hat, schreitet dort der Bau des kreiseigenen Pflegeheims voran. Es ist weithin bekannt, dass (außerhalb der Energiekrise) mit Pflegeheimen eine durchschnittliche Rendite von 3 % erzielt wird – die Stadt Oberkirch hat keinen Anteil daran.

Das ist die derzeitige Nachnutzung des geschlossenen Krankenhauses, das die Bezeichnung „Zentrum für Gesundheit“ kaum verdient. Aber diese Nachnutzung korreliert mit dem vertraglich festgelegten  „Mindestangebot“ aus dem neuen Überlassungsvertrag!

Der Kreis hält seine Zusagen zwar ein, aber von einer adaequaten Gesundheitsversorgung kann nicht die Rede sein! Diese Situation und wie man sie irgendwie verbessern kann, wird sicher im anstehenden OB-Wahlkampf (1. Wahlgang 4. 12.) auch eines der Topthemen werden. Zufriedenheit der Bürger sieht anders aus!

„Tolle Medizin“: Fehlinterpretation des Auftrags der Gesundheitsversorgung in Kreiskliniken:

Der Geschäftsführer des MVZ Ortenau Rainer Bühn, beauftragt mit der Umsetzung des „Zentrums für Gesundheit Oberkirch“, hat Versuche unternommen, das von uns auch gewünschte Zusatzangebot eines internistischen Arztsitzes für das Oberkircher Zentrum zu gewinnen. Dies ist nach unserer Meinung eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung der sogenannten „Genesungsbetten“. Dies scheint aber am Widerspruch der niedergelassenen Ärzte zu scheitern, die das Renchtal internistisch gut aufgestellt sehen. Das mag aus Sicht der Ärzte richtig sein, aus Sicht der Patienten ist dies nicht. Vielleicht liegt dem Widerstand der Ärzte zugrunde, dass zum einen die Verantwortlichen nicht vorab das Gespräch mit den niedergelassenen Ärzten gesucht haben, sicher liegt es aber auch an dem verwendeten Allgemeinbegriff des „Internisten“: Die Bezeichnungen „Gastroenterologie“ oder „Endoskopie“ wären vielleicht besser gewesen, denn gerade für Magen- und Darmspiegelungen wird man von den niedergelassenen Ärzten an Fachärzte außerhalb Oberkirchs überwiesen. Dem Wunsch der niedergelassenen Ärzte nach einem Chirurgen im sogenannten Zentrum für Gesundheit Oberkirch unterstützen wir sehr gerne (das hatte eigentlich unsere Forderung nach einem D-Arzt beinhaltet): Schon das Nähen einer kleinen Wunde ist nicht in jeder Allgemeinpraxis gängig, sondern es ist eher häufiger der Fall, den Landrat Scherer in einer öffentlichen Veranstaltung eigentlich ausgeschlossen hatte: Dass man wegen eines blutenden Fingers in die Notaufnahmen in Offenburg oder Achern fahren muss – was auch aus unserer Sicht sicher nicht der Sinn einer Notfallaufnahme ist. Zusätzlich könnte ein Chirurg die leerstehenden OP-Säle für ambulante OPs im Haus nutzen.

Das Ganze ist ein ärgerliches Beispiel, wie man vorbei an ortsansässigen  Gesundheitserbringern Dinge beschließt und umzusetzen versucht, die an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigehen.
Geschäftsführer Keller lieferte am 14. Oktober in einem Interview mit der Mittelbadischen Presse (leider hinter Bezahlschranke) eine völlige Fehlinterpretation des Auftrags der Gesundheitsversorgung in Kreiskliniken:

„Die Neubauten werden nicht nur nachhaltig sein, sondern die Patientenzimmer werden auch klimatisiert sein, wir haben kurze Wege. Dadurch, dass wir weniger Häuser haben, können wir eine tolle Medizin anbieten. Wir haben keine Sorge, dass wir einen Aderlass haben werden. Im Gegenteil: Wir haben den Auftrag, für die rund 435.000 Menschen im Ortenaukreis eine super Versorgung sicherzustellen und die Bevölkerung wächst.“

Schön, wenn alle außer den Patienten kurze Wege haben, die Patienten haben diese nicht! Der Auftrag eines Betreibers von Kreiskliniken ist sicher nicht eine „Super-Versorgung“ oder gar „tolle Medizin“ in wenigeren Standorten (Häusern) zu haben, sondern wie in einer kommunalen Gesundheitskonferenz klar formuliert: Ortsnahe, zeitnahe und solide Basisversorgung!
Für „tolle Medizin“ stehen ja immer noch das Universitätsklinikum in Freiburg, das Großklinikum in Karlsruhe oder als weiteres Beispiel das Tumorzentrum in Heidelberg zu Verfügung. Denn wenn heute jemand an einer ernsthaften Erkrankung leidet, informiert er sich als Patient, wer in Deutschland oder evtl. auch über die nationalen Grenzen hinweg am besten für eine Behandlung in Frage kommt, da ist die Entfernung zweitrangig. Der fährt im Zweifel auch nach Berlin oder Hamburg – nicht unbedingt jetzt und in Zukunft nach Offenburg!

Für ein „Zentrum für Gesundheit“, das den Namen auch verdient

Neben den juristischen Einwänden zum Überlassungsvertrag sieht der Runde Tisch Krankenhaus Oberkirch auch inhaltlich das sogenannte Mindestangebot als völlig ungenügend an, um 30.000 Renchtäler mit einer guten medizinische Grundversorgung auszustatten. Auch kann der Runde Tisch dem Oberbürgermeister nicht folgen, wenn er noch das Wort „Vertrauen“ hinsichtlich des Überlassungsvertrags gegenüber dem Kreis ins Feld führt. Das Wort „Vertrauen“ im Zusammenhang mit dem Ortenaukreis und dem Ortenau-Klinikum ist leider aufgebraucht, insofern ist es unabdingbar, dass ein Überlassungsvertrag so abgefasst sein muss, dass er nicht auf „Vertrauen“ beruht.

Derzeit schwappt eine Welle von Krankenhaus-Schließungen durch unser Land Baden-Württemberg (aktuell beschlossene Schließung der Krankenhäuser in Bad Saulgau und Pfullendorf, Radolfzell ist angedacht nach einem Gutachten von Lohfert und Lohfert), angezettelt und befeuert durch unseren Sozial- und Gesundheitsminister Lucha. Der Minister reist durchs Land und bringt die Botschaften „nach der Schließung kommt nicht Nichts“, es werden „Primärversorgungszentren“, „mobile Intensivstationen“, „Luftrettung per Hubschrauber“ … eingerichtet“ in den entsprechenden Kreistagssitzungen unter die Lokalpolitiker – das alles hat er auch im Kreistag des Ortenaukreises versprochen. Ach ja, das was in Oberkirch entstehen soll, soll ein Primärversorgungszentrum sein? Wir stellen uns da etwas anderes vor als eine Pflegeheimfiliale des Kreispflegeheims und den Umzug einer ortsansässigen orthopädischen Praxis, einen Hebammenstützpunkt und die sogenannte abendliche Notfallsprechstunde, bei der es kein Einzelfall ist, dass man von der Sprechstundenhilfe nach Achern weiterverwiesen wird, weil kein Arzt präsent ist.

