Heute Abend soll der Gemeinderat über den sogenannten „städtebaulichen Vertrag“, einem Überlassungsvertrag für das bisherige Krankenhausgebäude an den Ortenaukreis abstimmen. Aus juristischer Sicht muss der Vertrag abgelehnt werden und das Heimfallrecht geltend gemacht werden:
Wie wir es alle aus dem Privatleben kennen, ist ein Vertrag ein Rechtsgeschäft, in dem die Beteiligten eine Leistung und eine Gegenleistung austauschen. Dabei ist der Wert der beiden Leistungen gleich. Für ein Auto im Wert von 20.000,00 € bezahlt man 20.000,00 €.
Wenn etwas ohne gleichwertige Gegenleistung gegeben werden soll, handelt es sich um eine Schenkung und man schließt einen Schenkungsvertrag.
Wenn man das bedenkt, sieht es für unsere Krankenhausimmobilie so aus:
Im Vertrag von 1977 hat die Stadt dem Kreis das Eigentum am Krankenhaus als Leistung gegeben. Als Gegenleistung hat die Stadt vom Kreis einen Krankenhausbetrieb bekommen. Das Verhältnis der Leistungen war ausgewogen und hat gestimmt. Für das Hergeben des Eigentums haben die Bürger eine für sie wichtige Leistung, ein Krankenhaus, bekommen.
Jetzt ist der Kreis formal noch Eigentümer, weil er noch im Grundbuch eingetragen ist, aber diese Formalie können wir durch die Geltendmachung des Heimfallrechts sofort ändern. Wir können uns in der Diskussion jetzt also faktisch als Eigentümer sehen.
Wenn wir das Eigentum am Krankenhaus dem Kreis überlassen, was bekommt die Stadt dann als Gegenleistung?
– eine D-Arzt-Zulassung (die orthopädische Praxis war bereits vorher vorhanden)
– eine zeitlich und inhaltlich total reduzierte Notfallsprechstunde
– einen Hebammenstützpunkt
Das allein ist die Leistung für die Bürger unserer Stadt im Gegenzug für einen Millionenwert!
Der Löwenanteil der Investitionen des Kreises geht in ein Pflegeheim des Kreises! Das ist keine Sozialleistung, sondern ein gewinnträchtiges Geschäftsmodell! Investoren schlecken sich die Finger danach ab, weil es aufgrund der Demographie ein absolut zukunftssicheres Projekt ist, mit dem Geld verdient wird. Nur zwei schnelle Anfragen bei Pflegeheimbetreibern haben schon zu 3 Interessenten geführt. Ich füge Euch die Antworten in Anlage bei.
Das heißt, wir würden dem Kreis eine Immobilie im Wert von mehreren Millionen fast kostenlos überlassen, damit der Kreis darauf ein Geschäftsmodell errichtet, dessen Gewinne nur ihm, nicht der Stadt zufließen! Wir hätten also nur einen kleinen Teil Gegenleistung (s.o.), den Löwenanteil würden wir an den Kreis verschenken! Wir reden hier also in Wirklichkeit über einen Schenkungsvertrag. Wir dürfen aber nicht Bürgervermögen, das wir nur treuhänderisch verwalten, verschenken! Das wäre Untreue und könnte den Straftatbestand des § 266 StGB erfüllen, was dann auch sicher gerichtlich geprüft würde.
Wir haben also eigentlich gar keine Wahl!
Es gibt nur eine rechtlich zulässige Lösung: Wir müssen das Heimfallrecht geltend machen!
Danach können wir mit dem Kreis oder anderen Pflegeheimbetreibern verhandeln. Wir haben die Gestaltungsmacht und können Bedingungen z.B. für mögliche MVZ-Räume o.ä. als Vermieter vereinbaren. Wir könnten sogar den Bebauungsplan ändern und an einen Investor zur Wohngebäudebebauung verkaufen. Die Stadt bekommt also Mieteinnahmen oder den Verkaufserlös. Das ist die einzig zulässige Lösung.
Dass der Kreis bereits in das Krankenhaus investiert, macht er auf eigenes Risiko. Er weiß, dass sein Eigentum nicht gesichert ist und jederzeit auf die Stadt rückübertragen werden kann. Sollte der Kreis Mieter der Stadt werden, kann die Stadt aber natürlich die Investitionskosten auf die Miete anrechnen, das wäre dann Verhandlungssache.