Heute in der Acher-Rench-Zeitung wird die Fraktion der „Bürger für Oberkirch“ im Artikel „Krankenhaus: Bürger für Oberkirch wollen Heimfall-Klausel nutzen“ zitiert, dass sie nicht für den sogenannten „Städtebaulichen Vertrag“ zur Überlassung des Krankenhaus-Areals stimmen wird.
Hier im folgenden die Erklärung im ursprünglichen Wortlaut:
Am kommenden Montag steht der Gemeinderat vor einer historischen Entscheidung! Er soll einem Nachnutzungsvertrag für das ehemalige Krankenhaus zustimmen, der nach Meinung der BfO eine Zumutung für die Bürger der Stadt ist.
Die BfO sieht im Ergebnis der Vertragsverhandlungen zwischen der Stadt und dem Ortenaukreis die Fortführung des bisher sehr negativen Verhaltens des Kreises, der eine arrogante und überhebliche Haltung an den Tag legt. Leider beugte sich die Stadtverwaltung, welche die Verhandlungen ohne die Mitwirkung des Gemeinderates geführt hat, offensichtlich diesem Gebaren. Die Stadt kam zu dem Schluss, dass man mit diesem auf diktierten Vertrag „das Beste was erreichbar war“ durchgesetzt hätte.
Das sieht die BfO beileibe nicht so, im Gegenteil. In den Formulierungen der Stadt klingt deutlich sehr viel Entgegenkommen und Vertrauen für den Kreis heraus und man kann nur mutmaßen, warum man in Verhandlungen der Gegenseite so wenig Gegenwehr entgegen setzt. Wir Oberkircher würden mit diesem Vertrag de facto ein Millionenobjekt, das den Bürgern der Stadt zusteht einer Organisation in die Hände geben, die dieses nicht originär zum Wohle der Stadt sondern zur Gewinnmaximierung ihrer Finanzen einsetzt. Wir gingen einen Vertrag ein, der dem Kreis eine Millionen-Immobilie fast kostenlos und kaum eine nennenswerte Gegenleistung überlässt. Und das einem Kreis, der uns Oberkircher im Rahmen seiner Agenda 2030 eigentlich nur getäuscht, fast alle Versprechungen in der jüngsten Vergangenheit gebrochen und der unser Vertrauen in übelster Weise strapaziert hat. Wir dürfen unser Bürgervermögen, das der damalige Gemeinderat unter Bürgermeister Erwin Braun in Treu und Glauben dem Kreis im Gegenzug zu einer ordentlichen Gesundheitsfürsorge der Bürger überlassen hat nicht zur Sanierung seiner Finanzen verschenken. Der Vertrag von 1977 war ausgewogen: Für die Überlassung des Krankenhauses bekamen wir als Gegenleistung einen guten, funktionierenden Krankenhausbetrieb. Was der Kreis uns heute anbietet sind Nutzungen, die der Gesundheitsversorgung nichts bringen. Nützliche Funktionen sind vage und nur mit Kann- und Soll-Floskeln formuliert, deren Realisierung in den Sternen steht. Wir haben unter diesen Bedingungen keine Wahl, wir müssen das Heimfallrecht geltend machen. Dann können wir über eine Vermietung an den Kreis verhandeln und haben dabei ein Mitspracherecht.
Die BfO wird alle medizinischen, kommunalpolitischen und juristische Konsequenzen am Montagabend aus ihrer Sicht beleuchten. Auf alle Fälle werden wir dem vorliegenden Vertrag nicht zustimmen und uns nicht auf die Haltung zurückziehen, dass man dem Vertrag deswegen zustimmen sollte, damit wir „die Sache vom Tisch bekommen müssen, weil daran eh nichts mehr zu ändern sei!“
Wir vom Runden Tisch begrüßen diese Entscheidung der BfO-Fraktion und hoffen, dass sich weitere Ratsmitglieder anschließen werden.