Inzwischen hat ein Gespräch zwischen Vertretern der Stadt Oberkirch und Vertretern des Runden Tischs über die sogenannte Weiterentwicklung des Zentrums für Gesundheit durch den Ortenaukreis stattgefunden. Hier wurde von Seiten der Stadt darauf hingewiesen, dass weder personelle Ressourcen noch entsprechend Haushaltsmittel in der Stadtverwaltung zu Verfügung stünden, um ein solches Projekt in Eigenregie anzugehen, geschweige durchzuführen.

Deshalb haben wir uns im Land umgeschaut, wie andere Gemeinden mit der Nachnutzung der geschlossenen Krankenhäuser umgehen. So hat die Stadt Bad Säckingen (knapp 20.000 Einwohner) eine 100%ige Tochtergesellschaft gegründet, einen Geschäftsführer vom Fach eingestellt. Derzeit wird das bisherige Krankenhaus mit einem Gesamtbudget von 40 Mio. Euro in einen „intersektoralen Gesundheitscampus“, „ein sektorenübergreifendes Angebot an Gesundheits- und Pflegeleistungen in der Region um den lokalen medizinischen Versorgungsbedarf zu decken“, umgebaut.
https://gesundheitscampus-bs.de/

In Weingarten (ca. 25.000 Einwohner) wollte die Stadt das Krankenhaus „14 Nothelfer“ nach dessen Insolvenz kaufen, um es dann an einen Investor mit der Auflage ein entsprechendes Gesundheitsangebot zu schaffen, zu verkaufen. Die Stadt kam aber nicht zum Zug, da ein Investor das Gebäude wohl zu einem höheren Preis als den von der Stadt gebotenen, gekauft hat. Jetzt wird gemeinsam mit der Stadt ein Gesundheitszentrum entwickelt um „ein für die Bevölkerung Nutzen bringendes Areal mit möglichst heterogenen, medizinischen Fachdisziplinen zu schaffen“.
https://www.14nothelfer.com/

Das sind nur zwei Beispiele, weit Besseres zu schaffen, als was uns im Renchtal vom Kreis angeboten wird. Es gibt offensichtlich gute Möglichkeiten und auch Investoren, die an solchen Gesundheitsprojekten interessiert sind, weil sie Rendite bringen! Außerdem muss man feststellen, dass ein solches Krankenhaus-Areal einen stolzen finanziellen Wert hat, den man nicht einfach verschenken darf!

Und ob die Agenda 2030, die Neubauten der Krankenhäuser in Achern, Offenburg und Lahr angesichts des Krieges in der Ukraine noch umgesetzt werden können, steht mehr und mehr in den Sternen: Denn dieser Krieg wird neben den menschlichen Tragödien erheblichste finanzielle Auswirkungen auf Bund und Land haben (100 Mrd. Euro „Sondervermögen“, schnellstmögliche Energiewende, wirtschaftliche Schwierigkeiten durch ausbleibende bzw. verteuerte Rohstoffe u.a.). So hat auch unser Ministerpräsident am vergangenen Dienstag darauf hingewiesen, dass Baden-Württemberg schweren Zeiten entgegen gehe: „Dieser Krieg verändert alles“ und „es kann niemand davon ausgehen, dass das Leben einfach so weitergeht“.

Die Agenda 2030 ist nur eines von zahlreichen Krankenhausprojekten in unserem Bundesland, so ist es absehbar, dass es auch dabei zu erheblichen Finanzierungseinschnitten kommen wird. Umso wichtiger ist, dass bei einem vorauszusehenden Scheitern der Agenda 2030 das Renchtal zumindest eine medizinische Grundversorgung in einem Zentrum für Gesundheit erhält, das den Namen auch verdient!

Diese Stellungnahme wurde in der Acher-Rench-Zeitung am 29. März 2022 zitiert
(online bisher nicht verfügbar)

Zentrum für Gesundheit Oberkirch Ortenau Klinikum

Wir sind geliefert!

In der Acher-Rench-Zeitung vom 28. Oktober 2021 wurde über die „ersten Schritte“ der Umwandlung unseres geschlossenen Oberkircher Krankenhaus in ein Zentrum für Gesundheit berichtet:
https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/so-geht-das-oberkircher-zentrum-fur-gesundheit-die-ersten-schritte
(leider hinter Bezahlschranke)

Auch die Badischen Neuesten Nachrichten berichteten darüber:
https://bnn.de/mittelbaden/ortenau/oberkirch/zentrum-fuer-gesundheit-oberkirch-krankenhaus-medizinisches-versorgungszentrum

Wir haben als Reaktion eine entsprechende Pressemitteilung an die Acher-Rench-Zeitung geschickt, die leider nicht veröffentlicht wurde.
Deshalb hier unsere Stellungnahme:

„Wir haben geliefert!“

Dieses Zitat stammt von Klinik-Geschäftsführer Christian Keller. Weit gefehlt! Es müsste besser heißen „wir sind (aus)geliefert“ sagen wir vom Runden Tisch Krankenhaus Oberkirch: Denn am 3.9.21 wurden alte Strukturen zerstört, bevor die versprochenen neuen aufgebaut worden sind.

Was wurde denn geliefert? Der innerörtliche Umzug eines seit Jahrzehnten bestehenden Medizinischen Versorgungszentrums für Orthopädie – verstärkt durch einen D-Arzt –  zwei Notfallsprechstunden pro Tag mit einer unzureichenden Ausstattung (kontaktloses Fieberthermometer, kein Röntgen) sind zu wenig. Darüber hinaus gibt es keine fach-internistische Versorgung. Das heißt, Ausstattung, Öffnungszeiten und fachliche Abdeckung sind nicht ausreichend für eine gute Grundversorgung des Renchtals.
Die Anwesenheitszeiten des D-Arztes wurden nicht publiziert.

Man erinnere sich an viele zufriedene Patienten und Hausärzte bevor Landrat und Geschäftsführer ihren systematischen Abbau im Oberkircher Krankenhaus begonnen haben. Selbst in der abgewirtschafteten reduzierten Form kurz vor der Schließung des Krankenhauses war die Versorgung der Bevölkerung des Renchtals besser als in der jetzt „gelieferten“.

Wie konnte das dazu kommen? Unter dem Vorgänger des heutigen Klinik-Geschäftsführers war jede kleinere Klinik (Oberkirch, Ettenheim Kehl und Gengenbach) mit einer „Leuchturm“-Abteilung ausgestattet: in Gengenbach und Oberkirch die Endoprothetik, in Ettenheim die Fußchirurgie, in Kehl die Allgemeinchirurgie. Diese Abteilungen sorgten für finanzielle Gewinne an den einzelnen Standorten und sorgten mit ihren notwendigen Zusatzabteilungen wie zum Beispiel der Anästhesie für den Erhalt der medizinischen Grundversorgung des jeweiligen nahen Umlandes.
Um aber dem Wunsch der Politik nach einem renommierteren Klinikum der sogenannten Maximalversorgung erfüllen zu können, wurde dieses funktionierende System absichtlich systematisch zerstört.

Und: Was bisher an Bagatellfällen im Krankenhaus versorgt wurde, sollen jetzt die Hausärzte schultern. Aber viele Praxen sind jetzt schon überlastet oder finden keine Nachfolger. Auch hier wurde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht.

Wie war nochmal der Beschluss der „Agenda 2030“, vor ein paar Tagen euphemistisch umbenannt in „Ortenau 2030 – Zukunft Gesundheit“ aus dem Juli 2018 – „Modell Landrat“?

  • Es werden bis zum Jahr 2030 in Offenburg und Achern neue Kliniken gebaut, das Klinikum Lahr umgebaut.
  • Die Kosten belaufen sich auf 504 Mio. Euro – 60% der Kosten werden vom Land gefördert.
  • Kleine Kliniken bleiben bis zum Jahre 2030 bzw. bis zur Eröffnung der neuen Kliniken in Betrieb!

