Für ein echtes Zentrum für Gesundheit ist es nicht zu spät!

Sehr geehrte Gemeinderäte,

nein, es ist nicht zu spät für ein echtes „Zentrum für Gesundheit“!!!

Aus den Reihen der Gemeinderäte (außer der BFO-Fraktion) wird uns signalisiert, dass viele für den Überlassungsvertrag des Krankenhaus-Areals an den Ortenaukreis stimmen wollen, weil sie eine andere Entscheidung für zu spät halten, also die unentgeltlich Überlassung des Krankenhaus-Areals an den Ortenaukreis für unumkehrbar halten.

Da muss man ganz klar nach juristischer Beratung sagen, dass es überhaupt nicht zu spät ist!!!

Der Kreis hat zwar mit dem innerörtlichen Umzug des orthopädischen MVZs und Beginn von Umbauarbeiten schon mit den ersten Schritten begonnen,  aber auf welcher juristischen Grundlage? Der Kreis ist zwar noch im Grundbuch eingetragener Eigentümer, das Damoklesschwert des sogenannten „Heimfalls“ schwebt aber noch über den Plänen des Kreises. Denn der Oberkircher Gemeinderat wird erst heute Abend entscheiden, ob er dem vorgelegten „städtebaulichen Vertrag“ zustimmen kann. Wenn nicht, dann besteht natürlich die Gefahr, dass das ganze Projekt, Einrichtung einer Pflegeheimfiliale des Kreispflegeheims mit Anhängsel scheitern könnte. Dieses Risiko hat der Kreis bewusst in Kauf genommen.

Erschließt sich diese Taktik nicht logisch aus der Vorgehensweise des Kreises in der jüngsten Vergangenheit bei dem Schließungsprozess des Krankenhauses? Der Krankenhausbetrieb wurde ruckzuck in den letzten beiden Jahren absichtlich so heruntergewirtschaftet, dass eine Schließung des Krankenhauses im Mai letzten Jahres für die Kreistagsmitglieder aus finanziellen Gründen als unausweichlich gesehen wurde, und die Kreistagsmitglieder der Schließung mit großer Mehrheit zugestimmt haben.

Wird jetzt nicht genauso in Sachen Einrichtung des sogenannten „Zentrums für Gesundheit vorgegangen? Es werden vermeintliche Fakten geschaffen, die zum einen eine Entscheidung des Oberkircher Gemeinderates unausweichlich zugunsten des Kreises beeinflussen sollen, zum anderen aber auch verhindern soll, dass die Stadt und der Gemeinderat Oberkirch alternative Betreiber eine Pflegeheims und des „Zentrums für Gesundheit“ überhaupt in Betracht ziehen.

Man kann dem Ortenaukreis unterstellen, dass er genau weiß, dass ein solches Krankenhaus-Areal auch für außenstehende Investoren sehr interessant sein kann, schließlich entstehen in ganz Deutschland derzeit viele Pflegeheime mit angeschlossenen Gesundheitszentren, weil sie angesichts des tatsächlichen und hochgerechneten Bedarfs einträgliche Renditen versprechen.

Gerade unter diesem Aspekt gibt der Gemeinderat eine wertvolle Immobilie an den Kreis ab, der uns Renchtäler bisher nur getäuscht hat.

 Wir vom Runden Tisch hatten nach der Gemeinderatssitzung vom 27. September letzten Jahres eigentlich gedacht, dass sich die Stadtverwaltung auch mit Alternativen zum bisherigen Angebot des Ortenaukreises bemüht, da die Stadt mit der von uns empfohlenen Beratungsfirma Oberender AG mit Geschäftsführer Jan Hacker einen ausgewiesen Fachmann für diesen Bereich engagiert hatte. Auch in der entsprechenden Beratungsvorlage wurde von der Verwaltung als Stellungnahme formuliert: „Aus Sicht der Stadtverwaltung kann mit dem Übergangsvertrag zunächst Zeit gewonnen werden, die beste Lösung zur Nachnutzung des Oberkircher Krankenhauses zu finden.“

Leider mussten wir in der Gemeinderatssitzung vom 21. Februar zu unserer großen Enttäuschung feststellen, dass die Stadt sich nur um die Verhandlungen mit dem Ortenaukreis gekümmert hat, alternativen Betreiber  überhaupt nicht ins Kalkül gezogen hat. Sieht so „die beste Lösung“ aus?

Daraufhin haben wir vor einigen Tagen ein paar Mails an mögliche Investoren (Firma Pro-Invest in Ulm und an den Bundesverband privater Anbieter für soziale Dienste e.V) abgesetzt und hatten innerhalb von weniger als 48 Stunden zumindest zwei alternative Interessensbekundungen, wobei aus unserer Mail klar ersichtlich war, dass wir nur eine lose Bürgerinitiative sind und keinerlei Verhandlungsvollmachten besitzen. Aber daraus kann man schon erschließen, welches Potential solche Anfragen von entsprechender Stelle haben können!

Fazit: Nicht nur aus juristischer Sicht sondern auch aus Sicht einer besseren Zukunft der Gesundheitsversorgung im Renchtal  ist die Zustimmung für den vorliegende Vertrag mit dem Ortenaukreis mit gutem Gewissen nicht vorstellbar.

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