Wie sieht es heute, im November 2021 aus?

  • Neue Kliniken in Offenburg und Achern sollen weiterhin gebaut bzw. die bestehende Klinik in Lahr umgebaut werden.
  • Die Kosten belaufen sich auf inzwischen mindestens 1,3 Mrd. Euro, Stand Januar 2020!
    Das ist schon fast zwei Jahre her, da müssen doch aktuellere Zahlen vorliegen. Die Baukosten steigen in den letzten Monaten so rasant, so dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die 1,3 Mrd. Euro schon lange weit überholt sind.
    Und: Während Landrat Scherer immer von 60%-Förderung der Kosten spricht, spricht Minister Lucha immer nur von 60% der förderfähigen Kosten – sicher nochmal ein Unterschied von weit mehr als 100 Mio. Euro!
  • Das Krankenhaus in Oberkirch ist am 3. September geschlossen worden, für Ettenheim ist die Schließung zum Jahresende 2022 geplant. Dann wird wohl im Anschluss auch Kehl fallen – alles weit vor dem beschlossenen Jahr 2030 bzw. der Eröffnung der neuen Kliniken.

So wird das Vertrauen der Bevölkerung in Zusagen der Politik Stück für Stück vernichtet!

Wann kommt eigentlich die nächste Kostenschätzung und wann endlich gestehen sich Landrat und Kreistag endlich ein, dass das Projekt der Agenda 2030 so nicht durchführbar ist? Bei einer der nächsten Kostenschätzungen wird wohl dann auch der Neubau des Krankenhaus Achern aus dem Projekt gestrichen werden.

Und ganz zum Schluss – wohl zum Ende der Bauphase Richtung 2030 wird sich dann der Kreistag eingestehen müssen, dass er sich an dem Projekt verhoben hat, und das ganze Klinikum für „einen Apfel und ein Ei“ an einen privaten Träger verkaufen müssen.

Aber alles demokratisch beschlossen, vom ursprünglichen Beschluss jetzt nach drei Jahren schon weit weg –die Bevölkerung darf es ausbaden, fühlt sich machtlos der Politik ausgeliefert. Von den politischen Mandatsträgern, die die „Agenda“ im Verlauf der letzten Jahre durch Zusatzbeschlüsse verschlimmert haben, wird 2030 keiner mehr in Amt und Würden sein.

Abschieds- und Trauerfeier am 3. September 2021

Das Datum, der 3. September 2021 wird in die Geschichte Oberkirchs als rabenschwarzer Tag eingehen, da mit dem diesem Datum die lange Geschichte unseres Oberkircher Krankenhauses zu Ende geht. Unser Krankenhaus, das uns jahrzehntelang zu Verfügung stand, wird zu diesem Datum endgültig geschlossen.

Wer mit uns Abschied nehmen will, ist zur Abschieds- und Trauerfeier um 17 Uhr vor dem Krankenhaus eingeladen.
Entsprechende Trauerkleidung erwünscht.

Stellungnahmen Oberkircher Gemeinderatsfraktionen zur vorzeitigen Krankenhausschliessung

Stellungnahmen Oberkircher Gemeinderatsfraktionen zur Krankenhausschließung

Die Redaktion der Acher-Rench-Zeitung hatte den Fraktionen des Oberkircher Gemeinderats vier Fragen zur Krankenhausschließung in Oberkirch zum 30. September gestellt. Die Fraktionsvorsitzenden der CDU, der SPD/BÜRGERLISTE, von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und der BÜRGER FÜR OBERKIRCH (BfO) haben uns ihre Antworten dazu zu Verfügung gestellt:

Wie bewerten Sie die Entscheidung des Kreistags?

CDU: Fakt ist, dass der Beschluss des Kreistages zur Agenda 2030 im Jahre 2018 mit großer Mehrheit gefasst wurde. Mit Recht hat unser OB damals gegen die Agenda 2030 gestimmt. Nun gilt es, diesen Beschluss, der durch ein legitimiertes Gremium zustande kam, zu respektieren, ob wir wollen oder nicht und in Zusammenarbeit mit dem Kreis und der Klinikverwaltung ein tragfähiges Konzept für die Nachnutzung zu erarbeiten. Dies haben die fünf Kreisräte aus dem Renchtal gemacht und mit Ergänzungsanträgen die Vorlage für den Kreistagsbeschluss ergänzt. Dies gilt es nun sukzessive umzusetzen. Es bringt uns allerdings nicht weiter, wenn man durch Aktionismus in der Öffentlichkeit den Anschein erweckt, den Status quo ante herbeiführen zu wollen. Dies wäre Augenwischerei und Vorspiegelung falscher Tatsachen. Allerdings war Gegenstand des damaligen Beschlusses, dass etwa im Jahr 2025 eine Überprüfungsklausel gezogen wird. Das ist nun nicht vollzogen worden und hat zu einem immensen Vertrauensverlust geführt. Das kann man nun beklagen oder die Faktenlage zur Kenntnis nehmen und dazu nutzen, gemeinsam und konstruktiv ein akzeptables Nachnutzungs- konzept zu erarbeiten. Da haben die fünf Kreisräte aus dem Renchtal, die an einer konstruktiven Lösung interessiert sind, eine wertvolle Vorarbeit geleistet.

SPD/BÜRGERLISTE:
Obwohl schon voraussehbar, ist für uns der Zeitpunkt der Schließung doch enttäuschend. Warum nicht noch einige Monate warten, bis unter anderem auch der neue Geschäftsführer der MVZ Ortenau Gelegenheit hat, nach Analyse und Beurteilung der Sachlage noch eigene Ideen und Vorschläge in die Weiterentwicklung des Zwei-Säulen-Modells einzuarbeiten? Damit hätte der Ortenaukreis auch seinen Gestaltungswillen bzgl. einer optimalen Nachnutzung vertrauensbildend untermauern können.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sie ist keine Überraschung für mich. Auch die Tatsache dass die Renchtäler Kreisräte außer Herr Baier für die Schließung gestimmt haben. Sie sind der Meinung das Beste für den Standort Oberkirch heraus geholt zu haben und dass man sich nun auf die Nachnutzung konzentrieren sollte. Ich bin da nicht so optimistisch, zumal viele schon gemachte Zusagen vom Landrat wieder zurück genommen, wurde und beim Nachnutzungskonzept auf zwei komplett intakte OP Säle gesetzt wird. Das scheint jetzt schon nicht mehr gegeben zu sein. Hier werden uns noch einige Überraschungen erwarten.

BfO:
Unserer Meinung nach ist dieser Beschluss völlig übereilt und von wenig Respekt gegenüber der Bevölkerung des Renchtals geprägt. Noch im Oktober 2017 wurde uns mit dem Modell Landrat der Erhalt aller 9 Klinikstandorte versprochen. Nicht einmal ein Jahr später wurde die Agenda 2030 beschlossen und Jetzt 2021 gilt das alles nicht mehr. Und dann spielen die 5 Kreisräte des Renchtals die beleidigten, weil die Bevölkerung ihnen den  Respekt verweigert und das Vertrauen in die Zuverlässigkeit ihrer Entscheidungen nicht mehr vorhanden ist. Da ruft man die Leute im Rahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenzen dazu auf ihre Vorstellungen zu äußern und schert sich dann einen feuchten Kehricht darum, was die Menschen der Region wollen. Auch die sachlichen Beiträge des Runden Tisches und des Fördervereins werden übergangen. Diese Kreispolitik ist konträr zu der viel gepriesenen Entwicklung des ländlichen Raums und hat keinen Respekt verdient.

Wie zufrieden sind Sie mit dem verhandelten Ergebnis?

CDU:
Wenn der Beschluss zur Nachnutzung umgesetzt wird, wie ihn der Kreistag nun gefasst hat, sollte man zunächst zufrieden sein. Die Leistungsangebote aus den Bereichen stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Genesungsbetten, Facharztpraxen, Notfallpraxis und Notfallstandort, Hebammenstützpunkt sowie aus den ergänzenden Modulen aus dem Prozess der kommunalen Gesundheitskonferenz sind ein positiver Anfang. Die Nutzung des OP-Bereiches muss dringend angegangen werden. Da laufen Verhandlungen. Es wird auch erwähnt, dass das
vorgelegte Nachnutzungskonzept im weiteren Verlauf des Umsetzungsprozesses aktiv ergänzt und angepasst werden soll. So sollen weitere Module aus dem Prozess der KGK, aus dem interfraktionellen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion „Die Zweite Säule“ sowie sonstige Leistungen ergänzt werden, die noch nicht im Konzept erwähnt sind. Trotzdem ist größte Vorsicht geboten. In der Vorlage wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einigen wesentlichen Punkten der Konzeption, insbesondere im Bereich der ambulanten Notfallversorgung, die Umsetzung von Dritten abhängig ist. Da müssen natürlich sämtliche Alarmglocken angehen, da man bisher in Puncto Vertrauen von der Klinikleitung nicht gerade verwöhnt wurde.

SPD/BÜRGERLISTE:
Optimistisch gesehen ist das Ergebnis ein Basiskonzept, das mit weiteren Bausteinen aus dem medizinischen Leistungsspektrum ergänzt werden soll und hinter dem der Ortenaukreis nicht mehr zurückbleiben kann. Trotzdem ist auch Skepsis angebracht, weil jetzt in gewisser Weise der Druck aus dem Kessel ist und das Interesse an kreativen Nachnutzungsideen nachlassen könnte.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Nicht sehr zufrieden. Es gibt zwar die Zusage dass eine Notfallambulanz rund um die Uhr für leichtere Notfälle erhalten bleiben soll, aber Versprechen wurden schon mehrmals gebrochen. Ich bin der Meinung Oberkirch und das Renchtal verlieren einen weiteren wichtigen Baustein für Infrastruktur in der Region, nach der Schließung von Zollamt, Polizeiposten und Forstamt, und das in einer Zeit in der Oberkirch und das vordere Renchtal durch viele neue Baugebiete weiter wächst. Das ist für mich paradox.

BfO:
Mit dieser Entscheidung kann man überhaupt nicht zufrieden sein! Es gibt kein akzeptables Übergangskonzept. Die Absprachen mit OB Braun und den Kreisräten Krechtler, Gaiser, Baum und Bächle, dass der neue Geschäfsführer Rainer Bühn, der noch gar nicht im Amt ist in den Umwandlungsprozess eingebunden wird, sind mit dem Beschluss obsolet. Es war versprochen, dass die Entscheidungen frühestens ein halbes Jahr nach seiner Einstellung getroffen werden. Mit der Schließung des stationären Betriebes zum 30.9.21 fällt die bisherige internistische Versorgung 24/7 weg. Für die kurzfristige stationäre Interventionen  fehlen in der 2-3jährigen Umbauzeit die Betten und von einer ordentlichen Gesundheitsversorgung kann keine Rede sein.

Um welche Bereiche sollte aus Ihrer Sicht das künftige Zentrum für Gesundheit erweitert werden?

CDU:
Pflegebetten und eine Nachsorgestation sind für eine Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum nicht ausreichend, genauso wenig wie eine zweistündige Unfallversorgung am Abend. Der Wiederaufbau einer internistischen Abteilung sowie eine ganztägige Versorgung mit einem Notfallmediziner sind Grundvoraussetzung für eine minimale, medizinische Versorgung des Renchtals. Es müssen dringend weitere medizinische Leistungsangebote etabliert werden z.B. ein MVZ mit einer Orthopädie mit Durchgangsarzt, der den OP-Bereich nutzen kann.

SPD/BÜRGERLISTE:
Es wäre sehr vermessen, wenn unsere Fraktion hier Vorschläge machen würde, die in diesem Stadium eigentlich nur von Experten und profunden Kennern der Strukturen im Gesundheitssystem erarbeitet werden können.
Deshalb brauchen wir jetzt einen Expertenrat, bespickt mit kompetenten Vertretern von Förderverein, Runder Tisch, Politik und evtl. auch externen Beratern, um konkrete Nachnutzungsinhalte zu erarbeiten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Der Umzug des MVZ sind ein guter Schritt zur Sicherung des Standortes, ebenso die geburtshilfliche Vor- und Nachsorge der sogenannte Hebammenstützpunkt, warum man dann aber die Geburtsstation geschlossen hat, die nun in Offenburg baulich erweitert werden muss, kann ich nicht nachvollziehen. Es wäre sicher wünschenswert, wenn einige Fach- und Hausärzte ins Krankenhaus umziehen würden auch um gemeinschaftlich OP’s und teure Geräte wie CT und MRT zu nutzen um dadurch Kosten zu senken und medizinische Dienstleistungen anzubieten, die es bisher in Oberkirch nicht oder nicht mehr gibt. Außerdem war es immer ein Wunsch von Oberkirch, Betten für die wohnortnahe Genesung älterer Mitbürger anzubieten. Darüber hinaus gab es den Gedanken eine gereartrische Klinik in Oberkirch einzurichten, was gut zu unserem Haus passen würde.

BfO:
Wir bestehen bei dem künftigen Zentrum für Gesundheit auf einer rund um die Uhr  Notfallversorgung! Eine 2 Stunden Versorgung Abends und wenige Stunden  an Wochenenden ist nicht ausreichend sondern eher fahrlässig. Unfälle lassen sich nicht planen! Deshalb muss statt eines ZGO (Zentrum für Gesundheit Oberkirch), wenn es diesem Anspruch genügen soll in ein IGZ (Intersektorales ZGO)  mit erweiterter ambulanter Versorgung mit stationären Betten umgestaltet werden. Dies wurde 2018 von der Beraterfirma Oberender, Bayreuth im Auftrag der kassenärztlichen Vereinigung vorgeschlagen.

Wie wollen Sie und Ihre Fraktion dafür sorgen, dass die medizinische Versorgung des Renchtals in der Zukunft sichergestellt wird?

CDU:
Wir werden die Arbeit der fünf Kreistäte aus dem Renchtal, des Fördervereins und des Runden Tisches konstruktiv begleiten, damit wir eine akzeptable Lösung erreichen können. Dies muss nun behutsam angegangen werden. Mit dem Abschluss eines neuen Vertrages über die Nutzung des Oberkircher Krankenhauses zwischen der Stadt Oberkirch und dem Kreis müssen wichtige Richtlinien festgelegt werden. Hier darf sich der Gemeinderat nicht das Heft aus der Hand nehmen lassen und muss seinen Forderungen Nachdruck verleihen. Zudem sollte ein überregionales Netzwerk mit Ärzten und anderen Aktiven des Gesundheitswesens gesponnen werden, um das Bestmögliche für die Bevölkerung des Renchtals zu erzielen. Des Weiteren sollten die Gespräche mit Herrn Hacker von der Firma Oberender forciert werden. Herr Hacker hatte dem Gemeinderat ein positives Bild für ein Konzept die Nachnutzung gezeichnet. Die Aussage des Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sollten Beachtung finden, nämlich, dass das Gesundheitswesen nicht weiter ausgedünnt und auf reine Kosteneffizienz getrimmt werden dürfe. Was uns immer noch Sorgen bereitet ist die Finanzierung der Agenda 2030 mit den beiden Neubauten in Offenburg und Achern. Es gibt zwar die Zusage von Minister Lucha, die beiden Neubauten mit 60 % Landeszuschuss umzusetzen. Dies erscheint mir vor dem Hintergrund der coronabedingten Finanzlage des Landes nicht machbar. In den kommenden Jahren wird mit einem jährlichen Defizit von bis zu 4 Mrd. Euro im Landeshaushalt gerechnet. Hier schlage ich ein Moratorium für die beiden Neubauten vor. Es ist dringend ein Kassensturz notwendig, um die Finanzierung seriös zu sichern. Dies auch vor dem Hintergrund, die Finanzen der Kommunen nicht durch immer weitere Erhöhungen der Kreisumlage zu strapazieren. Es muss dringend eine Priorisierung erfolgen, die da lautet: Neubau in Offenburg vor einem Neubau in Achern.

SPD/BÜRGERLISTE:
Durch die Umwandlung des Krankenhauses in ein Zentrum für Gesundheit müssen ja neue vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kreis und der Stadt Oberkirch ausgehandelt werden. Damit ist die Tür noch ein Stück weit geöffnet, um mit konkreten und konstruktiv erarbeiteten Ideen und Konzepten auf die Ausgestaltung eines neuen Vertrages Einfluss nehmen zu können. Selbstverständlich unterstützen wir diese sich bietende Möglichkeit.
Wir sollten den Blick jetzt nach vorne richten und darauf vertrauen, dass das Zentrum für Gesundheit Oberkirch eine gute Zukunft vor sich hat.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Wir als Fraktion können eigentlich nur unseren OB immer wieder darin bestärken sich für das Oberkircher Krankenhaus im Kreistag einzusetzen und unsere Kreisräte und Landtagsabgeordneten dazu auffordern, eine gute Lösung für unser Krankenhaus zu unterstützen und auch unseren Sozialminister an die zugesagten finanziellen Mittel für die Agenda 2030 zu erinnern, die auch dem Oberkircher Haus zugutekommen. Außerdem werden wir uns auch für die Stärkung der DRK Rettungswache in Oberkirch stark machen, damit wenigstens diese wichtige Infrastruktur in unserer Stadt erhalten und vielleicht sogar gestärkt werden kann.

BfO:
Wir legen Wert auf eine Sicherstellung einer medizinischen Versorgung des Renchtals in der Zukunft. Wie können wir das erreichen. Wir, die BfO, haben schon sehr früh festgestellt, dass mit der beschlossenen Schließung des Stationären Bereichs die Geschäftsgrundlage des Überlassungsvertrages von 1976 mit dem Kreis entfallen ist. Dem Gemeinderat obliegt es somit, einen neuen städtebaulichen Vertrag mit den Kreis zu vereinbaren. Hier wird der Gemeinderat sicher Manns genug sein auf eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung Oberkirchs und natürlich auch des Renchtals zu bestehen. Wir werden alle entsprechenden Schritte sorgsam prüfen und uns nicht mit vagen Versprechungen abfinden.
Dieser Beschluss ist für das Funktionieren einer „sogenannten“ Großen Kreisstadt nicht würdig. Außerdem kommt die vorzeitige Schließung Oberkirchs 9 Jahre vor der Agenda 2030 wohl nur deshalb zustande, weil längst beschlossen wurde, in Achern einen völlig überdimensionierten und unnötigen Neubau an der nördlichen Kreisgrenze zu bauen. Da hat das Netzwerk eines OB Muttach in guter Kooperation mit den Herren Scherer und Keller halt sehr gut funktioniert. Und- dass den Kreisräten aus Achern, Lahr und Offenburg  und der unmittelbaren Umgebung als Nutznießer dieser Entscheidung die medizinische Versorgung des ländlichen Raumes nicht sonderlich wichtig ist, spricht nicht für eine Kreisverantwortung. Da allerdings 5 von 7 Kreisräten des Renchtals auch für die Schließung stimmten, gibt der Mehrheit sogar noch ein gutes Gefühl, alles richtig gemacht zu haben.
Dass von dieser Mehrheit diesen sogar noch Respekt für die Zustimmung der Schließung gezollt wird grenzt ja schon an Heuchelei!

Samstag, 14 Uhr: Menschenkette um unser Krankenhaus!

Für Samstag, 14 Uhr wiralle Renchtäler und auch Ortenauer auf, aus Protest gegen die bevorstehende Schließung des stationären Bereichs des Krankenhauses Oberkirch und die völlig ungenügende derzeitige Einrichtung eines sogenannten „Zentrums für Gesundheit“ eine Menschenkette rund um das Haus zu bilden. Der Gesundheits- und Klinik-Ausschuss des Ortenaukreises hat zwar vor einer Woche dem Kreistag empfohlen, einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen, aber noch ist der endgültige Beschluss nicht gefasst, das Haus am 30. September zu schließen.

Es ist zwar wahrscheinlich dass der Kreistag dieser Empfehlung folgen wird, aber wir werden auch bei solch einem Beschluss weiter uns für eine solide, adäquate medizinische Grundversorgung einsetzen. Als Ersatz ist vom Kreis ab 1. Oktober ein sogenanntes „Zentrum für Gesundheit“ geplant, was aber nach den vorliegenden kurzfristigen Plänen diesen Namen nicht verdient: Der Umzug des schon jetzt überlasteten orthopädischen MVZs erweitert um eine D-Arzt-Zulassung aus der unteren Hauptstraße in das Krankenhausgebäude ist kein entsprechender  Ersatz für die bisherige chirurgische Ambulanz. Der moderne OP-Bereich wird von dem MVZ nicht entsprechend genutzt werden können.

Für die bisherige internistische 24-Stunden-Ambulanz soll eine Notfallsprechstunde für einige Stunden abends unter der Woche und einige Stunden tagsüber eingerichtet werden. Dies soll lt. Planung der Verwaltung von Oberkircher Hausärzten übernommen werden. Abgesehen davon, dass dafür noch keine Hausärzte informiert bzw. gewonnen werden konnten, ist das kein Ersatz für die internistische Ambulanz, da weder entsprechende Untersuchungsgeräte noch Kurzzeit-Pflegebetten zu Verfügung stehen werden. Im Falle eines Falles wird der hilfesuchende Patient sich doch auf den Weg nach Offenburg oder Achern (wo die Aufnahme aus Kapazitätsgründen vielleicht nicht möglich ist) machen müssen.

Laut den Planungen des Ortenau-Klinikums ist kurzfristig für das Oberkircher Krankenhauses offensichtlich nur der Umbau in ein Pflegeheim erstrebenswert, für die medizinische Grundversorgung des Renchtals werden nur Alibi-Maßnahmen in Erwägung gezogen.

Das hinterlässt nicht nur bei uns erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der weiteren Planungen für ein echtes „Zentrum für Gesundheit“. So bleibt für uns – auch nach einer Schließung des stationären Bereichs – weiterhin die Zielsetzung, uns für eine solide, adäquate Gesundheitsversorgung im Renchtal einzusetzen – ein „echtes“ „Zentrum für Gesundheit“ einzufordern.

Dafür bitten wir um Unterstützung aller Renchtäler: Die Menschenkette rund um das Oberkircher Krankenhaus am kommenden Samstag soll den Verantwortlichen zeigen, dass das Renchtal weiter seine Gesundheitsversorgung in Gefahr sieht, aber nicht tatenlos zusehen wird, wie diese zerstört wird: Renchtäler sind auch Ortenauer, die ein Recht auf eine ordentliche Gesundheitsversorgung haben. Deshalb unbedingt an der Aktion teilnehmen!

Geburten Ortenau-Klinikum

In der Ortenau gibt es mehr Neugeburten als vor zehn Jahren ???

Unsere Stellungnahme zum Artikel in der Mittelbadischen Presse am 26. Januar 2021:
In der Ortenau gibt es mehr Neugeburten als vor zehn Jahren
:

Erstaunlich sind einige Aussagen in der wiedergegebenen Pressemitteilung des Ortenau-Klinikums, so schon in der Überschrift: „In der Ortenau gibt es mehr Neugeburten als vor zehn Jahren.“
Wen interessiert ein Vergleich mit vor zehn Jahren? Interessant ist doch ein Vergleich mit dem Vorjahr 2019, insbesondere die Entwicklung der Geburtenzahlen vor allem hinsichtlich der Auswirkungen der Schließung der äußerst weit über die Kreisgrenzen beliebten Geburtshilfestation am Krankenhaus Oberkirch.

Vergleichen wir doch mal die Zahlen –  nachzuvollziehen durch den Vorjahres-Artikel in der mittelbadischen Presse vom 22.12.2020: Für 2019 meldete das Ortenau-Klinikum insgesamt 4020 Geburten, für 2020 3908 Geburten, das sind nicht wie angegeben 1,5% weniger sondern genau genommen 2,79% (Landesdurchschnitt 0,92%). Aber das ist nicht das Wesentliche, sondern der Blick auf die Verteilung der Geburten in den einzelnen Häusern: Offenburg 2019 2240 Geburten, 2020 2547Geburten, ein Plus von 307 Geburten, 13,71%; Lahr 2019 750 Geburten, 2020 672 Geburten, ein Minus von 78 Geburten => -10,4%; Achern 2019 gemeinsam mit Oberkirch 1030 Geburten, 2020 Achern (Oberkirch geschlossen) 689 Geburten, ein stolzes Minus von 341 Geburten => 33,11%.

Erstaunlich auffällig ist doch das Minus von 33,11% für Achern. Hat sich dann die Schließung der Geburtshilfe in Oberkirch für das Ortenau-Klinikum finanziell rentiert, wenn man sich für Augen führt, dass der erforderliche Umbau in Achern 2,4 Mio. Euro gekostet hat und auch in Offenburg ein 4,6 Millionen Euro teurer Anbau im Klinikum-Park erstellt werden wird, lt. Aussage von Mathias Halsinger, Verwaltungsdirektor des Offenburger Klinikums? (Mittelbadische Presse, 7.2.2020).

Da werden mindesten 7 Mio. Euro in Gebäude investiert, die zum Jahre 2030 wieder abgerissen werden sollen! Dafür soll jetzt Oberkirch für ca. 10 Mio. Euro in ein Gesundheitszentrum mit angeschlossenem Pflegeheim umgebaut werden.

Sieht das nach weitblickender Geschäftsführung aus? Hätte es da nicht mehr Sinn gemacht, die Geburtenabteilung für den nördlichen Ortenaukreis bis zur geplanten Umsetzung der Agenda 2030 statt nach Achern nach Oberkirch zu verlegen?

Oder ging es nur darum, das Krankenhaus Oberkirch weiter zu entbeinen, um es vor 2030 nicht wie ursprünglich für 2030 zugesagt, möglichst schnell geräuschlos schließen zu können?

Auf der einen Seite muss der Klinikträger Ortenaukreis für 2020 ein Defizit von fast 40 Mio. Euro beklagen, anderseits wird da das Geld mit vollen Händen zum Fenster herausgeworfen! Wer trägt da die Verantwortung?

Unsere Pressemitteilung veröffentlicht:

Stellungnahme zu Feburten Ortenau-Kliniken 2020

Offenbarungseid in der heutigen Nicht-Öffentlichen GKA-Sitzung

Der Kracher: Pressemitteilung des Ortenaukreises zu den Ergebnissen der heutigen Nicht-Öffentlichen Sitzung des Gesundheits- und Klinik-Ausschusses: Die Resultate sind eigentlich ein Offenbarungseid:
Vor ein paar Monaten haben die Kreisräte den Rechenkünstlern – besser Jongleuren – der Verwaltung und des nicht offiziellen Finanzausschusses entgegen unserer Einschätzung noch geglaubt, dass alles rund um die Agenda 2030 finanzierbar wäre – auch die hochgerechneten auflaufenden Schulden bis zur Umsetzung der Agenda 2030!
Und jetzt kommt die 180 Grad Kehrtwende, aber nicht wie es logisch wäre im Bezug auf die Agenda 2030 sondern im Bezug auf Reduzierung der auflaufenden Verluste des laufenden Betriebs!
Zu Lasten der Bevölkerung des Renchtals und der südlichen Ortenau um Ettenheim!
Wir fordern: Keine Klinikschließungen ohne gleichzeitige Einrichtung einer adäquaten internistischen und chirurgischen Grundversorgung in den betroffenen Gebieten!
Und: Der Kreistag entmachtet sich selbst: der GKA empfiehlt dem Kreistag die Umwandlung des bisherigen Eigenbetriebs in eine Anstalt des Öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass in Zukunft nicht-öffentlich im kleinen Kreis über die Krankenhausversorgung des Ortenaukreises entschieden werden wird.
Man könnte annehmen, dass da die Mehrheit der Kreisräte sich aus der Verantwortung für das sich abzeichnende Desaster bei der Umsetzung der „Agenda 2030“ noch schnell davon stehlen will …

Hier die Beschlüsse aus der Sitzung:

TOP 1.1: Ortenau Klinikum; Handlungsoptionen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation des Ortenau Klinikums bis 2030
Beschluss: Der GKA beauftragt die Verwaltung, die Handlungsoptionen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation des Ortenau Klinikums umzusetzen beziehungsweise – soweit dafür weitere Gremienbeschlüsse erforderlich sind – entsprechende Gremienbeschlüsse vorzubereiten.
Ergebnis: Ja Stimmen: 20. Nein-Stimmen: 1. Enthaltungen: 1.

Das zugrundeliegende Papier zu den „Handlungsoptionen zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation des Ortenau Klinikums bis 2030“ zur Sitzung finden Sie hier: https://kreistag.ortenaukreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZa0wEOknW7T-7a1fj7rS1Hr4_Um3I2g1HKYc_qAWqs_a/Anlage_2.pdf

TOP 1.2: Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim; Betriebsstelle Ettenheim; kurzfristige vorrübergehende Interimsmaßnahmen sowie Prüfauftrag zum langfristigen Konzept zum „Zentrum für Gesundheit Ettenheim“

Beschluss: Der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken beschließt

  1. den Beschluss vom 15. Mai 2018 (KA 25.1.2.a.2018) und den damit verbundenen Auftragsvergaben zur Realisierung der Anbindung eines neuen OP-Saals aufzuheben, das Planungs- und Vergabeverfahren zu stoppen und stattdessen zwei Eingriffsräume nach zeitgemäßem Standard im Bestand herzustellen, die für ambulante Operationen genutzt werden können. Dabei soll planerisch die Möglichkeit einer späteren Erweiterung um einen dritten Eingriffsraum berücksichtigt werden.
  2. die Verwaltung zu beauftragen, zur Reduzierung des Defizits folgende Maßnahmen an der Betriebsstelle Ettenheim für die Zeit bis zur Umwandlung in ein Zentrum für Gesundheit zu prüfen und falls möglich umzusetzen:
    – Ausweitung des Fachbereichs Innere Medizin und Erweiterung um das zusätzliche Leistungsspektrum Suchtmedizin (Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker – „Qualifizierter Entzug“)

– Ausweitung des Fachbereichs Schmerztherapie (interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie) von 8 auf 16 Betten

– Verlagerung von ambulanten Operationen von Lahr nach Ettenheim

– Ausweitung der vorhandenen MVZ-Sitze

  1. die Verwaltung mit der Prüfung des Leistungsangebots „geriatrische Rehabilitation“ als Baustein für die langfristige Entwicklung der Betriebsstelle Ettenheim zu einem „Zentrum für Gesundheit“ zu beauftragen. Für den Fall, dass die Gespräche mit möglichen externen Anbietern nicht erfolgreich sind, soll eine Durchführung in Eigenregie parallel geprüft werden.
    Ergebnis: Ja Stimmen: 20. Nein-Stimmen: 1. Enthaltungen: 0. (Ein Teilnehmer hat die Sitzung vor der Abstimmung zu Top 1.2 verlassen)

Die zugrundeliegende Vorlage finden Sie hier: https://kreistag.ortenaukreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZCnOn5KIe9bue2ibEESEbCDGhd0n6DVC-WOAQ4mspe0/GKA-Vorlage_GKA_13.1.2.2021.pdf

TOP 1.3: Interfraktioneller Antrag der CDU- und SPD-Fraktion „Die zweite Säule“ / Umwandlung des Eigenbetriebs Ortenau Klinikum in eine Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts

Beschluss: 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken nimmt den Erfahrungsbericht von Herrn Bürgermeister Fuhrmann zum Thema „Anstalt des öffentlichen Rechts – Erfahrungen des Klinikums Stuttgart“ zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken nimmt in Aussicht, in einer der nächsten Sitzungen eine Empfehlung an den Kreistag

2.1. zur Umwandlung des Eigenbetriebs Ortenau Klinikum in eine Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts auszusprechen;

2.2. zur Gestaltung der „Zweiten Säule“ auszusprechen.

Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, auf Basis der Beratung konkrete Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten und dabei auf eine effiziente strukturelle Verzahnung der beiden Säulen zu achten.

Ergebnis: Ja Stimmen: 19. Nein-Stimmen: 0. Enthaltungen: 0. (Drei Teilnehmer hatten die Sitzung vor der Abstimmung zu TOP 1.3., bzw. TOP 1.2 verlassen)

TOP 2.1: Ortenau Klinikum; Schriftlicher Bericht der Verwaltung zu aktuellen Themen

Beschluss: Kenntnisnahme

Den schriftlichen Bericht finden Sie hier: https://kreistag.ortenaukreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZY8S4aPDa3OHpjtpLsKxWh_Fmw3xafZPy7Azi8QmdorA/GKA-Vorlage_GKA_13.2.2.2021.pdf

TOP 2.2: Verschiedenes: Unter Verschiedenes wurde die ablehnende Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg über die Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Beschlüsse zu Oberkirch im Rahmen der Agenda 2030 zur Information verteilt.
Die Entscheidung finden Sie hier (Schreiben an Herrn Dr. Bayer und Schreiben an Frau Schwab) https://kreistag.ortenaukreis.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcRhzfRLR0WujvcqA9SlIGk

Schließung von Oberkirch als „Einsparpotential“?

Im Artikel der ARZ von heute: https://www.bo.de/lokales/achern-oberkirch/kreis-laesst-defizit-im-oberkircher-haus-beziffern
„Für das Oberkircher Haus kommt die Klinikleitung aktuell auf einen Jahresfehlbetrag von 1,3 Millionen Euro. Kosten in Höhe von sieben Millionen Euro stehen Erlöse von 5,7 Millionen gegenüber. Sollte die Schließung des Oberkircher Klinikums bereits in diesem Jahr erfolgen und nicht wie spätestens vorgesehen 2030, könnte sich ein rechnerisches Einsparpotenzial von 9,1 Millionen Euro.“ (ergeben).

Kurze Berechnung: Das macht vom bis zum Jahr 2030 hochgerechneten Gesamt-Defizit des Ortenau-Klinikums sage und schreibe 3,25 % aus!!! Wahrlich ein sagenhaftes Einsparpotential, wenn man das Krankenhaus sofort schließen würde!

Und was hat man doch schon alles vorher gespart: Durch die Schließung der Geburtenstation in Oberkirch musste die Geburtshilfe in Achern für 2,4 Mio. Euro umgebaut werden und auch in Offenburg wird ein 4,6 Millionen Euro teurer Anbau im Klinikum-Park erstellt – Summasummarum Investitionen von mindestens 7 Mio. Euro in Gebäude, die 2030 nicht mehr gebraucht werden!!! Vergleicht man dazu dann noch die Geburtenzahlen 2019/2020 des Klinikums Achern-Oberkirch, stellen sich noch mehr Fragezeichen ein: 2019 konnten die beiden Betriebsstellen Achern und Oberkirch gemeinsam 1030 Geburten verzeichnen, nach Schließung von Oberkirch 2020 waren es in Achern nur noch 689 Geburten, ein stolzes Minus von 341 Geburten => 33,11%.
Dazu noch das organisatorische Chaos mit den vorgeschriebenen U2-Pflichtuntersuchungen, an die niemand im Voraus gedacht hatte!!!

Das spricht alles für ein sehr gut durchdachtes Konzept der Klinik-Geschäftsführung!!! – Ironie aus.

Linke Kreisrätin erhebt Einspruch gegen Schließung des Oberkircher Krankenhauses

Die LiLO Kreisrätin Jana Schwab, hat am Montag den 11.01.21 einen Brief an die Regierungspräsidentin Schäfer in Freiburg geschickt. Darin erhebt sie Einspruch gegen die Umwandlung des Oberkircher Krankenhauses in ein Gesundheitszentrum.
Original auf Einspruch beim Regierungspräsidium – Linke Liste Ortenau (linke-liste-ortenau.de)

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Schäfer,

hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Beschluss des Kreistages im Ortenaukreis vom 15. Dezember 2020.

Unter Punkt 2.2 hat der Kreistag beschlossen, dass aus dem Krankenhaus in Oberkirch ein sog. Gesundheitszentrum werden soll. Gemäß § 3 Landeskrankenhausgesetz Baden – Württemberg kann der Kreistag kein Krankenhaus, welches im Landesbettenplan aufgeführt ist, in ein Gesundheitszentrum umwandeln.

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof in Mannheim vom 16.04.2002 AZ. : 9 S 1586/01 ist dies weder dem Kreistag noch der Landesregierung gestattet. Dies entspricht auch der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24. März 2016 IZR 263/14. Ebenfalls ist ein Krankenhaus nur dann bedarfsgerecht, wenn eine Bedarfsanalyse durchgeführt wurde, so der VGH in Mannheim vom 16.04.2002 Logischerweise muss die Bedarfsanalyse stattgefunden haben, sonst wäre das Krankenhaus Oberkirch nicht im Landesbettenplan Baden-Württemberg aufgeführt.

Die bisherige Bedarfsanalyse richtete sich nach dem Bedarf für die Bevölkerung im Einzugsgebiet des Krankenhausstandortes Oberkirch. Bedarfsgerechtigkeit bezieht sich auf die Anzahl der zu versorgenden Einwohnerzahl im Einzugsbereich des Standortes Oberkirch.

Im Urteil des VGH-Mannheim wird in der Randnummer 38 dargelegt, wie sich der Bettendarf errechnet. Hier weisen die Richter am VGH Mannheim vor allem auf folgenden wichtigen Faktor hin:

Auszug: “ Hinsichtlich sämtlicher Faktoren kann sich die Bedarfsanalyse nicht mit der Erhebung der aktuellen Werte begnügen, sondern muss auch die künftig zu erwartende Entwicklung beurteilen. “ Zitatende

Dem Kreistag liegt keine Bedarfsanalyse des Regierungspräsidiums oder des Landessozialministeriums vor, die eine Herausnahme des Oberkircher Klinikums aus dem Landesbettenplan und somit die Umwandlung in ein Gesundheitszentrum, wie vom Kreistag beschlossen, rechtfertigen würde.

Gleichzeitig liegt auch keine Bedarfsanalyse vor, welche die Auswirkungen des vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Notfallversorgung in §136c Absatz 4 SGB 5 berücksichtigt. Neben diesem künftig zu erwartenden Entwicklungsfaktor, welches das VGH Mannheim für eine Bedarfsanalyse vorschreibt mit einfließen zu lassen, müsste eine zukünftige Bedarfsanalyse ebenfalls die alternde Bevölkerung mit im Blick haben.

Hinzu kommen Infektionskrankheiten und viele Demenzerkrankungen, die stationär behandelt werden müssen. Diese Erkrankungen können nicht bei einer Verweildauer von drei ( 3 ) bis fünf (5) Tagen diagnostiziert oder behandelt werden, wie es der Kreis vorsieht und in seine Kostenanalyse für die geplante Zentralklinik in Offenburg integrierte. Deren Behandlung dauert bis zu einem halben Jahr, bei Folgeerkrankungen noch länger.

Hier geht es um die stationäre Versorgung von Notfallpatienten und Einwohner bzw. Einwohnerinnen im Einzugsgebiet des Krankenhaus Oberkirch.

In einer alternden Gesellschaft werden Krankheiten auftreten, die eine schnelle medizinische Behandlung erfordern. Hierzu wurden die stationären Notfallversorgungsstufen (Basisnotfallversorgung/erweiterte Notfallversorgung/ umfassende Notfallversorgung) geschaffen. Diese gelten auch für den Ortenaukreis. Es ist die Pflicht des Ortenaukreises den Standort in Oberkirch als stationärer Basisnotfallstandort auszubauen.

Ein Krankenhaus, dass im Landesbettenplan Baden-Württemberg aufgeführt ist, muss immer auf den neuesten medizinischen Stand ausgebaut werden. Siehe Entscheidung BGH vom 24. März 2016 IZR 263/14 und Verwaltungsgerichtshof Mannheim vom 15.12.2012 9 S 2770/10.
Dies ist die Pflicht des Landkreises Ortenaukreis, dass er nach dem Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg erfüllen muss.

Der Beschluss vom 15.12.2020 des Kreistages Landkreis Ortenaukreis hat erhebliche Mängel. Er macht Unterschiede bei der stationären medizinischen Versorgung seiner Einwohner und Einwohnerinnen. Der Kreistag hat die Pflicht seine Einwohnerinnen und Einwohner gleich zu behandeln.
Krankenhausstandorte, die im Landesbettenplan aufgeführt sind, können weder geschlossen noch in Gesundheitszentren umgewandelt werden, weil sie für die stationäre Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Ortenaukreis eingerichtet wurden. Sie müssen stetig auf den neuesten medizinischen Stand ausgebaut werden.

Seit dem 18. April 2018 muss wenigstens die stationäre Basisnotfallversorgung an jedem Krankenhausstandort eingerichtet werden. Dies ergibt sich aus den erlassenen Gesetzen und der von mir aufgeführten Rechtsprechung, die dazu mit Urteilen entschieden hat.

Die Entscheidung des Kreistages vom 15.12.2020 verstößt sowohl gegen Bundesgesetz, hier § 136 c Absatz 4 Sozialgesetzbuch 5, Krankenhausfinanzierungsgesetz § 1 und § 2 a und gegen das Landesgesetz, hier § 3 Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg.

Der Beschluss des Kreistages vom 15.12.2020 ist rechtlich falsch und somit zurück zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schwab

Kreisrätin der Linken Liste Ortenau im Ortenaukreis

Dazu folgende Stellungnahme des Ortenaukreises und des Ortenau-Klinikums vom 13. Januar:

Der Ortenaukreis und das Ortenau Klinikum nehmen gemeinsam Stellung zum Einspruch von Kreisrätin Jana Schwab gegen den Beschluss des Kreistags vom 15. Dezember 2020 zum Tagesordnungspunkt 2.2 „Konzept zur Weiterentwicklung der Betriebsstelle Oberkirch zum „Zentrum für Gesundheit Oberkirch“

„Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 mit großer Mehrheit einer künftigen Nachnutzung der Klinikbetriebsstelle Oberkirch zugestimmt. Eine vorzeitige Schließung des Standorts Oberkirch wurde im Dezember noch nicht beschlossen. Es ist klar, dass das Sozialministerium für die Erstellung des Landesbettenplans zuständig ist. Eine Änderung kann aber erst nach einer Beschlussfassung zur Schließung formal beim Ministerium beantragt werden. Selbstverständlich steht der Landkreis im engen Austausch mit dem Ministerium, welches die Agenda 2030 intensiv begleitet und das Ortenau Klinikum auf seinem Weg unterstützt. Die Vorwürfe von Frau Schwab sind daher haltlos.“

Auch Kreisrat Dr. Karlheinz Bayer schließt sich der Prüfungs-Anforderung an

Lt. Mail vom 17. Januar 2021 hat sich FDP-Kreisrat Dr. Karlheinz Bayer diesem Einspruch angeschlossen.

Verehrte Frau Regierungspräsidentin,

der Beschwerde der Kreistagskollegin von der Linken Liste schließe ich mich in allen Punkten an.
Ich bitte um eine Überprüfung, in wieweit der Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2020 über etwas beschlossen hat, zu dem er keine Beschlußhoheit besaß.

Ich hatte dies in einem Statement für die FDP-Fraktion vor der Abstimmung in der Fraktionsrunde auch dargelegt.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim vom 16.04.2002 ( AZ. : 9 S 1586/01 )
ist es ein entscheidendes Kriterium für die Stillegung eines Krankenhauses bzw. für den Fortbestand des Krankenhauses nach dem Bettenplan, wenn die Entfernung zum nächsten Krankenhaus dadurch zu groß würde. Als Anhaltswert wurden 30 Kilometer genannt. Dies trifft für meinen Wohnort Bad Peterstal-Griesbach mit ca. 2800 Einwohnern zu.Insofern ist die Stilllegung kein einfacher Akt.

Ich bitte Sie daher als Aufsichtsbehörde darum, die Rechtmäßigkeit des Kreistagsbeschlusses bzw. die Frage der Zuständigkeit zu prüfen.

Mit freundlicher Hochachtung
Ihr
Dr. Karlheinz Bayer